
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Hamm
Ökopunkte und Ausgleichsflächen in der kreisfreien Stadt Hamm, bilanziert nach dem numerischen Biotopwertverfahren und geführt über Ökokonten gemäß Ökokonto-Verordnung NRW und § 32 LNatSchG NRW. greeNature ist bundesweit tätig und Ihr Full-Service-Partner für Eingriffsregelung, Artenschutz und CEF-Maßnahmen in der Lippeaue und der angrenzenden Hellwegbörde.
Die Stadt Hamm im Überblick
Hamm ist eine kreisfreie Stadt im Nordosten des Ruhrgebiets und gehört zum Regierungsbezirk Arnsberg. Auf rund 226 Quadratkilometern leben etwa 179.000 Menschen in sieben Stadtbezirken. Naturräumlich liegt das Stadtgebiet in der Westfälischen Bucht (BfN-Naturraum D34). Der Norden gehört zur Münsterländer Parklandschaft, der Süden leitet in die fruchtbare Hellwegbörde über, dazwischen prägt das breite Tal der Lippe die Landschaft.
Die Lippe durchzieht Hamm auf rund 32 Kilometern von Ost nach West und bildet mit ihren Auen, Altarmen und Feuchtwiesen das ökologische Rückgrat der Stadt. Ergänzt wird das Gewässernetz durch die Ahse, die Geithe und den Datteln-Hamm-Kanal. Die Hammer Lippeaue ist als FFH-Gebiet und als EU-Vogelschutzgebiet Teil des europäischen Netzes Natura 2000 und zählt zu den bedeutendsten Rückzugsräumen für Wiesen- und Wasservögel in Westfalen.
Hamm war über ein Jahrhundert von Steinkohlenbergbau, Stahl und einem der größten Rangierbahnhöfe Europas geprägt. Nach dem Strukturwandel bestimmen heute Logistik, Gesundheitswirtschaft, Handel und der Kanalhafen das Bild. Wohnbau- und Gewerbeflächen, die Reaktivierung ehemaliger Zechen- und Bahnflächen sowie Verkehrsprojekte an der A2 und im Schienennetz lösen regelmäßig Eingriffe in Natur und Landschaft aus.
Maßgeblich sind in Hamm das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) und die Ökokonto-Verordnung NRW. Nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG sind unvermeidbare Eingriffe auszugleichen oder zu ersetzen, der Bedarf wird über das numerische Biotopwertverfahren in Wertpunkten bilanziert. greeNature begleitet Vorhabenträger und die Stadtverwaltung von der Bedarfsermittlung bis zur Anerkennung durch die Untere Naturschutzbehörde.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D34 ›
📍 Stadtteile
🌿 Ökologische Besonderheiten
- FFH-Gebiet Lippeaue zwischen Hangfort und Hamm als Teil des Natura-2000-Netzes
- EU-Vogelschutzgebiet Lippeaue zwischen Hamm und Lippstadt mit Ahsewiesen für Wiesen- und Wasservögel
- Sechs Naturschutzgebiete in der östlichen Lippeaue, darunter Schmehauser Mersch, Oberwerrieser Mersch und Haarener Lippeaue
- LIFE+ Projekt Lippeaue mit umfangreichen Auen- und Gewässerrenaturierungen im Stadtgebiet
- Übergang von der Münsterländer Parklandschaft im Norden zur fruchtbaren Hellwegbörde im Süden
- Datteln-Hamm-Kanal mit Stadthafen als bedeutender Kanalhafen am Nordrand des Ruhrgebiets
- Maximilianpark und weitere Grünanlagen auf ehemaligen Zechen- und Industrieflächen als Beispiele gelungener Konversion
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit für Vorhabenträger, Kommunen und Planungsbüros tätig und betreut Kompensationsvorhaben auch in der Stadt Hamm und im nördlichen Ruhrgebiet. Wir kennen das in Nordrhein-Westfalen maßgebliche numerische Biotopwertverfahren, die Anforderungen der Ökokonto-Verordnung NRW und die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Hamm. Für Eingriffe im Stadtgebiet entwickeln wir passgenaue Ausgleichs-, Ersatz- und CEF-Maßnahmen, die zur Ausstattung der Lippeaue, der Börde und der urbanen Konversionsflächen passen. So erhalten Vorhabenträger nachvollziehbar bilanzierte und dauerhaft gesicherte Kompensation.
Typische Maßnahmen in der Stadt Hamm
Auen- und Gewässerrenaturierung an der Lippe
Anbindung von Altarmen, Anlage von Sekundärauen, Flutmulden und naturnahe Gewässerentwicklung an Lippe und Ahse. Solche Maßnahmen schaffen Steilufer, Flachwasserzonen und Feuchtwiesen als Lebensraum für Eisvogel, Fische, Amphibien und Wiesenvögel und knüpfen an das LIFE+ Projekt Lippeaue an.
