Blütenreiche Extensivwiese in welliger Landschaft mit Waldkulisse
Nordrhein-Westfalen · Ökokonto-VO NRW
Naturraum D34 · D35
Regierungsbezirk Münster

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Borken

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Kreis Borken, bewertet nach dem numerischen Biotopwertverfahren und geführt über Ökokonten gemäß Ökokonto-Verordnung NRW und § 32 LNatSchG NRW. greeNature ist bundesweit tätig und Ihr Full-Service-Partner für Eingriffsregelung, Artenschutz und CEF-Maßnahmen im Westmünsterland.

1.421
km² Kreisfläche
~380k
Einwohner
17
Städte und Gemeinden
D34
Naturraum (Westf. Tieflandsbucht)
108 km
Grenze zu den Niederlanden
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Borken im Überblick

Der Kreis Borken liegt im äußersten Westen des Münsterlandes an der Grenze zu den Niederlanden und gehört zum Regierungsbezirk Münster. Mit rund 1.421 Quadratkilometern ist er einer der größten Kreise Nordrhein-Westfalens. Sitz der Kreisverwaltung ist die Stadt Borken, größte Stadt ist Bocholt. In den zehn Städten und sieben Gemeinden leben etwa 380.000 Menschen.

Landschaftlich prägt das Westmünsterland eine flachwellige, überwiegend sandige Tieflandebene, die vollständig zum BfN-Naturraum D34 (Westfälische Tieflandsbucht) gehört. Charakteristisch ist die Münsterländer Parklandschaft mit ihrem kleinräumigen Wechsel aus Grünland, Äckern, Wallhecken und Kleingewässern. Die Flüsse Berkel, Dinkel, Bocholter Aa und Issel entwässern nach Westen in die Niederlande.

Ökologisch bedeutsam sind die Moor- und Heidegebiete des westlichen Münsterlandes. Das Zwillbrocker Venn beherbergt die weltweit nördlichste Flamingobrutkolonie und ist zusammen mit dem Amtsvenn, dem Hündfelder Moor und weiteren Venngebieten Teil des Vogelschutzgebiets Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes und damit des europäischen Netzes Natura 2000. Feuchtwiesen und Niederungen sind Lebensraum für Wiesenbrüter wie den Kiebitz, das Münsterland zählt zudem zu den wichtigsten Rückzugsräumen des Steinkauzes in Mitteleuropa.

Wirtschaftlich ist der Kreis von einem leistungsstarken Mittelstand, von Maschinenbau, Textil- und Ernährungsgewerbe sowie von einer intensiven Landwirtschaft geprägt. Als windreiche, offene Landschaft gehört das Westmünsterland zu den Schwerpunkten der Windenergie in Nordrhein-Westfalen. Windparks und Repowering, Siedlungs- und Gewerbeentwicklung, der Ausbau von Verkehrswegen wie der A31 sowie Sandabgrabungen lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich über das Biotopwertverfahren und Ökokonten nach § 32 LNatSchG NRW zu erbringen ist.

Blütenreiche Extensivwiese in welliger Landschaft mit Waldkulisse

🗺️ Zugehörige Naturräume

D34
Westfälische Tieflandsbucht
Zum Naturraum D34 ›
D35
Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland
Zum Naturraum D35 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Borken (KS)BocholtAhausGronau (Westf.)StadtlohnVredenRhedeGescherIsselburgVelenRekenRaesfeldLegdenHeek

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Zwillbrocker Venn, Naturschutzgebiet mit der weltweit nördlichsten Flamingobrutkolonie
  • Vogelschutzgebiet Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes (Natura 2000)
  • Amtsvenn und Hündfelder Moor, eines der größten Moorgebiete des Münsterlandes
  • Berkel, Dinkel und Bocholter Aa als grenzüberschreitende Fließgewässer zu den Niederlanden
  • Wallheckenreiche Münsterländer Parklandschaft mit Kopfbäumen und Kleingewässern
  • Steinkauzvorkommen von landesweiter Bedeutung in der offenen Kulturlandschaft
  • Über 108 km gemeinsame Grenze mit den niederländischen Provinzen Gelderland und Overijssel

