
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Borken
Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Kreis Borken, bewertet nach dem numerischen Biotopwertverfahren und geführt über Ökokonten gemäß Ökokonto-Verordnung NRW und § 32 LNatSchG NRW. greeNature ist bundesweit tätig und Ihr Full-Service-Partner für Eingriffsregelung, Artenschutz und CEF-Maßnahmen im Westmünsterland.
Der Landkreis Borken im Überblick
Der Kreis Borken liegt im äußersten Westen des Münsterlandes an der Grenze zu den Niederlanden und gehört zum Regierungsbezirk Münster. Mit rund 1.421 Quadratkilometern ist er einer der größten Kreise Nordrhein-Westfalens. Sitz der Kreisverwaltung ist die Stadt Borken, größte Stadt ist Bocholt. In den zehn Städten und sieben Gemeinden leben etwa 380.000 Menschen.
Landschaftlich prägt das Westmünsterland eine flachwellige, überwiegend sandige Tieflandebene, die vollständig zum BfN-Naturraum D34 (Westfälische Tieflandsbucht) gehört. Charakteristisch ist die Münsterländer Parklandschaft mit ihrem kleinräumigen Wechsel aus Grünland, Äckern, Wallhecken und Kleingewässern. Die Flüsse Berkel, Dinkel, Bocholter Aa und Issel entwässern nach Westen in die Niederlande.
Ökologisch bedeutsam sind die Moor- und Heidegebiete des westlichen Münsterlandes. Das Zwillbrocker Venn beherbergt die weltweit nördlichste Flamingobrutkolonie und ist zusammen mit dem Amtsvenn, dem Hündfelder Moor und weiteren Venngebieten Teil des Vogelschutzgebiets Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes und damit des europäischen Netzes Natura 2000. Feuchtwiesen und Niederungen sind Lebensraum für Wiesenbrüter wie den Kiebitz, das Münsterland zählt zudem zu den wichtigsten Rückzugsräumen des Steinkauzes in Mitteleuropa.
Wirtschaftlich ist der Kreis von einem leistungsstarken Mittelstand, von Maschinenbau, Textil- und Ernährungsgewerbe sowie von einer intensiven Landwirtschaft geprägt. Als windreiche, offene Landschaft gehört das Westmünsterland zu den Schwerpunkten der Windenergie in Nordrhein-Westfalen. Windparks und Repowering, Siedlungs- und Gewerbeentwicklung, der Ausbau von Verkehrswegen wie der A31 sowie Sandabgrabungen lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich über das Biotopwertverfahren und Ökokonten nach § 32 LNatSchG NRW zu erbringen ist.

🗺️ Zugehörige Naturräume
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Zum Naturraum D35 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Zwillbrocker Venn, Naturschutzgebiet mit der weltweit nördlichsten Flamingobrutkolonie
- Vogelschutzgebiet Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes (Natura 2000)
- Amtsvenn und Hündfelder Moor, eines der größten Moorgebiete des Münsterlandes
- Berkel, Dinkel und Bocholter Aa als grenzüberschreitende Fließgewässer zu den Niederlanden
- Wallheckenreiche Münsterländer Parklandschaft mit Kopfbäumen und Kleingewässern
- Steinkauzvorkommen von landesweiter Bedeutung in der offenen Kulturlandschaft
- Über 108 km gemeinsame Grenze mit den niederländischen Provinzen Gelderland und Overijssel
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsvorhaben auch im Münsterland. Wir kennen das in Nordrhein-Westfalen maßgebliche numerische Biotopwertverfahren, die Anforderungen der Ökokonto-Verordnung NRW und die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Borken. Für Eingriffe im Westmünsterland entwickeln wir passgenaue Ausgleichs-, Ersatz- und CEF-Maßnahmen in den sandigen Niederungen, Venngebieten und Auen des Naturraums D34.
Typische Maßnahmen im Landkreis Borken
Moor- und Heiderenaturierung
Wiedervernässung entwässerter Moore und Pflege von Sandheiden in den Venngebieten des westlichen Münsterlandes, etwa im Umfeld von Zwillbrocker Venn und Amtsvenn. Solche Maßnahmen sichern moor- und heidetypische Lebensräume und binden Kohlenstoff.
Auenrenaturierung an Berkel und Dinkel
Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Altarmen und naturnahe Gewässerentwicklung an Berkel, Dinkel und Bocholter Aa. So entstehen Steilufer, Flachwasserzonen und Auwald als Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien.
