Obstbaumreihe auf einer extensiv gepflegten Maßnahmenfläche
Nordrhein-Westfalen · Ökokonto-VO NRW
Naturraum D34
Regierungsbezirk Arnsberg

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Hamm

Ökopunkte und Ausgleichsflächen in der kreisfreien Stadt Hamm, bilanziert nach dem numerischen Biotopwertverfahren und geführt über Ökokonten gemäß Ökokonto-Verordnung NRW und § 32 LNatSchG NRW. greeNature ist bundesweit tätig und Ihr Full-Service-Partner für Eingriffsregelung, Artenschutz und CEF-Maßnahmen in der Lippeaue und der angrenzenden Hellwegbörde.

rund 226
km² Stadtfläche
rund 179.000
Einwohner
7
Stadtbezirke
Arnsberg
Regierungsbezirk
rund 32 km
Lippe im Stadtgebiet
Stadt und Ökologie

Die Stadt Hamm im Überblick

Hamm ist eine kreisfreie Stadt im Nordosten des Ruhrgebiets und gehört zum Regierungsbezirk Arnsberg. Auf rund 226 Quadratkilometern leben etwa 179.000 Menschen in sieben Stadtbezirken. Naturräumlich liegt das Stadtgebiet in der Westfälischen Bucht (BfN-Naturraum D34). Der Norden gehört zur Münsterländer Parklandschaft, der Süden leitet in die fruchtbare Hellwegbörde über, dazwischen prägt das breite Tal der Lippe die Landschaft.

Die Lippe durchzieht Hamm auf rund 32 Kilometern von Ost nach West und bildet mit ihren Auen, Altarmen und Feuchtwiesen das ökologische Rückgrat der Stadt. Ergänzt wird das Gewässernetz durch die Ahse, die Geithe und den Datteln-Hamm-Kanal. Die Hammer Lippeaue ist als FFH-Gebiet und als EU-Vogelschutzgebiet Teil des europäischen Netzes Natura 2000 und zählt zu den bedeutendsten Rückzugsräumen für Wiesen- und Wasservögel in Westfalen.

Hamm war über ein Jahrhundert von Steinkohlenbergbau, Stahl und einem der größten Rangierbahnhöfe Europas geprägt. Nach dem Strukturwandel bestimmen heute Logistik, Gesundheitswirtschaft, Handel und der Kanalhafen das Bild. Wohnbau- und Gewerbeflächen, die Reaktivierung ehemaliger Zechen- und Bahnflächen sowie Verkehrsprojekte an der A2 und im Schienennetz lösen regelmäßig Eingriffe in Natur und Landschaft aus.

Maßgeblich sind in Hamm das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) und die Ökokonto-Verordnung NRW. Nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG sind unvermeidbare Eingriffe auszugleichen oder zu ersetzen, der Bedarf wird über das numerische Biotopwertverfahren in Wertpunkten bilanziert. greeNature begleitet Vorhabenträger und die Stadtverwaltung von der Bedarfsermittlung bis zur Anerkennung durch die Untere Naturschutzbehörde.

Obstbaumreihe auf einer extensiv gepflegten Maßnahmenfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D34
Westfälische Tieflandsbucht
Zum Naturraum D34 ›

📍 Stadtteile

Hamm-Mitte (KS)Hamm-UentropHamm-RhynernHamm-PelkumHamm-HerringenHamm-Bockum-HövelHamm-Heessen

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet Lippeaue zwischen Hangfort und Hamm als Teil des Natura-2000-Netzes
  • EU-Vogelschutzgebiet Lippeaue zwischen Hamm und Lippstadt mit Ahsewiesen für Wiesen- und Wasservögel
  • Sechs Naturschutzgebiete in der östlichen Lippeaue, darunter Schmehauser Mersch, Oberwerrieser Mersch und Haarener Lippeaue
  • LIFE+ Projekt Lippeaue mit umfangreichen Auen- und Gewässerrenaturierungen im Stadtgebiet
  • Übergang von der Münsterländer Parklandschaft im Norden zur fruchtbaren Hellwegbörde im Süden
  • Datteln-Hamm-Kanal mit Stadthafen als bedeutender Kanalhafen am Nordrand des Ruhrgebiets
  • Maximilianpark und weitere Grünanlagen auf ehemaligen Zechen- und Industrieflächen als Beispiele gelungener Konversion

