Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel
Nordrhein-Westfalen · Ökokonto-VO NRW
Naturraum D45 · D35
Regierungsbezirk Köln

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Euskirchen

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Kreis Euskirchen, aus anerkannten Ökokontomaßnahmen nach der Ökokonto-Verordnung Nordrhein-Westfalen. greeNature entwickelt und betreut naturraumtreue Kompensationsflächen zwischen Zülpicher Börde und Nordeifel, von der Bilanzierung bis zur dauerhaften Pflege, bundesweit tätig und mit Kenntnis der regionalen Behörden.

1.249
km² Kreisfläche
~201.600
Einwohner
11
Städte und Gemeinden
2
Naturräume (D45/D35)
~161
Einwohner je km²
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Euskirchen im Überblick

Der Kreis Euskirchen liegt im Süden von Nordrhein-Westfalen und gehört zum Regierungsbezirk Köln. Er spannt sich vom fruchtbaren Ackerland der Zülpicher Börde im Norden über die Mechernicher Voreifel bis in die bewaldeten Höhenzüge der Nordeifel im Süden und Westen. Diese Spannweite macht ihn naturräumlich zu einem der vielfältigsten Kreise des Landes.

Naturräumlich hat der Kreis Anteil an zwei BfN-Haupteinheiten. Der Norden zählt zur Niederrheinischen Bucht (D35) mit ihren Lössböden und der weithin offenen Bördelandschaft, der größere Teil im Süden und Westen gehört zur Eifel (D45) mit Kalkeifel, Münstereifeler Wald und den Tälern von Erft, Urft und Olef. Für die Zuordnung einer Kompensation ist der Naturraum des Eingriffs maßgeblich.

Ökologisch prägend ist der Anteil am Nationalpark Eifel im Raum Schleiden sowie ein dichtes Netz aus FFH- und Vogelschutzgebieten. Die artenreichen Kalkmagerrasen und Wacholderheiden der Kalkeifel, naturnahe Buchenwälder und die Bachtäler zählen zu den wertvollsten Lebensräumen. Die Eifelwälder sind zudem ein Verbreitungsschwerpunkt der Europäischen Wildkatze.

Erheblichen Kompensationsbedarf erzeugen der Wiederaufbau nach dem Hochwasser vom Juli 2021, das Erft, Urft und Ortslagen wie Bad Münstereifel schwer getroffen hat, dazu Straßen- und Infrastrukturvorhaben, die Windenergie in der Nordeifel sowie Rohstoffgewinnung, Gewerbe und Siedlungsentwicklung im Raum Euskirchen und Weilerswist.

Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel

🗺️ Zugehörige Naturräume

D45
Eifel und Vennvorland
Zum Naturraum D45 ›
D35
Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland
Zum Naturraum D35 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Euskirchen (KS)Bad MünstereifelMechernichSchleidenZülpichWeilerswistKallNettersheimBlankenheimHellenthalDahlem

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Anteil am Nationalpark Eifel im Raum Schleiden, dem einzigen Nationalpark Nordrhein-Westfalens, mit naturnahen Buchenwäldern und dem Urftsee
  • Kalkeifel mit artenreichen Kalkmagerrasen, Wacholderheiden und Orchideenvorkommen, überwiegend als Natura-2000-Gebiete gesichert
  • Europäische Wildkatze als Charakterart der zusammenhängenden Eifelwälder mit landesweit bedeutendem Bestand und Biotopverbund
  • Zülpicher Börde im Norden, eine der ertragreichsten Lössackerlandschaften mit Restvorkommen von Feldvögeln
  • FFH-Gebiete in den Bachtälern und um Bad Münstereifel (Eschweiler Tal und Kalkkuppen) mit Kalkbuchenwäldern und Halbtrockenrasen
  • Historischer Bergbau bei Mechernich (Bleiberg), dessen Stollen heute bedeutende Winterquartiere für Fledermäuse sind
  • Tiefgreifende Folgen des Hochwassers vom Juli 2021 für Gewässer, Auen und Ortslagen an Erft und Urft

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und begleitet Vorhabenträger und Kommunen auch im Kreis Euskirchen durch die naturschutzrechtliche Kompensation. Wir kennen die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, ihre Ausformung im Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) und das numerische Bewertungsverfahren, mit dem Biotoptypen über Wertpunkte bilanziert werden. Für den Kreis mit seiner Spannweite von der Zülpicher Börde bis in die Nordeifel sichern wir geeignete Flächen, planen naturraumtypische Aufwertungen von der Pflege der Kalkmagerrasen über die Renaturierung von Bachtälern bis zum naturnahen Waldumbau, setzen sie um und übernehmen die dauerhafte Pflege sowie die Dokumentation für die Anerkennung durch die Untere Naturschutzbehörde. Maßnahmen und Ökopunkte werden nach der Ökokonto-Verordnung NRW eingebucht und im Kompensationsverzeichnis geführt. Besteht artenschutzrechtlicher Bedarf nach § 44 BNatSchG, etwa für Fledermäuse, Wildkatze oder Amphibien, entwickeln wir vorgezogene CEF-Maßnahmen, die die ökologische Funktion der betroffenen Lebensstätten durchgängig sichern.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Euskirchen