Feuchtgrünland und Wiesenbrüterschutz
Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Extensivgrünland mit angepassten Mahdterminen und angehobenen Wasserständen. Solche Flächen sind Lebensraum für Kiebitz, Großen Brachvogel und weitere Wiesenbrüter der Münsterländer Niederungen.
Wallhecken und Biotopverbund
Anlage und Ergänzung der für das Münsterland typischen Wallhecken sowie von Feldgehölzen, Kopfbäumen und Kleingewässern. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume in der Parklandschaft und schaffen Trittsteinbiotope für Steinkauz, Fledermäuse und Insekten.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene und populationsstützende Maßnahmen nach § 44 und § 45 BNatSchG, etwa Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Bahndämmen und in Heiden, Eisvogel-Steilwände, Fledermausquartiere und besonnte Ersatzlaichgewässer für Amphibien.
Waldentwicklung und Erstaufforstung
Umbau strukturarmer Kiefernforste in standortgerechte Laub- und Mischwälder aus Stieleiche, Buche und Hainbuche sowie Erstaufforstung auf geeigneten Standorten mit Förderung von Alt- und Totholz.
Geschützte Arten im Westmünsterland und Bocholter Land
Kiebitz und Wiesenbrüter
Die feuchten Niederungen und Grünlandflächen des Westmünsterlandes beherbergen Kiebitz, Großen Brachvogel, Uferschnepfe und Bekassine. Wiedervernässung und extensive Feuchtwiesenpflege sind hier die wirksamsten Kompensationsmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Steinkauz in der Parklandschaft
Das Münsterland zählt zu den wichtigsten Rückzugsräumen des Steinkauzes in Mitteleuropa. Er brütet in Kopfbäumen und alten Obstbäumen der Wallheckenlandschaft. Erhalt und Neuanlage von Streuobst, Kopfbäumen und extensivem Grünland sichern seine Vorkommen.
Eisvogel an Berkel und Dinkel
Naturnahe Uferabschnitte mit Steilwänden bieten dem streng geschützten Eisvogel Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische CEF-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Hof und Landschaft
Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus und Großes Mausohr nutzen Hofstellen, Baumhöhlen und die strukturreiche Parklandschaft als Quartier und Jagdgebiet. Alle Arten sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie), bei Abriss und Sanierung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.
Mehr zur Art ›Amphibien in Venn und Heideweihern
Moorfrosch, Kreuzkröte und Kammmolch besiedeln Heideweiher, Moorgewässer und wechselfeuchte Senken der Venngebiete. Neu angelegte, besonnte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bau- und Infrastrukturvorhaben.
Mehr zur Art ›Zauneidechse in Heiden und an Bahndämmen
Auf Sandheiden, Böschungen und Bahndämmen ist die Zauneidechse eine häufige Zielart bei Infrastruktur- und Siedlungsprojekten. Ersatzhabitate mit Sonn-, Eiablage- und Versteckplätzen gehören zum Standard der artenschutzrechtlichen Kompensation.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Windenergie und Repowering
Als windreiche, offene Landschaft gehört das Westmünsterland zu den Schwerpunkten der Windenergie in Nordrhein-Westfalen. Neubau und Repowering von Windparks lösen Eingriffe aus und erfordern häufig artenschutzrechtliche Prüfungen sowie FCS-Maßnahmen für windkraftempfindliche Arten.
Siedlungs- und Gewerbeentwicklung
Wohn- und Gewerbegebiete in Bocholt, Ahaus, Gronau und den übrigen Städten sowie die Erweiterung mittelständischer Betriebe führen zu Flächenversiegelung und erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Grundeigentümer können als Flächenanbieter profitieren.
Infrastruktur und Verkehr
Ausbau und Sanierung von Bundes- und Landstraßen, Ortsumgehungen, Radwege sowie Vorhaben entlang der Autobahn A31 lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die über das numerische Biotopwertverfahren bilanziert werden.
Rohstoffgewinnung und Landwirtschaft
Sand- und Kiesabgrabungen sowie bauliche Vorhaben der intensiven Landwirtschaft, etwa Stall- und Betriebserweiterungen, greifen in Boden und Landschaft ein. Rekultivierung und begleitende Kompensation können dabei neue Lebensräume, unter anderem an Abgrabungsgewässern, schaffen.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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