Blühstreifen mit Mohn und Kornblumen am Ackerrand unter Gewitterhimmel
Nordrhein-Westfalen · Ökokonto-VO NRW
Naturraum D35
Regierungsbezirk Köln

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Heinsberg

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature begleitet Ihre Kompensation im Kreis Heinsberg als Full-Service-Partner, von der Bewertung nach der Ökokonto-Verordnung NRW bis zur Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.

628
km² Kreisfläche
~263k
Einwohner
10
Städte und Gemeinden
D35
BfN-Naturraum
5
FFH-Gebiete
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Heinsberg im Überblick

Der Kreis Heinsberg liegt im äußersten Westen von Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Köln und grenzt auf langer Strecke an die niederländische Provinz Limburg. Kreisstadt ist Heinsberg, prägend ist die Rur, die das Kreisgebiet von Südosten nach Nordwesten durchzieht. Naturräumlich gliedert sich der Kreis in den Selfkant im Westen, die Schwalm-Nette-Platte im Nordosten sowie die Erkelenzer Börde und das Baaler Riedelland im Südosten.

Der gesamte Kreis gehört zur BfN-Großlandschaft D35 (Niederrheinisches Tiefland und Kölner Bucht). Über weiten Teilen liegen eiszeitliche Terrassen aus Sanden und Kiesen, auf denen sich Heiden, Dünen und Kiefernwälder entwickelt haben. Der Südosten trägt fruchtbare Lössböden der Erkelenzer Börde, während die Talauen von Rur, Wurm und Schwalm feuchte Niederungen ausbilden.

Ökologisch bedeutsam sind die Teverener Heide mit ihrem Dünen-, Heide-, Moor- und Gewässerkomplex, das grenzüberschreitende Vogelschutzgebiet Schwalm-Nette-Platte mit Grenzwald und Meinweg sowie die Rurauen. Der Norden hat Anteil am Naturpark Maas-Schwalm-Nette, der unmittelbar an den niederländischen Nationalpark De Meinweg anschließt. Insgesamt sind fünf FFH-Gebiete gemeldet.

Wirtschaftlich ist der Kreis stark vom Rheinischen Revier geprägt. Der Tagebau Garzweiler reicht bis in das Stadtgebiet von Erkelenz, und der Strukturwandel nach dem Braunkohleausstieg bringt umfangreiche Rekultivierungs-, Renaturierungs- und Gewerbevorhaben mit sich. Zusammen mit Verkehrsausbau, Siedlungsentwicklung und erneuerbaren Energien entsteht so regelmäßig Kompensationsbedarf, der nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW und der Ökokonto-Verordnung NRW auszugleichen ist.

Blühstreifen mit Mohn und Kornblumen am Ackerrand unter Gewitterhimmel

🗺️ Zugehörige Naturräume

D35
Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland
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📍 Ausgewählte Gemeinden

Heinsberg (KS)ErkelenzGeilenkirchenHückelhovenÜbach-PalenbergWassenbergWegbergGangeltSelfkantWaldfeucht

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Teverener Heide, FFH-Gebiet mit Dünen-, Heide-, Moor- und Gewässerkomplex im Süden des Kreises
  • Vogelschutzgebiet Schwalm-Nette-Platte mit Grenzwald und Meinweg, grenzüberschreitend auf über 7.000 Hektar
  • Naturpark Maas-Schwalm-Nette, anschließend an den niederländischen Nationalpark De Meinweg
  • Rurauen als naturnahe Fließgewässer- und Auenlandschaft quer durch das Kreisgebiet
  • Helpensteiner Bachtal und Rothenbach, naturnahes Bachsystem mit Erlen- und Eschenwäldern
  • Erkelenzer Börde mit fruchtbaren Lössböden als Lebensraum für Feldvögel
  • Tagebaufolgelandschaft Garzweiler am östlichen Kreisrand als Raum für großflächige Rekultivierung

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und arbeitet die Kompensation im Kreis Heinsberg konsequent nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW und der Ökokonto-Verordnung NRW ab. Wir kennen das numerische Bewertungsverfahren mit Biotopwerten, die Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde in Heinsberg und die besonderen Rahmenbedingungen im Rheinischen Revier und im grenznahen Raum zu den Niederlanden.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Heinsberg

🌊

Fließgewässer- und Auenrenaturierung

Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Altarmen und Förderung der Eigendynamik an Rur, Wurm und Schwalm. So entstehen Steilufer, Kiesbänke und Auwald als Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien.

