
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Ennepe-Ruhr-Kreis
Ökopunkte und Kompensation im Ennepe-Ruhr-Kreis nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW und der Ökokonto-Verordnung NRW. greeNature entwickelt und betreut naturraumtreue Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zwischen Ruhrtal und Süderbergland und begleitet Vorhabenträger bundesweit von der Bilanzierung bis zur dauerhaften Sicherung.
Der Landkreis Ennepe-Ruhr-Kreis im Überblick
Der Ennepe-Ruhr-Kreis liegt im Süden des Ruhrgebiets im Regierungsbezirk Arnsberg und verbindet auf engem Raum dicht besiedelte Talräume mit bewaldetem Bergland. Namensgebend sind die Flüsse Ruhr und Ennepe. Kreisstadt ist Schwelm. Zum Kreis gehören neun Städte, darunter Witten, Hattingen und Herdecke im Norden sowie Ennepetal, Gevelsberg und Breckerfeld im bergigen Süden.
Naturräumlich teilt sich der Kreis in zwei Großlandschaften. Der Norden um Witten gehört zur Westfälischen Bucht (BfN-Naturraum D34), der weit überwiegende Teil zum Süderbergland (D38), einem Ausläufer des Rheinischen Schiefergebirges. Kennzeichnend sind tief eingeschnittene Bachtäler, Buchen- und Eichenwälder auf Ton- und Sandsteinböden sowie das enge Nebeneinander von Wald, Grünland und Siedlung.
Ökologisch bedeutsam sind das Ruhrtal mit Auen, Felsen und Steilhängen zwischen Witten, Hattingen und Wetter, das FFH-Gebiet Ennepe unterhalb der Talsperre (DE-4710-301) als naturnaher Mittelgebirgsbach und die Kluterthöhle in Ennepetal, eines der bedeutendsten Fledermaus-Winterquartiere der Region. Talsperren wie die Ennepe- und die Heilenbecketalsperre sowie zahlreiche Naturschutzgebiete prägen Wasserhaushalt und Artenvielfalt.
Wirtschaftlich ist der Kreis Teil des Ballungsraums Ruhr, mit dichtem Gewerbe, Wohnungsbau und Verkehr sowie einer langen Bergbau- und Industriegeschichte. Siedlungs- und Gewerbeentwicklung, Straßen- und Brückenbauwerke im Ruhrtal sowie erneuerbare Energien lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW und der Ökokonto-Verordnung NRW zu erbringen ist. Häufig geht es dabei um die Aufwertung von Bachtälern, die Entsiegelung von Brachflächen und den Artenschutz für Fledermäuse und gewässergebundene Arten.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D38 ›
Zum Naturraum D34 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- FFH-Gebiet Ennepe unterhalb der Talsperre (DE-4710-301), naturnaher Mittelgebirgsbach mit Feucht- und Magerwiesen
- Naturschutzgebiet Kluterthöhle und Bismarckhöhle in Ennepetal, bedeutendes Fledermaus-Winterquartier mit zahlreichen nachgewiesenen Arten
- Ruhrtal mit Auen, Felsen und bewaldeten Steilhängen zwischen Witten, Hattingen und Wetter
- Gevelsberger Stadtwald als Natura-2000-Gebiet mit alten bodensauren Buchenwäldern
- Bachtäler und Buchenwälder des Süderberglandes mit Bergland-Grünland und Quellbereichen
- Ehemalige Bergbau- und Industrieflächen (Halden, Steinbrüche, Brachen) als wertvolle Sekundärlebensräume
- Talsperren Ennepe und Heilenbecke im bergigen Süden des Kreises
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und arbeitet im Ennepe-Ruhr-Kreis auf Grundlage des Landesnaturschutzgesetzes NRW und der Ökokonto-Verordnung NRW. Wir stimmen Maßnahmen und Bilanzierung mit der Unteren Naturschutzbehörde in Schwelm ab, kennen das numerische Bewertungsverfahren des Landes und richten Ausgleichsflächen naturraumtreu auf die Bedingungen von Westfälischer Bucht (D34) und Süderbergland (D38) aus. So lassen sich Anforderungen der Behörde frühzeitig in die Planung einbeziehen.
Typische Maßnahmen im Landkreis Ennepe-Ruhr-Kreis
Gewässerrenaturierung an Ruhr, Ennepe und Volme
Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Nebengerinnen und Zulassen eigendynamischer Entwicklung. So entstehen Steilufer, Kiesbänke und Auwald als Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien entlang der prägenden Fließgewässer des Kreises.
