
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Heinsberg
Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature begleitet Ihre Kompensation im Kreis Heinsberg als Full-Service-Partner, von der Bewertung nach der Ökokonto-Verordnung NRW bis zur Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.
Der Landkreis Heinsberg im Überblick
Der Kreis Heinsberg liegt im äußersten Westen von Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Köln und grenzt auf langer Strecke an die niederländische Provinz Limburg. Kreisstadt ist Heinsberg, prägend ist die Rur, die das Kreisgebiet von Südosten nach Nordwesten durchzieht. Naturräumlich gliedert sich der Kreis in den Selfkant im Westen, die Schwalm-Nette-Platte im Nordosten sowie die Erkelenzer Börde und das Baaler Riedelland im Südosten.
Der gesamte Kreis gehört zur BfN-Großlandschaft D35 (Niederrheinisches Tiefland und Kölner Bucht). Über weiten Teilen liegen eiszeitliche Terrassen aus Sanden und Kiesen, auf denen sich Heiden, Dünen und Kiefernwälder entwickelt haben. Der Südosten trägt fruchtbare Lössböden der Erkelenzer Börde, während die Talauen von Rur, Wurm und Schwalm feuchte Niederungen ausbilden.
Ökologisch bedeutsam sind die Teverener Heide mit ihrem Dünen-, Heide-, Moor- und Gewässerkomplex, das grenzüberschreitende Vogelschutzgebiet Schwalm-Nette-Platte mit Grenzwald und Meinweg sowie die Rurauen. Der Norden hat Anteil am Naturpark Maas-Schwalm-Nette, der unmittelbar an den niederländischen Nationalpark De Meinweg anschließt. Insgesamt sind fünf FFH-Gebiete gemeldet.
Wirtschaftlich ist der Kreis stark vom Rheinischen Revier geprägt. Der Tagebau Garzweiler reicht bis in das Stadtgebiet von Erkelenz, und der Strukturwandel nach dem Braunkohleausstieg bringt umfangreiche Rekultivierungs-, Renaturierungs- und Gewerbevorhaben mit sich. Zusammen mit Verkehrsausbau, Siedlungsentwicklung und erneuerbaren Energien entsteht so regelmäßig Kompensationsbedarf, der nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW und der Ökokonto-Verordnung NRW auszugleichen ist.

🗺️ Zugehörige Naturräume
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📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Teverener Heide, FFH-Gebiet mit Dünen-, Heide-, Moor- und Gewässerkomplex im Süden des Kreises
- Vogelschutzgebiet Schwalm-Nette-Platte mit Grenzwald und Meinweg, grenzüberschreitend auf über 7.000 Hektar
- Naturpark Maas-Schwalm-Nette, anschließend an den niederländischen Nationalpark De Meinweg
- Rurauen als naturnahe Fließgewässer- und Auenlandschaft quer durch das Kreisgebiet
- Helpensteiner Bachtal und Rothenbach, naturnahes Bachsystem mit Erlen- und Eschenwäldern
- Erkelenzer Börde mit fruchtbaren Lössböden als Lebensraum für Feldvögel
- Tagebaufolgelandschaft Garzweiler am östlichen Kreisrand als Raum für großflächige Rekultivierung
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und arbeitet die Kompensation im Kreis Heinsberg konsequent nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW und der Ökokonto-Verordnung NRW ab. Wir kennen das numerische Bewertungsverfahren mit Biotopwerten, die Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde in Heinsberg und die besonderen Rahmenbedingungen im Rheinischen Revier und im grenznahen Raum zu den Niederlanden.
Typische Maßnahmen im Landkreis Heinsberg
Fließgewässer- und Auenrenaturierung
Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Altarmen und Förderung der Eigendynamik an Rur, Wurm und Schwalm. So entstehen Steilufer, Kiesbänke und Auwald als Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien.
Heide- und Sandmagerrasenpflege
Entkusselung, Schafbeweidung und Plaggen auf den Terrassensanden im Umfeld der Teverener Heide. Diese Maßnahmen erhalten offene Heiden, Sandmagerrasen und Kleingewässer als geschützte Lebensraumtypen.
