Frisch gepflanzter Obsthochstamm auf einer Ausgleichsfläche
Nordrhein-Westfalen · Ökokonto-VO NRW
Naturraum D34
Regierungsbezirk Münster

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Gelsenkirchen

Ökopunkte und Ausgleichsflächen in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen, bewertet nach dem numerischen Bewertungsverfahren des Landes und geführt über Ökokonten gemäß Ökokonto-Verordnung NRW und Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG). greeNature ist bundesweit tätig und Ihr Full-Service-Partner für Eingriffsregelung, Artenschutz und CEF-Maßnahmen im Emscherland und nördlichen Ruhrgebiet.

104,94 km²
Stadtfläche
rund 260.000
Einwohner
5 / 18
Stadtbezirke und Stadtteile
D34
Naturraum (Westfälische Bucht)
Münster
Regierungsbezirk
Stadt und Ökologie

Die Stadt Gelsenkirchen im Überblick

Gelsenkirchen ist eine kreisfreie Stadt im nördlichen Ruhrgebiet und gehört zum Regierungsbezirk Münster. Auf rund 104,94 Quadratkilometern leben etwa 260.000 Menschen, verteilt auf fünf Stadtbezirke (Mitte, Nord, Ost, West und Süd) mit insgesamt 18 Stadtteilen. Neben der Altstadt im Süden bildet der frühere Stadtkern Buer im Norden ein zweites Zentrum. Naturräumlich liegt das Stadtgebiet vollständig in der Westfälischen Bucht (BfN-Naturraum D34), genauer im Emscherland am Südrand dieser Großlandschaft.

Das Landschaftsbild ist von einer dichten Siedlungs- und Gewerbestruktur, vom Bergbauerbe und vom Wasser geprägt. Die Emscher und der Rhein-Herne-Kanal durchziehen die Stadt von Ost nach West. Der Emscher-Umbau der Emschergenossenschaft hat den einst offenen Abwasserlauf in ein naturnahes Gewässer zurückverwandelt. Zwischen den Siedlungsflächen liegen Grünzüge, Waldbestände wie der Stadtwald und Nienhausen sowie Bergehalden und Bergbaufolgeflächen, auf denen sich eine artenreiche Industrienatur entwickelt hat. Naturschutzgebiete wie das Resser Wäldchen und Flächen im Emscherbruch sichern wertvolle Lebensräume.

Auch in einer verdichteten Stadt gelten die §§ 13 bis 15 BNatSchG: Vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind zu unterlassen, unvermeidbare Eingriffe auszugleichen oder zu ersetzen. Maßgeblich sind in Gelsenkirchen das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) und die Ökokonto-Verordnung NRW. Der Kompensationsbedarf wird über das numerische Bewertungsverfahren des Landes anhand von Biotopwertpunkten ermittelt. Weil freie Flächen knapp sind, spielen hier Flächenrecycling, Entsiegelung und die ökologische Aufwertung von Brachen und Gewässern eine besondere Rolle.

Wirtschaftlich steht Gelsenkirchen im Strukturwandel vom Kohle- und Stahlstandort zu neuen Feldern wie Logistik, Solarwirtschaft, Gesundheit und Dienstleistung. Wohnungsbau auf früheren Zechen- und Industrieflächen, Gewerbe- und Logistikansiedlungen, der Ausbau von Verkehrswegen wie der A42, A2 und A52 sowie Freiflächen-Photovoltaik auf Halden und Brachen lösen regelmäßig Eingriffe aus. Deren Ausgleich ist über das Bewertungsverfahren und über Ökokonten nach § 31 und § 32 LNatSchG NRW zu erbringen, in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt.

Frisch gepflanzter Obsthochstamm auf einer Ausgleichsfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D34
Westfälische Tieflandsbucht
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📍 Stadtteile

Altstadt (KS)BuerSchalkeÜckendorfErleHorstBismarckResseScholvenHasselBeckhausenRotthausenBulmke-HüllenFeldmark

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Kreisfreie Stadt im nördlichen Ruhrgebiet, vollständig im Naturraum D34 (Westfälische Bucht, Emscherland)
  • Emscher-Umbau der Emschergenossenschaft, Renaturierung des einst offenen Abwasserlaufs zu naturnahen Gewässern
  • Ausgeprägte Industrienatur auf Zechen- und Bergbaubrachen mit Pionierarten wie Zauneidechse und Kreuzkröte
  • Naturschutzgebiete wie das Resser Wäldchen und Flächen im Emscherbruch nördlich des Ewaldsees
  • Bergehalden und großflächige Landschaftsbauwerke als neue Lebensräume und Aussichtspunkte
  • Grün- und Waldflächen wie Nordsternpark, Stadtwald und Nienhausen als Teil des regionalen Grünzugs
  • Hohe Siedlungsdichte, dadurch Kompensationsbedarf vorrangig über Flächenrecycling und Entsiegelung