Extensivierung von Grünland
Entwicklung artenreicher Feucht- und Magerwiesen in den Bachtälern des Süderberglandes durch angepasste Mahd, Verzicht auf Düngung und extensive Beweidung. Solche Flächen werten das Offenland auf und schaffen Nahrungshabitate für Insekten und Wiesenvögel.
Naturnaher Waldumbau
Umbau strukturarmer Bestände zu standortgerechten Buchen- und Eichenmischwäldern sowie Förderung von Alt- und Totholz. Diese Maßnahmen stärken die bodensauren Wälder des Berglandes und verbessern Lebensräume für Höhlenbrüter, Fledermäuse und Insekten.
Artenschutz CEF und FCS
Sicherung und Neuanlage von Fledermausquartieren in Höhlen, Stollen und Gebäuden, Eisvogel-Steilwände an Ruhr und Ennepe sowie Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Bahndämmen und Böschungen, jeweils als vorgezogene CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach den §§ 44 und 45 BNatSchG.
Entsiegelung von Brachflächen
Rückbau versiegelter Industrie-, Bergbau- und Verkehrsflächen sowie deren Umwandlung in Grünland, Gehölzflächen oder Gewässer. In der dicht bebauten Ruhrregion ist die Entsiegelung eine wirksame und gut anrechenbare Aufwertung.
Hecken, Streuobst und Biotopverbund
Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstbeständen auf Hanglagen und Ortsrändern. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume, schaffen Trittsteinbiotope und werten die Übergänge zwischen Siedlung und Offenland auf.
Geschützte Arten im Ruhrtal und Süderbergland
Fledermäuse in Höhlen und Stollen
Die Kluterthöhle und weitere Höhlen und Stollen im Kreis zählen zu den bedeutenden Winterquartieren für Fledermäuse. Alle heimischen Arten sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie, einzelne auch Anhang II). Bei Abriss und Sanierung von Gebäuden oder Eingriffen an Quartieren sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Ruhr und Ennepe
Die naturnahen Uferabschnitte von Ruhr, Ennepe und Volme bieten Steilwände als Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern, etwa Brücken- oder Uferbau, sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische CEF-Maßnahmen für den streng geschützten Eisvogel.
Mehr zur Art ›Amphibien der Bachtäler
Feuersalamander, Geburtshelferkröte, Erdkröte und Grasfrosch besiedeln die Quellbäche, Tümpel und wechselfeuchten Senken des Süderberglandes. Ersatzlaichgewässer und Landhabitate im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bau- und Infrastrukturvorhaben.
Mehr zur Art ›Zauneidechse auf Sekundärstandorten
Bahndämme, Bergehalden, Steinbrüche und Ruderalflächen bieten der Zauneidechse besonnte Lebensräume. Sie ist eine häufige Zielart bei Infrastruktur- und Gewerbevorhaben, für die Ersatzhabitate mit Sonn- und Versteckplätzen als CEF-Maßnahme angelegt werden.
Mehr zur Art ›Haselmaus in Gehölzen und Waldrändern
Die streng geschützte Haselmaus besiedelt strukturreiche Waldränder, Hecken und Gebüsche des Berglandes. Bei Rodungen sind eine abschnittsweise, fachlich begleitete Gehölzentnahme und die Vernetzung von Ersatzhabitaten erforderlich.
Mehr zur Art ›Kammmolch in stehenden Gewässern
Der Kammmolch (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie) braucht größere, fischfreie Weiher mit reicher Unterwasservegetation sowie strukturreiche Landlebensräume. Neuanlage und Vernetzung geeigneter Laichgewässer sind bewährte CEF- und FCS-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Siedlung und Gewerbe
Wohnbau- und Gewerbegebiete im dicht besiedelten Ballungsraum, Nachverdichtung und die Umnutzung von Industriebrachen führen zu Flächenversiegelung und erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich, häufig unter Berücksichtigung angrenzender Schutzgebiete und Bachtäler.
Verkehr und Infrastruktur
Aus- und Neubau von Straßen, die Sanierung von Talbrücken im Ruhrtal sowie Vorhaben an Schienen- und Radwegen lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG aus.
Energie und erneuerbare Energien
Photovoltaik-Freiflächen auf Halden und Konversionsflächen, Windenergie auf den Höhen um Breckerfeld sowie Netz- und Leitungsausbau erzeugen Kompensationsbedarf und können CEF-Maßnahmen für windkraftsensible Arten und Fledermäuse auslösen.
Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz
Renaturierung von Gewässern, Hochwasserschutz an Ruhr und Ennepe sowie Unterhaltungsmaßnahmen an den Talsperren berühren Auen und gewässergebundene Arten und werden oft mit ökologischen Aufwertungen verbunden.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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