Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung
Nordrhein-Westfalen · Ökokonto-VO NRW
Naturraum D35 · D38
Regierungsbezirk Düsseldorf

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Düsseldorf

Ökopunkte und Ausgleichsflächen in der kreisfreien Landeshauptstadt Düsseldorf, bewertet nach dem numerischen Bewertungsverfahren und geführt über Ökokonten gemäß Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG) und der Ökokonto-Verordnung NRW. greeNature ist bundesweit tätig und Ihr Full-Service-Partner für Eingriffsregelung, Artenschutz und CEF-Maßnahmen im dicht bebauten Rheinraum und seinem Umland.

217,41
km² Stadtfläche
rund 655.000
Einwohner
10 / 50
Stadtbezirke / Stadtteile
42,1 km
Rheinverlauf im Stadtgebiet
Düsseldorf
Regierungsbezirk (Landeshauptstadt NRW)
Stadt und Ökologie

Die Stadt Düsseldorf im Überblick

Düsseldorf ist die kreisfreie Landeshauptstadt Nordrhein-Westfalens und Sitz der gleichnamigen Bezirksregierung. Auf rund 217 Quadratkilometern leben etwa 655.000 Menschen, verteilt auf 10 Stadtbezirke mit 50 Stadtteilen. Der Rhein durchzieht das Stadtgebiet auf gut 42 Kilometern und teilt es in die rechtsrheinische Kernstadt und die linksrheinischen Stadtteile um Oberkassel, Heerdt und Lörick. Naturräumlich liegt Düsseldorf im Übergang vom Niederrheinischen Tiefland (D35) über die Bergische Heideterrasse der Niederrheinischen Bucht (D35) zu den westlichen Ausläufern des Bergischen Landes (D38) im Osten des Stadtgebiets.

Trotz der hohen Bebauungsdichte besitzt Düsseldorf wertvolle Lebensräume. Herausragend ist die Urdenbacher Kämpe im Süden, mit rund 316 Hektar das größte Naturschutzgebiet der Stadt, ein FFH-Gebiet und eine der letzten regelmäßig überfluteten Altrheinauen am Niederrhein. Hinzu kommen stadtnahe Waldgebiete wie der Grafenberger Wald, der Aaper Wald und der Eller Forst, die Rheinauen selbst sowie die kleinen Fließgewässer Düssel, Schwarzbach, Kittelbach und Anger. Streuobstwiesen mit alten Obstsorten, Kopfweiden und Feuchtgrünland prägen die Kämpe und bieten unter anderem dem Steinkauz Lebensraum.

Als wirtschaftsstarke Metropole steht Düsseldorf unter hohem Siedlungs- und Flächendruck. Neue Wohnquartiere wie das Glasmacherviertel auf dem früheren Glashüttengelände in Gerresheim, Büro- und Gewerbeentwicklungen am Medienhafen und im Seestern, der Ausbau des Rheinhafens Reisholz sowie Verkehrs- und Infrastrukturvorhaben führen regelmäßig zu Eingriffen in Natur und Landschaft. Nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG sind vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare Eingriffe auszugleichen oder zu ersetzen. Weil geeignete Flächen im dicht bebauten Stadtgebiet knapp sind, wird ein Teil der Kompensation naturraumtreu im Umland erbracht.

Maßgeblich sind in Düsseldorf das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) und die Ökokonto-Verordnung NRW. Der Kompensationsbedarf wird über das numerische Bewertungsverfahren des Landes anhand von Biotopwertpunkten (Ökopunkten) ermittelt, vorgezogene Maßnahmen lassen sich als Ökokonto bevorraten. Als kreisfreie Stadt nimmt Düsseldorf die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr. greeNature stimmt jede Maßnahme eng mit dieser Behörde ab und begleitet Vorhabenträger von der Bewertung bis zur Anerkennung.

Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung

🗺️ Zugehörige Naturräume

D35
Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland
Zum Naturraum D35 ›
D38
Bergisches Land, Sauerland (Süderbergland)
Zum Naturraum D38 ›

📍 Stadtteile

Stadtmitte (KS)AltstadtBilkOberkasselKaiserswerthAngermundGerresheimHubbelrathBenrathUrdenbachGarathDerendorf

