
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Bochum
Ökopunkte und Ausgleichsflächen für die kreisfreie Stadt Bochum, bewertet nach dem numerischen Biotopwertverfahren und geführt über Ökokonten gemäß Ökokonto-Verordnung NRW und § 32 LNatSchG NRW. greeNature ist bundesweit tätig und Ihr Full-Service-Partner für Eingriffsregelung, Artenschutz und CEF-Maßnahmen im mittleren Ruhrgebiet.
Die Stadt Bochum im Überblick
Bochum ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Arnsberg und liegt im mittleren Ruhrgebiet zwischen Emscher im Norden und Ruhr im Süden. Auf rund 145,4 Quadratkilometern leben etwa 365.000 Menschen. Das Stadtgebiet gliedert sich in sechs Stadtbezirke (Mitte, Wattenscheid, Nord, Ost, Süd und Südwest) und umfasst mit Wattenscheid eine 1975 eingemeindete frühere Großstadt.
Naturräumlich liegt Bochum in einer Übergangslage. Der überwiegende, nördliche Teil des Stadtgebiets gehört zur Westfälischen Bucht (BfN-Naturraum D34), während der Süden mit dem eingeschnittenen Ruhrtal bereits zum Süderbergland (D38) am Nordrand des Rheinischen Schiefergebirges vermittelt. Prägend sind das Ruhrtal mit dem Kemnader See, größere stadtnahe Wälder wie das Weitmarer Holz sowie ein dichtes Netz kleiner Bachtäler.
Trotz der dichten Besiedlung ist Bochum reich an Grün. Neben Ruhraue und Bachtälern hat sich auf ehemaligen Zechen-, Bahn- und Industrieflächen eine artenreiche Industrienatur entwickelt, die für Arten wie die Zauneidechse und Pionierlebensräume von hoher Bedeutung ist. Solche Brachen sind zugleich häufig Ziel von Innenentwicklung und Flächenrecycling.
Nach dem tiefgreifenden Strukturwandel von Kohle und Stahl ist Bochum heute ein Standort für Wissenschaft, Gesundheitswirtschaft und Technologie, unter anderem mit der Ruhr-Universität und dem Technologiecampus Mark 51°7 auf dem früheren Opel-Gelände. Innenentwicklung, Gewerbe- und Verkehrsvorhaben lösen regelmäßig Eingriffe in Natur und Landschaft aus. Nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG sind unvermeidbare Eingriffe auszugleichen oder zu ersetzen, bilanziert über das numerische Biotopwertverfahren und abgesichert über Ökokonten nach der Ökokonto-Verordnung NRW und § 32 LNatSchG NRW.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D34 ›
Zum Naturraum D38 ›
📍 Stadtteile
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Naturschutzgebiet Ruhraue Stiepel, das größte Naturschutzgebiet im Bochumer Stadtgebiet an der Ruhr
- Weitmarer Holz, ausgedehntes stadtnahes Waldgebiet im Bochumer Süden
- Kemnader See, Stausee im Ruhrtal mit Bedeutung für Naherholung und Gewässerlebensräume
- Industrienatur auf ehemaligen Zechen-, Bahn- und Industriebrachen, wichtiger Lebensraum unter anderem für die Zauneidechse
- Übergangslage zwischen Westfälischer Bucht (D34) und Süderbergland (D38) entlang des Ruhrtals
- Bachtäler wie das Ölbachtal als Trittsteine im innerstädtischen Biotopverbund
- Ruhr als überregional bedeutsame Gewässerachse mit angrenzenden FFH-Flächen im Ruhrtal
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsvorhaben auch im Ruhrgebiet. Wir kennen das in Nordrhein-Westfalen maßgebliche numerische Biotopwertverfahren, die Anforderungen der Ökokonto-Verordnung NRW und die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Bochum. Für Eingriffe im dicht besiedelten Stadtgebiet entwickeln wir passgenaue Ausgleichs-, Ersatz- und CEF-Maßnahmen, von Entsiegelung und Flächenrecycling über die Aufwertung von Ruhraue und Bachtälern bis zu Artenschutzmaßnahmen auf Industriebrachen im Übergangsbereich der Naturräume D34 und D38.
Typische Maßnahmen in der Stadt Bochum
Entsiegelung und Flächenrecycling
Rückbau versiegelter Flächen auf ehemaligen Industrie-, Gewerbe- und Bahnflächen sowie deren Entwicklung zu durchgrünten, ökologisch wertvollen Standorten. Im dicht bebauten Stadtgebiet ist die Entsiegelung eine besonders wirksame Aufwertung mit hohem Zugewinn an Biotopwertpunkten.