🌾

Heide- und Sandmagerrasenpflege

Entkusselung, Schafbeweidung und Plaggen auf den Terrassensanden im Umfeld der Teverener Heide. Diese Maßnahmen erhalten offene Heiden, Sandmagerrasen und Kleingewässer als geschützte Lebensraumtypen.

🐦

Ackerextensivierung und Feldvogelschutz

Anlage von Blühstreifen, Feldlerchenfenstern und extensiv genutzten Ackerrandstreifen in der Erkelenzer Börde. Diese Strukturen stützen die Bestände von Kiebitz und Feldlerche in der offenen Agrarlandschaft.

🌳

Waldentwicklung und Erstaufforstung

Umbau strukturarmer Kiefernforste zu standortgerechten Laub- und Mischwäldern sowie Neuanlage von Wald auf geeigneten Flächen. Alt- und Totholz sowie Waldränder werten die Lebensräume zusätzlich auf.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Fledermausquartiere an Gebäuden und in Wäldern, Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Böschungen und Bahndämmen, Steilwände für den Eisvogel und Laichgewässer für Amphibien, jeweils als vorgezogene CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach § 44 und § 45 BNatSchG.

🌿

Hecken, Feldgehölze und Biotopverbund

Anlage von Hecken, Baumreihen und Feldgehölzen in der ausgeräumten Börde und am Tagebaurand. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume, schaffen Trittsteinbiotope und verbinden die Talauen mit den Waldgebieten.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Rurland, Selfkant und Schwalm-Nette

🐦

Kiebitz in der Börde

Der Kiebitz brütet auf offenen Ackerflächen und in Feuchtsenken der Erkelenzer Börde. Als Feldvogel der Agrarlandschaft profitiert er von Feldvogelinseln, extensiven Ackerrandstreifen und wiedervernässten Mulden, die als Ausgleichsmaßnahme angelegt werden.

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🌾

Feldlerche auf offenen Feldern

Die Feldlerche besiedelt die weiträumigen Ackerlagen des Kreises. Feldlerchenfenster, Blühstreifen und eine aufgelockerte Feldflur verbessern ihre Brut- und Nahrungshabitate und sind bewährte Bausteine der Kompensation im Offenland.

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🦎

Zauneidechse auf Sandböden

Auf den Terrassensanden, an Bahndämmen und Böschungen findet die streng geschützte Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie) geeignete Lebensräume. Bei Eingriffen sind Ersatzhabitate mit Sonnplätzen und Versteckstrukturen als CEF-Maßnahme typisch.

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🐟

Eisvogel an Rur und Schwalm

Naturnahe Uferabschnitte mit Steilwänden bieten dem Eisvogel Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen bewährte Maßnahmen für die streng geschützte Art.

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🦇

Fledermäuse in Wald und Siedlung

Zahlreiche Fledermausarten nutzen Wälder, Gewässer und Gebäude im Kreis als Jagd- und Quartierlebensraum. Alle Arten sind streng geschützt, bei Abriss und Sanierung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🐸

Amphibien in Heide und Aue

Kammmolch, Kreuzkröte und weitere Amphibien besiedeln Kleingewässer der Teverener Heide sowie Tümpel und Senken in den Talauen. Neuanlage und Vernetzung fischfreier Laichgewässer sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bauvorhaben.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

⛏️

Braunkohle und Strukturwandel im Rheinischen Revier

Der Tagebau Garzweiler reicht bis in das Stadtgebiet von Erkelenz. Rekultivierung, Renaturierung der Tagebaufolgelandschaft und neue Gewerbeflächen im Zuge des Braunkohleausstiegs lösen umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die greeNature als Flächenpartner begleitet.

