Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese
Nordrhein-Westfalen · Ökokonto-VO NRW
Naturraum D38
Regierungsbezirk Arnsberg

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Hochsauerlandkreis

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Hochsauerlandkreis, rechtssicher nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW und der Ökokonto-Verordnung. greeNature übernimmt die Kompensation im Sauerland und Rothaargebirge als Full-Service.

rund 1.960 km²
Kreisfläche
rund 262.000 (2022)
Einwohner
12
Städte und Gemeinden
Meschede
Kreisstadt
Langenberg, 843 m (höchster Berg in NRW)
Höchste Erhebung
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Hochsauerlandkreis im Überblick

Der Hochsauerlandkreis ist mit rund 1.960 km² der flächengrößte Kreis in Nordrhein-Westfalen und liegt im Regierungsbezirk Arnsberg im Süderbergland.

Prägend sind ausgedehnte Mittelgebirgswälder, Bergwiesen, Talsperren und die Quellregionen von Ruhr und Lenne. Naturräumlich gehört der Kreis zum Bergischen Land und Sauerland (D38).

Kompensationsbedarf entsteht vor allem durch den Ausbau der Windenergie auf den Hochflächen, durch Verkehrs- und Gewerbeprojekte sowie durch Maßnahmen der Wasserwirtschaft.

Zuständig für Eingriffsregelung und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises mit Sitz in der Kreisstadt Meschede.

Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese

🗺️ Zugehörige Naturräume

D38
Bergisches Land, Sauerland (Süderbergland)
Zum Naturraum D38 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Meschede (KS)ArnsbergSundernBrilonMarsbergOlsbergSchmallenbergWinterbergMedebachHallenbergBestwigEslohe

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Flächengrößter Kreis Nordrhein-Westfalens mit sehr hohem Waldanteil im Sauerland und Rothaargebirge.
  • Der Langenberg bei Niedersfeld ist mit 843 m die höchste Erhebung Nordrhein-Westfalens, gefolgt vom Kahlen Asten mit 841 m.
  • Sturm Kyrill (2007) und die anschließende Borkenkäfer-Kalamität haben große Fichtenflächen zerstört, es laufen umfangreiche Wiederbewaldungen.
  • Zahlreiche FFH-Gebiete sowie das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht liegen im Kreisgebiet, überwiegend im Naturpark Sauerland-Rothaargebirge.
  • Talsperren wie der Hennesee und der Sorpesee dienen der Trinkwasserversorgung, dem Hochwasserschutz und der Energiegewinnung.
  • Auf den waldreichen Hochflächen ist der Windenergieausbau ein wesentlicher Auslöser für Eingriffe und artenschutzrechtliche Prüfungen.

✅ greeNature vor Ort

greeNature betreut Vorhabenträger im Hochsauerlandkreis bei der naturschutzrechtlichen Kompensation nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und dem Landesnaturschutzgesetz NRW. Wir stellen Ökopunkte aus geprüften Ökokonten bereit, entwickeln eigene Ausgleichsflächen im Naturraum Bergisches Land und Sauerland und übernehmen Planung, Umsetzung, Monitoring sowie die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde in Meschede. Die Bewertung erfolgt nach dem in Nordrhein-Westfalen üblichen numerischen Biotopwertverfahren, sodass Eingriff und Ausgleich nachvollziehbar in Wertpunkten gegenübergestellt werden.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Hochsauerlandkreis

🌳

Waldumbau zu naturnahen Mischwäldern

Umbau geschädigter Fichtenbestände in standortgerechte Laub- und Mischwälder, um nach Sturm und Borkenkäfer klimastabile und artenreiche Wälder zu entwickeln.

💧

Renaturierung von Fließgewässern

Wiederherstellung naturnaher Gewässerläufe und der ökologischen Durchgängigkeit an Ruhr, Lenne und Diemel, ergänzt durch die Entwicklung von Auen und Uferzonen.

🌼

Erhalt und Pflege von Bergwiesen

Extensive Bewirtschaftung und Wiederherstellung artenreicher Berg- und Mähwiesen, die zu den charakteristischen und stark rückläufigen Lebensräumen des Sauerlands zählen.

🐸

Kleingewässer und Feuchtbiotope

Anlage von Tümpeln, Quellsümpfen und Feuchtgrünland zur Förderung von Amphibien und feuchtgebietstypischen Arten in den Mittelgebirgslagen.

🌿

Waldränder, Hecken und Säume

Entwicklung stufiger Waldränder, Hecken und Blühsäume zur Vernetzung von Lebensräumen und als Rückzugsraum für Haselmaus, Insekten und Offenlandarten.

