
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Wolfsburg
Ökopunkte und Ausgleichsflächen für die kreisfreie Stadt Wolfsburg, bewertet nach dem niedersächsischen Biotopwertverfahren. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation von Eingriffen im Weser-Aller-Flachland, im Drömling und in der Aller-Niederung.
Die Stadt Wolfsburg im Überblick
Wolfsburg ist eine kreisfreie Stadt im Osten Niedersachsens, 1938 als Planstadt für das Volkswagenwerk gegründet und mit rund 204 Quadratkilometern Fläche eine der jüngeren Großstädte Deutschlands. Neben der kompakten Kernstadt gehören nach der Gebietsreform von 1972 zahlreiche dörflich geprägte Ortschaften zum Stadtgebiet, insgesamt 41 Stadtteile, die zu 16 Ortschaften mit eigenen Ortsräten zusammengefasst sind. Da Niedersachsen nicht in Regierungsbezirke gegliedert ist, nimmt die Stadtverwaltung die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde unmittelbar selbst wahr.
Naturräumlich liegt Wolfsburg im Weser-Aller-Flachland (BfN-Naturraum D31), an der Schnittstelle von Ostbraunschweigischem Flachland, Aller-Niederung und dem Drömling im Osten. Prägend sind flache Geestrücken aus eiszeitlichen Sanden, breite Niederungen entlang von Aller, Schunter und Mittellandkanal sowie die ausgedehnten Niedermoor- und Bruchwaldflächen des Drömlings, einer der größten zusammenhängenden Niedermoorlandschaften Norddeutschlands.
Das Stadtgebiet trägt eine dichte Schutzgebietskulisse. Dazu zählen die FFH-Gebiete Drömling (FFH 092), Aller mit Barnbruch, untere Leine, untere Oker (FFH 090) und die Eichen-Hainbuchenwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg (FFH 101) sowie die EU-Vogelschutzgebiete Drömling (V46), Barnbruch (V47) und Laubwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg (V48). Hinzu kommen mehrere Naturschutzgebiete, darunter Barnbruch Wald, Wendschotter und Vorsfelder Drömling mit Kötherwiesen sowie das Allertal zwischen Gifhorn und Wolfsburg.
Wirtschaftlich ist Wolfsburg vom Volkswagen-Stammwerk und der Automobilindustrie geprägt, hinzu kommen Zulieferbetriebe, Logistik sowie eine anhaltende Wohn- und Gewerbeentwicklung. Werkserweiterungen, neue Baugebiete, Gewerbeflächen und Verkehrsvorhaben lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich in Niedersachsen über das Biotopwertverfahren mit Ökopunkten auf Grundlage der Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und des NAGBNatSchG zu erbringen ist.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D28 ›
📍 Stadtteile
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Drömling, eine der größten Niedermoorlandschaften Norddeutschlands, im Stadtgebiet als FFH-Gebiet 092 und EU-Vogelschutzgebiet V46 (Drömling) gesichert
- FFH-Gebiet 090 Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker mit dem EU-Vogelschutzgebiet V47 Barnbruch, Bruchwald und Feuchtwiesen westlich von Fallersleben
- FFH-Gebiet 101 und EU-Vogelschutzgebiet V48, alte Eichen-Hainbuchen- und Laubwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg
- Naturschutzgebiete Barnbruch Wald, Wendschotter und Vorsfelder Drömling mit Kötherwiesen sowie Allertal zwischen Gifhorn und Wolfsburg
- Aller-Niederung als weitgehend unverbauter Flussabschnitt mit Feuchtgrünland und Auwaldresten
- Mittellandkanal und Allersee als prägende Gewässer im Siedlungsraum
- Enge Verzahnung von dicht bebautem Stadtkern, Industrieflächen und großflächigen Niederungs- und Waldbiotopen im Umland
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und mit dem niedersächsischen Kompensationssystem vertraut. Wir bilanzieren Eingriffe nach dem NAGBNatSchG über das Biotopwertverfahren mit Ökopunkten, orientieren uns an den Arbeitshilfen des NLWKN und stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Wolfsburg ab. Die Besonderheiten des Weser-Aller-Flachlands, des Drömlings und der Aller-Niederung berücksichtigen wir dabei von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring.
Typische Maßnahmen in der Stadt Wolfsburg
Wiedervernässung im Drömling
Anhebung der Wasserstände und Rückbau von Entwässerungsgräben in den Niedermoor- und Bruchflächen des Vorsfelder und Wendschotter Drömlings. Solche Maßnahmen erreichen im Biotopwertverfahren hohe Aufwertungen, sichern moortypische Lebensräume und binden Kohlenstoff.
