
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Essen
Ökopunkte und Ausgleichsflächen in der kreisfreien Stadt Essen, bewertet nach dem numerischen Biotopwertverfahren des Landes und geführt über Ökokonten gemäß Ökokonto-Verordnung NRW und § 32 LNatSchG NRW. greeNature ist bundesweit tätig und Ihr Full-Service-Partner für Eingriffsregelung, Artenschutz und CEF-Maßnahmen im Ruhrgebiet.
Die Stadt Essen im Überblick
Essen ist eine kreisfreie Stadt im Herzen des Ruhrgebiets und gehört zum Regierungsbezirk Düsseldorf. Auf rund 210,3 Quadratkilometern leben etwa 580.000 Menschen, verteilt auf 9 Stadtbezirke und 50 Stadtteile. Die Stadt reicht vom dicht bebauten, ehemals von Bergbau und Schwerindustrie geprägten Norden bis zu den waldreichen Höhen und dem Ruhrtal im Süden.
Naturräumlich liegt Essen am Übergang zweier BfN-Großlandschaften. Der nördliche Stadtteil um die Emscher gehört zum Emscherland innerhalb der Westfälischen Tieflandsbucht (D34), während das südliche Ruhrtal mit Baldeneysee, Schellenberger Wald und Stadtwald dem Bergisch-Märkischen Hügelland (Teil von D38, Bergisches Land und Sauerland) zuzuordnen ist. Ökologisch bedeutsam ist vor allem die Heisinger Ruhraue im Süden.
In einer der am dichtesten bebauten Großstädte Deutschlands entstehen Eingriffe vor allem durch Nachverdichtung und Wohnbau, die Konversion von Industrie- und Bahnbrachen, den Ausbau von Verkehrswegen sowie den Umbau der Emscher. Nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG sind vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare Eingriffe auszugleichen oder zu ersetzen.
Maßgeblich sind in Essen das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) und die Ökokonto-Verordnung NRW. Der Kompensationsbedarf wird über das numerische Biotopwertverfahren des Landes anhand von Biotopwertpunkten ermittelt. greeNature begleitet Vorhabenträger und Kommunen bundesweit und stimmt jede Maßnahme eng mit der Unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt der Stadt Essen ab.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D34 ›
Zum Naturraum D38 ›
📍 Stadtteile
🌿 Ökologische Besonderheiten
- FFH-Gebiet Heisinger Ruhraue (DE-4508-301), rund 150 Hektar Auenlandschaft an der Ruhr im europäischen Netz Natura 2000
- Naturschutzgebiet Heisinger Ruhraue mit Auwald, Feuchtgrünland und durch Bergsenkungen entstandenen Altgewässern
- Baldeneysee und Ruhrtal mit Schellenberger Wald und Stadtwald als grüne Achse im Süden der Stadt
- Zeche Zollverein (UNESCO-Welterbe) und weitere Industrie- und Bahnbrachen als wertvolle Sekundärlebensräume
- Grüne Hauptstadt Europas 2017 (European Green Capital) im Zeichen des Strukturwandels von Kohle und Stahl hin zu Grün
- Emscher-Umbau der Emschergenossenschaft mit Renaturierung vormals abwasserführender Gewässer
- Lage am Übergang der Naturräume D34 (Westfälische Tieflandsbucht, Emscherland) und D38 (Bergisch-Märkisches Hügelland, Ruhrtal)
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsvorhaben auch im Ruhrgebiet. Wir kennen das in Nordrhein-Westfalen maßgebliche numerische Biotopwertverfahren, die Anforderungen der Ökokonto-Verordnung NRW und die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt der Stadt Essen. Für Eingriffe im dicht bebauten Stadtgebiet entwickeln wir passgenaue Ausgleichs-, Ersatz- und CEF-Maßnahmen, von der Entsiegelung ehemaliger Industrieflächen bis zur Auen- und Gewässerentwicklung im Ruhrtal.
Typische Maßnahmen in der Stadt Essen
Gewässerrenaturierung an Emscher und Nebenbächen
Offenlegung und naturnahe Umgestaltung technisch ausgebauter Bäche im Zuge des Emscher-Umbaus, etwa an Borbecker Mühlenbach und Deilbach. Anlage von Flachwasserzonen, Uferstauden und Gehölzsäumen schafft Lebensraum für Fische, Libellen und Amphibien und wertet den Biotopverbund im Stadtgebiet auf.
Auenentwicklung an der Ruhr
Anbindung von Altgewässern, Entwicklung von Auwald und Feuchtgrünland im Umfeld der Heisinger Ruhraue und entlang der Ruhr. Solche Maßnahmen sichern hochwertige Auenlebensräume, verbessern den Wasserrückhalt und bieten Rast- und Brutraum für zahlreiche Vogelarten.
