Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese
Nordrhein-Westfalen · Ökokonto-VO NRW
Naturraum D38 · D34
Regierungsbezirk Arnsberg

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Ennepe-Ruhr-Kreis

Ökopunkte und Kompensation im Ennepe-Ruhr-Kreis nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW und der Ökokonto-Verordnung NRW. greeNature entwickelt und betreut naturraumtreue Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zwischen Ruhrtal und Süderbergland und begleitet Vorhabenträger bundesweit von der Bilanzierung bis zur dauerhaften Sicherung.

~410
km² Kreisfläche
~325k
Einwohner
9
Städte
2
Naturräume D34/D38
~790
Einwohner je km²
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Ennepe-Ruhr-Kreis im Überblick

Der Ennepe-Ruhr-Kreis liegt im Süden des Ruhrgebiets im Regierungsbezirk Arnsberg und verbindet auf engem Raum dicht besiedelte Talräume mit bewaldetem Bergland. Namensgebend sind die Flüsse Ruhr und Ennepe. Kreisstadt ist Schwelm. Zum Kreis gehören neun Städte, darunter Witten, Hattingen und Herdecke im Norden sowie Ennepetal, Gevelsberg und Breckerfeld im bergigen Süden.

Naturräumlich teilt sich der Kreis in zwei Großlandschaften. Der Norden um Witten gehört zur Westfälischen Bucht (BfN-Naturraum D34), der weit überwiegende Teil zum Süderbergland (D38), einem Ausläufer des Rheinischen Schiefergebirges. Kennzeichnend sind tief eingeschnittene Bachtäler, Buchen- und Eichenwälder auf Ton- und Sandsteinböden sowie das enge Nebeneinander von Wald, Grünland und Siedlung.

Ökologisch bedeutsam sind das Ruhrtal mit Auen, Felsen und Steilhängen zwischen Witten, Hattingen und Wetter, das FFH-Gebiet Ennepe unterhalb der Talsperre (DE-4710-301) als naturnaher Mittelgebirgsbach und die Kluterthöhle in Ennepetal, eines der bedeutendsten Fledermaus-Winterquartiere der Region. Talsperren wie die Ennepe- und die Heilenbecketalsperre sowie zahlreiche Naturschutzgebiete prägen Wasserhaushalt und Artenvielfalt.

Wirtschaftlich ist der Kreis Teil des Ballungsraums Ruhr, mit dichtem Gewerbe, Wohnungsbau und Verkehr sowie einer langen Bergbau- und Industriegeschichte. Siedlungs- und Gewerbeentwicklung, Straßen- und Brückenbauwerke im Ruhrtal sowie erneuerbare Energien lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW und der Ökokonto-Verordnung NRW zu erbringen ist. Häufig geht es dabei um die Aufwertung von Bachtälern, die Entsiegelung von Brachflächen und den Artenschutz für Fledermäuse und gewässergebundene Arten.

Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese

🗺️ Zugehörige Naturräume

D38
Bergisches Land, Sauerland (Süderbergland)
Zum Naturraum D38 ›
D34
Westfälische Tieflandsbucht
Zum Naturraum D34 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Schwelm (KS)WittenHattingenHerdeckeWetter (Ruhr)GevelsbergEnnepetalSprockhövelBreckerfeld

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet Ennepe unterhalb der Talsperre (DE-4710-301), naturnaher Mittelgebirgsbach mit Feucht- und Magerwiesen
  • Naturschutzgebiet Kluterthöhle und Bismarckhöhle in Ennepetal, bedeutendes Fledermaus-Winterquartier mit zahlreichen nachgewiesenen Arten
  • Ruhrtal mit Auen, Felsen und bewaldeten Steilhängen zwischen Witten, Hattingen und Wetter
  • Gevelsberger Stadtwald als Natura-2000-Gebiet mit alten bodensauren Buchenwäldern
  • Bachtäler und Buchenwälder des Süderberglandes mit Bergland-Grünland und Quellbereichen
  • Ehemalige Bergbau- und Industrieflächen (Halden, Steinbrüche, Brachen) als wertvolle Sekundärlebensräume
  • Talsperren Ennepe und Heilenbecke im bergigen Süden des Kreises

