Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche
Nordrhein-Westfalen · Ökokonto-VO NRW
Naturraum D35
Regierungsbezirk Düsseldorf

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Duisburg

Ökopunkte und Ausgleichsflächen in der kreisfreien Stadt Duisburg, bewertet nach dem numerischen Bewertungsverfahren der Biotoptypen und geführt über Ökokonten gemäß der Ökokonto-Verordnung NRW und dem Landesnaturschutzgesetz NRW. greeNature ist bundesweit tätig und Ihr Full-Service-Partner für Eingriffsregelung, Artenschutz und CEF-Maßnahmen an der Mündung der Ruhr in den Rhein.

232,84 km²
Fläche
rund 502.000 (2022)
Einwohner
7 Stadtbezirke, 46 Stadtteile
Gliederung
D35 (Niederrheinisches Tiefland)
Naturraum
Düsseldorf
Regierungsbezirk
Stadt und Ökologie

Die Stadt Duisburg im Überblick

Duisburg ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Düsseldorf und liegt an der Mündung der Ruhr in den Rhein am unteren Niederrhein, am westlichen Rand des Ruhrgebiets. Auf rund 233 Quadratkilometern leben etwa 502.000 Menschen (2022). Die Stadt gliedert sich in sieben Stadtbezirke mit 46 Stadtteilen.

Landschaftlich gehört das Stadtgebiet zum BfN-Naturraum D35 (Niederrheinisches Tiefland). Trotz der dichten industriellen und städtischen Prägung durchziehen die Auen von Rhein und Ruhr sowie ausgedehnte Waldflächen wie der Duisburger Stadtwald das Stadtgebiet und bilden bedeutende Lebensräume.

Wirtschaftlich prägen der Hafen Duisburg (duisport) als größter Binnenhafen Europas, die Stahlindustrie sowie Logistik- und Gewerbestandorte die Stadt. Der anhaltende Strukturwandel führt zu zahlreichen Flächenkonversionen mit naturschutzrechtlichem Kompensationsbedarf.

Als Untere Naturschutzbehörde bewertet und begleitet die Stadt Duisburg Eingriffe in Natur und Landschaft nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und dem Landesnaturschutzgesetz NRW.

Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D35
Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland
Zum Naturraum D35 ›

📍 Stadtteile

Duisburg-Mitte (KS)RheinhausenHambornMeiderich/BeeckDuisburg-SüdWalsumHomberg/Ruhrort/Baerl

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Das Naturschutzgebiet Rheinaue Walsum (DE-4406-301) im Norden ist mit rund 495 Hektar im Stadtgebiet der südlichste Teil des EU-Vogelschutzgebiets Unterer Niederrhein und ein bedeutendes Rast- und Brutgebiet, unter anderem für nordische Wildgänse.
  • Das EU-Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein (DE-4203-401) reicht mit rund 1.549 Hektar in das Duisburger Stadtgebiet hinein und zählt zu den international bedeutsamen Feuchtgebieten am Niederrhein.
  • Die Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef (FFH-Gebiet DE-4405-301) begleiten den Rhein und schützen wandernde Fischarten und ihre Laichhabitate.
  • Die Sechs-Seen-Platte und der Duisburger Stadtwald im Süden bilden aus ehemaligen Kiesabgrabungen ein großes stadtnahes Wald-, Gewässer- und Erholungsgebiet mit hoher ökologischer Bedeutung.
  • Zahlreiche Industriebrachen, Bahnanlagen und Bergehalden sind zu Sekundärlebensräumen für wärmeliebende Arten wie die Zauneidechse geworden und spielen im Biotopverbund des Ruhrgebiets eine wichtige Rolle.
  • Große Konversionsflächen des Strukturwandels, etwa das frühere Rangierbahngelände in Wedau, werden zu neuen Wohn- und Gewerbequartieren entwickelt und lösen umfangreichen Kompensationsbedarf aus.

✅ greeNature vor Ort

In Duisburg treffen dichte industrielle und städtische Nutzung unmittelbar auf hochwertige Auenlandschaften von Rhein und Ruhr. Wir unterstützen Vorhabenträger im gesamten Stadtgebiet bei der Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, von der Ermittlung des Biotopwerts über das numerische Bewertungsverfahren des LANUV bis zur rechtssicheren Sicherung der Ausgleichsflächen. Kompensationsmaßnahmen und Ökopunkte richten sich dabei nach der Ökokonto-Verordnung NRW und dem Landesnaturschutzgesetz NRW. Wo Vorhaben europäisch geschützte Arten berühren, prüfen wir die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG und entwickeln bei Bedarf vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) sowie Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS). Gerade im urbanen Raum bieten Entsiegelung, die Aufwertung von Brachen und die Renaturierung von Gewässern wirksame Ansätze. Als bundesweit tätige Fachfirma verbinden wir überregionale Erfahrung mit der Kenntnis der Niederrhein-Auen und der Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Duisburg.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Duisburg

🌊

Renaturierung von Rhein- und Ruhrgewässern

Naturnahe Ufergestaltung, Wiederanbindung von Altarmen und die Aufwertung von Nebengewässern wie dem Dickelsbach schaffen dynamische, ökologisch wertvolle Fließ- und Auengewässer.

🧱

Entsiegelung von Industrie- und Gewerbebrachen

Der Rückbau versiegelter Flächen auf Konversionsstandorten stellt Boden, Wasserhaushalt und Vegetation wieder her und schafft im dicht bebauten Stadtraum neuen Lebensraum.

