
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Gütersloh
Behördlich anerkannte Ökopunkte und Full-Service-Kompensation im Kreis Gütersloh. greeNature übernimmt Bewertung, Flächenbereitstellung und Behördenabstimmung nach der Ökokonto-Verordnung NRW und dem Landesnaturschutzgesetz NRW.
Der Landkreis Gütersloh im Überblick
Der Kreis Gütersloh liegt im Süden von Ostwestfalen-Lippe und gehört zum Regierungsbezirk Detmold. Der größte Teil des Kreisgebiets liegt in der Emssandebene innerhalb der Westfälischen Bucht (BfN-Naturraum D34), einer flachwelligen, sandgeprägten Landschaft mit weiten Acker- und Grünlandfluren.
Nach Norden steigt das Gelände zum Teutoburger Wald (Osning) an, der zum BfN-Naturraum D36 (Weser- und Weser-Leine-Bergland) zählt. Zwischen Höhenzug und Ebene vermitteln die Ravensberger Mulde und die sandige Senne mit ihren Heide- und Sandtrockenrasen.
Prägendes Fließgewässer ist die Ems, die den Kreis auf rund 43 Kilometern durchzieht, ergänzt durch Hessel, Wapelbach und Ölbach. Die Auen und Feuchtwiesen dieser Gewässer sind ökologisch wertvolle Rückzugsräume.
Wirtschaftlich ist der Kreis stark industriell geprägt, unter anderem durch Bertelsmann und Miele in Gütersloh, Claas in Harsewinkel und die Ernährungswirtschaft in Rheda-Wiedenbrück. Betriebserweiterungen, Gewerbeflächen und Infrastruktur lösen regelmäßig Kompensationsbedarf nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D34 ›
Zum Naturraum D36 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- FFH-Gebiet Tatenhauser Wald bei Halle mit alten Buchen- und Eichenbeständen und rund zehn Fledermausarten
- FFH-Gebiet Östlicher Teutoburger Wald (Osning) mit Kalkbuchenwäldern auf dem Kalkzug von Borgholzhausen bis Bielefeld
- Senne, große Sandheidelandschaft mit Heiden und Sandtrockenrasen am Südwestrand des Teutoburger Waldes
- Ems als prägendes Fließgewässer mit naturnahen Auenabschnitten und Feuchtwiesen
- Ravensberger Mulde im Norden als strukturreiche Übergangslandschaft zwischen Ebene und Höhenzug
- Zahlreiche Naturschutzgebiete des Kreises, von Feuchtgebieten über Heiden bis zu Altwäldern
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und plant, setzt um und pflegt Kompensationsflächen auch außerhalb des eigenen bayerischen Standorts. Im Kreis Gütersloh arbeiten wir nach der Ökokonto-Verordnung NRW und dem Landesnaturschutzgesetz NRW, stimmen uns mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises ab und kennen die naturräumlichen Besonderheiten zwischen Emssandebene, Senne und Teutoburger Wald.
Typische Maßnahmen im Landkreis Gütersloh
Auen und Fließgewässer
Renaturierung von Bachläufen, Anbindung von Altarmen und Entwicklung von Feuchtwiesen entlang von Ems, Hessel und Ölbach. So entstehen Laich- und Bruthabitate, und der Biotopverbund im Flachland wird gestärkt.
Heide und Sandmagerrasen
Entwicklung und Pflege von Sandheiden und Trockenrasen im naturräumlichen Umfeld der Senne. Diese nährstoffarmen Standorte sind Lebensraum für Zauneidechse, Heidelerche und viele Wildbienenarten.
Waldumbau und Altholz
Umbau naturferner Nadelforste zu standortgerechten Laub- und Mischwäldern sowie gezielte Anreicherung mit Alt- und Totholz. Davon profitieren Fledermäuse, Spechte und die Haselmaus.
Grünland-Extensivierung
Umwandlung intensiv genutzter Ackerflächen in artenreiches, extensiv bewirtschaftetes Grünland in den Ems- und Bachniederungen, ein Lebensraum für Wiesenvögel und Amphibien.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Laichgewässer für den Kammmolch, besonnte Sandhabitate für Reptilien und Ersatzquartiere für Fledermäuse, jeweils abgestimmt auf das konkrete Vorhaben.
Hecken und Biotopverbund
Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Säumen in der ausgeräumten Agrarlandschaft der Emssandebene als Trittsteine zwischen Wald, Aue und Offenland.
Geschützte Arten im Emssandebene und Teutoburger Wald
Fledermäuse
Der Tatenhauser Wald bei Halle beherbergt rund zehn Fledermausarten, darunter die seltene Bechsteinfledermaus und die Teichfledermaus. Alte Laubwälder und Baumhöhlen sind entscheidende Quartier- und Jagdräume.
Mehr zur Art ›Zauneidechse
Die sandigen Heiden und Trockenrasen der Senne und der Emssandebene bieten der Zauneidechse besonnte Lebensräume. Bei Eingriffen sind Umsiedlungen und neu geschaffene Sandstrukturen als CEF-Maßnahmen typisch.
Mehr zur Art ›Kammmolch
Der streng geschützte Kammmolch kommt unter anderem im Tatenhauser Wald vor und ist auf fischfreie, besonnte Kleingewässer angewiesen. Neuanlage und Vernetzung von Laichgewässern sind wichtige Ausgleichsmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Eisvogel
An naturnahen Abschnitten von Ems und Nebenbächen brütet der Eisvogel in Steilufern. Saubere Gewässer, Uferabbrüche und ein reiches Kleinfischangebot sind Voraussetzung für stabile Bestände.
Mehr zur Art ›Feldlerche
In den weiten Ackerfluren der Emssandebene ist die Feldlerche ein charakteristischer, aber rückläufiger Brutvogel. Lerchenfenster und extensive Ackerrandstreifen zählen zu den bewährten Hilfsmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Amphibien der Sandlandschaft
Die sandgeprägten Lebensräume der Senne beherbergen Pionierarten wie die Kreuzkröte, die auf flache, vegetationsarme Kleingewässer angewiesen ist. Solche Gewässer lassen sich gezielt neu anlegen.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Industrie und Gewerbe
Große Arbeitgeber wie Bertelsmann und Miele in Gütersloh, Claas in Harsewinkel, Storck in Halle sowie die Ernährungswirtschaft in Rheda-Wiedenbrück erweitern regelmäßig Standorte und Gewerbeflächen. Solche Vorhaben lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach dem BNatSchG aus.
Verkehr und Infrastruktur
Ausbau und Sanierung von Autobahnen (A2 und A33), Landesstraßen und Ortsumgehungen sowie Bahn- und Leitungstrassen führen im Kreis regelmäßig zu Kompensationsbedarf.
Siedlungsentwicklung
Neue Wohn- und Gewerbegebiete in den wachsenden Städten und Gemeinden des Kreises erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Eigentümer geeigneter Flächen können sich als Anbieter von Kompensationsflächen einbringen.
Erneuerbare Energien
Freiflächen-Photovoltaik und Windenergie auf landwirtschaftlichen Flächen und in Höhenlagen erfordern artenschutzrechtliche Prüfungen und Kompensation, unter anderem CEF-Maßnahmen für Offenlandarten.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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