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit für Vorhabenträger, Kommunen und Planungsbüros tätig und betreut Kompensationsvorhaben auch im nördlichen Ruhrgebiet und in Gelsenkirchen. Wir kennen die Besonderheiten der Eingriffsregelung im dicht besiedelten Raum, das in Nordrhein-Westfalen maßgebliche numerische Bewertungsverfahren, die Anforderungen der Ökokonto-Verordnung NRW und die Abstimmung mit dem Referat Umwelt als Unterer Naturschutzbehörde. Für Eingriffe im Emscherland entwickeln wir passgenaue Ausgleichs-, Ersatz- und CEF-Maßnahmen, von der Entsiegelung und Gewässerrenaturierung bis zur Sicherung von Industrienatur und der Grünlandaufwertung im Stadtumland des Naturraums D34.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Gelsenkirchen

🌊

Gewässerrenaturierung an Emscher und Nebenläufen

Naturnaher Umbau von Emscher, Nebenbächen und Grabensystemen mit Rückbau von Sohl- und Uferbefestigungen, Anlage von Flachwasserzonen und Auenstrukturen. Solche Maßnahmen knüpfen an den Emscher-Umbau an und schaffen Lebensraum für Eisvogel, Fische, Libellen und Amphibien.

♻️

Entsiegelung und Flächenrecycling

Rückbau versiegelter Zechen-, Gewerbe- und Verkehrsflächen, Bodenlockerung und Entwicklung von Grün-, Gehölz- oder Gewässerbiotopen. Im dicht bebauten Stadtraum ist die Entsiegelung eine der wirksamsten Kompensationsmaßnahmen mit hohem Aufwertungsgewinn.

🦎

Sicherung und Entwicklung von Industrienatur

Erhalt und Pflege der artenreichen Pioniervegetation auf Halden und Bergbaufolgeflächen mit besonnten Rohböden, Kleingewässern und Sonnplätzen. Solche Flächen sind Lebensraum für Zauneidechse, Kreuzkröte und Wildbienen und lassen sich gezielt als Ersatzhabitate entwickeln.

🌾

Grünland- und Streuobstaufwertung im Umland

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Extensivgrünland mit angepasster Mahd sowie Anlage von Streuobstwiesen und Hecken im offenen Norden der Stadt und im Emscherbruch. Diese Strukturen werten das Landschaftsbild auf und schaffen Lebensraum für Insekten und Feldvögel.

🌲

Waldentwicklung und Stadtgrün

Umbau strukturarmer Bestände in standortgerechte Laub- und Mischwälder aus Stieleiche, Hainbuche und Buche sowie Aufwertung von Waldrändern und Parkflächen wie Stadtwald und Nienhausen. Alt- und Totholz sowie Waldsäume erhöhen die ökologische Wertigkeit.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene und populationsstützende Maßnahmen nach § 44 und § 45 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse an Gebäuden und in Bäumen, Ersatzhabitate für die Zauneidechse auf Brachen sowie besonnte Ersatzlaichgewässer für Kreuzkröte, Kammmolch und weitere Amphibien.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Emscherland und nördliches Ruhrgebiet

🦎

Zauneidechse auf Brachen und Halden

Auf Zechenbrachen, Bahnanlagen und Bergehalden mit besonnten Rohböden ist die Zauneidechse eine typische Zielart bei Siedlungs- und Infrastrukturprojekten. Ersatzhabitate mit Sonn-, Eiablage- und Versteckplätzen gehören zum Standard der artenschutzrechtlichen Kompensation im Ruhrgebiet.

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🐸

Kreuzkröte und Amphibien der Bergbaufolgelandschaft

Kreuzkröte, Wechselkröte und weitere Amphibien besiedeln als Pionierarten die wechselfeuchten Senken und Kleingewässer auf Industriebrachen. Neu angelegte, besonnte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bauvorhaben.

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🦇

Fledermäuse in Gebäuden und Parks

Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus und weitere Arten nutzen Gebäude, Baumhöhlen und die Grünzüge der Stadt als Quartier und Jagdgebiet. Alle Arten sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie), bei Abriss und Sanierung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🐟

Eisvogel an der renaturierten Emscher

Mit der Renaturierung von Emscher und Nebenläufen kehren naturnahe Uferabschnitte zurück, an denen der streng geschützte Eisvogel Steilwände zum Brüten findet. Bei Eingriffen an Gewässern sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische CEF-Maßnahmen.

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🦎

Kammmolch in Kleingewässern

Der Kammmolch besiedelt fischfreie Kleingewässer, Tümpel und wassergefüllte Senken in Waldnähe und auf Brachen. Als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie erfordert er bei Eingriffen den Erhalt oder die Neuanlage geeigneter Laichgewässer mit strukturreichem Umfeld.

