
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Bottrop
Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW in der kreisfreien Stadt Bottrop, zwischen Emscher, Köllnischem Wald und Kirchheller Heide.
Die Stadt Bottrop im Überblick
Bottrop ist eine kreisfreie Stadt im nördlichen Ruhrgebiet und gehört zum Regierungsbezirk Münster. Auf rund 100,61 km² leben etwa 118.500 Menschen. Die Stadt schied 1921 aus dem Kreis Recklinghausen aus und gliedert sich heute in die drei Stadtbezirke Bottrop-Mitte, Bottrop-Süd und Bottrop-Kirchhellen mit insgesamt 17 Stadtteilen. Dem dicht besiedelten Emscherraum im Süden steht das ländlich geprägte Kirchhellen im Norden gegenüber.
Naturräumlich liegt Bottrop in der Großlandschaft Westfälische Bucht (BfN-Naturraum D34), im Kern in der Haupteinheit Emscherland (543). Der Norden mit der Kirchheller Heide vermittelt zur Hohen Mark und zum Westmünsterland. Prägend sind die naturnahen Tieflandsandbäche Rotbach und Schwarzbach mit ihrer ausgeprägten Gewässerdynamik sowie die Emscher im Süden, die im Rahmen des Emscherumbaus renaturiert wird.
Ökologisch bedeutsam sind vor allem die großen Waldgebiete im Norden. Das FFH-Gebiet Köllnischer Wald (DE-4407-302) und das FFH-Gebiet Kirchheller Heide und Hiesfelder Wald (DE-4407-301) sichern alte Laubwälder, Heideflächen, Moor- und Kleingewässer wie den Heidesee als Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Sie beherbergen streng geschützte Arten wie Fledermäuse, Kammmolch und Zauneidechse.
Wirtschaftlich ist Bottrop vom Strukturwandel geprägt. Mit der Zeche Prosper-Haniel endete 2018 der Steinkohlenbergbau, Halden, Bergbaufolgeflächen und Industriebrachen bestimmen das Bild. Vorhaben aus Stadtentwicklung (Innovation City), Gewerbe, Logistik und Verkehr lösen regelmäßig Eingriffe aus. Deren Ausgleich richtet sich in Nordrhein-Westfalen nach dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) und der Ökokonto-Verordnung und wird über ein numerisches Bewertungsverfahren (Biotopwertverfahren) bemessen.

🗺️ Zugehörige Naturräume
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Zum Naturraum D35 ›
📍 Stadtteile
🌿 Ökologische Besonderheiten
- FFH-Gebiet Köllnischer Wald (DE-4407-302) mit altem Laubwald nördlich der Innenstadt
- FFH-Gebiet Kirchheller Heide und Hiesfelder Wald (DE-4407-301) mit Heide, Moor und Wald
- Heidesee und Feuchtgebiete der Kirchheller Heide als Rast- und Laichgewässer
- Rotbach und Schwarzbach als naturnahe Tieflandsandbäche mit Uferabbrüchen und Kolken
- Emscherumbau mit Renaturierung von Emscher, Boye und Nebengewässern
- Bergbaufolgelandschaft mit Halden, Brachen und Sekundärlebensräumen nach Ende des Bergbaus 2018
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und plant Kompensationsvorhaben in Nordrhein-Westfalen nach den Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) und der Ökokonto-Verordnung. Wir kennen das numerische Bewertungsverfahren zur Biotoptypenbewertung, stimmen uns mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Bottrop ab und identifizieren geeignete Flächenpotenziale im ländlichen Kirchhellen ebenso wie auf Brach- und Bergbaufolgeflächen im Emscherraum.
Typische Maßnahmen in der Stadt Bottrop
Gewässerrenaturierung an Rotbach und Schwarzbach
Rücknahme von Uferverbauungen, Anbindung von Altarmen und Zulassen eigendynamischer Entwicklung an den Tieflandsandbächen im Norden sowie im Zuge des Emscherumbaus. So entstehen Steilufer, Flutmulden und Auengehölze als Lebensraum für Fische, Amphibien und Eisvogel.
Entsiegelung von Bergbau- und Industriebrachen
Entsiegelung und naturschutzfachliche Entwicklung von Halden, Zechen- und Gewerbebrachen. Rohbodenstandorte, Trockenrasen und besonnte Böschungen bilden wertvolle Sekundärlebensräume, etwa für die Zauneidechse und wärmeliebende Insekten.
Heide- und Offenlandpflege in der Kirchheller Heide
Entkusselung, Mahd und Beweidung zur Erhaltung offener Heide-, Moor- und Sandmagerrasenflächen. Diese Pflege sichert lichtliebende, an nährstoffarme Standorte gebundene Arten und wirkt der Verbuschung entgegen.
