Blütenreiche Extensivwiese in welliger Landschaft mit Waldkulisse
Niedersachsen · BNatSchG / NAGBNatSchG
Naturraum D28

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Wolfsburg

Ökopunkte und Ausgleichsflächen für die kreisfreie Stadt Wolfsburg, bewertet nach dem niedersächsischen Biotopwertverfahren. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation von Eingriffen im Weser-Aller-Flachland, im Drömling und in der Aller-Niederung.

204,62
km² Stadtfläche
~125.900
Einwohner
41
Stadtteile in 16 Ortschaften
D31
BfN-Naturraum
3
FFH-Gebiete im Stadtgebiet
Stadt und Ökologie

Die Stadt Wolfsburg im Überblick

Wolfsburg ist eine kreisfreie Stadt im Osten Niedersachsens, 1938 als Planstadt für das Volkswagenwerk gegründet und mit rund 204 Quadratkilometern Fläche eine der jüngeren Großstädte Deutschlands. Neben der kompakten Kernstadt gehören nach der Gebietsreform von 1972 zahlreiche dörflich geprägte Ortschaften zum Stadtgebiet, insgesamt 41 Stadtteile, die zu 16 Ortschaften mit eigenen Ortsräten zusammengefasst sind. Da Niedersachsen nicht in Regierungsbezirke gegliedert ist, nimmt die Stadtverwaltung die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde unmittelbar selbst wahr.

Naturräumlich liegt Wolfsburg im Weser-Aller-Flachland (BfN-Naturraum D31), an der Schnittstelle von Ostbraunschweigischem Flachland, Aller-Niederung und dem Drömling im Osten. Prägend sind flache Geestrücken aus eiszeitlichen Sanden, breite Niederungen entlang von Aller, Schunter und Mittellandkanal sowie die ausgedehnten Niedermoor- und Bruchwaldflächen des Drömlings, einer der größten zusammenhängenden Niedermoorlandschaften Norddeutschlands.

Das Stadtgebiet trägt eine dichte Schutzgebietskulisse. Dazu zählen die FFH-Gebiete Drömling (FFH 092), Aller mit Barnbruch, untere Leine, untere Oker (FFH 090) und die Eichen-Hainbuchenwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg (FFH 101) sowie die EU-Vogelschutzgebiete Drömling (V46), Barnbruch (V47) und Laubwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg (V48). Hinzu kommen mehrere Naturschutzgebiete, darunter Barnbruch Wald, Wendschotter und Vorsfelder Drömling mit Kötherwiesen sowie das Allertal zwischen Gifhorn und Wolfsburg.

Wirtschaftlich ist Wolfsburg vom Volkswagen-Stammwerk und der Automobilindustrie geprägt, hinzu kommen Zulieferbetriebe, Logistik sowie eine anhaltende Wohn- und Gewerbeentwicklung. Werkserweiterungen, neue Baugebiete, Gewerbeflächen und Verkehrsvorhaben lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich in Niedersachsen über das Biotopwertverfahren mit Ökopunkten auf Grundlage der Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und des NAGBNatSchG zu erbringen ist.

Blütenreiche Extensivwiese in welliger Landschaft mit Waldkulisse

🗺️ Zugehörige Naturräume

D28
Lüneburger Heide
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📍 Stadtteile

Stadtmitte (KS)FallerslebenVorsfeldeDetmerodeWesthagenNordstadtEhmenHehlingenSülfeldReislingenKästorfNordsteimkeAlmkeWendschott

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Drömling, eine der größten Niedermoorlandschaften Norddeutschlands, im Stadtgebiet als FFH-Gebiet 092 und EU-Vogelschutzgebiet V46 (Drömling) gesichert
  • FFH-Gebiet 090 Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker mit dem EU-Vogelschutzgebiet V47 Barnbruch, Bruchwald und Feuchtwiesen westlich von Fallersleben
  • FFH-Gebiet 101 und EU-Vogelschutzgebiet V48, alte Eichen-Hainbuchen- und Laubwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg
  • Naturschutzgebiete Barnbruch Wald, Wendschotter und Vorsfelder Drömling mit Kötherwiesen sowie Allertal zwischen Gifhorn und Wolfsburg
  • Aller-Niederung als weitgehend unverbauter Flussabschnitt mit Feuchtgrünland und Auwaldresten
  • Mittellandkanal und Allersee als prägende Gewässer im Siedlungsraum
  • Enge Verzahnung von dicht bebautem Stadtkern, Industrieflächen und großflächigen Niederungs- und Waldbiotopen im Umland

