
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Leverkusen
Ökopunkte und Ausgleichsflächen in der kreisfreien Stadt Leverkusen, bewertet nach dem numerischen Biotopwertverfahren und geführt über Ökokonten gemäß Ökokonto-Verordnung NRW und § 32 LNatSchG NRW. greeNature ist bundesweit tätig und Ihr Full-Service-Partner für Eingriffsregelung, Artenschutz und CEF-Maßnahmen zwischen Rheinaue und Bergischer Heideterrasse.
Die Stadt Leverkusen im Überblick
Leverkusen ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Köln und liegt am rechten Rheinufer zwischen Köln im Süden und dem Bergischen Land im Osten. Auf rund 78,9 Quadratkilometern leben etwa 168.000 Menschen, das Stadtgebiet gliedert sich in drei Stadtbezirke und dreizehn Stadtteile mit dem Zentrum in Wiesdorf. Naturräumlich liegt Leverkusen am Übergang von der Niederrheinischen Bucht (BfN-Naturraum D35) zum Süderbergland (D38). Prägend ist die Bergische Heideterrasse, ein schmaler Übergangssaum mit sandigen Rheinterrassen, Wäldern und Resten alter Heide- und Moorstandorte.
Das Stadtgebiet wird von drei Fließgewässern geprägt. Die Wupper mündet bei Rheindorf in den Rhein, die Dhünn erreicht die Wupper im Bereich Wiesdorf, und der Rhein bildet die westliche Stadtgrenze mit Uferbereichen und Auwaldresten bei Hitdorf. Zu den ökologisch bedeutsamen Bereichen gehören das Naturschutzgebiet Dhünn als Teil des FFH-Gebiets Dhünn und Eifgenbach sowie die Wupperaue, die als FFH-Gebiet dem europäischen Netz Natura 2000 angehören.
Leverkusen ist ein bedeutender Standort der chemischen Industrie und Sitz international tätiger Unternehmen. Der Chempark mit seinen Produktions- und Betriebsflächen, dichte Wohn- und Gewerbequartiere sowie eine stark ausgebaute Verkehrsinfrastruktur bestimmen das Stadtbild. Aus dieser Verdichtung ergibt sich ein hoher Flächendruck. Innenentwicklung, Konversion von Industrieflächen, Wohnungsbau und große Verkehrsvorhaben lösen regelmäßig Eingriffe in Natur und Landschaft aus.
Maßgeblich sind in Leverkusen das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) und die Ökokonto-Verordnung NRW. Nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG sind vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare Eingriffe auszugleichen oder zu ersetzen. Der Kompensationsbedarf wird über das numerische Biotopwertverfahren des Landes anhand von Biotopwertpunkten ermittelt, vorgezogene Maßnahmen werden als Ökokonten nach § 32 LNatSchG NRW geführt. greeNature begleitet Vorhabenträger und Kommunen bundesweit und stimmt jede Maßnahme mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde ab.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D35 ›
Zum Naturraum D38 ›
📍 Stadtteile
🌿 Ökologische Besonderheiten
- FFH-Gebiet Dhünn und Eifgenbach (DE-4809-301) mit dem Naturschutzgebiet Dhünn im Stadtgebiet
- FFH-Gebiet Wupperaue (Wupper von Leverkusen bis Solingen) als Teil des Netzes Natura 2000
- Rheinufer mit Auwaldresten und Auengrünland im Bereich Hitdorf und Rheindorf
- Bergische Heideterrasse am Übergang von der Niederrheinischen Bucht (D35) zum Bergischen Land (D38)
- Wald- und Freiraumverbund der Heideterrasse zwischen Schlebusch, Köln-Dünnwald und Bergisch Gladbach
- Hoher Flächendruck durch Chempark, dichte Siedlungsstruktur und ausgebaute Verkehrsinfrastruktur
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit für Vorhabenträger, Kommunen und Planungsbüros tätig und betreut Kompensationsvorhaben auch in Leverkusen und im Rheinland. Wir kennen das in Nordrhein-Westfalen maßgebliche numerische Biotopwertverfahren, die Anforderungen der Ökokonto-Verordnung NRW und die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Leverkusen. Im dicht bebauten Stadtgebiet setzen wir auf Entsiegelung, Flächenrecycling und die Aufwertung von Gewässerauen, im stadtnahen Umland auf Grünland-, Wald- und Streuobstmaßnahmen der Bergischen Heideterrasse. Bewertung und Bilanzierung erfolgen nachvollziehbar, Ausgleich und Ersatz werden dauerhaft gesichert.
Typische Maßnahmen in der Stadt Leverkusen
Gewässerrenaturierung an Dhünn und Wupper
Rückbau von Uferverbauungen, naturnahe Umgestaltung der Gewässerläufe und Anbindung von Auenflächen an Dhünn und Wupper. So entstehen Steilufer, Flachwasserzonen und strukturreiche Ufer als Lebensraum für Eisvogel, Groppe und Bachneunauge.
Auenentwicklung am Rhein
Entwicklung von Auwald, Flutmulden und Auengrünland in den Rheinuferbereichen bei Hitdorf und Rheindorf. Solche Maßnahmen stärken den Biotopverbund entlang des Rheins und schaffen Lebensraum für auentypische Arten.
