Weißstorch auf einer extensiv genutzten Feuchtwiese
Nordrhein-Westfalen · Ökokonto-VO NRW
Naturraum D35
Regierungsbezirk Düsseldorf

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Krefeld

Ökopunkte und Ausgleichsflächen in der kreisfreien Stadt Krefeld am linken Niederrhein, bewertet nach dem numerischen Bewertungsverfahren und geführt über Ökokonten gemäß Ökokonto-VO NRW und dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW). greeNature ist bundesweit tätig und Ihr Full-Service-Partner für Eingriffsregelung, Artenschutz und CEF-Maßnahmen im Naturraum D35.

137,78
km² Stadtfläche
~231k
Einwohner
9
Stadtbezirke, 19 Stadtteile
D35
Naturraum (Niederrhein. Tiefland)
63 m
Höchster Punkt (Hülser Berg)
Stadt und Ökologie

Die Stadt Krefeld im Überblick

Krefeld ist eine kreisfreie Stadt am linken Niederrhein und gehört zum Regierungsbezirk Düsseldorf. Auf rund 137,78 Quadratkilometern leben etwa 231.000 Menschen, womit Krefeld zu den größeren Städten Nordrhein-Westfalens zählt. Das Stadtgebiet liegt vollständig im BfN-Naturraum D35 (Niederrheinisches Tiefland) und dort auf der Krefeld-Kempener Platte. Im Osten bildet der Rhein bei Uerdingen und Gellep-Stratum die Stadtgrenze.

Landschaftlich prägen flache Niederterrassen, fruchtbare Lehmböden und alte Rheinstromrinnen das Bild. Die als Kendel bezeichneten Altrinnen treten in den Niepkuhlen als Kette von Kleingewässern zutage. Im Nordwesten erhebt sich mit dem Hülser Berg (63 Meter) ein eiszeitlicher Endmoränenrest, an seinem Fuß liegt der Bruchwald des Hülser Bruchs. Stadtnahe Waldflächen wie Stadtwald und Forstwald ergänzen die überwiegend landwirtschaftlich genutzte Feldflur.

Ökologisch bedeutsam sind die Rheinauen im Osten der Stadt. Das Naturschutzgebiet Die Spey schützt Auwald und Uferzonen als Rastraum des Vogelzugs und ist als FFH-Gebiet Teil des europäischen Netzes Natura 2000. Der Latumer Bruch wurde wegen seiner Vorkommen von Kammmolch und Großem Wiesenknopf ebenfalls als FFH-Gebiet gemeldet. Feuchtgrünland, Kleingewässer und Kopfweidenreihen bilden ein Netz wertvoller Lebensräume in der Niederung.

Wirtschaftlich ist Krefeld von der Chemie im Chempark Uerdingen, von Metall- und Edelstahlerzeugung, Maschinenbau und Logistik geprägt, historisch war die Stadt ein Zentrum der Samt- und Seidenproduktion. Gewerbe- und Wohnbauentwicklung, Logistikansiedlungen sowie der Ausbau von Verkehrswegen lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem LNatSchG NRW zu erbringen und über Ökokonten nach der Ökokonto-VO NRW zu führen ist.

Weißstorch auf einer extensiv genutzten Feuchtwiese

🗺️ Zugehörige Naturräume

D35
Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland
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📍 Stadtteile

Stadtmitte (KS)UerdingenHülsFischelnOppumLinnBockumTraarVerbergBenradForstwaldGellep-Stratum

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Naturschutzgebiet Die Spey, Rheinaue mit Auwald und überregionaler Bedeutung für den Vogelzug (FFH-Gebiet, Natura 2000)
  • Naturschutzgebiet Latumer Bruch, FFH-Gebiet mit Kammmolch und Großem Wiesenknopf
  • Niepkuhlen, ein System alter Rheinstromrinnen (Kendel) mit naturnahen Kleingewässern
  • Hülser Bruch und Hülser Berg (63 Meter), Bruchwald an einem eiszeitlichen Endmoränenrest
  • Rheinufer bei Uerdingen und Gellep-Stratum als linksrheinische Auenlandschaft
  • Stadtwald und Forstwald als stadtnahe, historisch gestaltete Waldgebiete
  • Orbroich, feuchtes Niederungsgebiet mit Grünland und Gewässern im Nordwesten

