
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Wittmund
Sofort verfügbare Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Landkreis Wittmund, bewertet nach der Eingriffsregelung des BNatSchG und dem NAGBNatSchG über das Biotopwertverfahren. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für Kompensation im Harlingerland an der ostfriesischen Nordseeküste.
Der Landkreis Wittmund im Überblick
Der Landkreis Wittmund liegt im Nordosten Ostfrieslands, im historischen Harlingerland an der niedersächsischen Nordseeküste. Zum Kreisgebiet gehören die Marsch entlang der Küste, die dahinter liegende Geest sowie die Nordseeinseln Langeoog und Spiekeroog. Kreisstadt ist Wittmund. Niedersachsen ist seit 2005 in keine Regierungsbezirke mehr gegliedert.
Naturräumlich hat der Landkreis Anteil an der Ems-Weser-Marsch (D25) mit den fruchtbaren Küstenmarschen sowie an der Ostfriesisch-Oldenburgischen Geest (D26) mit sandigen Geestrücken, Wallhecken und Moorresten. Dieses Nebeneinander von Marsch, Geest und Watt prägt die Böden, den Wasserhaushalt und die Lebensraumausstattung der Region.
Ökologisch ist das Kreisgebiet von herausragender Bedeutung. Watt, Vorländer und Inseln gehören zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und zum UNESCO-Weltnaturerbe, ergänzt durch EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiete. Das Marschgrünland ist Brut- und Rastraum für Wiesenvögel und arktische Gastvögel, auf der Geest liegen Hochmoorreste wie das Ewige Meer.
Die Wirtschaft ist von Landwirtschaft, Tourismus und der Windenergie geprägt. Der starke Ausbau der Wind- und Netzinfrastruktur sowie Maßnahmen des Küstenschutzes erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf. Ausgleich und Ersatz werden in Niedersachsen über die Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG und das NAGBNatSchG bilanziert, gestützt auf das Biotopwertverfahren und die Arbeitshilfen des NLWKN.

🗺️ Zugehörige Naturräume
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📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und UNESCO-Weltnaturerbe mit den Inseln Langeoog und Spiekeroog
- EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiete an Küste, Watt und Vorland von internationaler Bedeutung
- Marschgrünland als Brut- und Rastraum für Wiesen- und arktische Gastvögel
- Hochmoorreste der ostfriesischen Geest, darunter das Ewige Meer im Raum Eversmeer
- Landschaftsprägende Wallhecken und Kleingewässer der Geest
- Harle, Tiefs und Sielzüge als Entwässerungs- und Biotopverbundachsen
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und kennt die niedersächsische Kompensationspraxis. Für den Landkreis Wittmund wenden wir die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und dem NAGBNatSchG sowie das Biotopwertverfahren an, gestützt auf die Arbeitshilfen des NLWKN. Wir sichern geeignete Flächen in Marsch und Geest, planen die Aufwertung, etwa als Feuchtgrünland, Moorwiedervernässung oder Wallheckenverbund, und stimmen die Maßnahmen mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises, dem NLWKN und der Nationalparkverwaltung ab. Umsetzung, Pflege und die Dokumentation für das Kompensationsverzeichnis übernehmen wir aus einer Hand. Besteht artenschutzrechtlicher Bedarf nach § 44 BNatSchG, konzipieren wir vorgezogene CEF-Maßnahmen, die die ökologische Funktion für die betroffenen Arten durchgängig sichern.
Typische Maßnahmen im Landkreis Wittmund
Feuchtgrünland & Wiesenvogelschutz
Wiedervernässung und Extensivierung von Marschgrünland, Anlage von Blänken und Flachgewässern. Späte Mahd und angepasste Beweidung sichern Brut- und Nahrungsflächen für Kiebitz, Uferschnepfe und Rotschenkel.
Moorwiedervernässung
Anhebung der Wasserstände auf den Hochmoorresten der ostfriesischen Geest und Rückbau von Entwässerungsgräben. Die Regeneration torfbildender Vegetation dient zugleich dem Klima- und dem Artenschutz.
