Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche
Nordrhein-Westfalen · Ökokonto-VO NRW
Naturraum D35
Regierungsbezirk Köln

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Köln

Ökopunkte und Ausgleichsflächen in Köln, der größten Stadt Nordrhein-Westfalens beiderseits des Rheins in der Kölner Bucht. greeNature entwickelt und betreut naturraumtreue Kompensationsflächen nach der Ökokonto-Verordnung NRW und dem numerischen Bewertungsverfahren, von der Konzeption über die Anerkennung durch die untere Naturschutzbehörde bis zur dauerhaften Pflege. Bundesweit tätig, Ihr Full-Service-Partner für Eingriffsregelung, Artenschutz und CEF-Maßnahmen.

405
km² Stadtfläche
~1,08 Mio
Einwohner (größte Stadt NRW)
9
Stadtbezirke
86
Stadtteile
D35
Naturraum (Niederrheinische Bucht)
Stadt und Ökologie

Die Stadt Köln im Überblick

Köln ist mit rund 1,08 Millionen Einwohnern die größte Stadt Nordrhein-Westfalens und viertgrößte Stadt Deutschlands. Die kreisfreie Stadt liegt beiderseits des Rheins im gleichnamigen Regierungsbezirk und gliedert sich in neun Stadtbezirke mit 86 Stadtteilen. Auf einer Fläche von rund 405 Quadratkilometern treffen dichte Innenstadtquartiere, ausgedehnte Wälder und offene Feldfluren am Stadtrand aufeinander.

Naturräumlich gehört Köln zur Niederrheinischen Bucht (BfN-Naturraum D35), deren zentraler Teil als Kölner Bucht bezeichnet wird. Der Rhein bildet mit seinen Terrassen die prägende Achse. Linksrheinisch reicht die Landschaft bis an den bewaldeten Höhenrücken der Ville, rechtsrheinisch steigt sie zur Bergischen Heideterrasse an, einem sandigen Übergangsband zum Bergischen Land mit Heideresten, Kiefernwäldern und Kleingewässern.

Trotz des hohen Versiegelungsgrades verfügt Köln über bedeutende Schutzgebiete. Die Wahner Heide im rechtsrheinischen Süden ist zugleich FFH-Gebiet (DE-5108-301) und Europäisches Vogelschutzgebiet (DE-5108-401) und zählt zu den artenreichsten Heide- und Moorlandschaften Mitteleuropas. Hinzu kommen der Worringer Bruch als ehemaliger Rheinaltarm im Norden, die Waldgebiete Dünnwald und Königsforst, die Rheinauen bei Langel und Merkenich sowie der Kölner Grüngürtel als innerstädtischer Biotopverbund.

Als Verdichtungsraum steht Köln unter anhaltendem Siedlungsdruck. Wohnungsbau, Gewerbe- und Logistikflächen, der Ausbau von Autobahnen, Rheinquerungen und Schienenwegen sowie große Stadtentwicklungsprojekte lösen regelmäßig Eingriffe nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus, die nach der Ökokonto-Verordnung NRW und dem numerischen Bewertungsverfahren auszugleichen sind. Weil Flächen im Stadtgebiet knapp sind, gewinnen naturraumtreue Ausgleichsflächen im Umland und über Ökokonten an Bedeutung.

Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D35
Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland
Zum Naturraum D35 ›

📍 Stadtteile

Innenstadt (KS)RodenkirchenLindenthalEhrenfeldNippesChorweilerPorzKalkMülheim

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Wahner Heide, zugleich FFH-Gebiet (DE-5108-301) und Vogelschutzgebiet (DE-5108-401), eine der artenreichsten Heidelandschaften Mitteleuropas
  • Bergische Heideterrasse rechtsrheinisch, sandiges Übergangsband zum Bergischen Land mit Heideresten und Kleingewässern
  • Worringer Bruch im Kölner Norden, ehemaliger Rheinaltarm mit Bruchwald und Feuchtlebensräumen
  • Waldgebiete Dünnwald, Thielenbruch und Königsforst als rechtsrheinische Erholungs- und Biotopflächen
  • Rheinaue mit Auwaldresten, Altarmen und Stromtalwiesen bei Langel, Merkenich und Zündorf
  • Kölner Grüngürtel und Grünzüge als innerstädtischer Biotopverbund in einem Verdichtungsraum