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Urdenbacher Kämpe, mit rund 316 Hektar das größte Naturschutzgebiet der Stadt und FFH-Gebiet innerhalb des Netzes Natura 2000
  • Eine der letzten regelmäßig überfluteten Altrheinauen am Niederrhein mit Kopfweiden, Streuobst und wertvollem Feuchtgrünland
  • Redynamisierung des Urdenbacher Altrheins als überregional bedeutsames Gewässer- und Auenprojekt
  • Rund 42 Kilometer Rheinverlauf im Stadtgebiet mit Auen, Altarmen und dem Himmelgeister Rheinbogen
  • Stadtnahe Waldgebiete Grafenberger Wald, Aaper Wald und Eller Forst als Lebensraum und Erholungsraum
  • Naturräumlicher Übergang vom Niederrheinischen Tiefland über die Bergische Heideterrasse zum Bergischen Land
  • Hohe Siedlungsdichte, dadurch entsteht ein erheblicher Teil des Kompensationsbedarfs für Flächen im Umland

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit für Vorhabenträger, Kommunen und Planungsbüros tätig und betreut Kompensationsvorhaben auch in der Landeshauptstadt Düsseldorf und ihrem Umland. Wir kennen das in Nordrhein-Westfalen maßgebliche numerische Bewertungsverfahren, die Anforderungen der Ökokonto-Verordnung NRW und die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt. Für Eingriffe im dicht bebauten Rheinraum entwickeln wir passgenaue Ausgleichs-, Ersatz- und CEF-Maßnahmen, von der Entsiegelung und Innenentwicklung über die Renaturierung von Düssel, Schwarzbach und Rheinauen bis zur Aufwertung von Grünland und Wald im naturraumtreuen Umfeld der Naturräume D35, D35 und D38.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Düsseldorf

🧱

Entsiegelung und Innenentwicklung

Rückbau versiegelter Flächen auf Brachen, Konversions- und Hofflächen und ihre Umwandlung in durchlässige, begrünte Standorte. Gerade im dicht bebauten Stadtgebiet ist die Entsiegelung eine wirksame Maßnahme, die Boden, Wasserhaushalt und Stadtklima zugleich verbessert.

🌊

Gewässerrenaturierung an Düssel und Nebenbächen

Rückbau von Uferverbauungen, naturnahe Umgestaltung und Anbindung von Auen an Düssel, Schwarzbach, Kittelbach und Anger. So entstehen Flachwasserzonen, Steilufer und Gewässerränder als Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien.

💧

Rheinauen- und Altrheinaufwertung

Wiederanbindung von Altarmen, Förderung der Auendynamik und Entwicklung von Auwald und Feuchtgrünland im Umfeld der Urdenbacher Kämpe und des Himmelgeister Rheinbogens. Solche Maßnahmen verbinden Hochwasserrückhalt mit dem Schutz auentypischer Lebensräume.

🌾

Grünlandextensivierung im Umland

Umwandlung intensiv genutzter Acker- und Grünlandflächen in artenreiches Extensivgrünland mit angepasster Mahd oder Beweidung. Naturraumtreue Flächen im Umland gleichen Eingriffe aus, für die im Stadtgebiet kein geeigneter Raum verfügbar ist.

🌳

Stadtnahe Waldentwicklung

Umbau strukturarmer Bestände in standortgerechte Laub- und Mischwälder in Grafenberger Wald, Aaper Wald und Eller Forst sowie Förderung von Alt- und Totholz, Waldrändern und Streuobst. Das stärkt Biotopverbund und Klimaresilienz im Siedlungsraum.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene und populationsstützende Maßnahmen nach § 44 und § 45 BNatSchG, etwa Fledermausquartiere an Gebäuden, Ersatzhabitate für die Zauneidechse auf Bahndämmen und Brachen, Eisvogel-Steilwände und besonnte Ersatzlaichgewässer für Amphibien.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Landeshauptstadt am Rhein

🐟

Eisvogel an Düssel und Rheinauen

Naturnahe Uferabschnitte mit Steilwänden bieten dem streng geschützten Eisvogel Brutplätze an Düssel, Schwarzbach und in den Rheinauen. Bei Eingriffen an Gewässern gehören Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen zu den typischen CEF-Maßnahmen.

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🦇

Fledermäuse in Stadt und Wald

Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus und weitere Arten nutzen Altbauten, Parkbäume und die stadtnahen Wälder als Quartier und Jagdgebiet. Alle Arten sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie), bei Abriss und Sanierung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🦎

Zauneidechse auf Bahndämmen und Brachen

Auf Böschungen, Bahndämmen und Industriebrachen im Stadtgebiet ist die Zauneidechse eine häufige Zielart bei Bau- und Infrastrukturvorhaben. Ersatzhabitate mit Sonn-, Eiablage- und Versteckplätzen gehören zum Standard der artenschutzrechtlichen Kompensation.

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🐸

Amphibien in Auen und Kleingewässern

Kammmolch, Kreuzkröte und weitere Lurche besiedeln die Flutmulden, Altarme und Kleingewässer der Rheinaue und der Urdenbacher Kämpe. Neu angelegte, besonnte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bauvorhaben.