Entsiegelung und Flächenrecycling
Rückbau versiegelter Industrie-, Gewerbe- und Verkehrsflächen im dicht bebauten Stadtgebiet, Bodenlockerung und Wiederherstellung durchwurzelbarer, begrünter Flächen. Entsiegelung ist eine wirksame Kompensation im urbanen Raum und verbessert zugleich Wasserhaushalt und Stadtklima.
Grünland- und Streuobstaufwertung
Extensivierung von Grünland, Neuanlage von Streuobstwiesen und Pflege von Heideresten auf der Bergischen Heideterrasse im stadtnahen Umland. Diese Maßnahmen erhöhen den Biotopwert und schaffen Lebensraum für Insekten, Vögel und Reptilien.
Waldentwicklung und Biotopverbund
Umbau strukturarmer Bestände in standortgerechte Laub- und Mischwälder mit Förderung von Alt- und Totholz sowie Vernetzung der Waldgebiete der Heideterrasse. So werden Trittsteinbiotope und Wanderkorridore für Fledermäuse, Haselmaus und Waldarten gesichert.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene und populationsstützende Maßnahmen nach § 44 und § 45 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse an Gebäuden, Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Bahn- und Brachflächen sowie besonnte Ersatzlaichgewässer für Amphibien und Kammmolch.
Geschützte Arten im Bergische Heideterrasse am Rhein
Eisvogel an Dhünn und Wupper
Naturnahe Uferabschnitte mit Steilwänden bieten dem streng geschützten Eisvogel Brutplätze an Dhünn, Wupper und den Rheinnebengewässern. Bei Eingriffen an Gewässern gehören Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen zu den typischen CEF-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Stadt und Wald
Wasserfledermaus, Zwergfledermaus und weitere Arten jagen über den Gewässern und in den Wäldern der Heideterrasse und nutzen Gebäude, Brücken und Baumhöhlen als Quartier. Alle Arten sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie), bei Abriss und Sanierung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.
Mehr zur Art ›Zauneidechse auf Bahn- und Brachflächen
Auf Bahndämmen, Brachen und besonnten Böschungen, etwa im Umfeld ehemaliger Bahnflächen in Opladen, ist die Zauneidechse eine häufige Zielart bei Siedlungs- und Infrastrukturprojekten. Ersatzhabitate mit Sonn-, Eiablage- und Versteckplätzen gehören zum Standard der artenschutzrechtlichen Kompensation.
Mehr zur Art ›Amphibien in Kleingewässern
Erdkröte, Grasfrosch und weitere Amphibien besiedeln Kleingewässer, Tümpel und wechselfeuchte Senken der Heideterrasse und der Auen. Neu angelegte, besonnte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bau- und Infrastrukturvorhaben.
Mehr zur Art ›Kammmolch in Stillgewässern
Der Kammmolch ist eine Art des Anhangs II und IV der FFH-Richtlinie und auf besonnte, fischfreie Stillgewässer mit reicher Unterwasservegetation angewiesen. In geeigneten Bereichen der Auen und der Heideterrasse ist er als planungsrelevante Art zu berücksichtigen, die Anlage und Vernetzung von Laichgewässern zählt zu den typischen Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Wasseramsel und Fließgewässerarten
An den schnell fließenden, sauerstoffreichen Abschnitten von Dhünn und Wupper leben Wasseramsel, Groppe und Bachneunauge. Diese Fließgewässerarten profitieren von durchgängigen, strukturreichen Gewässern, weshalb die Beseitigung von Wanderhindernissen und die naturnahe Gewässerentwicklung im Vordergrund stehen.
Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Neue Bahnstadt Opladen
Die Umnutzung ausgedehnter ehemaliger Bahnflächen in Opladen zu einem Wohn- und Gewerbequartier ist eines der größten Stadtentwicklungsvorhaben Leverkusens. Solche Konversionsflächen sind häufig Lebensraum von Zauneidechse und Ruderalarten, sodass artenschutzrechtliche Prüfungen und CEF-Maßnahmen erforderlich werden.
Autobahnkreuz und Rheinbrücke
Der Neubau der Rheinbrücke und der Ausbau des Autobahnkreuzes Leverkusen im Zuge von A1, A3 und A59 sind Verkehrsvorhaben von überregionaler Bedeutung. Sie lösen erhebliche Eingriffe aus, die über das Biotopwertverfahren bilanziert und durch Ausgleichs-, Ersatz- und Artenschutzmaßnahmen kompensiert werden.
Chempark und Gewerbe
Der Chempark sowie Betriebs- und Flächenerweiterungen der chemischen Industrie und des Gewerbes führen zu Flächeninanspruchnahme und erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Grundeigentümer im Umland können als Flächenanbieter von Kompensationsmaßnahmen profitieren.
Wohnungsbau und Innenentwicklung
Neubaugebiete, Nachverdichtung und die Innenentwicklung im dicht besiedelten Stadtgebiet führen zu Flächenversiegelung. Entsiegelung an anderer Stelle, Dach- und Fassadenbegrünung sowie die Aufwertung von Gewässerauen sind hier wirksame Kompensationsansätze.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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