Auen- und Gewässerrenaturierung
Naturnahe Umgestaltung von Aller, Schunter und den Bruchgewässern des Barnbruchs, Rückbau von Uferverbauungen und Anlage von Gewässerrandstreifen. Neue Blänken und Tümpel schaffen Lebensraum für Amphibien, Libellen und den Eisvogel.
Grünland-Extensivierung für Wiesenvögel
Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Nassgrünland in den Niederungen von Aller und Drömling. Angepasste Mahdtermine, Verzicht auf Düngung und die Anlage von Blänken schaffen Brut- und Nahrungshabitate für Wiesenvögel.
Entsiegelung und Stadtgrün
Rückbau nicht mehr genutzter Versiegelungsflächen im Siedlungs- und Industriebereich, Dach- und Fassadenbegrünung sowie Anlage strukturreicher Grünzüge. Im urbanen Umfeld leisten diese Maßnahmen einen naturschutzfachlich anrechenbaren Beitrag zur Kompensation.
Laubwaldentwicklung und Waldumbau
Entwicklung standortgerechter Eichen-Hainbuchen- und Auwälder sowie Anreicherung mit Alt- und Totholz in den Laubwaldkomplexen zwischen Braunschweig und Wolfsburg. Sie dienen als Ersatz für gerodete Bestände und als dauerhaft gesicherte Kompensationsflächen.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse in Alt- und Gebäudebeständen, Steilwände für den Eisvogel sowie Ersatzhabitate für Amphibien und Wiesenvögel, abgestimmt auf das jeweilige Vorhaben.
Geschützte Arten im Ostbraunschweigisches Flachland, Aller-Niederung und Drömling
Weißstorch und Wiesenvögel im Drömling
Die Feuchtwiesen des Drömlings und der Aller-Niederung sind Brut- und Nahrungsraum für den Weißstorch sowie für Wiesenvögel wie den Kiebitz. Wiedervernässung, Anlage von Blänken und Grünlandextensivierung wirken als vorgezogene CEF-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in den Laubwäldern
Die alten Eichen-Hainbuchen- und Auwälder sowie Gebäude im Stadtgebiet bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Abriss oder Baumfällung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.
Mehr zur Art ›Kammmolch und Amphibien
Die Klein- und Bruchgewässer im Drömling und Barnbruch beherbergen Kammmolch, Moorfrosch und weitere Amphibien. Neue oder wiederhergestellte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern die Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Aller und Schunter
Naturnahe Uferabschnitte von Aller und Schunter bieten dem Eisvogel Steilwände zum Brüten. Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen sind typische CEF-Maßnahmen bei Gewässereingriffen.
Mehr zur Art ›Feldlerche in der offenen Feldflur
Die Ackerlandschaften um Almke, Nordsteimke und Hehlingen sind Lebensraum der Feldlerche. In Bau- und Infrastrukturverfahren sind Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen bewährte Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.
Mehr zur Art ›Fischotter und Mittelspecht
Der Drömling und die Aller-Niederung sind Rückzugsraum des Fischotters, die alten Laubwälder Lebensraum des Mittelspechts. Durchgängige Gewässer, naturnahe Ufer und strukturreiche Altholzbestände stützen diese Arten.
Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Automobilindustrie und Werkserweiterungen
Das Volkswagen-Stammwerk und angegliederte Produktions-, Logistik- und Zulieferflächen prägen die Stadt. Erweiterungen, Umbauten und neue Anlagen erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf, der über bevorratete Ökopunkte effizient gedeckt werden kann.
Wohnbauentwicklung
Neue Wohnquartiere und Nachverdichtungen im Stadtgebiet, etwa in den Randlagen der Kernstadt und in den Ortschaften, lösen Eingriffe aus. Die naturschutzrechtliche Kompensation lässt sich planungsbegleitend über das Biotopwertverfahren abwickeln.
Gewerbe- und Logistikflächen
Die Ausweisung von Gewerbe- und Logistikgebieten im Umfeld von Werk und Verkehrsachsen führt zu Flächenverbrauch und Versiegelung. Kompensations- und Entsiegelungsmaßnahmen sowie Ökokontoflächen im Umland gleichen diese Eingriffe aus.
Verkehrs- und Infrastruktur
Straßenaus- und -neubau, Brückenbauwerke, Bahn- und Radwegevorhaben sowie Leitungstrassen im Stadtgebiet lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die über Ökopunkte nach dem NAGBNatSchG erbracht werden können.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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