Weiträumige Erstaufforstung mit jungen Eichen in Pflanzreihen
Nordrhein-Westfalen · Ökokonto-VO NRW
Naturraum D35 · D45
Regierungsbezirk Köln

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Düren

Sofort verfügbare Ökopunkte und Full-Service-Kompensation im Kreis Düren, gelegen zwischen der Jülich-Zülpicher Börde und der Nordeifel. greeNature entwickelt, sichert und betreut Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG) und der Ökokonto-Verordnung, bundesweit tätig und regional erfahren.

941 km²
Kreisfläche
~279.000
Einwohner
15
Städte und Gemeinden
D35 / D45
BfN-Naturräume
Düren
Kreisstadt und Sitz
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Düren im Überblick

Der Kreis Düren liegt im Westen von Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Köln, zwischen der Stadt Aachen und der Kölner Bucht. Er reicht von der fruchtbaren Jülich-Zülpicher Börde im Norden bis in die bewaldeten Höhen der Nordeifel im Süden und wird von der Rur durchflossen, die den Kreis von Süden nach Norden durchquert.

Naturräumlich gehört der nördliche und mittlere Kreis zur Niederrheinischen Bucht (BfN-Großlandschaft D35) mit ihren mächtigen, sehr ertragreichen Lössböden. Der Süden liegt in der Eifel (D45), einem Mittelgebirgsraum aus devonischen Schiefern und Sandsteinen mit Buchenwäldern, engen Kerbtälern und dem markanten Rurtal.

Ökologisch prägend sind der Nationalpark Eifel, der mit Bereichen um Heimbach und Nideggen in den Kreis hineinreicht, das FFH- und Naturschutzgebiet Drover Heide auf ehemaligem Truppenübungsgelände sowie das Rurtal mit dem Rursee und den Buntsandsteinfelsen bei Nideggen. Diese Gebiete beherbergen Arten wie Wildkatze, Schwarzstorch und zahlreiche Fledermausarten.

Wirtschaftlich ist der Kreis vom Rheinischen Braunkohlerevier mit den Tagebauen Hambach und Inden geprägt. Der Strukturwandel nach dem Kohleausstieg, Rekultivierung, neue Gewerbe- und Energiestandorte sowie das Forschungszentrum Jülich erzeugen einen anhaltend hohen Bedarf an naturschutzrechtlicher Kompensation.

Weiträumige Erstaufforstung mit jungen Eichen in Pflanzreihen

🗺️ Zugehörige Naturräume

D35
Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland
Zum Naturraum D35 ›
D45
Eifel und Vennvorland
Zum Naturraum D45 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Düren (KS)JülichNideggenHeimbachKreuzauLangerweheLinnichMerzenichNiederzierNörvenichVettweißAldenhovenHürtgenwaldInden

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Nationalpark Eifel, der mit Zugängen bei Heimbach und Nideggen in den Kreis hineinreicht, mit naturnahen Buchenwäldern und der Wildkatze als Leitart
  • Naturschutz- und FFH-Gebiet Drover Heide bei Kreuzau und Vettweiß, offene Heide- und Sandmagerrasen mit Kleingewässern auf ehemaligem Militärgelände
  • Rurtal mit Rursee und Obersee sowie den Buntsandsteinfelsen bei Nideggen, wertvolles Fließgewässer- und Felsbiotop
  • Jülich-Zülpicher Börde mit tiefgründigen Lössböden, offene Ackerlandschaft und Lebensraum für Feldvögel wie Feldlerche und Kiebitz
  • Rheinisches Braunkohlerevier mit den Tagebauen Hambach und Inden sowie großflächigen Rekultivierungs- und Folgelandschaften
  • Wälder der Rureifel und des Hürtgenwaldes als zusammenhängende Waldgebiete mit Bedeutung für Fledermäuse, Haselmaus und Schwarzstorch

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und betreut Vorhaben im Kreis Düren aus regionaler Kenntnis heraus. Wir arbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Umweltamt des Kreises zusammen und kennen die Anforderungen des Landesnaturschutzgesetzes NRW und der Ökokonto-Verordnung mit ihrem numerischen Bewertungsverfahren. Gerade im Strukturwandel des Rheinischen Reviers begleiten wir Kompensation von der Bilanzierung über die Flächensicherung bis zur behördlichen Anerkennung.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Düren

💧

Fließgewässerrenaturierung

Rückbau von Uferverbau und Anlage naturnaher Gewässerstrukturen an Rur, Inde und ihren Zuflüssen, Schaffung von Laichhabitaten, Kiesbänken und Steilufern für Groppe, Eisvogel und Amphibien.

🌾

Ackerextensivierung in der Börde

Anlage von Blühstreifen, Lerchenfenstern, Feldrainen und extensiv genutzten Ackerflächen in der Jülich-Zülpicher Börde als Lebensraum für Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn und Feldhamster.

🌿

Heide- und Magerrasenpflege

Entbuschung, Beweidung und Pflege offener Heide- und Sandmagerrasen im Umfeld der Drover Heide, Erhalt lichter, nährstoffarmer Standorte für Reptilien, Wildbienen und Heidevegetation.

🌳

Waldumbau und Ersatzaufforstung

Umbau von Fichtenforsten zu standortgerechten Laubmischwäldern in der Rureifel sowie Ersatzaufforstungen mit Buche, Eiche und Hainbuche, ökologisch aufgewertete Waldränder und Alt- und Totholzstrukturen.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Fledermausquartiere, Ersatzlebensräume für Zauneidechse und Haselmaus sowie Wanderkorridore für die Wildkatze zwischen den Waldgebieten der Eifel.

