Junge Aufforstung mit Wildschutzzaun am Waldrand
Nordrhein-Westfalen · Ökokonto-VO NRW
Naturraum D36
Regierungsbezirk Detmold

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Herford

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature solutions, Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach der Ökokonto-Verordnung NRW im Ravensberger Hügelland und in der Weseraue.

450
km² Kreisfläche
~253.000
Einwohner
9
Städte und Gemeinden
D36
BfN-Naturraum
Weser, Werre, Else
prägende Fließgewässer
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Herford im Überblick

Der Kreis Herford liegt im Nordosten von Nordrhein-Westfalen und gehört zum Regierungsbezirk Detmold. Prägend ist das Ravensberger Hügelland, eine sanft gewellte Lösslandschaft zwischen dem Wiehengebirge im Norden und den Ausläufern des Teutoburger Waldes im Süden.

Geologisch bestimmen fruchtbare Lössböden und zahlreiche kleine Bäche das Bild. Die Else-Werre-Niederung durchzieht den Kreis in West-Ost-Richtung, im Osten grenzt das Kreisgebiet an das Wesertal bei Vlotho.

Ökologisch bedeutsam sind die Feucht- und Nasswiesen entlang von Weser, Werre und Else sowie kalkgeprägte Sonderstandorte wie der Doberg bei Bünde. Diese Strukturen bieten Lebensraum für Wiesenvögel, Amphibien und wärmeliebende Arten.

Wirtschaftlich ist der Kreis von Möbel- und Textilindustrie sowie einer dichten Besiedlung geprägt. Siedlungsentwicklung, Gewerbeflächen und Infrastruktur erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW.

Junge Aufforstung mit Wildschutzzaun am Waldrand

🗺️ Zugehörige Naturräume

D36
Unteres Weserbergland und Oberes Weser-Leinebergland
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📍 Ausgewählte Gemeinden

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🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Ravensberger Hügelland (BfN-Naturraum D36), sanft gewellte Lösslandschaft zwischen Wiehengebirge und Teutoburger Wald
  • Naturschutzgebiet Doberg bei Bünde mit Kalkbuchenwald und Magerrasen auf tertiären Meeresablagerungen
  • Weseraue bei Vlotho mit Feuchtwiesen, Röhrichten und Auwaldresten
  • Else-Werre-Niederung als überregionale Gewässerachse durch den Kreis
  • zahlreiche naturnahe Bäche aus den Hängen des Wiehengebirges
  • Streuobstbestände und Heckenzüge der bäuerlichen Kulturlandschaft

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsvorhaben auch im nordrhein-westfälischen Raum. Wir kennen das numerische Bewertungsverfahren der Ökokonto-Verordnung NRW, die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Herford und die naturräumlichen Gegebenheiten des Ravensberger Hügellandes aus der Projektpraxis.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Herford

💧

Fließgewässerrenaturierung

Naturnahe Umgestaltung von Werre, Else und kleineren Bächen aus dem Wiehengebirge, Anlage von Ufergehölzen, Kiesbänken und begleitenden Auenstrukturen.

🌿

Grünland-Extensivierung

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiche Feucht- und Nasswiesen entlang der Weseraue, Lebensraum für Wiesenvögel und Insekten.

🍎

Streuobst und Hecken

Anlage und Pflege von Streuobstwiesen und Heckenzügen in der Lösslandschaft als Trittsteinbiotope und Bausteine des Biotopverbunds.

🐸

Kleingewässer und Amphibienschutz

Neuanlage von Laichgewässern und Tümpeln für Laubfrosch, Kammmolch und weitere Amphibien in den Niederungen des Hügellandes.

🌳

Erstaufforstung und Waldumbau

Standortgerechte Laubmischwälder auf Grenzertragsstandorten sowie strukturelle Anreicherung bestehender Bestände, etwa im Umfeld des Doberg.

🌾

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für Feldlerche, Zauneidechse und Fledermäuse, abgestimmt auf die Anforderungen des Landesnaturschutzgesetzes NRW.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Ravensberger Hügelland und Weseraue

🐦

Wiesenvögel der Weseraue

Kiebitz und weitere Wiesenbrüter nutzen die Feucht- und Nasswiesen entlang von Weser und Werre. Extensivierung und Wiedervernässung von Grünland sind typische Kompensationsmaßnahmen.