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🐦

Kiebitz und Feldvögel im offenen Norden

In den offeneren Feld- und Grünlandbereichen im Norden der Stadt und im Emscherbruch treten Wiesen- und Feldvögel wie der Kiebitz auf. Extensivierung von Grünland und angepasste Bewirtschaftung sind hier wirksame Maßnahmen zur Sicherung ihrer Lebensräume.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Wohnungsbau und Flächenrecycling

Neue Wohnquartiere entstehen in Gelsenkirchen überwiegend auf früheren Zechen-, Gewerbe- und Verkehrsflächen. Solche Konversions- und Nachverdichtungsprojekte lösen Eingriffe aus und erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich, häufig kombiniert mit Entsiegelung und Dach- sowie Fassadenbegrünung.

🏭

Gewerbe, Industrie und Logistik

Die Ansiedlung und Erweiterung von Gewerbe-, Industrie- und Logistikbetrieben auf Bergbaufolge- und Freiflächen führt zu Flächenversiegelung und Eingriffen. Der Ausgleich wird über das numerische Bewertungsverfahren bilanziert, Grundeigentümer können als Flächenanbieter profitieren.

🛣️

Verkehr und Infrastruktur

Ausbau und Sanierung von Autobahnen und Bundesstraßen wie A42, A2 und A52, Stadtbahn- und Radwegeprojekte sowie Kanal- und Brückenbauten entlang von Emscher und Rhein-Herne-Kanal lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten sowie artenschutzrechtliche Prüfungen aus.

☀️

Erneuerbare Energien auf Halden und Brachen

Freiflächen-Photovoltaik auf Bergehalden, Deponien und Konversionsflächen ist ein Schwerpunkt des Strukturwandels. Solche Vorhaben erfordern Eingriffsbilanzierung und, je nach Standort, den Schutz von Industrienatur und ihren Pionierarten über CEF- und FCS-Maßnahmen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

RE
Landkreis Recklinghausen
Nördlicher Nachbar, Kreis im nördlichen Ruhrgebiet
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Gelsenkirchen

Das Stadtgebiet gehört vollständig zum BfN-Naturraum D34 (Westfälische Bucht), genauer zum Emscherland am Südrand dieser Großlandschaft. Prägend sind die Emscher und der Rhein-Herne-Kanal, Bergbaufolgeflächen mit Industrienatur sowie Grünzüge und Waldbestände zwischen den Siedlungsflächen. Für die Bewertung nach dem numerischen Verfahren ist die genaue Einordnung des Eingriffsortes entscheidend, greeNature ermittelt diese für Sie.
In Nordrhein-Westfalen werden Kompensationsbedarf und Ausgleich über ein numerisches Bewertungsverfahren anhand von Biotopwertpunkten bilanziert. Vorgezogene Maßnahmen werden als Ökokonten nach der Ökokonto-Verordnung NRW und nach § 31 und § 32 LNatSchG NRW geführt. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Bilanzierung, Flächenzuordnung, die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und alle Dokumentationspflichten.
Als kreisfreie Stadt ist Gelsenkirchen selbst Untere Naturschutzbehörde. Zuständig ist das Referat Umwelt der Stadt Gelsenkirchen, Rathausplatz 1, 45894 Gelsenkirchen. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung über die Anerkennung bis zur Abnahme.
Im dicht besiedelten Raum stehen Entsiegelung und Flächenrecycling, die Gewässerrenaturierung an Emscher und Nebenläufen sowie die Sicherung von Industrienatur auf Halden und Brachen im Vordergrund. Im offeneren Norden und im Umland kommen Grünland- und Streuobstaufwertung sowie Waldentwicklung hinzu. Bei Bauprojekten sind zudem Artenschutzmaßnahmen für Zauneidechse, Amphibien und Fledermäuse häufig.
Zechen- und Industriebrachen sind Lebensraum streng geschützter Pionierarten wie Zauneidechse und Kreuzkröte, Gebäude und alte Bäume beherbergen Fledermausquartiere. Bei Abriss, Sanierung und Überbauung sind artenschutzrechtliche Prüfungen nach § 44 BNatSchG und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich, bei Bedarf ergänzt um Maßnahmen zur Sicherung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nach § 45 Abs. 7 BNatSchG.
Ja. Geeignet sind versiegelte oder brachliegende Flächen mit Entsiegelungspotenzial, gewässerbegleitende Grundstücke an Emscher und Nebenläufen sowie extensivierbares Grünland im Stadtumland. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung, greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring. Die konkrete Eignung klären wir nach einer Standortprüfung.
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