🌿

Kalkmagerrasen und Wacholderheiden

Entbuschung, Wiederherstellung und dauerhafte Pflege der artenreichen Halbtrocken- und Magerrasen der Kalkeifel, meist über Beweidung mit Schafen und Ziegen. Diese Lebensräume beherbergen zahlreiche Orchideen, Wildbienen und Tagfalter und gehören zu den hochwertigsten Aufwertungsflächen der Region.

💧

Fließgewässer- und Auenrenaturierung

Rückbau von Verrohrungen und Uferbefestigungen, Anlage von Gewässerrandstreifen und Wiederanbindung von Auen an Erft, Urft, Olef und ihren Zuläufen. Nach dem Hochwasser 2021 verbindet sich hier die naturnahe Entwicklung der Gewässer mit einem vorsorgenden Wasserrückhalt in der Fläche.

🌳

Naturnaher Waldumbau und Biotopverbund

Umbau strukturarmer Nadelforste in standortgerechte Laubmischwälder sowie Entwicklung von Waldrändern und Trittsteinbiotopen. In den Eifelwäldern stärken diese Maßnahmen den Biotopverbund und die Wanderkorridore der Europäischen Wildkatze.

🐑

Extensivierung von Grünland

Umwandlung intensiv genutzter Wiesen und Weiden in artenreiches Extensivgrünland in den Bachtälern der Eifel, mit später Mahd und reduzierter Düngung. So entstehen Lebensräume für Wiesenvögel, Insekten und die Nahrungsgäste der umliegenden Wälder.

🍎

Hecken und Streuobst in der Börde

Neuanlage von Hecken, Feldgehölzen, breiten Feldrainen und Streuobstbeständen in der ausgeräumten Zülpicher Börde. Diese Strukturen vernetzen isolierte Lebensräume und bieten Feldvögeln und Kleinsäugern Deckung und Nahrung.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Maßgeschneiderte Maßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Sicherung und Aufwertung der Fledermausquartiere in den Stollen bei Mechernich, Zauneidechsenhabitate auf Bahn- und Abgrabungsflächen sowie Laichgewässer für Amphibien und Kammmolch in der Kalkeifel.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Nordeifel und Zülpicher Börde

🐈

Europäische Wildkatze

Die Eifelwälder zählen zu den bundesweit bedeutenden Verbreitungsgebieten der streng geschützten Wildkatze (Anhang IV FFH-Richtlinie). Sie braucht große, störungsarme Wälder mit Totholz und verbindende Gehölzstrukturen, weshalb Waldumbau und Biotopverbund typische Kompensationsansätze sind.

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🐦

Schwarzstorch

Der scheue Schwarzstorch brütet in den ausgedehnten und ruhigen Waldgebieten der Eifel und sucht seine Nahrung an naturnahen Bächen und Feuchtstellen. Er profitiert von der Renaturierung von Gewässern und der Wahrung störungsfreier Waldbereiche.

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🦇

Fledermäuse der Kalkeifel

Höhlen, Felsen und die alten Bergbaustollen bei Mechernich sind bedeutende Sommer- und Winterquartiere, unter anderem für das Große Mausohr. Bei Eingriffen an Gebäuden, Wäldern oder Stollen sichern CEF-Maßnahmen wie Ersatzquartiere die Funktion der Lebensstätten.

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🐁

Haselmaus

Die Haselmaus besiedelt struktur- und beerenreiche Waldränder, Hecken und Unterwuchs der Eifel. Als streng geschützte Art nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ist sie bei Gehölzrodungen regelmäßig zu berücksichtigen und wird über Vernetzung und Habitatanlage gefördert.

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🐸

Amphibien und Kammmolch

In den Klein- und Stillgewässern der Kalkeifel leben Kammmolch, Gelbbauchunke und weitere Amphibien. Neu angelegte, besonnte Laichgewässer und Tümpelketten sind bewährte Aufwertungs- und CEF-Maßnahmen für diese Arten.

