Blütenreiche Extensivwiese in welliger Landschaft mit Waldkulisse
Nordrhein-Westfalen · Ökokonto-VO NRW
Naturraum D34
Regierungsbezirk Münster

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Kreis Coesfeld

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Kreis Coesfeld nach dem numerischen Bewertungsverfahren und der Ökokonto-Verordnung NRW, fachlich begleitet von der ersten Flächenprüfung bis zur Anerkennung durch die Untere Naturschutzbehörde.

rund 1.112 km²
Kreisfläche
rund 227.000
Einwohner
11 kreisangehörig
Städte und Gemeinden
Coesfeld
Kreisstadt
Münster
Regierungsbezirk
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Kreis Coesfeld im Überblick

Der Kreis Coesfeld liegt im Herzen des Münsterlandes und wird der naturräumlichen Großlandschaft Westfälische Bucht (BfN-Code D34) zugeordnet. Prägend sind die weite, bäuerlich geformte Parklandschaft des Kernmünsterlandes sowie die Baumberge, die westlich von Münster mit knapp 190 Metern die höchste Erhebung der Region bilden. Fließgewässer wie Stever, Berkel und Vechte durchziehen den Kreis und tragen zusammen mit Feuchtwiesen und Waldgebieten zu einem vielfältigen Biotopgefüge bei.

Landwirtschaft, Gewerbeansiedlungen, der Ausbau erneuerbarer Energien sowie Straßen- und Siedlungsprojekte führen im Kreis regelmäßig zu Eingriffen in Natur und Landschaft. Nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG sind vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare Eingriffe auszugleichen oder zu ersetzen. Für Vorhabenträger entsteht daraus ein konkreter Bedarf an geeigneten Kompensationsflächen und rechtssicher anerkannten Maßnahmen.

Maßgeblich sind in Coesfeld das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) und die Ökokonto-Verordnung NRW. Der Kompensationsbedarf wird über das numerische Bewertungsverfahren des Landes anhand von Biotopwertpunkten ermittelt. Wir begleiten Vorhabenträger und Kommunen bundesweit und stimmen jede Maßnahme eng mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde ab.

Blütenreiche Extensivwiese in welliger Landschaft mit Waldkulisse

🗺️ Zugehörige Naturräume

D34
Westfälische Tieflandsbucht
Zum Naturraum D34 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Coesfeld (KS)DülmenLüdinghausenNottulnBillerbeckHavixbeckRosendahlSendenAschebergNordkirchenOlfen

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Kernmünsterland mit den Baumbergen, der höchsten Erhebung des Münsterlandes von knapp 190 Metern
  • Ausgedehnte FFH- und Vogelschutzgebiete wie die Davert und die Steverauen bei Olfen
  • Typische Münsterländer Parklandschaft mit Hecken, Kopfbäumen, Baumreihen und Streuobstwiesen
  • Fließgewässer Stever, Berkel und Vechte mit hohem Potenzial für Auen- und Gewässerrenaturierung
  • Feuchtlebensräume wie das Venner Moor und die Heubachniederung als Reste alter Moor- und Heidelandschaften
  • Intensive Landwirtschaft prägt Flächennutzung und Kompensationsbedarf im gesamten Kreisgebiet

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit für Vorhabenträger, Kommunen und Planungsbüros tätig und betreut Kompensationsvorhaben auch im Kreis Coesfeld und im übrigen Münsterland. Wir entwickeln Ausgleichs- und Ökokontomaßnahmen, die zur naturräumlichen Ausstattung der Westfälischen Bucht passen, etwa die Extensivierung von Grünland, die Anlage von Hecken und Feldgehölzen oder die Renaturierung von Gewässerauen. Bewertung und Bilanzierung erfolgen nach dem numerischen Bewertungsverfahren NRW und der Ökokonto-Verordnung, in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises. So erhalten Vorhabenträger nachvollziehbar bilanzierte und dauerhaft gesicherte Kompensation.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Kreis Coesfeld

🌾

Extensivierung von Grünland

Umwandlung intensiv genutzter Ackerflächen in artenreiches Extensivgrünland mit angepasster Mahd oder Beweidung. Solche Maßnahmen erhöhen den Biotopwert deutlich und schaffen Lebensraum für Wiesenbrüter und Insekten der offenen Feldflur.

🌳

Hecken, Feldgehölze und Kopfbäume

Neuanlage und Pflege gliedernder Gehölzstrukturen der Münsterländer Parklandschaft. Hecken, Baumreihen und Kopfbäume vernetzen Lebensräume und werten das Landschaftsbild ökologisch auf.

💧

Gewässer- und Auenrenaturierung

Rückbau von Uferbefestigungen, Anbindung von Altarmen und Entwicklung naturnaher Auen an Stever, Berkel und Vechte. Renaturierte Fließgewässer verbessern den Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie und schaffen Habitate für gewässergebundene Arten.

🐸

Anlage von Kleingewässern

Neuanlage von Tümpeln und Kleingewässern ohne Fischbesatz als Laichhabitat für Amphibien. Solche Gewässer dienen unter anderem dem nach FFH-Recht geschützten Kammmolch und lassen sich mit CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG verbinden.

🌲

Naturnaher Waldumbau

Entwicklung strukturreicher Laubwälder mit standortheimischen Baumarten und Alt- und Totholzanteilen in Baumbergen und Davert. Dies stärkt Waldlebensräume und die Quartiere waldgebundener Fledermausarten.