Wallhecken & Biotopverbund
Neuanlage und Pflege der landschaftsprägenden Wallhecken auf den Geestrücken. Sie verbinden Felder, Weiden und Kleingewässer zu einem durchgängigen Biotopverbund für Vögel, Kleinsäuger und Insekten.
Amphibiengewässer
Anlage besonnter Kleingewässer und Blänken in Grünland- und Randlagen als Laichhabitat für Moorfrosch, Kreuzkröte und Laubfrosch, ergänzt um Winterquartiere und Landlebensräume.
Gewässer- & Grabenrenaturierung
Naturnaher Umbau von Tiefs, Sielzügen und der Harle mit Entwicklung von Uferrandstreifen und Röhrichten. Das schafft Wanderkorridore für Fische und Lebensraum für Libellen und Wasservögel.
Artenschutz CEF/FCS
Vorgezogene Maßnahmen für die Zauneidechse an Bahndämmen und Böschungen, Lerchenfenster für die Feldlerche sowie Quartiere für Fledermäuse, maßgeschneidert nach § 44 BNatSchG und dem niedersächsischen Biotopwertverfahren.
Geschützte Arten im Harlingerland an der ostfriesischen Nordseeküste
Wiesenvögel der Marsch
Das Marschgrünland ist Brutraum für Kiebitz, Uferschnepfe, Rotschenkel und Austernfischer. Wiedervernässung, späte Mahd und Blänken sind typische CEF-Maßnahmen zur Sicherung der Fortpflanzungsstätten.
Mehr zur Art ›Feldlerche
Die offene Feldflur der Geest ist Lebensraum der Feldlerche. Bei Eingriffen in der Agrarlandschaft sichern Lerchenfenster und extensiv genutzte Ackerstreifen als vorgezogene CEF-Maßnahmen ihre Reviere.
Mehr zur Art ›Gast- und Zugvögel im Wattenmeer
Watt und Vorländer sind international bedeutende Rastplätze für Ringelgans, Nonnengans, Alpenstrandläufer und Pfeifente. Ihr Schutz erfolgt über die Nationalpark- und Natura-2000-Kulisse.
Amphibien der Moore und Marsch
Moorfrosch, Kreuzkröte und Laubfrosch besiedeln Moorränder, Grünlandsenken und Kleingewässer. Neu angelegte, besonnte Laichgewässer sind eine häufige Kompensationsmaßnahme.
Mehr zur Art ›Zauneidechse
Bahndämme, Deichböschungen und sandige Säume der Geest bieten der streng geschützten Zauneidechse Lebensraum. Sie ist eine regelmäßige Zielart der artenschutzrechtlichen Prüfung bei Infrastrukturvorhaben.
Mehr zur Art ›Fledermäuse
Alte Baumbestände, Wallhecken und Gebäude in den Dörfern dienen Fledermäusen wie Breitflügel- und Zwergfledermaus als Quartier und Jagdrevier. Quartiershilfen und Gehölzerhalt sichern ihre Ruhestätten.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Windenergie
Ostfriesland zählt zu den windreichsten Regionen Deutschlands. Neubau und Repowering von Windparks sowie deren Zuwegung und Verkabelung lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten sowie artenschutzrechtliche Prüfungen aus.
Netzausbau & Energieinfrastruktur
Umspannwerke, Erdkabel und Leitungstrassen für die Anbindung der Wind- und Offshore-Energie durchqueren Marsch und Geest. Solche Vorhaben erzeugen erheblichen Kompensationsbedarf nach der Eingriffsregelung.
Küstenschutz & Wasserwirtschaft
Deicherhöhungen, Sielbauwerke und Maßnahmen des Küsten- und Hochwasserschutzes sind an der Nordseeküste dauerhaft nötig. Eingriffe in Grünland und Gewässer werden über das Biotopwertverfahren bilanziert und ausgeglichen.
Siedlung, Gewerbe & Tourismus
Wohn- und Gewerbegebiete in Wittmund und Esens sowie touristische Infrastruktur an den Küstenorten und auf den Inseln erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Flächeneigentümer der Region können als Anbieter von Ausgleichsflächen mitwirken.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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