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit für Vorhabenträger, Kommunen und Planungsbüros tätig und betreut Kompensationsvorhaben auch in der Stadt Hamm und im nördlichen Ruhrgebiet. Wir kennen das in Nordrhein-Westfalen maßgebliche numerische Biotopwertverfahren, die Anforderungen der Ökokonto-Verordnung NRW und die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Hamm. Für Eingriffe im Stadtgebiet entwickeln wir passgenaue Ausgleichs-, Ersatz- und CEF-Maßnahmen, die zur Ausstattung der Lippeaue, der Börde und der urbanen Konversionsflächen passen. So erhalten Vorhabenträger nachvollziehbar bilanzierte und dauerhaft gesicherte Kompensation.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Hamm

🌊

Auen- und Gewässerrenaturierung an der Lippe

Anbindung von Altarmen, Anlage von Sekundärauen, Flutmulden und naturnahe Gewässerentwicklung an Lippe und Ahse. Solche Maßnahmen schaffen Steilufer, Flachwasserzonen und Feuchtwiesen als Lebensraum für Eisvogel, Fische, Amphibien und Wiesenvögel und knüpfen an das LIFE+ Projekt Lippeaue an.

🏗️

Entsiegelung und Flächenrecycling

Rückbau versiegelter Flächen auf ehemaligen Zechen-, Bahn- und Gewerbestandorten und Entwicklung zu Biotopflächen. Entsiegelung ist im urbanen Raum eine besonders wirksame Aufwertung und lässt sich über das Biotopwertverfahren in Wertpunkten anrechnen.

🌾

Feuchtgrünland und Wiesenvogelschutz

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Extensivgrünland mit angepassten Mahdterminen und angehobenen Wasserständen in Lippeaue und Hellwegbörde. Solche Flächen sind Lebensraum für Kiebitz, Uferschnepfe, Großen Brachvogel und weitere Wiesenvögel.

🌳

Hecken, Streuobst und Kleingewässer im Umland

Anlage und Ergänzung von Hecken, Feldgehölzen, Kopfbäumen, Streuobstwiesen und Kleingewässern in der Börde und der Parklandschaft. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume und schaffen Trittsteinbiotope für Vögel, Fledermäuse, Amphibien und Insekten.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene und populationsstützende Maßnahmen nach § 44 und § 45 BNatSchG, etwa Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Bahndämmen und Böschungen, Fledermausquartiere bei Abriss und Sanierung, Eisvogel-Steilwände sowie besonnte Ersatzlaichgewässer für Amphibien und Kammmolch.

💧

Blänken und Flutmulden in der Aue

Anlage flacher, temporär wasserführender Blänken und Mulden in den Auen von Lippe und Ahse. Sie verbessern den Wasserhaushalt der Feuchtwiesen und schaffen Nahrungs- und Brutflächen für Wiesenvögel und Amphibien.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Lippeaue und Hellwegbörde in der Westfälischen Bucht

🐦

Kiebitz und Wiesenvögel

Die Feuchtwiesen der Lippeaue und der Hellwegbörde beherbergen Kiebitz, Uferschnepfe, Großen Brachvogel und Bekassine. Wiedervernässung, extensive Grünlandpflege und die Anlage von Blänken sind hier die wirksamsten Kompensationsmaßnahmen.

Mehr zur Art ›
🐟

Eisvogel an Lippe und Ahse

Naturnahe Uferabschnitte mit Steilwänden bieten dem streng geschützten Eisvogel Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische CEF-Maßnahmen.

Mehr zur Art ›
🦇

Fledermäuse in Stadt und Aue

Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus und weitere Arten nutzen Gebäude, Baumhöhlen und die gewässerreiche Aue als Quartier und Jagdgebiet. Alle Arten sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie), bei Abriss und Sanierung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

Mehr zur Art ›
🐸

Amphibien in Auengewässern

Erdkröte, Grasfrosch und weitere Amphibien besiedeln Altarme, Blänken und wechselfeuchte Senken der Lippeaue. Neu angelegte, besonnte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bau- und Infrastrukturvorhaben.

Mehr zur Art ›
🦎

Kammmolch in der Lippeaue

Der Kammmolch als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie ist auf besonnte, fischfreie Stillgewässer mit dichter Unterwasservegetation angewiesen. Anlage und Vernetzung geeigneter Laichgewässer in der Aue sind bewährte Maßnahmen zur Sicherung seiner Vorkommen.