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsvorhaben auch am linken Niederrhein. Wir kennen das in Nordrhein-Westfalen maßgebliche numerische Bewertungsverfahren, die Anforderungen der Ökokonto-VO NRW und die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Krefeld. Für Eingriffe im Stadtgebiet entwickeln wir naturraumtreue Ausgleichs-, Ersatz- und CEF-Maßnahmen in den Rheinauen, Kendeln und Niederungen des Naturraums D35.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Krefeld

🌊

Auen- und Gewässerrenaturierung am Rhein

Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Altarmen und naturnahe Ufergestaltung in den Rheinauen bei Uerdingen und Gellep-Stratum. So entstehen Flachwasserzonen, Steilufer und Auwald als Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien.

💧

Aufwertung der Kendel und Niepkuhlen

Entschlammung, Wiedervernässung und extensive Pflege der alten Rheinstromrinnen. Naturnahe Kleingewässer und Röhrichte im Verbund der Niepkuhlen sichern Laichhabitate für Amphibien und Lebensräume für Libellen und Wasservögel.

🌾

Feucht- und Extensivgrünland im Umland

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Extensivgrünland mit angepassten Mahdterminen und angehobenen Wasserständen, etwa im Latumer Bruch und in den Niederungen. Solche Flächen sind Lebensraum für Kiebitz und weitere Wiesenvögel.

🧱

Entsiegelung im Stadtgebiet

Rückbau versiegelter Flächen auf aufgegebenen Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsstandorten und deren Umwandlung in durchlässige, begrünte Böden. Entsiegelung verbessert Versickerung und Kleinklima und ist eine hochwertige Kompensationsleistung im urbanen Raum.

🌳

Kopfweiden und Biotopverbund

Anlage und Pflege niederrheintypischer Kopfweidenreihen, Feldgehölze, Hecken und Kleingewässer. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume in der ausgeräumten Feldflur und schaffen Trittsteinbiotope für Fledermäuse, Steinkauz und Insekten.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene und populationsstützende Maßnahmen nach § 44 und § 45 BNatSchG, etwa besonnte Ersatzlaichgewässer für Amphibien und Kammmolch, Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Bahndämmen und Abgrabungen sowie Ersatzquartiere für Fledermäuse.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Niederrhein, Krefeld-Kempener Platte

🦎

Zauneidechse an Bahndämmen und Abgrabungen

Auf besonnten Böschungen, Bahndämmen und Sandflächen ist die Zauneidechse eine häufige Zielart bei Siedlungs- und Infrastrukturprojekten. Ersatzhabitate mit Sonn-, Eiablage- und Versteckplätzen gehören zum Standard der artenschutzrechtlichen Kompensation.

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🐸

Kammmolch im Latumer Bruch

Der streng geschützte Kammmolch (Anhang II und IV FFH-Richtlinie) besiedelt die Kleingewässer des Latumer Bruchs, das seinetwegen als FFH-Gebiet gemeldet wurde. Neu angelegte, fischfreie Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern seine Fortpflanzungsstätten.

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🐦

Kiebitz und Wiesenvögel

Die feuchten Niederungen und Grünlandflächen am Niederrhein beherbergen Kiebitz und weitere Wiesenvögel. Wiedervernässung und extensive Feuchtwiesenpflege mit angepassten Mahdterminen sind hier die wirksamsten Kompensationsmaßnahmen.

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🐟

Eisvogel an Rhein und Kendeln

Naturnahe Uferabschnitte mit Steilwänden bieten dem streng geschützten Eisvogel Brutplätze an Rhein, Niepkuhlen und stadtnahen Gewässern. Bei Eingriffen an Gewässern sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische CEF-Maßnahmen.