Naturnahe Waldentwicklung
Umbau strukturarmer Bestände zu standortgerechten Laub- und Auwäldern im Köllnischen Wald und in der Kirchheller Heide sowie Förderung von Alt- und Totholz. Das stärkt Lebensräume für Fledermäuse, Spechte und höhlenbewohnende Arten.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene und populationsstützende Maßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Fledermausquartiere an Gebäuden und Bäumen, Ersatzlaichgewässer für den Kammmolch, Eisvogel-Steilwände an den Bächen sowie Habitatstrukturen mit Versteck- und Eiablageplätzen für die Zauneidechse.
Grünland-Extensivierung und Streuobst in Kirchhellen
Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Grünland mit angepassten Mahdterminen, Anlage von Streuobstwiesen, Hecken und Kleingewässern. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume in der offenen Feldflur des Nordens als Trittsteine im Biotopverbund.
Geschützte Arten im Emscherraum und Kirchheller Heide
Fledermäuse in Wäldern und an Gewässern
Im Köllnischen Wald und in der Kirchheller Heide nutzen mehrere Fledermausarten alte Baumhöhlen und Totholz, an Bächen und Stillgewässern liegen ihre Jagdreviere. Alle heimischen Fledermäuse sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Abriss, Sanierung oder Rodung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.
Mehr zur Art ›Zauneidechse auf Halden und Brachen
Besonnte Böschungen, Bahndämme, Halden und Industriebrachen im Emscherraum bieten der Zauneidechse ideale Lebensräume. Bei Bau- und Entwicklungsvorhaben sind der Erhalt und die Neuschaffung solcher Habitate mit Versteck- und Eiablageplätzen typische CEF-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Kammmolch in Heide- und Kleingewässern
Der Kammmolch (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie) besiedelt fischfreie Stillgewässer mit reicher Unterwasservegetation, etwa in der Kirchheller Heide. Neuanlage und Vernetzung geeigneter Laichgewässer mit strukturreichen Landlebensräumen sind bewährte Kompensationsmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Rotbach und Schwarzbach
Naturnahe Uferabschnitte mit Steilwänden bieten dem Eisvogel Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern, etwa Brücken- oder Uferbau, sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische CEF-Maßnahmen für den streng geschützten Vogel.
Mehr zur Art ›Kiebitz im offenen Kirchhellen
Der Kiebitz brütet auf feuchten Wiesen und Ackerflächen im ländlich geprägten Norden. Der Bestand ist stark rückläufig. Extensivierung, Wiedervernässung und Nutzungsruhe während der Brutzeit sichern seine Brut- und Nahrungshabitate.
Mehr zur Art ›Heidevögel wie Ziegenmelker und Heidelerche
Die offenen Heide- und Sandflächen der Kirchheller Heide bieten Lebensraum für spezialisierte Arten wie Ziegenmelker und Heidelerche. Offenhaltung durch Pflege, Erhalt von Rohbodenstellen und störungsarme Bereiche stützen diese an nährstoffarme, lichte Landschaften gebundenen Vögel.
Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Stadtentwicklung und Wohnbau
Als Modellstadt der Initiative Innovation City treibt Bottrop den energetischen Stadtumbau voran. Wohnbau- und Nachverdichtungsvorhaben führen zu Flächenversiegelung und erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich nach dem LNatSchG NRW. Eigentümer geeigneter Flächen können sich als Flächenanbieter einbringen.
Gewerbe, Logistik und Bergbaufolge
Die Nachnutzung ehemaliger Zechenareale, etwa im Umfeld von Prosper-Haniel, sowie die Entwicklung von Gewerbe- und Logistikflächen erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf. Bergbaufolge- und Industrieflächen bieten zugleich Potenzial für hochwertige Ausgleichsmaßnahmen.
Verkehr und Infrastruktur
Ausbau und Sanierung von Autobahnen und Bundesstraßen, darunter Vorhaben an A2 und A31 sowie der Ausbau der B224 zur A52, lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, häufig verbunden mit gewässer- und artenschutzbezogenen CEF-Maßnahmen.
Emscherumbau und Bergsenkung
Der Umbau von Emscher und Boye, das Management der bergbaubedingten Bodensenkungen sowie Energie- und Photovoltaikvorhaben erzeugen naturschutzrechtlichen Kompensationsbedarf und erfordern artenschutzrechtliche Prüfungen, etwa für Fledermäuse und Amphibien.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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