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem niedersächsischen Kompensationssystem vertraut. Wir bilanzieren Eingriffe nach dem NAGBNatSchG über das Biotopwertverfahren mit Ökopunkten, orientieren uns an den Arbeitshilfen des NLWKN und stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Wolfsburg ab. Die Besonderheiten des Weser-Aller-Flachlands, des Drömlings und der Aller-Niederung berücksichtigen wir dabei von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Wolfsburg

💧

Wiedervernässung im Drömling

Anhebung der Wasserstände und Rückbau von Entwässerungsgräben in den Niedermoor- und Bruchflächen des Vorsfelder und Wendschotter Drömlings. Solche Maßnahmen erreichen im Biotopwertverfahren hohe Aufwertungen, sichern moortypische Lebensräume und binden Kohlenstoff.

🌊

Auen- und Gewässerrenaturierung

Naturnahe Umgestaltung von Aller, Schunter und den Bruchgewässern des Barnbruchs, Rückbau von Uferverbauungen und Anlage von Gewässerrandstreifen. Neue Blänken und Tümpel schaffen Lebensraum für Amphibien, Libellen und den Eisvogel.

🌾

Grünland-Extensivierung für Wiesenvögel

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Nassgrünland in den Niederungen von Aller und Drömling. Angepasste Mahdtermine, Verzicht auf Düngung und die Anlage von Blänken schaffen Brut- und Nahrungshabitate für Wiesenvögel.

🏙️

Entsiegelung und Stadtgrün

Rückbau nicht mehr genutzter Versiegelungsflächen im Siedlungs- und Industriebereich, Dach- und Fassadenbegrünung sowie Anlage strukturreicher Grünzüge. Im urbanen Umfeld leisten diese Maßnahmen einen naturschutzfachlich anrechenbaren Beitrag zur Kompensation.

🌳

Laubwaldentwicklung und Waldumbau

Entwicklung standortgerechter Eichen-Hainbuchen- und Auwälder sowie Anreicherung mit Alt- und Totholz in den Laubwaldkomplexen zwischen Braunschweig und Wolfsburg. Sie dienen als Ersatz für gerodete Bestände und als dauerhaft gesicherte Kompensationsflächen.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse in Alt- und Gebäudebeständen, Steilwände für den Eisvogel sowie Ersatzhabitate für Amphibien und Wiesenvögel, abgestimmt auf das jeweilige Vorhaben.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Ostbraunschweigisches Flachland, Aller-Niederung und Drömling

🕊️

Weißstorch und Wiesenvögel im Drömling

Die Feuchtwiesen des Drömlings und der Aller-Niederung sind Brut- und Nahrungsraum für den Weißstorch sowie für Wiesenvögel wie den Kiebitz. Wiedervernässung, Anlage von Blänken und Grünlandextensivierung wirken als vorgezogene CEF-Maßnahmen.

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🦇

Fledermäuse in den Laubwäldern

Die alten Eichen-Hainbuchen- und Auwälder sowie Gebäude im Stadtgebiet bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Abriss oder Baumfällung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🐸

Kammmolch und Amphibien

Die Klein- und Bruchgewässer im Drömling und Barnbruch beherbergen Kammmolch, Moorfrosch und weitere Amphibien. Neue oder wiederhergestellte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern die Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.

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🐦

Eisvogel an Aller und Schunter

Naturnahe Uferabschnitte von Aller und Schunter bieten dem Eisvogel Steilwände zum Brüten. Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen sind typische CEF-Maßnahmen bei Gewässereingriffen.

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🌾

Feldlerche in der offenen Feldflur

Die Ackerlandschaften um Almke, Nordsteimke und Hehlingen sind Lebensraum der Feldlerche. In Bau- und Infrastrukturverfahren sind Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen bewährte Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.

