Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand
Nordrhein-Westfalen · Ökokonto-VO NRW
Naturraum D36 · D34
Regierungsbezirk Detmold

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Lippe

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Kreis Lippe aus anerkannten Ökokonten. greeNature begleitet Ihre Kompensation nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW und der Ökokonto-VO als Full-Service-Partner, von der Bewertung des Eingriffs bis zur behördlichen Anerkennung.

rund 1.246 km²
Kreisfläche
~349.000
Einwohner
16
Städte und Gemeinden
3
Naturräume D36/D36/D34
446 m
Höchster Punkt (Barnacken)
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Lippe im Überblick

Der Kreis Lippe liegt im Nordosten von Nordrhein-Westfalen und gehört zum Regierungsbezirk Detmold im Landesteil Ostwestfalen-Lippe. Auf rund 1.246 Quadratkilometern leben etwa 349.000 Menschen in 16 Städten und Gemeinden. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Detmold. Der Kreis reicht vom Teutoburger Wald über das Lipper Bergland bis in die Weserniederung im Norden.

Landschaftlich ist der Kreis dreigeteilt. Der Höhenzug des Teutoburger Waldes mit dem Barnacken (446 m) und dem angrenzenden Eggegebirge trennt die Senne im Südwesten vom hügeligen Lipper Bergland im Zentrum und Osten. Geologisch prägen Kalk- und Sandsteinrücken die Höhenzüge, während Löss- und Tonböden die Beckenlagen bestimmen. Bega, Werre und Emmer entwässern das Bergland zur Weser. In der BfN-Gliederung liegt der Kreis in den Naturräumen Weserbergland (D36) und Oberes Weserbergland (D36) sowie mit dem Sennebereich in der Westfälischen Tieflandsbucht (D34).

Ökologisch überspannt der Naturpark Teutoburger Wald/Eggegebirge das gesamte Kreisgebiet. Zu den bekannten Schutzgebieten zählen das FFH-Gebiet Donoper Teich und Hiddeser Bent (DE-4018-301) bei Detmold, das Vogelschutzgebiet der Senne im Südwesten sowie die Naturschutzgebiete um die Externsteine und das Silberbachtal. Kalkbuchenwälder, Kalkmagerrasen, naturnahe Bäche und die kulturhistorisch geprägten Lippischen Alleen bilden ein vielfältiges Biotopmosaik.

Wirtschaftlich ist Lippe Teil des Industrie- und Innovationsraums Ostwestfalen-Lippe mit einem starken verarbeitenden Gewerbe, unter anderem in der Elektrotechnik (Standort Blomberg), der Kunststoff- und Möbelbranche sowie mit der Technischen Hochschule OWL in Lemgo und Detmold. Gewerbeerweiterungen, Verkehrs- und Energievorhaben sowie die Siedlungsentwicklung lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich über das in NRW übliche Biotopwertverfahren und die Ökokonto-VO zu erbringen ist.

Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand

🗺️ Zugehörige Naturräume

D36
Unteres Weserbergland und Oberes Weser-Leinebergland
Zum Naturraum D36 ›
D34
Westfälische Tieflandsbucht
Zum Naturraum D34 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Detmold (KS)Bad SalzuflenLemgoLageBlombergHorn-Bad MeinbergOerlinghausenBarntrupExtertalKalletalLeopoldshöheAugustdorfSchlangenLügde

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Naturpark Teutoburger Wald/Eggegebirge, der das gesamte Kreisgebiet überspannt
  • FFH-Gebiet Donoper Teich und Hiddeser Bent (DE-4018-301) bei Detmold
  • Vogelschutzgebiet der Senne mit angrenzenden Bereichen im Südwesten des Kreises
  • Naturschutzgebiete um die Externsteine und das Silberbachtal im Teutoburger Wald
  • Kalkbuchenwälder und Kalkmagerrasen auf den Höhenzügen von Teutoburger Wald und Egge
  • Bega, Werre und Emmer als prägende Fließgewässer des Lipper Berglandes
  • Lippische Alleen und Kopfbäume als kulturhistorisch geprägte Biotopstrukturen