🛣️

Infrastruktur und Verkehr

Ausbau und Lückenschlüsse im Autobahn- und Bundesstraßennetz, Ortsumgehungen, Brückenbauwerke an Rur und Wurm sowie Bahnvorhaben erzeugen Eingriffe in Natur und Landschaft, deren Kompensation nach LNatSchG NRW zu erbringen ist.

🏭

Gewerbe, Logistik und Siedlung

Neue Gewerbe- und Logistikstandorte, Wohnbaugebiete in den Städten Heinsberg, Erkelenz, Hückelhoven und Geilenkirchen sowie Flächenrecycling im Strukturwandel erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich und schaffen Bedarf an anerkannten Ökopunkten.

💨

Erneuerbare Energien

Windenergieanlagen auf den Bördeflächen, Photovoltaik-Freiflächenanlagen und die Umnutzung von Tagebaurandflächen erfordern naturschutzrechtliche Kompensation sowie artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen für Feldvögel und Fledermäuse.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Heinsberg

Der Kreis Heinsberg gehört vollständig zur BfN-Großlandschaft D35 (Niederrheinisches Tiefland und Kölner Bucht). Innerhalb dieser Großlandschaft gliedert sich das Kreisgebiet in den Selfkant, die Schwalm-Nette-Platte, die Erkelenzer Börde und das Baaler Riedelland sowie die Talauen von Rur, Wurm und Schwalm. Für die Kompensation ist die genaue naturräumliche Zuordnung des Eingriffs maßgeblich, greeNature ermittelt sie für Sie.
In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Bewertung über das numerische Bewertungsverfahren des Landesnaturschutzgesetzes NRW und der Ökokonto-Verordnung NRW. Dabei wird jeder Biotoptyp mit einem Biotopwert in Wertpunkten je Quadratmeter belegt, die Aufwertung durch eine Maßnahme ergibt sich aus der Differenz zwischen Ausgangs- und Zielzustand. Anerkannte Ökokonten stellen diese Wertpunkte als Ökopunkte bereit.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist der Kreis Heinsberg, Amt für Umwelt und Verkehrsplanung, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg. greeNature koordiniert die Abstimmung mit der Behörde von der Maßnahmenplanung über die Anerkennung des Ökokontos bis zur Abnahme.
Im Umfeld des Tagebaus Garzweiler und des Strukturwandels sind großflächige Renaturierungen der Tagebaufolgelandschaft, Erstaufforstungen, die Anlage von Hecken und Biotopverbund, Ackerextensivierung für Feldvögel sowie die Wiederherstellung von Gewässern und Auen verbreitet. Hinzu kommen artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen für Zauneidechse, Feldvögel und Fledermäuse.
Ja. Im Kreis liegen fünf FFH-Gebiete, darunter die Teverener Heide sowie das Helpensteiner Bachtal mit dem Rothenbach, außerdem das grenzüberschreitende Vogelschutzgebiet Schwalm-Nette-Platte mit Grenzwald und Meinweg. Eingriffe im Umfeld dieser Natura-2000-Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und, bei streng geschützten Arten, FCS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich machen. greeNature berät Sie zu den naturschutzrechtlichen Anforderungen.
Ja. Besonders geeignet sind Ackerflächen in der Erkelenzer Börde, feuchte Grünlandflächen in den Talauen von Rur und Schwalm sowie Flächen auf den Terrassensanden mit Potenzial für Heide und Magerrasen. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung, greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und stimmt das Ökokonto mit der Unteren Naturschutzbehörde ab.
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