Gewässer- und Auenrenaturierung
Naturnahe Entwicklung von Ruhr, Ölbach und weiteren Bächen durch Rückbau von Verrohrungen und Uferbefestigungen, Anlage von Flachwasserzonen und Auenstrukturen. So entstehen Lebensräume für Eisvogel, Fische und Amphibien und der Hochwasserrückhalt verbessert sich.
Grünland- und Auenaufwertung im Ruhrtal
Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Extensivgrünland mit angepasster Mahd sowie Aufwertung von Auenwiesen entlang der Ruhr. Solche Flächen sind Lebensraum für Wiesenvögel und Insekten und werten das Landschaftsbild ökologisch auf.
Waldentwicklung und Waldumbau
Naturnaher Umbau stadtnaher Wälder wie des Weitmarer Holzes hin zu standortgerechten Laub- und Mischwäldern aus Buche, Eiche und Hainbuche mit Förderung von Alt- und Totholz. Das stärkt Waldlebensräume und die Klimaanpassung im Ballungsraum.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene und populationsstützende Maßnahmen nach § 44 und § 45 BNatSchG, etwa Ersatzhabitate für die Zauneidechse auf Industriebrachen und an Bahndämmen, Fledermausquartiere bei Abriss und Sanierung sowie besonnte Ersatzlaichgewässer für Amphibien und den Kammmolch.
Stadtgrün, Streuobst und Biotopverbund
Anlage und Pflege von Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen und Kleingewässern zur Vernetzung innerstädtischer Grünflächen, Bachtäler und Waldgebiete. Solche Strukturen schaffen Trittsteinbiotope für Fledermäuse, Vögel und Insekten im Ballungsraum.
Geschützte Arten im Mittleres Ruhrgebiet zwischen Emscher und Ruhr
Eisvogel an der Ruhr
Naturnahe Uferabschnitte mit Steilwänden an Ruhr und Kemnader See bieten dem streng geschützten Eisvogel Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische CEF-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Park und Wald
Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus und Wasserfledermaus nutzen Gebäude, alte Bäume, Parks und die stadtnahen Wälder als Quartier und Jagdgebiet. Alle Arten sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie), bei Abriss und Sanierung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.
Mehr zur Art ›Zauneidechse auf Industriebrachen
Auf ehemaligen Zechen-, Bahn- und Industrieflächen sowie an Böschungen und Bahndämmen ist die Zauneidechse eine häufige Zielart bei Siedlungs- und Infrastrukturprojekten. Ersatzhabitate mit Sonn-, Eiablage- und Versteckplätzen gehören zum Standard der artenschutzrechtlichen Kompensation.
Mehr zur Art ›Kammmolch in Kleingewässern
Der nach Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützte Kammmolch besiedelt strukturreiche Stillgewässer in Bachtälern und auf Brachen. Neu angelegte, besonnte und fischfreie Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern seine Fortpflanzungsstätten bei Bauvorhaben.
Mehr zur Art ›Amphibien in Bachtälern und Brachen
Erdkröte, Grasfrosch und die auf Pionierstandorten spezialisierte Kreuzkröte besiedeln Kleingewässer, wassergefüllte Senken und Brachflächen im Stadtgebiet. Besonnte Ersatzlaichgewässer und Landlebensräume sind bei Eingriffen wirksame Kompensationsmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Haselmaus in stadtnahen Wäldern
In den größeren Waldgebieten wie dem Weitmarer Holz und an strukturreichen Waldrändern kann die streng geschützte Haselmaus vorkommen. Der Erhalt gestufter, gehölzreicher Waldsäume und Verbundstrukturen sichert ihre Lebensräume bei Eingriffen im Waldumfeld.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Wohnbau und Innenentwicklung
Neue Wohnquartiere und die Nachverdichtung im Bestand, etwa im Umfeld von Ostpark und auf innerstädtischen Brachen, führen zu Flächenversiegelung und erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Grundeigentümer im Umland können als Flächenanbieter profitieren.
Gewerbe und Technologiecampus
Die Entwicklung von Gewerbe- und Technologieflächen, insbesondere der Campus Mark 51°7 auf dem ehemaligen Opel-Gelände, löst Eingriffe aus und erfordert Kompensation, die über das numerische Biotopwertverfahren bilanziert wird.
Verkehr und Radschnellwege
Aus- und Umbau von Straßen, Bahntrassen sowie der Ausbau von Radverkehr und Radschnellwegen im Ruhrgebiet greifen in Böschungen, Bahnbegleitgrün und Gehölze ein und lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten sowie artenschutzrechtliche Prüfungen aus.
Infrastruktur und Klimaanpassung
Der ökologische Umbau von Gewässersystemen, Kanalnetzen und Regenwasserbewirtschaftung sowie Maßnahmen der Klimaanpassung im Stadtraum verbinden technische Vorhaben mit ökologischer Aufwertung und schaffen Möglichkeiten für begleitende Kompensation.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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