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und begleitet Vorhabenträger, Kommunen und Flächeneigentümer auch in Köln durch die naturschutzrechtliche Kompensation. Wir kennen die Anforderungen des Landesnaturschutzgesetzes NRW (LNatSchG), die Ökokonto-Verordnung NRW und das numerische Bewertungsverfahren, mit dem Biotoptypen in Nordrhein-Westfalen bilanziert werden. In der dicht bebauten Stadt sind geeignete Ausgleichsflächen knapp, deshalb sichern wir Flächen in der Rheinaue, im stadtnahen Umland und auf der Bergischen Heideterrasse, planen naturraumtypische Aufwertungen, setzen sie um und übernehmen die dauerhafte Pflege sowie die Dokumentation für die Anerkennung durch die untere Naturschutzbehörde. Besteht artenschutzrechtlicher Bedarf nach § 44 BNatSchG, etwa für Zauneidechse, Fledermäuse oder Kiebitz, entwickeln wir vorgezogene CEF-Maßnahmen, die die ökologische Funktion für die betroffenen Arten durchgängig sichern.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Köln

💧

Rheinaue und Gewässerentwicklung

Renaturierung von Rheinaltarmen, Auwaldstreifen und Nebengewässern wie Strunde und Flehbach, Anlage von Uferrandstreifen und feuchten Senken. Die Maßnahmen stärken den Biotopverbund entlang des Rheins und werten das Gewässerumfeld nach dem numerischen Bewertungsverfahren auf.

🌿

Grünland-Extensivierung im Umland

Umwandlung intensiv genutzter Acker- und Grünlandflächen am Stadtrand in artenreiches Extensivgrünland und Feuchtwiesen, etwa im Worringer Bruch und in den Rheinauen. So entstehen Lebensräume für Offenland- und Wiesenarten und ein anrechenbarer Aufwertungsgewinn.

🏙️

Entsiegelung und Stadtnatur

Rückbau und Entsiegelung nicht mehr genutzter befestigter Flächen und ihre Entwicklung zu Biotopflächen, Gehölzbeständen oder naturnahen Grünflächen. Im dicht bebauten Stadtgebiet ist die Entsiegelung eine wirksame Aufwertung mit hohem ökologischem Gewinn.

🌾

Heide- und Sandmagerrasen-Pflege

Entwicklung und Pflege von Heideflächen, Sandmagerrasen und lichten Kiefernwäldern auf der Bergischen Heideterrasse. Entbuschung, Plaggen und extensive Beweidung erhalten die offenen, nährstoffarmen Lebensräume dieses seltenen Landschaftstyps.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Zielgerichtete Maßnahmen für streng geschützte Arten nach § 44 BNatSchG, etwa Zauneidechsenhabitate mit Lesesteinhaufen auf Bahndämmen und Heideflächen, Fledermausquartiere sowie Feldlerchenfenster am Stadtrand. Als vorgezogene CEF-Maßnahmen sichern sie die Funktion betroffener Fortpflanzungsstätten.

🐸

Stillgewässer und Amphibienschutz

Anlage und Pflege fischfreier Klein- und Laichgewässer, abgestimmt auf die Moor- und Heideweiher der Wahner Heide. Solche Gewässer fördern Kammmolch und weitere Amphibien und sind bei Eingriffen häufig gefragte Ersatzmaßnahmen.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Kölner Bucht und Bergische Heideterrasse

🦎

Zauneidechse

Die Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie) besiedelt sonnige Heideflächen, Sandböschungen und Bahndämme, besonders auf der Bergischen Heideterrasse und in der Wahner Heide. Bei Infrastruktur- und Bauvorhaben ist sie eine häufige Zielart, für die vorgezogene CEF-Maßnahmen und Habitatstrukturen wie Lesesteinhaufen angelegt werden.

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🐸

Kammmolch und Amphibien

Der Kammmolch (Anhang II FFH-Richtlinie) und weitere Amphibien nutzen die Moor- und Heideweiher der Wahner Heide sowie Kleingewässer im stadtnahen Umland. Neu angelegte, fischfreie Laichgewässer sind typische Ersatzmaßnahmen zu ihrer Förderung.

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🦇

Fledermäuse

Die Waldgebiete Königsforst und Dünnwald, alte Parkbäume und Bauwerke bieten Quartiere für mehrere Fledermausarten, darunter Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. Bei Rodungen und Gebäudeabbruch sind Quartierprüfung und Ersatzquartiere regelmäßig Teil der Kompensation.

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🐦

Kiebitz und Offenlandvögel

In den feuchten Senken des Worringer Bruchs und den Rheinauen brütet der Kiebitz. Er profitiert von Blänken, Flutmulden und extensiv genutztem Feuchtgrünland, wie sie über Kompensations- und CEF-Maßnahmen geschaffen werden.

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🐟

Eisvogel am Rhein

Der Eisvogel besiedelt naturnahe Abschnitte des Rheins und seiner Nebengewässer und benötigt Steilufer als Brutwände sowie klare, fischreiche Gewässer. Uferrenaturierung und die Entwicklung von Abbruchkanten fördern die Art entlang des Gewässerbands.