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🦇

Fledermäuse in Wald und Stadt

Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus und Wasserfledermaus nutzen Stadtwald, Forstwald, Baumhöhlen, Bunker und Gebäude als Quartier und die Auen als Jagdgebiet. Alle Arten sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie), bei Abriss und Sanierung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🐸

Amphibien in Niepkuhlen und Bruchgebieten

Erdkröte, Grasfrosch und Molche besiedeln die Kleingewässer der Niepkuhlen, des Hülser Bruchs und der Niederungen. Besonnte, fischfreie Ersatzlaichgewässer und Amphibienleiteinrichtungen sichern ihre Vorkommen bei Bau- und Verkehrsvorhaben.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏭

Chemie und Industrie (Chempark Uerdingen)

Der Chempark Krefeld-Uerdingen sowie Standorte der Metall- und Edelstahlerzeugung sind bedeutende Industriestandorte. Erweiterungen von Produktionsanlagen, Leitungstrassen und Betriebsflächen erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf, für den greeNature naturraumtreue Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entwickelt.

📦

Gewerbe und Logistik

Neue Gewerbe- und Logistikflächen an Autobahnanschlüssen und im Stadtumfeld gehen mit erheblicher Flächenversiegelung einher. Ausgleich erfolgt über Entsiegelung an anderer Stelle, Grünlandaufwertung und die Anlage von Biotopverbundstrukturen.

🏘️

Wohnbau und Stadtentwicklung

Wohnbaugebiete und die Konversion früherer Industrie- und Bahnflächen in Krefeld erfordern naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen. Eigentümer geeigneter Flächen im Umland können sich als Flächenanbieter beteiligen.

🛤️

Verkehr und Infrastruktur

Der Ausbau und die Erneuerung von Straßen und Autobahnabschnitten, die Sanierung der Rheinbrücke Uerdingen sowie Bahn- und Leitungsvorhaben lösen Eingriffe aus und erfordern häufig artenschutzrechtliche Prüfungen und CEF-Maßnahmen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Krefeld

Das Stadtgebiet liegt vollständig im BfN-Naturraum D35 (Niederrheinisches Tiefland), auf der Krefeld-Kempener Platte am linken Rheinufer. Für die Kompensation ist die naturraumtreue Flächenauswahl im Raum D35 entscheidend, greeNature ermittelt die Zuordnung des Eingriffs kostenlos für Sie.
In Nordrhein-Westfalen gilt die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem LNatSchG NRW. Vorgezogene Maßnahmen werden als Ökokonto nach der Ökokonto-VO NRW geführt, die ökologische Aufwertung wird über ein numerisches Bewertungsverfahren in Ökopunkten bemessen. greeNature übernimmt Bedarfsanalyse, Flächenauswahl, Behördenabstimmung und Dokumentation.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist die Stadt Krefeld, Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz, Uerdinger Straße 202, 47799 Krefeld. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Im urbanen und stadtnahen Raum sind häufige Maßnahmen die Entsiegelung aufgegebener Gewerbe- und Verkehrsflächen, die Renaturierung von Rheinauen und der Kendel (Niepkuhlen), die Aufwertung von Feuchtgrünland im Umland sowie Artenschutzmaßnahmen für Kammmolch, Amphibien, Zauneidechse und Fledermäuse.
Ja. Mit dem Naturschutzgebiet Die Spey in der Rheinaue und dem Latumer Bruch liegen zwei FFH-Gebiete des Netzes Natura 2000 im Stadtgebiet. Eingriffe in ihrem Umfeld können artenschutzrechtliche Prüfungen sowie CEF- oder FCS-Maßnahmen nach § 44 und § 45 BNatSchG auslösen. greeNature berät Sie zu allen FFH-rechtlichen Anforderungen.
Ja. Besonders geeignet sind intensiv genutzte Acker- und Grünlandflächen in den Rheinniederungen, Flächen entlang der Kendel sowie entwicklungsfähige Standorte im Stadtumfeld. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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