🪨

Biotopverbund im Tagebauumfeld

Entwicklung von Ausgleichsflächen und Trittsteinbiotopen in den Rekultivierungslandschaften der Tagebaue Hambach und Inden, Vernetzung von Börde, Rurtal und Eifelwäldern.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Jülich-Zülpicher Börde und Nordeifel

🐈

Wildkatze

Die Europäische Wildkatze ist eine Leitart des Nationalparks Eifel und der ausgedehnten Wälder der Rureifel. Sie benötigt störungsarme, strukturreiche Laubwälder mit Totholz und vernetzte Waldkorridore. Waldumbau und Biotopverbund sichern ihren Lebensraum.

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🐦

Schwarzstorch

Der Schwarzstorch brütet in den ruhigen, alten Waldbeständen der Eifel und sucht Nahrung an naturnahen Bächen und Feuchtwiesen. Er reagiert empfindlich auf Störungen, weshalb Horstschutz und die Renaturierung von Waldbächen wichtige Maßnahmen sind.

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🦇

Fledermäuse

Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr und weitere Arten nutzen die Buchenwälder, alten Stollen und Bunkeranlagen der Region als Quartier und Jagdgebiet. Quartiersicherung, Höhlenbäume und strukturreiche Waldränder gehören zu den typischen Maßnahmen.

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🌾

Feldlerche

In der offenen Ackerlandschaft der Jülich-Zülpicher Börde brütet die Feldlerche am Boden. Ihre Bestände sind durch intensive Nutzung stark zurückgegangen. Lerchenfenster, Blühstreifen und extensiv genutzte Ackerflächen schaffen wieder geeignete Bruthabitate.

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🐟

Eisvogel

An Rur und Inde brütet der Eisvogel in natürlichen Steilufern und ist auf klare, fischreiche Gewässer angewiesen. Die Renaturierung von Uferabbrüchen und die Verbesserung der Gewässerqualität fördern seine Brut- und Nahrungshabitate.

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🦎

Zauneidechse

Die Zauneidechse besiedelt Bahndämme, Heideränder, Abgrabungen und die trockenwarmen Säume der Drover Heide und der Tagebaufolgelandschaften. Als streng geschützte Art nach § 44 BNatSchG erfordert sie bei Eingriffen häufig vorgezogene CEF-Maßnahmen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

⛏️

Braunkohleausstieg und Strukturwandel

Die Tagebaue Hambach und Inden, ihre Rekultivierung und der Strukturwandel im Rheinischen Revier verändern die Landschaft grundlegend. Renaturierung, Folgenutzungen und neue Infrastruktur lösen umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzverpflichtungen nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus.

🔬

Forschung, Energie und Gewerbe

Das Forschungszentrum Jülich, neue Gewerbe- und Technologiestandorte wie der Brainergy Park sowie geplante Wasserstoff- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen erzeugen im Zuge des Strukturwandels regelmäßig Kompensationsbedarf.

🛤️

Verkehr und Infrastruktur

Ausbau und Verlegung von Straßen und Bahnstrecken im Umfeld der Tagebaue, Brückenbauwerke über die Rur sowie Leitungs- und Netztrassen führen zu Eingriffen, für die naturraumtreue Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind.

🏘️

Siedlungs- und Windenergieentwicklung

Wohn- und Gewerbegebiete in Düren, Jülich und den Umlandgemeinden sowie Windenergievorhaben auf Bördestandorten erfordern Ausgleich und teils artenschutzrechtliche CEF- oder FCS-Maßnahmen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Düren

Der Kreis Düren gehört im Norden und in der Mitte zur BfN-Großlandschaft D35 (Niederrheinische Bucht) mit den Lössböden der Jülich-Zülpicher Börde. Der Süden liegt in der Eifel (D45), einem Mittelgebirgsraum mit Buchenwäldern und dem Rurtal. Für die Kompensation ist die naturraumtreue Zuordnung des Eingriffs maßgeblich, die wir für Ihr Vorhaben ermitteln.
In Nordrhein-Westfalen gelten das Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG) und die Ökokonto-Verordnung. Die Bewertung von Eingriff und Ausgleich erfolgt über ein numerisches Bewertungsverfahren, das Biotoptypen anhand von Wertpunkten bilanziert. Ökopunkte entstehen aus anerkannten Ökokonto-Maßnahmen und können einem Eingriff zugeordnet werden.
Untere Naturschutzbehörde ist das Umweltamt des Kreises Düren, Bismarckstraße 16, 52351 Düren. greeNature stimmt Maßnahmenplanung, Bilanzierung und Anerkennung vollständig mit der Behörde ab und begleitet das Verfahren bis zur dauerhaften Sicherung der Flächen.
Häufig sind die Renaturierung von Rur und Inde, die Extensivierung von Ackerflächen in der Börde mit Blühstreifen und Lerchenfenstern, die Pflege von Heide- und Magerrasen, Waldumbau und Ersatzaufforstung in der Eifel sowie artenschutzrechtliche CEF-Maßnahmen für Zauneidechse, Fledermäuse und Wildkatze. Im Tagebauumfeld kommt der Biotopverbund in Rekultivierungsflächen hinzu.
Ja. Zum Kreisgebiet gehören Teile des Nationalparks Eifel, das FFH- und Naturschutzgebiet Drover Heide sowie Schutzgebiete im Rurtal. Eingriffe im Umfeld dieser Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und, bei streng geschützten Arten, Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich machen. Wir prüfen die Betroffenheit im Einzelfall.
Ja. Geeignet sind unter anderem Ackerflächen in der Börde, Grünland und Auenbereiche an Rur und Inde sowie Randlagen zu Wald und Heide. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und klärt die Anerkennung mit der Unteren Naturschutzbehörde.
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