Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel
Nordrhein-Westfalen · Ökokonto-VO NRW
Naturraum D35 · D44
Regierungsbezirk Köln

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Bonn

Ökopunkte und Ausgleichsflächen für die Bundesstadt Bonn, bewertet nach dem numerischen Biotopwertverfahren und geführt über Ökokonten gemäß Ökokonto-Verordnung NRW und dem Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG). greeNature ist bundesweit tätig und Ihr Full-Service-Partner für Eingriffsregelung, Artenschutz und CEF-Maßnahmen in der Kölner Bucht und am Siebengebirgsrand.

141
km² Stadtfläche
~330k
Einwohner
4
Stadtbezirke
51
Ortsteile
~40 km²
Waldfläche (u.a. Kottenforst)
Stadt und Ökologie

Die Stadt Bonn im Überblick

Bonn ist eine kreisfreie Stadt im Süden Nordrhein-Westfalens und gehört zum Regierungsbezirk Köln. Auf rund 141 Quadratkilometern leben etwa 330.000 Menschen. Als frühere Bundeshauptstadt und heutige Bundesstadt ist Bonn Sitz zahlreicher Bundesbehörden, internationaler Organisationen und Konzerne. Das Stadtgebiet gliedert sich in die vier Stadtbezirke Bonn, Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg mit insgesamt 51 Ortsteilen und wird vom Rhein-Sieg-Kreis nahezu vollständig umschlossen.

Landschaftlich liegt Bonn im Übergang zweier BfN-Naturräume. Der weitaus größte Teil des Stadtgebiets mit der Rheinebene und der bewaldeten Terrasse des Kottenforsts gehört zur Kölner Bucht (Naturraum D35), die Teil der Niederrheinischen Bucht ist. Die rechtsrheinischen Höhen des Ennerts als nördlicher Ausläufer des Siebengebirges zählen zum Mittelrheingebiet (Naturraum D39). Prägend sind der Rhein mit seiner Aue, die Waldflächen des Kottenforsts sowie die Trockenhänge am erloschenen Vulkan Rodderberg.

Ökologisch bedeutsam sind mehrere Gebiete des europäischen Netzes Natura 2000. Der Kottenforst ist als FFH-Gebiet gemeldet und bildet zusammen mit der Waldville das einzige Vogelschutzgebiet im Stadtgebiet (Kottenforst-Waldville). Hinzu kommen das FFH-Gebiet Siebengebirge mit dem Teilgebiet Ennert, das FFH-Gebiet Siegmündung mit seiner naturnahen Auenlandschaft am Zusammenfluss von Sieg und Rhein sowie das FFH-Gebiet Rodderberg. Insgesamt sind im Stadtgebiet elf Naturschutzgebiete in drei Landschaftsplänen (Siegmündung, Ennert, Kottenforst) rechtsverbindlich festgesetzt.

Wirtschaftlich ist Bonn von Verwaltung, Wissenschaft und Dienstleistung geprägt, mit Bundesministerien und Bundesbehörden, dem UN-Standort, den Konzernzentralen von Deutscher Post und Deutscher Telekom sowie der Universität. Wohnungsbau und Innenentwicklung, Büro- und Gewerbeprojekte im Bundesviertel, Verkehrs- und Infrastrukturvorhaben sowie Hochwasserschutz am Rhein lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich über das numerische Biotopwertverfahren und Ökokonten nach der Ökokonto-Verordnung NRW und dem LNatSchG NRW zu erbringen ist.

Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel

🗺️ Zugehörige Naturräume

D35
Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland
Zum Naturraum D35 ›
D44
Mittelrheingebiet (mit Siebengebirge)
Zum Naturraum D44 ›

📍 Stadtteile

Bonn (Zentrum) (KS)Bad GodesbergBeuelHardtbergDuisdorfEndenichPoppelsdorfKessenichMehlemOberkasselRöttgenIppendorf

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet Kottenforst-Waldville, einziges Vogelschutzgebiet im Stadtgebiet (Natura 2000)
  • FFH-Gebiet Siebengebirge mit dem Teilgebiet Ennert am rechten Rheinufer
  • FFH-Gebiet Siegmündung, naturnahe Auenlandschaft am Zusammenfluss von Sieg und Rhein
  • FFH-Gebiet Rodderberg, Trockenlebensräume auf einem erloschenen Vulkankegel bei Mehlem
  • Elf Naturschutzgebiete in drei Landschaftsplänen (Siegmündung, Ennert, Kottenforst)
  • Rheinaue als prägendes Fließgewässer mit Auwaldresten, Kopfweiden und Extensivgrünland
  • Waldreicher Kottenforst mit Waldweihern und altholzreichen Beständen als Lebensraum für Fledermäuse