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🐦

Feldlerche

Die Feldlerche ist ein charakteristischer Brutvogel der offenen Ackerfluren am Stadtrand, etwa im Kölner Norden um Chorweiler und Roggendorf. In der ausgeräumten Feldflur sind Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Randstreifen bewährte Maßnahmen, um Brut- und Nahrungshabitate zu sichern.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏠

Wohnungsbau und Stadtentwicklung

Große Stadtentwicklungsprojekte wie der Deutzer Hafen, die Parkstadt Süd und der neue Stadtteil Kreuzfeld schaffen Wohnraum auf ehemaligen Gewerbe- und Freiflächen. Solche Vorhaben lösen Eingriffe aus, die nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG auszugleichen und nach dem numerischen Bewertungsverfahren zu bilanzieren sind.

🏭

Gewerbe und Logistik

Als Wirtschaftsmetropole am Rhein zieht Köln anhaltenden Bedarf an Gewerbe-, Büro- und Logistikflächen nach sich. Neubau und Erweiterung von Betriebsstandorten erfordern naturschutzrechtliche Kompensation, die zunehmend über Ökokonten und Ausgleichsflächen im Umland gedeckt wird.

🛣️

Verkehr und Infrastruktur

Der Ausbau von Autobahnen wie A1, A3 und A4, die Erneuerung der Rheinbrücken, die geplante Rheinspange 553 und der Ausbau des Stadtbahnnetzes greifen in Natur und Landschaft ein. Diese Vorhaben ziehen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten sowie artenschutzrechtliche Maßnahmen nach sich.

⚡

Energie und technische Infrastruktur

Der Umbau der Energieversorgung, neue Leitungstrassen, Umspannanlagen und Anlagen der Fernwärme führen zu Flächeninanspruchnahme im Stadtgebiet und Umland. Die damit verbundenen Eingriffe werden über Kompensationsmaßnahmen und Ökokonten ausgeglichen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Köln

Köln gehört zum BfN-Naturraum D35 (Niederrheinische Bucht), dessen zentraler Teil als Kölner Bucht bezeichnet wird. Prägend sind die Rheinterrassen, linksrheinisch der Übergang zur Ville und rechtsrheinisch die Bergische Heideterrasse mit ihren Sandböden und Heideresten. Für die Kompensation ist die naturraumtreue Lage der Ausgleichsfläche entscheidend, greeNature ordnet den Eingriff dem betroffenen Naturraum zu.
In Nordrhein-Westfalen entstehen Ökopunkte, wenn Aufwertungsmaßnahmen vorab umgesetzt, von der Naturschutzbehörde anerkannt und nach der Ökokonto-Verordnung NRW in ein Ökokonto eingebucht werden. Der anrechenbare Wert ergibt sich aus dem numerischen Bewertungsverfahren, das jedem Biotoptyp einen Wert zuordnet, aus der Differenz zwischen Ausgangs- und Zielzustand. greeNature übernimmt Bedarfsanalyse, Flächenbereitstellung, Umsetzung und die Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde.
Zuständige untere Naturschutzbehörde ist die Stadt Köln, angesiedelt im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Stadthaus Deutz (Westgebäude), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung über die Anerkennung bis zur Dokumentation.
Im Kölner Stadtgebiet und Umland sind unter anderem verbreitet: Renaturierung von Rheinaltarmen und Auen, Grünlandextensivierung im Worringer Bruch und in den Rheinauen, Entsiegelung im Stadtgebiet, Pflege von Heide und Sandmagerrasen auf der Bergischen Heideterrasse sowie Artenschutzmaßnahmen für Zauneidechse, Fledermäuse und Feldlerche. Die Bewertung erfolgt nach dem numerischen Bewertungsverfahren in NRW.
Ja. Die Wahner Heide im rechtsrheinischen Süden ist als FFH-Gebiet (DE-5108-301) und als Europäisches Vogelschutzgebiet (DE-5108-401) Teil des Natura-2000-Netzes und reicht in benachbarte Kreise hinein. Eingriffe im Umfeld solcher Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und, bei Beeinträchtigung geschützter Arten, FCS-Maßnahmen erfordern. greeNature berät zu den FFH- und artenschutzrechtlichen Anforderungen.
Ja. Besonders geeignet sind gewässernahe Flächen entlang des Rheins, intensiv genutzte Acker- und Grünlandflächen am Stadtrand sowie Standorte auf der Bergischen Heideterrasse. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, dauerhafte Pflege, Monitoring und die Abstimmung mit der Naturschutzbehörde.
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