Entsiegelung und Brachflächenaufwertung
Rückbau versiegelter Flächen auf ehemaligen Industrie-, Zechen- und Bahnstandorten und Entwicklung strukturreicher, mageren Offenlandbiotope. Aufgelassene Brachen sind im Ruhrgebiet wertvolle Sekundärlebensräume, deren gezielte Pflege selten gewordene Arten fördert.
Waldumbau und Stadtwald
Umbau strukturarmer Bestände in standortgerechte Laub- und Mischwälder aus Buche, Eiche und Hainbuche in Schellenberger Wald, Stadtwald und weiteren Waldflächen. Förderung von Alt- und Totholz erhöht das Angebot an Höhlen- und Quartierbäumen für Fledermäuse und Vögel.
Grünland- und Streuobstaufwertung im Ruhrtal
Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Extensivgrünland mit angepassten Mahdterminen sowie Anlage und Pflege von Streuobstwiesen am Rand des besiedelten Raums. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume und schaffen Trittsteinbiotope für Insekten, Vögel und Fledermäuse.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene und populationsstützende Maßnahmen nach § 44 und § 45 BNatSchG, etwa Ersatzhabitate für die Zauneidechse auf Brachen und Bahndämmen, Fledermausquartiere an Gebäuden und Bäumen sowie besonnte Ersatzlaichgewässer für Amphibien im räumlichen Zusammenhang.
Geschützte Arten im Ruhrmetropole zwischen Emscher und Ruhrtal
Fledermäuse in Stadt und Wald
Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus und weitere Arten nutzen Gebäude, Brücken, Bunker und die Höhlenbäume von Stadtwald und Schellenberger Wald als Quartier und Jagdgebiet. Alle Arten sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie), bei Abriss und Sanierung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.
Mehr zur Art ›Zauneidechse auf Brachen und Bahndämmen
Auf Industriebrachen, Böschungen und Bahndämmen des Ruhrgebiets ist die Zauneidechse eine häufige Zielart bei Bau- und Infrastrukturvorhaben. Ersatzhabitate mit Sonn-, Eiablage- und Versteckplätzen gehören zum Standard der artenschutzrechtlichen Kompensation.
Mehr zur Art ›Kammmolch und Amphibien in Bergsenkungsgewässern
Durch Bergsenkungen entstandene Stillgewässer, Teiche und wechselfeuchte Senken bieten Kammmolch, Erdkröte und Grasfrosch Laichraum. Neu angelegte, besonnte und fischfreie Ersatzlaichgewässer sichern die Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Ruhr und Baldeneysee
Naturnahe Uferabschnitte mit Steilwänden entlang von Ruhr, Baldeneysee und den Nebenbächen bieten dem streng geschützten Eisvogel Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische CEF-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Kiebitz und Wiesenvögel in der Ruhraue
Die extensiv bewirtschafteten Feuchtgrünländer der Heisinger Ruhraue sind Brut- und Rastraum für Kiebitz und weitere Wiesenvögel. Wiedervernässung und angepasste Grünlandpflege sind hier die wirksamsten Kompensationsmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Rast- und Wasservögel am Baldeneysee
Der Baldeneysee und die angrenzende Ruhraue mit dem Vogelschutzbereich Heisinger Bogen beherbergen Graureiher-, Haubentaucher- und weitere Wasservogelvorkommen. Ruhige Uferzonen, Röhrichte und Flachwasser sichern Nahrungs- und Rastplätze.
Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Wohnbau und Innenentwicklung
Nachverdichtung, neue Wohnquartiere und die Umnutzung ehemaliger Industrie- und Zechenflächen zu Wohnstandorten führen zu Flächenversiegelung und erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich über das numerische Biotopwertverfahren.
Gewerbe- und Brachflächenkonversion
Die Konversion von Industrie-, Bahn- und Bergbaubrachen zu Gewerbe- und Dienstleistungsstandorten prägt den Strukturwandel in Essen. Solche Vorhaben greifen häufig in gewachsene Sekundärlebensräume ein und lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus.
Verkehr und Infrastruktur
Ausbau und Sanierung von Autobahnen, Bundes- und Landstraßen, Brücken, Bahnanlagen und Radwegen im dichten Verkehrsnetz des Ruhrgebiets führen zu Eingriffen, die artenschutzrechtliche Prüfungen und Kompensation erforderlich machen.
Emscher-Umbau und Hochwasserschutz
Die Renaturierung der Emscher und ihrer Nebengewässer durch die Emschergenossenschaft sowie Maßnahmen des Hochwasserschutzes bieten Anlässe, ökologische Aufwertungen mit anrechenbarer Kompensation zu verbinden.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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