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsvorhaben auch in der Bundesstadt Bonn und der Kölner Bucht. Wir kennen das in Nordrhein-Westfalen maßgebliche numerische Biotopwertverfahren, die Anforderungen der Ökokonto-Verordnung NRW und des LNatSchG NRW sowie die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Bonn. Für Eingriffe im dicht besiedelten Stadtraum entwickeln wir passgenaue Ausgleichs-, Ersatz- und CEF-Maßnahmen in der Rheinaue, im Kottenforst und an den Trockenhängen des Siebengebirgsrandes.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Bonn

💧

Auenrenaturierung an Rhein und Sieg

Anbindung von Altarmen, Entwicklung von Flachwasserzonen und naturnahen Uferbereichen in der Rheinaue und an der Siegmündung. So entstehen Laich- und Rückzugsräume für Fische, Amphibien und Vögel und die Aue kann bei Hochwasser wieder Wasser aufnehmen.

🧱

Entsiegelung und Stadtgrün

Rückbau versiegelter Flächen, Dach- und Fassadenbegrünung sowie Anlage strukturreicher Grünflächen im dicht bebauten Stadtraum. Entsiegelung wertet Boden und Kleinklima auf und lässt sich im Biotopwertverfahren als Kompensation anrechnen.

🌳

Waldentwicklung im Kottenforst

Umbau strukturarmer Bestände in standortgerechte Laub- und Mischwälder sowie Ausweisung von Waldrefugien mit Alt- und Totholz. Höhlenreiche Altbäume und naturnahe Waldweiher sichern Lebensräume für Fledermäuse, Spechte und Amphibien.

🍎

Streuobst und Magerrasen am Siebengebirgsrand

Anlage und Pflege von Streuobstwiesen, Kalkmager- und Trockenrasen an den besonnten Hängen von Ennert und Rodderberg. Diese Flächen sind Lebensraum für Zauneidechse, Wildbienen und wärmeliebende Insekten.

🌾

Grünland-Extensivierung in der Rheinaue

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Extensiv- und Feuchtgrünland mit angepassten Mahdterminen. Solche Wiesen in der Aue von Rhein und Sieg fördern Wiesenbrüter, Amphibien und die Insektenvielfalt.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene und populationsstützende Maßnahmen nach § 44 und § 45 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse an Gebäuden und im Wald, Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Bahndämmen und Böschungen sowie besonnte Ersatzlaichgewässer für Amphibien.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Kölner Bucht, Rheinaue und Siebengebirgsrand

🦇

Fledermäuse im Kottenforst

Die altholzreichen Wälder des Kottenforsts sind Lebensraum für Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr und weitere Arten, die in Baumhöhlen und an Gebäuden Quartier finden. Alle Fledermäuse sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie), bei Abriss, Sanierung und Fällungen sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🐸

Amphibien in Waldweihern und Aue

Kammmolch, Gelbbauchunke und Erdkröte besiedeln die Waldweiher des Kottenforsts sowie Kleingewässer in der Rheinaue. Neu angelegte, besonnte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bau- und Infrastrukturvorhaben.

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🦎

Zauneidechse an Trockenhängen und Bahndämmen

An den besonnten Hängen von Rodderberg und Ennert sowie an Böschungen und Bahndämmen ist die Zauneidechse eine häufige Zielart bei Siedlungs- und Infrastrukturprojekten. Ersatzhabitate mit Sonn-, Eiablage- und Versteckplätzen gehören zum Standard der artenschutzrechtlichen Kompensation.

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🐦

Eisvogel an Rhein und Sieg

Naturnahe Uferabschnitte mit Steilwänden an Sieg und Rhein bieten dem streng geschützten Eisvogel Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische CEF-Maßnahmen.

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🐭

Haselmaus in Waldrand und Hecke

Struktur- und beerenreiche Waldränder und Gehölze am Kottenforst und im Siebengebirgsvorland bieten der streng geschützten Haselmaus Lebensraum. Erhalt und Neuanlage verbindender Gehölzstrukturen sichern ihre Vorkommen bei Eingriffen in Waldrandlagen.