🌾

Grünlandextensivierung im Duisburger Westen

Späte Mahd, Düngeverzicht und angepasste Beweidung im Rheinvorland bei Baerl und Rheinhausen fördern Wiesenvögel und die Artenvielfalt des Feuchtgrünlands.

🌳

Naturnaher Waldumbau im Duisburger Stadtwald

Die Entwicklung strukturreicher Laubwälder mit Alt- und Totholz verbessert die Lebensräume für Fledermäuse und waldgebundene Arten und stärkt den stadtnahen Biotopverbund.

💧

Anlage von Kleingewässern und Blänken

Neue fischfreie Stillgewässer in Auen und auf Brachflächen schaffen Laichhabitate für Amphibien und werten Feuchtlebensräume gezielt auf.

🦎

Sekundärlebensräume auf Brachen und Bahnflächen

Besonnte Sand-, Kies- und Steinstrukturen sowie Ruderalfluren auf Industrie- und Bahnbrachen sichern Lebensräume für wärmeliebende Arten wie die Zauneidechse.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Rhein-Ruhr-Mündung im westlichen Ruhrgebiet

🦎

Zauneidechse

Die Zauneidechse besiedelt in Duisburg sonnige Bahndämme, Industriebrachen und Halden. Sand- und Steinstrukturen sowie besonnte Säume sichern ihre Lebensräume und sind bei Eingriffen frühzeitig zu berücksichtigen.

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🐦

Kiebitz

Der Kiebitz brütet und rastet im Feuchtgrünland der Rheinaue Walsum und ist auf offene, nasse Wiesen angewiesen. Grünlandextensivierung zählt zu den wirksamsten Maßnahmen für die Art.

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🦇

Fledermäuse

Alt- und Totholz im Duisburger Stadtwald, Gebäude und ehemalige Bunkeranlagen bieten Quartiere und Jagdhabitate für mehrere streng geschützte Fledermausarten.

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🐟

Eisvogel

Der Eisvogel brütet in Steilufern an Rhein, Ruhr und der Sechs-Seen-Platte. Naturnahe Uferabbrüche und klare, fischreiche Gewässer fördern seine Bestände.

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🐸

Kammmolch

Der Kammmolch nutzt fischfreie Kleingewässer der Auen und Brachen. Neu angelegte Blänken und Tümpel mit strukturreichem Umland sichern seine Laichgewässer und Landlebensräume.

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🌾

Feldlerche

Die Feldlerche besiedelt die offenen Acker- und Grünlandflächen im landwirtschaftlich geprägten Westen der Stadt und profitiert von Feldlerchenfenstern und extensiven Randstreifen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏭

Hafen-, Logistik- und Gewerbeflächen

Der Ausbau von Hafen- und Logistikstandorten wie duisport und logport sowie neue Gewerbeflächen beanspruchen Boden und Freiraum und erfordern flächenbezogenen Ausgleich.

🏘️

Wohnbauentwicklung auf Konversionsflächen

Große Quartiersentwicklungen wie 6-Seen-Wedau und die Duisburger Dünen auf früheren Bahn- und Industrieflächen lösen Eingriffsregelung und artenschutzrechtliche Prüfungen aus.

🛣️

Verkehrsinfrastruktur

Der Neu- und Ausbau von Autobahnen wie der A40 und A59, Rheinbrücken sowie Schienenstrecken greift in Auen, Grünflächen und Brachen ein und zieht Kompensationsmaßnahmen nach sich.

⚙️

Flächenkonversion im Strukturwandel

Die Umnutzung stillgelegter Stahl-, Industrie- und Bahnflächen bringt umfangreiche Rückbau-, Entsiegelungs- und Kompensationspflichten mit sich, häufig verbunden mit dem Artenschutz nach § 44 BNatSchG.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

KR
Landkreis Kreis Wesel
im Norden und Westen
ME
Landkreis Mettmann
im Südosten (Ratingen)
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Duisburg

Maßgeblich sind das Bundesnaturschutzgesetz (§§ 13 bis 15 BNatSchG) und das Landesnaturschutzgesetz NRW. Die Bewertung von Eingriff und Ausgleich erfolgt über das numerische Bewertungsverfahren der Biotoptypen, Ökopunkte werden nach der Ökokonto-Verordnung NRW anerkannt und gehandelt.
Ökopunkte entstehen, wenn Flächen ökologisch aufgewertet werden. Der Zuwachs an Biotopwert wird nach dem numerischen Bewertungsverfahren ermittelt und, sofern die Maßnahme in ein anerkanntes Ökokonto nach der Ökokonto-Verordnung NRW eingebucht ist, als Kompensation für spätere Eingriffe verfügbar gemacht.
Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Duisburg im Umweltamt an der Friedrich-Wilhelm-Straße 96 in 47051 Duisburg. Sie prüft die Eingriffsregelung und stimmt Art, Umfang und Sicherung der Kompensation ab.
Bei Vorhaben wird geprüft, ob geschützte Arten wie Zauneidechse, Kiebitz oder Fledermäuse betroffen sind. Werden Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG berührt, sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) oder Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) erforderlich.
In Duisburg liegen das EU-Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein, das Naturschutzgebiet Rheinaue Walsum und die Rhein-Fischschutzzonen. Vorhaben in ihrem Umfeld können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung auslösen, die frühzeitig zu berücksichtigen ist.
Häufige Auslöser sind der Ausbau von Hafen-, Logistik- und Gewerbeflächen, Wohnbauentwicklungen auf Konversionsflächen, Verkehrsinfrastruktur sowie die Umnutzung stillgelegter Industrie- und Bahnflächen im Zuge des Strukturwandels.
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