🌱

Wiedervernässung von Feuchtgrünland

Anhebung der Wasserstände und Entwicklung von Feucht- und Nasswiesen in der Heubachniederung und am Venner Moor. Wiedervernässte Flächen binden Kohlenstoff und schaffen Lebensraum für spezialisierte Feuchtgebietsarten.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Kernmünsterland und Baumberge

🐦

Kiebitz

Charakterart der offenen Feldflur im Münsterland. Der Kiebitz brütet auf Äckern und Feuchtwiesen, seine Bestände sind stark rückläufig. Extensivierung und Wiedervernässung von Grünland zählen zu den wirksamsten Fördermaßnahmen.

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🎵

Feldlerche

Bodenbrüter der Agrarlandschaft, der von strukturreichen Ackerflächen abhängt. Feldlerchenfenster, extensive Ackerrandstreifen und blütenreiche Säume verbessern das Nahrungs- und Bruthabitat.

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🦉

Steinkauz

Leitart der bäuerlichen Parklandschaft des Münsterlandes. Der Steinkauz nutzt Kopfbäume, Streuobstwiesen und Weiden mit kurzrasigen Flächen. Erhalt und Pflege alter Obstbestände und Kopfbaumreihen sichern seinen Lebensraum.

🦎

Kammmolch

Nach Anhang II der FFH-Richtlinie geschützte Amphibienart, die in fischfreien Kleingewässern der Davert und weiterer Feuchtgebiete vorkommt. Die Anlage besonnter Laichgewässer im Verbund ist eine zentrale Kompensationsmaßnahme.

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🦇

Fledermäuse

Die Buchenwälder der Baumberge und Bauwerke wie der Longinusturm bieten Quartiere für mehrere Fledermausarten. Der Erhalt von Altbäumen mit Höhlen und der Schutz von Winterquartieren sind für den günstigen Erhaltungszustand (FCS) wesentlich.

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🐟

Eisvogel

Der Eisvogel besiedelt naturnahe Fließgewässer wie Stever und Berkel mit steilen Uferabbrüchen als Brutplatz. Gewässerrenaturierung und die Entwicklung strukturreicher Ufer fördern die Art unmittelbar.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏭

Gewerbe- und Industrieflächen

Die Ausweisung und Erweiterung von Gewerbegebieten in Städten wie Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen führt zu Flächenversiegelung und löst Ausgleichs- und Ersatzbedarf nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus.

🛣️

Straßen- und Infrastrukturbau

Aus- und Neubauvorhaben an Bundes- und Landesstraßen sowie Radwege- und Brückenprojekte greifen in Landschaft und Lebensräume ein und erfordern begleitende Kompensations- und Artenschutzmaßnahmen.

💨

Windenergie und Netzausbau

Der Ausbau der Windenergie in ausgewiesenen Vorrangzonen sowie Repowering und Leitungsbau erzeugen Kompensationsbedarf und machen artenschutzrechtliche Prüfungen nach § 44 BNatSchG erforderlich.

🏘️

Wohnbau- und Siedlungsentwicklung

Neue Wohnbaugebiete und die Innen- wie Außenentwicklung der Gemeinden beanspruchen Freiflächen und erfordern über die Bauleitplanung gesicherte Ausgleichsflächen und Ökokontomaßnahmen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

BO
Landkreis Borken
im Westen
ST
Landkreis Steinfurt
im Norden
WA
Landkreis Warendorf
im Osten
KR
Landkreis Kreis Unna
im Südosten
RE
Landkreis Recklinghausen
im Süden
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Kreis Coesfeld

Ökopunkte bilden den ökologischen Wert einer Aufwertungsmaßnahme in Wertpunkten ab. In Nordrhein-Westfalen wird der Kompensationsbedarf über das numerische Bewertungsverfahren des Landes ermittelt, das den Zustand vor und nach dem Eingriff über Biotopwerte bilanziert. Die Differenz gibt den auszugleichenden Bedarf nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG an.
Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde beim Kreis Coesfeld, angesiedelt in der Abteilung 70 Umwelt, Friedrich-Ebert-Straße 7, 48653 Coesfeld. Sie prüft und genehmigt Kompensationsmaßnahmen und führt das Verzeichnis der Ökokonten und Kompensationsflächen.
Grundlage sind das Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG) und das dazugehörige numerische Bewertungsverfahren. Anders als in Bayern kommt hier nicht die BayKompV zur Anwendung, sondern das nordrhein-westfälische Biotopwertverfahren mit landeseinheitlichen Wertpunkten.
Über ein Ökokonto lassen sich Aufwertungsmaßnahmen bereits vor einem konkreten Eingriff umsetzen und als Guthaben anerkennen. Die Ökokonto-Verordnung NRW regelt Anerkennung, Bevorratung und spätere Zuordnung dieser Maßnahmen, sodass die erzeugten Wertpunkte für künftige Vorhaben verfügbar sind.
Neben der Eingriffsregelung ist der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG zu beachten. Für betroffene Arten können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich sein, damit die ökologische Funktion durchgehend erhalten bleibt und der günstige Erhaltungszustand (FCS) der Populationen gewahrt wird. In FFH-Gebieten wie der Davert ist zusätzlich die Verträglichkeit zu prüfen.
Ausgleich und Ersatz sollen in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang zum Eingriff stehen und den betroffenen Naturraum berücksichtigen, hier die Westfälische Bucht (D34). Flächen im Kreis Coesfeld oder im angrenzenden Münsterland sind daher in der Regel vorzuziehen. Der konkrete Rahmen wird mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
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