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🐦

Kiebitz und Wiesenvögel im Feuchtgrünland

Das Feuchtgrünland der Urdenbacher Kämpe und der Rheinauen bietet Kiebitz und weiteren Wiesenvögeln Lebensraum. Wiedervernässung und extensive Feuchtwiesenpflege sind hier die wirksamsten Kompensationsmaßnahmen.

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🦉

Steinkauz in der Streuobstlandschaft

In den alten Streuobstwiesen und Kopfbaumbeständen der Urdenbacher Kämpe brütet der Steinkauz in Baumhöhlen. Erhalt und Neuanlage von Streuobst, Kopfbäumen und extensivem Grünland sichern seine Vorkommen am Stadtrand.

Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Wohnbau und neue Quartiere

Große Wohnbauvorhaben wie das Glasmacherviertel auf dem früheren Glashüttengelände in Gerresheim mit rund 1.200 Wohneinheiten sowie weitere Quartiersentwicklungen führen zu Flächenversiegelung und erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich, der zunehmend über Ökokonten bereitgestellt wird.

🏢

Gewerbe, Büro und Hafen

Büro- und Gewerbeentwicklungen am Medienhafen und im Seestern sowie der geplante Ausbau des Rheinhafens Reisholz greifen in Boden, Ufer und Grünflächen ein und lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die über das numerische Bewertungsverfahren bilanziert werden.

🛤️

Verkehr und Infrastruktur

Ausbau von Stadtbahn und Rheinbahn, Straßen- und Brückenvorhaben, Radwege sowie Maßnahmen am Flughafen Düsseldorf lösen regelmäßig Eingriffe aus, die eine artenschutzrechtliche Prüfung und häufig CEF-Maßnahmen erfordern.

🌧️

Klimaanpassung und Hochwasserschutz

Vorhaben zur Klimaanpassung, Regenwasserbewirtschaftung und Rheinhochwasservorsorge lassen sich mit ökologischer Aufwertung verbinden, etwa durch Entsiegelung, Gewässerrenaturierung und die Reaktivierung von Retentionsräumen in der Aue.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Düsseldorf

Düsseldorf liegt im Übergang mehrerer Naturräume. Der Rheinraum und die westlichen Stadtteile gehören zum BfN-Naturraum D35 (Niederrheinisches Tiefland), die östlich anschließende Bergische Heideterrasse zur Niederrheinischen Bucht (D35), die östlichen Stadtränder reichen an das Bergische Land (D38). Für die Bewertung nach dem numerischen Verfahren ist die genaue Einordnung des Eingriffsortes entscheidend, greeNature ermittelt diese für Sie.
In Nordrhein-Westfalen werden Kompensationsbedarf und Ausgleich über ein numerisches Bewertungsverfahren in Biotopwertpunkten bilanziert. Vorgezogene Maßnahmen werden als Ökokonten nach der Ökokonto-Verordnung NRW und dem LNatSchG NRW geführt. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Bilanzierung, Flächenzuordnung, die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt und alle Dokumentationspflichten.
Als kreisfreie Stadt nimmt Düsseldorf die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr. Zuständig ist die Landeshauptstadt Düsseldorf, Untere Naturschutzbehörde im Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Kaiserswerther Straße 390, 40474 Düsseldorf. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung über die Anerkennung bis zur Abnahme.
Im dicht bebauten Raum sind Entsiegelung und Innenentwicklung, die Renaturierung von Düssel, Schwarzbach und Rheinauen sowie die stadtnahe Waldentwicklung häufig. Da geeignete Flächen begrenzt sind, wird ein Teil des Ausgleichs naturraumtreu im Umland als Grünlandextensivierung oder Auenaufwertung erbracht. Hinzu kommen Artenschutzmaßnahmen für Fledermäuse, Zauneidechse, Amphibien und Eisvogel.
Ja. Die Urdenbacher Kämpe ist als FFH-Gebiet Teil des europäischen Netzes Natura 2000 und eine der letzten überfluteten Altrheinauen am Niederrhein. Eingriffe im Umfeld können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie Maßnahmen zur Sicherung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich machen. greeNature prüft die gebietsbezogenen Anforderungen im Einzelfall.
Ja. Geeignet sind besonders Flächen am Stadtrand und im Umland mit Aufwertungspotenzial, etwa Grünland in der Rheinaue, gewässernahe Standorte oder strukturarme Ackerflächen. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung, greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring. Die konkrete Eignung klären wir nach einer Standortprüfung.
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