Mehr zur Art ›
🦎

Zauneidechse an Bahndämmen

Auf Böschungen, Bahndämmen und trockenwarmen Brachen der Stadt ist die Zauneidechse eine häufige Zielart bei Infrastruktur- und Siedlungsprojekten. Ersatzhabitate mit Sonn-, Eiablage- und Versteckplätzen gehören zum Standard der artenschutzrechtlichen Kompensation.

Mehr zur Art ›
Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Wohnbau und Quartiersentwicklung

Neue Wohnquartiere und die Nachverdichtung im Stadtgebiet führen zu Flächenversiegelung und erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Der Bedarf wird über das numerische Biotopwertverfahren bilanziert und über Ökokonten nach der Ökokonto-Verordnung NRW gedeckt.

🏭

Gewerbe, Logistik und Kanalhafen

Die Ansiedlung von Logistik- und Gewerbebetrieben, unter anderem im Umfeld des Datteln-Hamm-Kanals und des Stadthafens, greift in Boden und Landschaft ein. Grundeigentümer im Umland können dabei als Flächenanbieter für Ausgleichsmaßnahmen profitieren.

🛣️

Verkehr und Schienenknoten

Ausbau und Sanierung von Straßen entlang der A2, Ortsumgehungen sowie Vorhaben im Bahnknoten Hamm lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, häufig verbunden mit artenschutzrechtlichen Prüfungen für Zauneidechse und Fledermäuse.

♻️

Konversion ehemaliger Bergbau- und Bahnflächen

Die Reaktivierung stillgelegter Zechen-, Kraftwerks- und Bahnflächen ermöglicht Entsiegelung und die Entwicklung neuer Lebensräume. Solche Konversionsprojekte verbinden Stadtentwicklung mit hochwertiger Kompensation im urbanen Raum.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Hamm

Hamm gehört naturräumlich zur Westfälischen Bucht (BfN-Naturraum D34). Prägend sind das breite Tal der Lippe mit seinen Auen und Feuchtwiesen, im Norden die Münsterländer Parklandschaft und im Süden der Übergang in die fruchtbare Hellwegbörde. Für die Bewertung nach dem Biotopwertverfahren ist die genaue Einordnung des Eingriffsortes entscheidend, greeNature ermittelt diese für Sie.
In Nordrhein-Westfalen werden Kompensationsbedarf und Ausgleich über ein numerisches Biotopwertverfahren in Wertpunkten bilanziert. Vorgezogene Maßnahmen werden als Ökokonten nach der Ökokonto-Verordnung NRW und § 32 LNatSchG NRW geführt. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Bilanzierung, Flächenzuordnung, die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Hamm und alle Dokumentationspflichten.
Als kreisfreie Stadt nimmt Hamm die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr. Zuständig ist das Umweltamt der Stadt Hamm, Gustav-Heinemann-Straße 10, 59065 Hamm. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung über die Anerkennung bis zur Abnahme.
Häufig sind die Auen- und Gewässerrenaturierung an Lippe und Ahse, die Entsiegelung ehemaliger Zechen- und Bahnflächen, die Entwicklung von Feuchtgrünland für Wiesenvögel sowie Hecken, Streuobst und Kleingewässer in der Börde. Bei Infrastruktur- und Siedlungsprojekten kommen Artenschutzmaßnahmen für Zauneidechse, Amphibien, Kammmolch, Fledermäuse und Eisvogel hinzu.
Ja. Die Hammer Lippeaue ist als FFH-Gebiet Lippeaue zwischen Hangfort und Hamm sowie als Teil des EU-Vogelschutzgebiets Lippeaue zwischen Hamm und Lippstadt mit Ahsewiesen geschützt. Eingriffe im Umfeld dieser Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie Maßnahmen zur Sicherung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich machen. greeNature prüft die gebietsbezogenen Anforderungen im Einzelfall.
Ja. Besonders geeignet sind Grünland und Feuchtflächen in der Lippe- und Ahseaue, entwässerte Niederungen mit Aufwertungspotenzial sowie versiegelte Konversionsflächen, die entsiegelt werden können. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung, greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring. Die konkrete Eignung klären wir nach einer Standortprüfung.
Jetzt anfragen

Ökopunkte in der Stadt Hamm anfragen

Wir erstellen Ihnen zeitnah ein transparentes Angebot mit passenden Ökopunkten auf Vorrat in der Stadt Hamm.