Entsiegelung und Flächenrecycling
Rückbau versiegelter Flächen auf ehemaligen Zechen-, Bahn- und Gewerbestandorten und Entwicklung zu Biotopflächen. Entsiegelung ist im urbanen Raum eine besonders wirksame Aufwertung und lässt sich über das Biotopwertverfahren in Wertpunkten anrechnen.
Feuchtgrünland und Wiesenvogelschutz
Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Extensivgrünland mit angepassten Mahdterminen und angehobenen Wasserständen in Lippeaue und Hellwegbörde. Solche Flächen sind Lebensraum für Kiebitz, Uferschnepfe, Großen Brachvogel und weitere Wiesenvögel.
Hecken, Streuobst und Kleingewässer im Umland
Anlage und Ergänzung von Hecken, Feldgehölzen, Kopfbäumen, Streuobstwiesen und Kleingewässern in der Börde und der Parklandschaft. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume und schaffen Trittsteinbiotope für Vögel, Fledermäuse, Amphibien und Insekten.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene und populationsstützende Maßnahmen nach § 44 und § 45 BNatSchG, etwa Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Bahndämmen und Böschungen, Fledermausquartiere bei Abriss und Sanierung, Eisvogel-Steilwände sowie besonnte Ersatzlaichgewässer für Amphibien und Kammmolch.
Blänken und Flutmulden in der Aue
Anlage flacher, temporär wasserführender Blänken und Mulden in den Auen von Lippe und Ahse. Sie verbessern den Wasserhaushalt der Feuchtwiesen und schaffen Nahrungs- und Brutflächen für Wiesenvögel und Amphibien.
Geschützte Arten im Lippeaue und Hellwegbörde in der Westfälischen Bucht
Kiebitz und Wiesenvögel
Die Feuchtwiesen der Lippeaue und der Hellwegbörde beherbergen Kiebitz, Uferschnepfe, Großen Brachvogel und Bekassine. Wiedervernässung, extensive Grünlandpflege und die Anlage von Blänken sind hier die wirksamsten Kompensationsmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Lippe und Ahse
Naturnahe Uferabschnitte mit Steilwänden bieten dem streng geschützten Eisvogel Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische CEF-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Stadt und Aue
Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus und weitere Arten nutzen Gebäude, Baumhöhlen und die gewässerreiche Aue als Quartier und Jagdgebiet. Alle Arten sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie), bei Abriss und Sanierung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.
Mehr zur Art ›Amphibien in Auengewässern
Erdkröte, Grasfrosch und weitere Amphibien besiedeln Altarme, Blänken und wechselfeuchte Senken der Lippeaue. Neu angelegte, besonnte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bau- und Infrastrukturvorhaben.
Mehr zur Art ›Kammmolch in der Lippeaue
Der Kammmolch als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie ist auf besonnte, fischfreie Stillgewässer mit dichter Unterwasservegetation angewiesen. Anlage und Vernetzung geeigneter Laichgewässer in der Aue sind bewährte Maßnahmen zur Sicherung seiner Vorkommen.
Mehr zur Art ›Zauneidechse an Bahndämmen
Auf Böschungen, Bahndämmen und trockenwarmen Brachen der Stadt ist die Zauneidechse eine häufige Zielart bei Infrastruktur- und Siedlungsprojekten. Ersatzhabitate mit Sonn-, Eiablage- und Versteckplätzen gehören zum Standard der artenschutzrechtlichen Kompensation.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Wohnbau und Quartiersentwicklung
Neue Wohnquartiere und die Nachverdichtung im Stadtgebiet führen zu Flächenversiegelung und erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Der Bedarf wird über das numerische Biotopwertverfahren bilanziert und über Ökokonten nach der Ökokonto-Verordnung NRW gedeckt.
Gewerbe, Logistik und Kanalhafen
Die Ansiedlung von Logistik- und Gewerbebetrieben, unter anderem im Umfeld des Datteln-Hamm-Kanals und des Stadthafens, greift in Boden und Landschaft ein. Grundeigentümer im Umland können dabei als Flächenanbieter für Ausgleichsmaßnahmen profitieren.
Verkehr und Schienenknoten
Ausbau und Sanierung von Straßen entlang der A2, Ortsumgehungen sowie Vorhaben im Bahnknoten Hamm lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, häufig verbunden mit artenschutzrechtlichen Prüfungen für Zauneidechse und Fledermäuse.
Konversion ehemaliger Bergbau- und Bahnflächen
Die Reaktivierung stillgelegter Zechen-, Kraftwerks- und Bahnflächen ermöglicht Entsiegelung und die Entwicklung neuer Lebensräume. Solche Konversionsprojekte verbinden Stadtentwicklung mit hochwertiger Kompensation im urbanen Raum.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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