
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Wolfenbüttel
Ökopunkte und Kompensation im Landkreis Wolfenbüttel, geplant nach niedersächsischem Naturschutzrecht. greeNature entwickelt und betreut Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Ostbraunschweigischen Hügelland und in den Okerauen. Wir arbeiten bundesweit und sind mit den Behörden und dem Landesrecht in Niedersachsen vertraut.
Der Landkreis Wolfenbüttel im Überblick
Der Landkreis Wolfenbüttel liegt im südöstlichen Niedersachsen zwischen der Stadt Braunschweig und dem nördlichen Harzvorland. Niedersachsen führt keine Regierungsbezirke mehr, sodass der Kreis unmittelbar dem Land zugeordnet ist. Prägend sind die fruchtbare Börde im Okertal und die bewaldeten Höhenzüge Elm, Asse und Oderwald im Osten sowie der Salzgitter-Höhenzug und der Hainberg im Westen.
Naturräumlich gehört der Kreis überwiegend zur BfN-Großlandschaft D32 (Niedersächsische Börden) mit ihren tiefgründigen Lössböden. Die westlichen Höhenzüge um Baddeckenstedt greifen in das Weser-Leine-Bergland (D31) über. Der Elm ist mit dem Eilumer Horn (323 m) die höchste Erhebung und zugleich eines der größten zusammenhängenden Buchenwaldgebiete der Region.
Ökologisch bedeutsam sind mehrere Natura-2000-Gebiete, darunter die FFH-Gebiete Nordwestlicher Elm, Asse und Okertal sowie die Innerste-Aue im Westen. Die Kalkbuchenwälder des Elm beherbergen ein bekanntes Vorkommen der Wildkatze, und die Fließgewässer von Oker und Altenau sind Lebensadern für Eisvogel und gewässergebundene Arten.
Wirtschaftlich prägen intensive Landwirtschaft (Zuckerrüben und Getreide), die Nähe zum Ballungsraum Braunschweig sowie überregionale Verkehrs- und Energieinfrastruktur den Raum. Aus Straßen-, Netz- und Siedlungsvorhaben entsteht regelmäßig Kompensationsbedarf, der nach der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG und dem NAGBNatSchG auszugleichen ist.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D36 ›
Zum Naturraum D32 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- FFH-Gebiet Nordwestlicher Elm, ausgedehnte Kalkbuchenwälder mit Alt- und Totholz
- FFH-Gebiet Asse, bewaldeter Höhenzug südöstlich von Wolfenbüttel
- FFH-Gebiet Okertal und NSG Oker- und Eckertal mit naturnahen Fließgewässerabschnitten
- FFH-Gebiet Innerste-Aue und EU-Vogelschutzgebiet im Westen des Kreises
- Fruchtbare Lössböden der Börde mit hohem Nutzungsdruck und Aufwertungspotenzial
- Wildkatzenvorkommen in den Laubwäldern von Elm und Asse
✅ greeNature vor Ort
greeNature arbeitet bundesweit und ist mit dem Naturschutzrecht der Länder vertraut. In Niedersachsen richten wir Kompensation an der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG, am NAGBNatSchG und an den Arbeitshilfen des NLWKN aus. Die Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich erfolgt über ein Biotopwertverfahren (Ökopunkte). Maßnahmen und Ökokonten stimmen wir mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Wolfenbüttel ab, sodass der geforderte Bezug zum Naturraum (BfN-Großlandschaft D32, Niedersächsische Börden) gewahrt bleibt.
Typische Maßnahmen im Landkreis Wolfenbüttel
Ackerextensivierung und Feldvogelschutz
Lerchenfenster, Blüh- und Ackerrandstreifen sowie extensive Bewirtschaftung auf den Lössböden der Börde. So entstehen Lebensräume für Feldlerche, Grauammer und Rebhuhn und zugleich vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) für Feldbrüter.
Auen- und Grünlandentwicklung
Extensivierung und Wiedervernässung von Grünland an Oker, Altenau und Innerste, ergänzt um Blänken und Flutmulden. Das schafft Brut- und Nahrungsflächen für Kiebitz und weitere Wiesenvögel und einen dauerhaften Kompensationswert.