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🌾

Feldvögel der Börde

Feldlerche und Kiebitz brüten in der offenen Zülpicher Börde, sind durch die intensive Ackernutzung aber stark zurückgegangen. Blüh- und Brachestreifen, Lerchenfenster und extensiv genutzte Ackerflächen schaffen Brut- und Nahrungshabitate.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🌊

Wiederaufbau nach dem Hochwasser 2021

Der Wiederaufbau von Gewässern, Brücken, Straßen und Ortslagen an Erft und Urft nach der Flut vom Juli 2021 ist eine der größten Aufgaben im Kreis. Er verbindet Infrastrukturmaßnahmen mit naturnaher Gewässerentwicklung und löst regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus.

🛣️

Straßen- und Infrastrukturvorhaben

Aus- und Neubau von Straßen in der Eifel, darunter der seit Langem geplante Lückenschluss der A1, sowie Ortsumgehungen und Leitungstrassen erzeugen Kompensationsbedarf. Naturraumtreue Ausgleichsflächen sind hier oft in den bewaldeten und gewässerreichen Räumen zu finden.

🌬️

Windenergie in der Nordeifel

Auf den Höhen der Nordeifel, etwa in Blankenheim, Dahlem und Hellenthal, entstehen und wachsen Windparks. Neben der Eingriffskompensation lösen sie artenschutzrechtliche Anforderungen für Fledermäuse und windkraftempfindliche Vogelarten aus, die FCS-Maßnahmen erfordern können.

🏗️

Rohstoffgewinnung, Gewerbe und Siedlung

Kalk- und Grauwackeabbau in der Eifel, Kiesgewinnung sowie Gewerbe-, Logistik- und Wohnbauentwicklung im Raum Euskirchen und Weilerswist erfordern naturschutzrechtliche Kompensation. Flächeneigentümer können hier als Anbieter von Ausgleichsflächen mitwirken.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

DÜ
Landkreis Düren
Nördlicher Nachbar, Nationalpark Eifel und Rureifel
RH
Landkreis Rhein-Erft-Kreis
Nordöstlicher Nachbar, Zülpicher und Jülicher Börde
RH
Landkreis Rhein-Sieg-Kreis
Östlicher Nachbar, Voreifel
ST
Landkreis StädteRegion Aachen
Westlicher Nachbar, Nordeifel
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Euskirchen

Der Kreis hat Anteil an zwei BfN-Haupteinheiten. Der Norden mit der Zülpicher Börde gehört zur Niederrheinischen Bucht (D35), der größere Teil im Süden und Westen zur Eifel (D45) mit Kalkeifel, Münstereifeler Wald und den Tälern von Erft, Urft und Olef. Für die Kompensation ist der Naturraum des Eingriffs maßgeblich, damit Ausgleich und Ersatz im räumlichen und funktionalen Zusammenhang bleiben. greeNature ordnet den Eingriff für Sie ein.
In Nordrhein-Westfalen können Aufwertungsmaßnahmen bereits vor einem Eingriff umgesetzt und nach der Ökokonto-Verordnung NRW als Ökokonto anerkannt werden. Der Wert wird über ein numerisches Bewertungsverfahren ermittelt, bei dem Biotoptypen mit Wertpunkten belegt werden und sich die Ökopunkte aus der Differenz zwischen Ausgangs- und Zielzustand ergeben. Die Maßnahmen werden im Kompensationsverzeichnis geführt und lassen sich einem späteren Eingriff als Ausgleich oder Ersatz zuordnen.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist die Kreisverwaltung Euskirchen, Abteilung Umwelt und Planung, im Kreishaus am Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen. Sie erkennt Ökokontomaßnahmen an, führt das Kompensationsverzeichnis und begleitet die Umsetzung. greeNature koordiniert die Abstimmung mit der Behörde vollständig, von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
In der Eifel sind die Pflege und Wiederherstellung von Kalkmagerrasen, die Renaturierung von Bachtälern und Auen sowie der naturnahe Waldumbau mit Blick auf den Biotopverbund der Wildkatze bewährt. In der Zülpicher Börde stehen Hecken, Feldgehölze, Streuobst und die Extensivierung von Ackerflächen für Feldvögel im Vordergrund. Die geeignete Maßnahme richtet sich nach Naturraum, Eingriff und den betroffenen Arten.
Neben der Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG ist der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG zu prüfen. Im Kreis Euskirchen betrifft das häufig Fledermäuse, die Europäische Wildkatze, die Haselmaus sowie Amphibien und den Kammmolch. Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten berührt, sichern vorgezogene CEF-Maßnahmen ihre ökologische Funktion, bei Bedarf ergänzt um Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS).
Ja. Geeignet sind unter anderem Grünland in den Eifeltälern, extensivierbare Ackerflächen der Börde, aufwertbare Waldbestände und Flächen mit Potenzial für Kalkmagerrasen. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine vertraglich geregelte Nutzung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, dauerhafte Pflege und die Dokumentation für die Anerkennung durch die Untere Naturschutzbehörde.
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