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsvorhaben auch im Münsterland. Wir kennen das in Nordrhein-Westfalen maßgebliche numerische Biotopwertverfahren, die Anforderungen der Ökokonto-Verordnung NRW und die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Borken. Für Eingriffe im Westmünsterland entwickeln wir passgenaue Ausgleichs-, Ersatz- und CEF-Maßnahmen in den sandigen Niederungen, Venngebieten und Auen des Naturraums D34.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Borken

💧

Moor- und Heiderenaturierung

Wiedervernässung entwässerter Moore und Pflege von Sandheiden in den Venngebieten des westlichen Münsterlandes, etwa im Umfeld von Zwillbrocker Venn und Amtsvenn. Solche Maßnahmen sichern moor- und heidetypische Lebensräume und binden Kohlenstoff.

🌊

Auenrenaturierung an Berkel und Dinkel

Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Altarmen und naturnahe Gewässerentwicklung an Berkel, Dinkel und Bocholter Aa. So entstehen Steilufer, Flachwasserzonen und Auwald als Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien.

🌾

Feuchtgrünland und Wiesenbrüterschutz

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Extensivgrünland mit angepassten Mahdterminen und angehobenen Wasserständen. Solche Flächen sind Lebensraum für Kiebitz, Großen Brachvogel und weitere Wiesenbrüter der Münsterländer Niederungen.

🌳

Wallhecken und Biotopverbund

Anlage und Ergänzung der für das Münsterland typischen Wallhecken sowie von Feldgehölzen, Kopfbäumen und Kleingewässern. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume in der Parklandschaft und schaffen Trittsteinbiotope für Steinkauz, Fledermäuse und Insekten.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene und populationsstützende Maßnahmen nach § 44 und § 45 BNatSchG, etwa Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Bahndämmen und in Heiden, Eisvogel-Steilwände, Fledermausquartiere und besonnte Ersatzlaichgewässer für Amphibien.

🌲

Waldentwicklung und Erstaufforstung

Umbau strukturarmer Kiefernforste in standortgerechte Laub- und Mischwälder aus Stieleiche, Buche und Hainbuche sowie Erstaufforstung auf geeigneten Standorten mit Förderung von Alt- und Totholz.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Westmünsterland und Bocholter Land

🐦

Kiebitz und Wiesenbrüter

Die feuchten Niederungen und Grünlandflächen des Westmünsterlandes beherbergen Kiebitz, Großen Brachvogel, Uferschnepfe und Bekassine. Wiedervernässung und extensive Feuchtwiesenpflege sind hier die wirksamsten Kompensationsmaßnahmen.

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🦉

Steinkauz in der Parklandschaft

Das Münsterland zählt zu den wichtigsten Rückzugsräumen des Steinkauzes in Mitteleuropa. Er brütet in Kopfbäumen und alten Obstbäumen der Wallheckenlandschaft. Erhalt und Neuanlage von Streuobst, Kopfbäumen und extensivem Grünland sichern seine Vorkommen.

🐟

Eisvogel an Berkel und Dinkel

Naturnahe Uferabschnitte mit Steilwänden bieten dem streng geschützten Eisvogel Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische CEF-Maßnahmen.

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🦇

Fledermäuse in Hof und Landschaft

Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus und Großes Mausohr nutzen Hofstellen, Baumhöhlen und die strukturreiche Parklandschaft als Quartier und Jagdgebiet. Alle Arten sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie), bei Abriss und Sanierung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🐸

Amphibien in Venn und Heideweihern

Moorfrosch, Kreuzkröte und Kammmolch besiedeln Heideweiher, Moorgewässer und wechselfeuchte Senken der Venngebiete. Neu angelegte, besonnte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bau- und Infrastrukturvorhaben.