Ackerextensivierung und Feldvogelschutz
Anlage von Blühstreifen, Feldlerchenfenstern und extensiv genutzten Ackerrandstreifen in der Erkelenzer Börde. Diese Strukturen stützen die Bestände von Kiebitz und Feldlerche in der offenen Agrarlandschaft.
Waldentwicklung und Erstaufforstung
Umbau strukturarmer Kiefernforste zu standortgerechten Laub- und Mischwäldern sowie Neuanlage von Wald auf geeigneten Flächen. Alt- und Totholz sowie Waldränder werten die Lebensräume zusätzlich auf.
Artenschutz CEF und FCS
Fledermausquartiere an Gebäuden und in Wäldern, Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Böschungen und Bahndämmen, Steilwände für den Eisvogel und Laichgewässer für Amphibien, jeweils als vorgezogene CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach § 44 und § 45 BNatSchG.
Hecken, Feldgehölze und Biotopverbund
Anlage von Hecken, Baumreihen und Feldgehölzen in der ausgeräumten Börde und am Tagebaurand. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume, schaffen Trittsteinbiotope und verbinden die Talauen mit den Waldgebieten.
Geschützte Arten im Rurland, Selfkant und Schwalm-Nette
Kiebitz in der Börde
Der Kiebitz brütet auf offenen Ackerflächen und in Feuchtsenken der Erkelenzer Börde. Als Feldvogel der Agrarlandschaft profitiert er von Feldvogelinseln, extensiven Ackerrandstreifen und wiedervernässten Mulden, die als Ausgleichsmaßnahme angelegt werden.
Mehr zur Art ›Feldlerche auf offenen Feldern
Die Feldlerche besiedelt die weiträumigen Ackerlagen des Kreises. Feldlerchenfenster, Blühstreifen und eine aufgelockerte Feldflur verbessern ihre Brut- und Nahrungshabitate und sind bewährte Bausteine der Kompensation im Offenland.
Mehr zur Art ›Zauneidechse auf Sandböden
Auf den Terrassensanden, an Bahndämmen und Böschungen findet die streng geschützte Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie) geeignete Lebensräume. Bei Eingriffen sind Ersatzhabitate mit Sonnplätzen und Versteckstrukturen als CEF-Maßnahme typisch.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Rur und Schwalm
Naturnahe Uferabschnitte mit Steilwänden bieten dem Eisvogel Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen bewährte Maßnahmen für die streng geschützte Art.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Wald und Siedlung
Zahlreiche Fledermausarten nutzen Wälder, Gewässer und Gebäude im Kreis als Jagd- und Quartierlebensraum. Alle Arten sind streng geschützt, bei Abriss und Sanierung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.
Mehr zur Art ›Amphibien in Heide und Aue
Kammmolch, Kreuzkröte und weitere Amphibien besiedeln Kleingewässer der Teverener Heide sowie Tümpel und Senken in den Talauen. Neuanlage und Vernetzung fischfreier Laichgewässer sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bauvorhaben.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Braunkohle und Strukturwandel im Rheinischen Revier
Der Tagebau Garzweiler reicht bis in das Stadtgebiet von Erkelenz. Rekultivierung, Renaturierung der Tagebaufolgelandschaft und neue Gewerbeflächen im Zuge des Braunkohleausstiegs lösen umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die greeNature als Flächenpartner begleitet.
Infrastruktur und Verkehr
Ausbau und Lückenschlüsse im Autobahn- und Bundesstraßennetz, Ortsumgehungen, Brückenbauwerke an Rur und Wurm sowie Bahnvorhaben erzeugen Eingriffe in Natur und Landschaft, deren Kompensation nach LNatSchG NRW zu erbringen ist.
Gewerbe, Logistik und Siedlung
Neue Gewerbe- und Logistikstandorte, Wohnbaugebiete in den Städten Heinsberg, Erkelenz, Hückelhoven und Geilenkirchen sowie Flächenrecycling im Strukturwandel erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich und schaffen Bedarf an anerkannten Ökopunkten.
Erneuerbare Energien
Windenergieanlagen auf den Bördeflächen, Photovoltaik-Freiflächenanlagen und die Umnutzung von Tagebaurandflächen erfordern naturschutzrechtliche Kompensation sowie artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen für Feldvögel und Fledermäuse.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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