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🦦

Fischotter und Mittelspecht

Der Drömling und die Aller-Niederung sind Rückzugsraum des Fischotters, die alten Laubwälder Lebensraum des Mittelspechts. Durchgängige Gewässer, naturnahe Ufer und strukturreiche Altholzbestände stützen diese Arten.

Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🚗

Automobilindustrie und Werkserweiterungen

Das Volkswagen-Stammwerk und angegliederte Produktions-, Logistik- und Zulieferflächen prägen die Stadt. Erweiterungen, Umbauten und neue Anlagen erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf, der über bevorratete Ökopunkte effizient gedeckt werden kann.

🏘️

Wohnbauentwicklung

Neue Wohnquartiere und Nachverdichtungen im Stadtgebiet, etwa in den Randlagen der Kernstadt und in den Ortschaften, lösen Eingriffe aus. Die naturschutzrechtliche Kompensation lässt sich planungsbegleitend über das Biotopwertverfahren abwickeln.

🏭

Gewerbe- und Logistikflächen

Die Ausweisung von Gewerbe- und Logistikgebieten im Umfeld von Werk und Verkehrsachsen führt zu Flächenverbrauch und Versiegelung. Kompensations- und Entsiegelungsmaßnahmen sowie Ökokontoflächen im Umland gleichen diese Eingriffe aus.

🛣️

Verkehrs- und Infrastruktur

Straßenaus- und -neubau, Brückenbauwerke, Bahn- und Radwegevorhaben sowie Leitungstrassen im Stadtgebiet lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die über Ökopunkte nach dem NAGBNatSchG erbracht werden können.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

GI
Landkreis Gifhorn
Nördlicher und westlicher Nachbar, gemeinsames Allertal
HE
Landkreis Helmstedt
Südlicher und östlicher Nachbar, Anteil am Drömling
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Wolfsburg

Wolfsburg gehört zum BfN-Naturraum D31, dem Weser-Aller-Flachland, an der Schnittstelle von Ostbraunschweigischem Flachland, Aller-Niederung und Drömling. Prägend sind flache Geestrücken, breite Niederungen und ausgedehnte Niedermoor- und Bruchwaldflächen. Für die Bilanzierung eines Eingriffs ist die genaue naturräumliche Zuordnung entscheidend, greeNature ermittelt diese für Ihr Vorhaben.
In Niedersachsen wird die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und dem NAGBNatSchG über das Biotopwertverfahren umgesetzt. Der Wert von Eingriff und Kompensation wird in Wertpunkten (Ökopunkten) bilanziert, Grundlage sind die Arbeitshilfen des NLWKN. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächenzuordnung, Behördenabstimmung und Dokumentation.
Als kreisfreie Stadt nimmt Wolfsburg die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr, zuständig ist der Geschäftsbereich Umwelt der Stadtverwaltung, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg. Bei überörtlich bedeutsamen Fragen sowie bei Natura-2000-Belangen wirkt zusätzlich der NLWKN mit. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen für Sie.
Geeignet sind vor allem Wiedervernässung im Drömling, Renaturierung von Aller, Schunter und Barnbruch, Extensivierung von Feuchtgrünland für Wiesenvögel, Entwicklung standortgerechter Laub- und Auwälder sowie Entsiegelung und Stadtgrün im Siedlungsbereich. Hinzu kommen artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen für Fledermäuse, Amphibien und Wiesenvögel.
Ja. Im Stadtgebiet liegen die FFH-Gebiete Drömling (FFH 092), Aller mit Barnbruch, untere Leine, untere Oker (FFH 090) und die Eichen-Hainbuchenwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg (FFH 101) sowie die EU-Vogelschutzgebiete V46, V47 und V48. Eingriffe mit möglicher Beeinträchtigung erfordern eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG, gegebenenfalls sind Kohärenzsicherungs- oder FCS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG nötig.
Ja. Besonders geeignet sind entwässerte Niedermoor- und Niederungsflächen im Drömling und in der Aller-Niederung, intensiv genutztes Grünland sowie Grenzertragsflächen. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature prüft die Eignung, übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und führt die Fläche als anerkannte Kompensations- oder Ökokontofläche.
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