Fließgewässerrenaturierung
Rückbau von Uferverbauungen, eigendynamische Gewässerentwicklung und Auwaldsäume an Oker und Nebenbächen. Das verbessert die Gewässerstruktur und die Habitate von Eisvogel, Fischen und Libellen.
Laubwald und Waldrand
Entwicklung strukturreicher Waldränder, Anreicherung mit Alt- und Totholz sowie Umbau von Nadelforst in bodenständigen Laubwald an Elm und Asse. Das fördert Fledermäuse, Wildkatze und Haselmaus.
Hecken und Biotopverbund
Neuanlage von Hecken, Feldgehölzen und Säumen in der ausgeräumten Feldflur. Als Trittsteine und Leitstrukturen vernetzen sie die Höhenzüge mit den Flussauen.
Artenschutz CEF und FCS
Ersatzlaichgewässer für Kammmolch und Amphibien, besonnte Sand- und Steinstrukturen für die Zauneidechse sowie Ersatzquartiere für Fledermäuse, jeweils abgestimmt mit der unteren Naturschutzbehörde und dokumentiert nach § 44 BNatSchG.
Geschützte Arten im Ostbraunschweigisches Hügelland und Okertal
Feldlerche und Feldvögel
Die Feldlerche brütet auf den weiten Ackerflächen der Börde und ist in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung regelmäßig zu berücksichtigen. Lerchenfenster sowie Blüh- und Ackerrandstreifen wirken als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und sichern ihre Brutplätze.
Mehr zur Art ›Kiebitz in der Okerniederung
Der Kiebitz nutzt feuchte Senken in Acker und Grünland der Auen als Brutplatz. Seine Fortpflanzungsstätten sind nach § 44 BNatSchG geschützt. Blänken, Grünlandextensivierung und Gelegeschutz stützen als CEF-Maßnahmen den gefährdeten Wiesenvogel.
Mehr zur Art ›Wildkatze im Elm
Die Kalkbuchenwälder des Elm beherbergen ein bekanntes Vorkommen der Europäischen Wildkatze, die über Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützt ist. Strukturreiche Waldränder, Totholz und unzerschnittene Waldkomplexe sind für die Art entscheidend.
Mehr zur Art ›Fledermäuse der Buchenwälder
In den alten Buchenbeständen von Elm und Asse jagen und quartieren mehrere streng geschützte Fledermausarten, darunter Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr. Der Erhalt von Höhlenbäumen sowie Ersatzquartiere und Leitstrukturen wahren ihre ökologische Funktion.
Mehr zur Art ›Kammmolch und Amphibien
Der Kammmolch ist nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie streng geschützt und laicht in besonnten, fischfreien Kleingewässern der Auen und der Feldflur. Die Anlage und Pflege vernetzter Ersatzlaichgewässer sichert seine Bestände (CEF).
Mehr zur Art ›Eisvogel an Oker und Innerste
Der Eisvogel besiedelt naturnahe Abschnitte von Oker, Altenau und Innerste und ist auf Steilufer für seine Brutröhren angewiesen. Renaturierte Uferabbrüche und strukturreiche Gewässerläufe schaffen dauerhafte Bruthabitate.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Verkehr und Infrastruktur
Autobahnen und Bundesstraßen (A36, A395, B79, B82), Ortsumgehungen sowie Erhalt und Ausbau der Bahnstrecken im Raum Braunschweig lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus. greeNature liefert die passenden Kompensationsflächen und übernimmt die Behördenabstimmung.
Energiewende und Netzausbau
Das Repowering von Windenergieanlagen auf den offenen Bördeflächen, Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowie überregionale Stromtrassen erzeugen Kompensationsbedarf und häufig artenschutzrechtliche Anforderungen (CEF und FCS) für Feld- und Greifvögel.
Rohstoffgewinnung und Agrarindustrie
Gesteins- und Kalkabbau an den Höhenzügen sowie agrar- und lebensmittelwirtschaftliche Anlagen (Zuckerrübenverarbeitung, Getreidewirtschaft) führen zu Eingriffen, die nach der Eingriffsregelung auszugleichen sind.
Siedlungs- und Gewerbeentwicklung
Wohn- und Gewerbegebiete rund um Wolfenbüttel und im Umland der Region Braunschweig erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Eigentümer geeigneter Flächen können sich als Flächenanbieter einbringen.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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