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsvorhaben auch in Ostwestfalen-Lippe. Wir stimmen uns mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Lippe und der Bezirksregierung Detmold ab und kennen die in Nordrhein-Westfalen übliche Bewertung über das Biotopwertverfahren, die Ökokonto-VO nach § 32 LNatSchG NRW sowie die Anforderungen an vorgezogene Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen aus der laufenden Projektarbeit.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Lippe

💧

Bach- und Auenrenaturierung

Rückbau von Uferverbauungen und Wiederherstellung naturnaher Gewässerläufe an Bega, Werre und Emmer, ergänzt um Auwaldstreifen und Gewässerrandstreifen als Lebensraum für Eisvogel, Groppe und Bachneunauge.

🌳

Naturnaher Laub- und Buchenwald

Umbau strukturarmer Nadelforste in standortgerechte Kalkbuchenwälder auf den Höhenzügen von Teutoburger Wald und Egge, Erhöhung des Alt- und Totholzanteils und Sicherung von Habitatbäumen.

🦋

Kalkmagerrasen und Halbtrockenrasen

Entbuschung und extensive Beweidung wärmeliebender Kalkmagerrasen auf den Kalkrücken des Berglandes, Förderung von Orchideen, Wildbienen und Tagfaltern.

🍎

Streuobst, Hecken und Alleen

Anlage und Pflege von Streuobstwiesen, Feldhecken und den kreistypischen Lippischen Alleen als Biotopverbund und Nahrungshabitat für Steinkauz, Neuntöter und Fledermäuse.

🌿

Grünland-Extensivierung

Umwandlung intensiv genutzter Wiesen und Weiden in den Bach- und Flussniederungen in artenreiches Extensivgrünland als Lebensraum für Wiesenbrüter und Insekten.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Maßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Quartierangebote für waldbewohnende Fledermäuse, Amphibiengewässer für den Kammmolch sowie Ersatzhabitate für Zauneidechse und Haselmaus.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Lipper Bergland und Teutoburger Wald

🐦‍⬛

Schwarzstorch

Die ausgedehnten, gewässerreichen Wälder von Teutoburger Wald und Egge bieten dem störungsempfindlichen Schwarzstorch Brut- und Nahrungshabitate. Schutz von Horststandorten und naturnahen Waldbächen ist eine typische Aufgabe der Kompensationsplanung.

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🦇

Fledermäuse

Alt- und totholzreiche Buchenwälder sowie Streuobstbestände sind Jagdgebiet und Quartier unter anderem für Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr. Betroffene Fortpflanzungs- und Ruhestätten erfordern CEF-Maßnahmen mit Ersatzquartieren.

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🐦

Eisvogel

An den naturnahen Abschnitten von Bega, Werre und Emmer brütet der Eisvogel in Steilufern. Renaturierungen mit Uferabbrüchen und strukturreichen Gewässerrändern schaffen dauerhaft geeignete Bruthabitate.

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🐸

Kammmolch

Stillgewässer und Teichlandschaften wie im Bereich Donoper Teich beherbergen den nach FFH-Richtlinie geschützten Kammmolch. Anlage und Vernetzung fischfreier Laichgewässer sind bewährte Ausgleichsmaßnahmen.

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🐭

Haselmaus

Die Haselmaus besiedelt strukturreiche Waldränder, Hecken und unterwuchsreiche Laubwälder des Lipper Berglandes. Bei Gehölzeingriffen sichern vernetzte Hecken- und Saumstrukturen ihre Lebensräume.