🔥

Borstgrasrasen und Heideflächen

Pflege und Entwicklung von Borstgrasrasen und Zwergstrauchheiden auf mageren Standorten, die ohne regelmäßige Nutzung verbuschen und verloren gehen.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Sauerland und Rothaargebirge

🐦

Schwarzstorch

Der Schwarzstorch brütet in ruhigen, alten Waldbeständen des Arnsberger Waldes und des Rothaargebirges und reagiert empfindlich auf Störungen im Umfeld seiner Horste.

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🐱

Wildkatze

Die Europäische Wildkatze breitet sich über Rothaargebirge und Arnsberger Wald wieder aus und ist auf strukturreiche, gut vernetzte Wälder mit Deckung angewiesen.

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🦇

Fledermäuse

Bechsteinfledermaus, Mopsfledermaus und Großes Mausohr nutzen alte Laubwälder, Höhlen und Stollen des Kreises und sind nach der FFH-Richtlinie streng geschützt.

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🐭

Haselmaus

Die Haselmaus lebt in artenreichen Waldrändern, Hecken und Niederwäldern und ist als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie bei Eingriffen besonders zu berücksichtigen.

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🐸

Amphibien

Feuersalamander, Geburtshelferkröte und weitere Amphibien besiedeln quellige Bäche und Kleingewässer der Mittelgebirgslagen und profitieren von neu angelegten Laichgewässern.

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🌾

Feldlerche

Im Offenland der Medebacher Bucht brüten Feldlerche, Neuntöter und Braunkehlchen. Das Gebiet ist als EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

💨

Windenergieausbau auf den Hochflächen

Neubau und Repowering von Windparks auf den waldreichen Höhen lösen Eingriffe und artenschutzrechtliche Prüfungen für Fledermäuse, Rotmilan und Schwarzstorch aus.

🛣️

Straßen- und Verkehrsvorhaben

Der Neu- und Ausbau von Bundes- und Landesstraßen sowie Ortsumgehungen erfordert Ausgleich für Flächenverbrauch und Zerschneidung von Lebensräumen.

🏭

Gewerbe- und Industriegebiete

Als Teil der Industrieregion Südwestfalen weist der Kreis neue Gewerbe- und Industrieflächen aus, die eine bilanzierte Kompensation nach sich ziehen.

🚡

Tourismus und Wasserwirtschaft

Ausbau von Freizeit- und Wintersportinfrastruktur sowie Maßnahmen an Talsperren und Leitungen erzeugen Kompensationsbedarf in sensiblen Landschaften.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

SO
Landkreis Soest
PA
Landkreis Paderborn
SI
Landkreis Siegen-Wittgenstein
OL
Landkreis Olpe
MÄ
Landkreis Märkischer Kreis
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Hochsauerlandkreis

Wer nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Natur und Landschaft eingreift, muss den Eingriff ausgleichen oder ersetzen. In Nordrhein-Westfalen wird der Kompensationsbedarf über das Landesnaturschutzgesetz NRW und ein numerisches Biotopwertverfahren ermittelt. Aufwertungsmaßnahmen erzeugen Wertpunkte, die verbreitet als Ökopunkte bezeichnet werden und den Eingriff bilanziell decken.
Grundlage ist das in Nordrhein-Westfalen etablierte numerische Bewertungsverfahren für Biotoptypen. Jeder Fläche wird im Ausgangszustand und im geplanten Zielzustand ein Wert je Quadratmeter zugeordnet. Die Differenz, multipliziert mit der Fläche, ergibt die Aufwertung in Wertpunkten. Für den Artenschutz nach § 44 BNatSchG können gesonderte Maßnahmen erforderlich sein, etwa vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF).
Ein Ökokonto erlaubt es, Aufwertungsmaßnahmen bereits vor einem konkreten Eingriff umzusetzen und die erzeugten Wertpunkte zu bevorraten. Die Ökokonto-Verordnung NRW regelt Anerkennung, Bewertung und Buchung. Die Maßnahmen werden im Kompensationsverzeichnis geführt und können später einem Vorhaben zugeordnet werden.
Für die Eingriffsregelung, den Artenschutz und die Anerkennung von Kompensationsmaßnahmen ist die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises zuständig. Sie ist im Fachbereich Bauen, Kataster und Umwelt angesiedelt und hat ihren Sitz im Kreishaus in Meschede.
Typische Auslöser sind der Ausbau der Windenergie auf den Hochflächen, der Neu- und Ausbau von Straßen, die Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten sowie Maßnahmen der Wasserwirtschaft. Bei windkraftbezogenen Vorhaben spielen artenschutzrechtliche Prüfungen für Fledermäuse, Rotmilan und Schwarzstorch eine wichtige Rolle.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen in einem räumlichen und funktionalen Bezug zum Eingriff stehen. Für Vorhaben im Hochsauerlandkreis bieten sich Flächen im Naturraum Bergisches Land und Sauerland (D38) an, damit die betroffenen Funktionen des Naturhaushalts möglichst ortsnah wiederhergestellt werden.
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