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und arbeitet im Ennepe-Ruhr-Kreis auf Grundlage des Landesnaturschutzgesetzes NRW und der Ökokonto-Verordnung NRW. Wir stimmen Maßnahmen und Bilanzierung mit der Unteren Naturschutzbehörde in Schwelm ab, kennen das numerische Bewertungsverfahren des Landes und richten Ausgleichsflächen naturraumtreu auf die Bedingungen von Westfälischer Bucht (D34) und Süderbergland (D38) aus. So lassen sich Anforderungen der Behörde frühzeitig in die Planung einbeziehen.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Ennepe-Ruhr-Kreis

💧

Gewässerrenaturierung an Ruhr, Ennepe und Volme

Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Nebengerinnen und Zulassen eigendynamischer Entwicklung. So entstehen Steilufer, Kiesbänke und Auwald als Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien entlang der prägenden Fließgewässer des Kreises.

🌿

Extensivierung von Grünland

Entwicklung artenreicher Feucht- und Magerwiesen in den Bachtälern des Süderberglandes durch angepasste Mahd, Verzicht auf Düngung und extensive Beweidung. Solche Flächen werten das Offenland auf und schaffen Nahrungshabitate für Insekten und Wiesenvögel.

🌳

Naturnaher Waldumbau

Umbau strukturarmer Bestände zu standortgerechten Buchen- und Eichenmischwäldern sowie Förderung von Alt- und Totholz. Diese Maßnahmen stärken die bodensauren Wälder des Berglandes und verbessern Lebensräume für Höhlenbrüter, Fledermäuse und Insekten.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Sicherung und Neuanlage von Fledermausquartieren in Höhlen, Stollen und Gebäuden, Eisvogel-Steilwände an Ruhr und Ennepe sowie Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Bahndämmen und Böschungen, jeweils als vorgezogene CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach den §§ 44 und 45 BNatSchG.

♻️

Entsiegelung von Brachflächen

Rückbau versiegelter Industrie-, Bergbau- und Verkehrsflächen sowie deren Umwandlung in Grünland, Gehölzflächen oder Gewässer. In der dicht bebauten Ruhrregion ist die Entsiegelung eine wirksame und gut anrechenbare Aufwertung.

🌾

Hecken, Streuobst und Biotopverbund

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstbeständen auf Hanglagen und Ortsrändern. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume, schaffen Trittsteinbiotope und werten die Übergänge zwischen Siedlung und Offenland auf.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Ruhrtal und Süderbergland

🦇

Fledermäuse in Höhlen und Stollen

Die Kluterthöhle und weitere Höhlen und Stollen im Kreis zählen zu den bedeutenden Winterquartieren für Fledermäuse. Alle heimischen Arten sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie, einzelne auch Anhang II). Bei Abriss und Sanierung von Gebäuden oder Eingriffen an Quartieren sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🐦

Eisvogel an Ruhr und Ennepe

Die naturnahen Uferabschnitte von Ruhr, Ennepe und Volme bieten Steilwände als Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern, etwa Brücken- oder Uferbau, sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische CEF-Maßnahmen für den streng geschützten Eisvogel.

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🐸

Amphibien der Bachtäler

Feuersalamander, Geburtshelferkröte, Erdkröte und Grasfrosch besiedeln die Quellbäche, Tümpel und wechselfeuchten Senken des Süderberglandes. Ersatzlaichgewässer und Landhabitate im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bau- und Infrastrukturvorhaben.

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🦎

Zauneidechse auf Sekundärstandorten

Bahndämme, Bergehalden, Steinbrüche und Ruderalflächen bieten der Zauneidechse besonnte Lebensräume. Sie ist eine häufige Zielart bei Infrastruktur- und Gewerbevorhaben, für die Ersatzhabitate mit Sonn- und Versteckplätzen als CEF-Maßnahme angelegt werden.

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🌰

Haselmaus in Gehölzen und Waldrändern

Die streng geschützte Haselmaus besiedelt strukturreiche Waldränder, Hecken und Gebüsche des Berglandes. Bei Rodungen sind eine abschnittsweise, fachlich begleitete Gehölzentnahme und die Vernetzung von Ersatzhabitaten erforderlich.