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🐟

Eisvogel an Werre und Else

Naturnahe Fließgewässer mit Steilufern bieten dem Eisvogel Brutplätze. Als CEF-Maßnahmen kommen modellierte Steilwände, Uferabbrüche und gewässerbegleitende Gehölze infrage.

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🐸

Amphibien und Kammmolch

Laubfrosch, Kammmolch und Erdkröte besiedeln Kleingewässer des Hügellandes. Die Neuanlage vernetzter Laichgewässer zählt zu den häufigen Maßnahmen im Kreis.

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🦇

Fledermäuse in Wald und Siedlung

Arten wie Großes Mausohr und Zwergfledermaus nutzen Kalkbuchenwälder wie den Doberg sowie Gebäudequartiere. Quartierschutz und Sicherung von Jagdhabitaten stehen im Vordergrund.

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🌾

Feldlerche der Ackerlandschaft

Die offene Lösslandschaft des Ravensberger Hügellandes ist Lebensraum der Feldlerche. Lerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen wirken als vorgezogener Ausgleich.

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🦎

Zauneidechse auf Sonderstandorten

Bahndämme, Böschungen und magere Säume bieten der Zauneidechse Lebensraum. Habitatanlage und fachgerechte Umsiedlung sind bei Infrastrukturvorhaben regelmäßig erforderlich.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Siedlungs- und Gewerbeentwicklung

Wohnbaugebiete und Gewerbeflächen in Herford, Bünde und Löhne lösen naturschutzrechtliche Ausgleichspflichten nach der Eingriffsregelung aus. Eigentümer geeigneter Flächen können als Anbieter von Ausgleichsflächen profitieren.

🛤️

Verkehr und Infrastruktur

Ausbau und Erneuerung von Straßen, darunter A2 und A30, sowie von Bahnstrecken und Brücken über Werre und Weser erzeugen Kompensations- und Artenschutzbedarf.

🪑

Möbel- und Produktionsindustrie

Erweiterungen von Betriebs- und Logistikflächen der für den Kreis prägenden Möbel- und Textilbranche erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich nach LNatSchG NRW.

⚡

Energie und Netze

Freiflächen-Photovoltaik, Windenergie am Rand des Wiehengebirges und neue Leitungstrassen benötigen Kompensation sowie vorgezogene Maßnahmen für betroffene Arten.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Herford

Der Kreis Herford gehört zum BfN-Naturraum D36 (Weser- und Weser-Leine-Bergland) und dort zum Ravensberger Hügelland, einer Lösslandschaft zwischen Wiehengebirge und Teutoburger Wald. Für die Kompensation ist die naturräumliche Zuordnung des Eingriffs maßgeblich. greeNature ermittelt sie für Ihr Vorhaben.
Grundlage ist die bundesrechtliche Eingriffsregelung nach §§ 13 bis 15 BNatSchG, die in NRW durch das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) und die Ökokonto-Verordnung konkretisiert wird. Die Bewertung erfolgt nach einem numerischen Verfahren, bei dem Biotoptypen Wertpunkte erhalten und sich der Kompensationswert aus der Differenz zwischen Ausgangs- und Zielzustand ergibt. Die bayerische BayKompV ist hier nicht anzuwenden.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Umweltamt des Kreises Herford, Amtshausstraße 3, 32051 Herford. greeNature koordiniert die gesamte Abstimmung mit der Behörde, von der Maßnahmenplanung über die Genehmigung bis zur Abnahme.
Häufig sind die Renaturierung von Werre und Else, die Extensivierung von Grünland in der Weseraue, die Anlage von Streuobst und Hecken in der Lösslandschaft, die Neuanlage von Kleingewässern für Amphibien sowie Artenschutzmaßnahmen für Feldlerche, Zauneidechse und Fledermäuse.
Nach § 44 BNatSchG sind im Kreis unter anderem Feldlerche, Kiebitz, Eisvogel, Fledermäuse, Kammmolch und Zauneidechse relevant. Je nach Betroffenheit können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) oder Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) erforderlich werden. greeNature prüft die artenschutzrechtlichen Anforderungen für Ihr Vorhaben.
Ja. Geeignet sind unter anderem feuchte Grünlandflächen in der Weseraue, gewässernahe Ackerflächen sowie Standorte für Streuobst und Hecken. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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