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🌾

Feldlerche

In der offenen Feldflur der Beckenlagen brütet die Feldlerche als Charakterart der Agrarlandschaft. Extensivierte Ackerränder, Blühflächen und Lerchenfenster stützen ihre rückläufigen Bestände.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏭

Gewerbe und Industrie in OWL

Der Industrieraum Ostwestfalen-Lippe mit Schwerpunkten in Elektrotechnik, Kunststoff- und Möbelindustrie (unter anderem am Standort Blomberg) bringt regelmäßig Betriebserweiterungen und neue Gewerbegebiete hervor. Flächenversiegelung und Gehölzverluste lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach dem LNatSchG NRW aus.

🛤️

Verkehr und Infrastruktur

Der Aus- und Umbau von Bundes- und Landesstraßen, Ortsumgehungen sowie Bahnstrecken im Kreisgebiet erzeugt Eingriffe in Gehölze, Gewässer und Offenland, die über das Biotopwertverfahren zu kompensieren sind.

⚡

Energie und Erneuerbare

Windenergievorhaben auf den Höhenzügen, Photovoltaik-Freiflächenanlagen und der Netzausbau erfordern naturschutzrechtliche Kompensation und, wo Brut- oder Ruhestätten betroffen sind, artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen.

🏘️

Siedlungsentwicklung

Wohn- und Gewerbebaugebiete in Detmold, Bad Salzuflen, Lemgo und weiteren Kommunen erfordern flächenbezogenen Ausgleich. Eigentümer geeigneter Flächen können ihre Grundstücke als Kompensations- oder Ökokontoflächen einbringen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Lippe

Im Kreis Lippe gilt wie in ganz Nordrhein-Westfalen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz NRW. Eingriff und Ausgleich werden über ein Biotopwertverfahren bewertet, in der Praxis überwiegend nach der numerischen Bewertung von Biotoptypen des LANUK. Bestand und Planung werden in Wertpunkte umgerechnet, die als Ökopunkte bezeichnet werden, und aus der Differenz ergibt sich der Kompensationsbedarf. Die bayerische BayKompV ist hier nicht einschlägig.
Der Kreis Lippe liegt in den BfN-Naturräumen Weserbergland (D36) und Oberes Weserbergland (D36), zu denen das Lipper Bergland und der Teutoburger Wald gehören. Der Sennebereich im Südwesten zählt zur Westfälischen Tieflandsbucht (D34). Für die Bewertung eines Eingriffs ist die genaue Zuordnung der betroffenen Fläche maßgeblich, die greeNature für Sie ermittelt.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist der Kreis Lippe, Fachbereich Umwelt und Energie, Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Detmold. greeNature koordiniert die Abstimmung mit der Behörde, von der Maßnahmenplanung über die Anerkennung bis zur Dokumentation.
Ein Ökokonto bündelt vorgezogene Kompensationsmaßnahmen und schreibt die erzielten Ökopunkte gut. In Nordrhein-Westfalen wird es nach § 32 LNatSchG NRW auf Grundlage der Ökokonto-VO geführt. Die gutgeschriebenen Werte lassen sich später einem konkreten Eingriffsvorhaben zuordnen, sodass der Ausgleich zeitlich vor dem Eingriff wirksam wird.
Ja. Neben der flächenbezogenen Eingriffsregelung ist der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG zu prüfen. Im Kreis Lippe sind das etwa Schwarzstorch, waldbewohnende Fledermäuse, Haselmaus oder Kammmolch. Wo Fortpflanzungs- oder Ruhestätten betroffen sind, sichern vorgezogene CEF-Maßnahmen deren ökologische Funktion, unabhängig vom flächigen Ausgleich.
Ja. Im Kreis liegen mehrere Natura-2000-Gebiete, darunter das FFH-Gebiet Donoper Teich und Hiddeser Bent (DE-4018-301) bei Detmold sowie das Vogelschutzgebiet der Senne. Vorhaben im Umfeld dieser Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erfordern, und bei Ausnahmen kommen Maßnahmen zur Sicherung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nach § 45 Abs. 7 BNatSchG in Betracht. greeNature berät Sie zu den einschlägigen Anforderungen.
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