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🦎

Kammmolch in stehenden Gewässern

Der Kammmolch (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie) braucht größere, fischfreie Weiher mit reicher Unterwasservegetation sowie strukturreiche Landlebensräume. Neuanlage und Vernetzung geeigneter Laichgewässer sind bewährte CEF- und FCS-Maßnahmen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Siedlung und Gewerbe

Wohnbau- und Gewerbegebiete im dicht besiedelten Ballungsraum, Nachverdichtung und die Umnutzung von Industriebrachen führen zu Flächenversiegelung und erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich, häufig unter Berücksichtigung angrenzender Schutzgebiete und Bachtäler.

🛤️

Verkehr und Infrastruktur

Aus- und Neubau von Straßen, die Sanierung von Talbrücken im Ruhrtal sowie Vorhaben an Schienen- und Radwegen lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG aus.

⚡

Energie und erneuerbare Energien

Photovoltaik-Freiflächen auf Halden und Konversionsflächen, Windenergie auf den Höhen um Breckerfeld sowie Netz- und Leitungsausbau erzeugen Kompensationsbedarf und können CEF-Maßnahmen für windkraftsensible Arten und Fledermäuse auslösen.

💧

Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz

Renaturierung von Gewässern, Hochwasserschutz an Ruhr und Ennepe sowie Unterhaltungsmaßnahmen an den Talsperren berühren Auen und gewässergebundene Arten und werden oft mit ökologischen Aufwertungen verbunden.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

MÄ
Landkreis Märkischer Kreis
Östlicher Nachbar, Süderbergland
OB
Landkreis Oberbergischer Kreis
Südlicher Nachbar, Bergisches Land
ME
Landkreis Mettmann
Westlicher Nachbar, Bergisches Land
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Ennepe-Ruhr-Kreis

Der Kreis teilt sich in zwei BfN-Naturräume. Der Norden um Witten gehört zur Westfälischen Bucht (D34), der weit überwiegende Teil zum Süderbergland (D38), einem Ausläufer des Rheinischen Schiefergebirges mit tief eingeschnittenen Bachtälern und Buchenwäldern. Für die Kompensation ist die naturraumtreue Zuordnung des Eingriffs entscheidend, greeNature ermittelt sie für Sie.
In Nordrhein-Westfalen richtet sich die Kompensation nach der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz NRW. Eingriff und Ausgleich werden über ein numerisches Bewertungsverfahren bilanziert. Vorgezogene Maßnahmen lassen sich nach der Ökokonto-Verordnung NRW anerkennen und im Kompensationsverzeichnis führen. Der Begriff Ökopunkte wird dabei umgangssprachlich für die ermittelten Wertpunkte verwendet.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist der Ennepe-Ruhr-Kreis mit Sitz in der Kreisverwaltung, Hauptstraße 92, 58332 Schwelm. greeNature koordiniert die Abstimmung mit der Behörde von der Maßnahmenplanung über die Bilanzierung bis zur Anerkennung und Sicherung.
Im Ruhrtal und im Süderbergland sind häufige Maßnahmen die Renaturierung von Bächen und Auen, die Extensivierung von Grünland, naturnaher Waldumbau, die Entsiegelung von Industrie- und Bergbaubrachen sowie Artenschutzmaßnahmen für Fledermäuse, Eisvogel und Zauneidechse. Welche Maßnahme geeignet ist, hängt von Naturraum, Eingriff und betroffenen Arten ab.
Ja. Im Kreis liegen mehrere Natura-2000-Gebiete, darunter das FFH-Gebiet Ennepe unterhalb der Talsperre (DE-4710-301) und Höhlenlebensräume wie die Kluterthöhle als Fledermausquartier. Eingriffe im Umfeld können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie artenschutzrechtliche Prüfungen nach § 44 BNatSchG erfordern, gegebenenfalls mit CEF- oder FCS-Maßnahmen. greeNature berät Sie zu den fachlichen Anforderungen.
Ja. Geeignet sind insbesondere gewässernahe Grünlandflächen, Bachtäler, Waldränder und versiegelte Brachflächen mit Entwicklungspotenzial. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege, Monitoring und die vollständige Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.
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