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🦎

Zauneidechse in Heiden und an Bahndämmen

Auf Sandheiden, Böschungen und Bahndämmen ist die Zauneidechse eine häufige Zielart bei Infrastruktur- und Siedlungsprojekten. Ersatzhabitate mit Sonn-, Eiablage- und Versteckplätzen gehören zum Standard der artenschutzrechtlichen Kompensation.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

💨

Windenergie und Repowering

Als windreiche, offene Landschaft gehört das Westmünsterland zu den Schwerpunkten der Windenergie in Nordrhein-Westfalen. Neubau und Repowering von Windparks lösen Eingriffe aus und erfordern häufig artenschutzrechtliche Prüfungen sowie FCS-Maßnahmen für windkraftempfindliche Arten.

🏘️

Siedlungs- und Gewerbeentwicklung

Wohn- und Gewerbegebiete in Bocholt, Ahaus, Gronau und den übrigen Städten sowie die Erweiterung mittelständischer Betriebe führen zu Flächenversiegelung und erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Grundeigentümer können als Flächenanbieter profitieren.

🛤️

Infrastruktur und Verkehr

Ausbau und Sanierung von Bundes- und Landstraßen, Ortsumgehungen, Radwege sowie Vorhaben entlang der Autobahn A31 lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die über das numerische Biotopwertverfahren bilanziert werden.

⛏️

Rohstoffgewinnung und Landwirtschaft

Sand- und Kiesabgrabungen sowie bauliche Vorhaben der intensiven Landwirtschaft, etwa Stall- und Betriebserweiterungen, greifen in Boden und Landschaft ein. Rekultivierung und begleitende Kompensation können dabei neue Lebensräume, unter anderem an Abgrabungsgewässern, schaffen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Borken

Der Kreis Borken gehört vollständig zum BfN-Naturraum D34 (Westfälische Tieflandsbucht). Prägend sind die flachwellige, sandige Tieflandebene des Westmünsterlandes, die Venn- und Heidegebiete sowie die Auen von Berkel, Dinkel und Bocholter Aa. Für die Bewertung nach dem Biotopwertverfahren ist die genaue Einordnung des Eingriffsortes entscheidend, greeNature ermittelt diese für Sie.
In Nordrhein-Westfalen werden Kompensationsbedarf und Ausgleich über ein numerisches Biotopwertverfahren bilanziert. Vorgezogene Maßnahmen werden als Ökokonten nach der Ökokonto-Verordnung NRW und § 32 LNatSchG NRW geführt. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Bilanzierung, Flächenzuordnung, die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Borken und alle Dokumentationspflichten.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist der Kreis Borken, Fachbereich Natur und Umwelt, Burloer Straße 93, 46325 Borken. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung über die Anerkennung bis zur Abnahme.
Häufig sind die Wiedervernässung von Mooren und die Pflege von Sandheiden in den Venngebieten, Auenrenaturierung an Berkel und Dinkel, die Entwicklung von Feuchtgrünland für Wiesenbrüter sowie Wallhecken und Biotopverbund in der Parklandschaft. Bei Infrastruktur- und Windkraftvorhaben kommen Artenschutzmaßnahmen für Zauneidechse, Amphibien, Fledermäuse und Eisvogel hinzu.
Ja. Zu den bedeutendsten Natura-2000-Gebieten zählen das Zwillbrocker Venn, das Amtsvenn und Hündfelder Moor sowie das Vogelschutzgebiet Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes, dazu Abschnitte der Berkel und Dinkel. Eingriffe im Umfeld dieser Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie Maßnahmen zur Sicherung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich machen. greeNature prüft die gebietsbezogenen Anforderungen im Einzelfall.
Ja. Besonders geeignet sind entwässerte Moor- und Feuchtwiesenstandorte, Grünland an Berkel, Dinkel und Bocholter Aa sowie strukturarme Ackerflächen mit Aufwertungspotenzial. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung, greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring. Die konkrete Eignung klären wir nach einer Standortprüfung.
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