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🐱

Wildkatze im Kottenforst

Für die großen zusammenhängenden Waldgebiete des Kottenforsts und des Siebengebirges gibt es Hinweise auf eine Wiederbesiedlung durch die Europäische Wildkatze. Waldverbund, störungsarme Rückzugsräume und die Vernetzung von Waldflächen sind hier wirksame Maßnahmen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Wohnungsbau und Innenentwicklung

Bonn wächst und der Wohnungsdruck ist hoch. Neubaugebiete, Nachverdichtung und die Umnutzung von Konversionsflächen führen zu Flächenversiegelung und erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Eigentümer geeigneter Flächen im Umland können als Flächenanbieter profitieren.

🏢

Büro- und Behördenstandort Bundesviertel

Der Ausbau von Büro-, Verwaltungs- und Kongressstandorten im Bundesviertel sowie an den Standorten internationaler Organisationen und Konzerne löst Eingriffe aus, deren Ausgleich über das numerische Biotopwertverfahren zu bilanzieren ist.

🛤️

Verkehrs- und Infrastrukturvorhaben

Ausbau und Sanierung von Autobahnen und Rheinbrücken, der Stadtbahn und des Radwegenetzes sowie Leitungstrassen erzeugen Ausgleichs- und Ersatzpflichten und häufig artenschutzrechtliche Prüfungen für Fledermäuse und Zauneidechse.

🌊

Hochwasserschutz und Rheinufer

Maßnahmen des Hochwasserschutzes und der Umgestaltung der Rheinuferbereiche greifen in Aue und Gewässer ein, lassen sich aber häufig mit Auenrenaturierung und Grünlandaufwertung als naturschutzfachlicher Kompensation verbinden.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

RH
Landkreis Rhein-Sieg-Kreis
Umschließt das Stadtgebiet nahezu vollständig
RH
Landkreis Rhein-Erft-Kreis
Nordwestlicher Nachbarraum der Kölner Bucht
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Bonn

Der überwiegende Teil Bonns mit der Rheinebene und dem Kottenforst gehört zum BfN-Naturraum D35 (Kölner Bucht als Teil der Niederrheinischen Bucht). Die rechtsrheinischen Höhen des Ennerts als Ausläufer des Siebengebirges zählen zum Naturraum D39 (Mittelrheingebiet). Für die Kompensationspflicht ist die genaue Naturraum-Zuordnung des Eingriffs entscheidend, greeNature ermittelt dies für Sie.
In Nordrhein-Westfalen werden Eingriffe über das numerische Biotopwertverfahren bilanziert und Ausgleich über Ökokonten nach der Ökokonto-Verordnung NRW bereitgestellt. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Naturraum-Zuordnung, Flächenzuordnung aus dem Portfolio, die vollständige Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Bonn und alle Dokumentationspflichten.
Als kreisfreie Stadt nimmt Bonn die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr. Zuständig ist das Amt für Umwelt und Stadtgrün, Untere Naturschutzbehörde, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Maßgeblich sind die §§ 13 bis 15 BNatSchG zur Eingriffsregelung, der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG sowie auf Landesebene das Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG) und die Ökokonto-Verordnung NRW. Anders als in Bayern gilt hier nicht die BayKompV, sondern das nordrhein-westfälische Bewertungs- und Ökokontosystem.
Ja. Im Stadtgebiet liegen die FFH-Gebiete Kottenforst, Siebengebirge mit dem Teilgebiet Ennert, Siegmündung und Rodderberg, der Kottenforst ist zugleich Vogelschutzgebiet. Eingriffe in oder nahe diesen Gebieten können artenschutzrechtliche und FCS-Maßnahmen nach § 45 BNatSchG auslösen. greeNature berät Sie zu allen FFH-rechtlichen Anforderungen.
Im dicht besiedelten Stadtgebiet sind Entsiegelung, Dach- und Fassadenbegrünung sowie die Aufwertung von Stadtgrün häufige Maßnahmen. Im Umland kommen Auenrenaturierung an Rhein und Sieg, Grünland-Extensivierung, Waldentwicklung im Kottenforst sowie Artenschutzmaßnahmen für Fledermäuse, Zauneidechse und Amphibien hinzu.
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