Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand
Niedersachsen · BNatSchG / NAGBNatSchG
Naturraum D26 · D25

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Wittmund

Sofort verfügbare Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Landkreis Wittmund, bewertet nach der Eingriffsregelung des BNatSchG und dem NAGBNatSchG über das Biotopwertverfahren. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für Kompensation im Harlingerland an der ostfriesischen Nordseeküste.

657
km² Kreisfläche
~58k
Einwohner
6
Kommunen (4 Einheits-, 2 Samtgemeinden)
D25/D26
Naturräume
2
Nordseeinseln (Langeoog, Spiekeroog)
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Wittmund im Überblick

Der Landkreis Wittmund liegt im Nordosten Ostfrieslands, im historischen Harlingerland an der niedersächsischen Nordseeküste. Zum Kreisgebiet gehören die Marsch entlang der Küste, die dahinter liegende Geest sowie die Nordseeinseln Langeoog und Spiekeroog. Kreisstadt ist Wittmund. Niedersachsen ist seit 2005 in keine Regierungsbezirke mehr gegliedert.

Naturräumlich hat der Landkreis Anteil an der Ems-Weser-Marsch (D25) mit den fruchtbaren Küstenmarschen sowie an der Ostfriesisch-Oldenburgischen Geest (D26) mit sandigen Geestrücken, Wallhecken und Moorresten. Dieses Nebeneinander von Marsch, Geest und Watt prägt die Böden, den Wasserhaushalt und die Lebensraumausstattung der Region.

Ökologisch ist das Kreisgebiet von herausragender Bedeutung. Watt, Vorländer und Inseln gehören zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und zum UNESCO-Weltnaturerbe, ergänzt durch EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiete. Das Marschgrünland ist Brut- und Rastraum für Wiesenvögel und arktische Gastvögel, auf der Geest liegen Hochmoorreste wie das Ewige Meer.

Die Wirtschaft ist von Landwirtschaft, Tourismus und der Windenergie geprägt. Der starke Ausbau der Wind- und Netzinfrastruktur sowie Maßnahmen des Küstenschutzes erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf. Ausgleich und Ersatz werden in Niedersachsen über die Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG und das NAGBNatSchG bilanziert, gestützt auf das Biotopwertverfahren und die Arbeitshilfen des NLWKN.

Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand

🗺️ Zugehörige Naturräume

D26
Ostfriesisch-Oldenburgische Geest
Zum Naturraum D26 ›
D25
Ems-Weser-Marsch
Zum Naturraum D25 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Wittmund (KS)EsensFriedeburgWesterholtNeuharlingersielWerdumStedesdorfDunumHoltgastMoorwegBlombergLangeoogSpiekeroog

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und UNESCO-Weltnaturerbe mit den Inseln Langeoog und Spiekeroog
  • EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiete an Küste, Watt und Vorland von internationaler Bedeutung
  • Marschgrünland als Brut- und Rastraum für Wiesen- und arktische Gastvögel
  • Hochmoorreste der ostfriesischen Geest, darunter das Ewige Meer im Raum Eversmeer
  • Landschaftsprägende Wallhecken und Kleingewässer der Geest
  • Harle, Tiefs und Sielzüge als Entwässerungs- und Biotopverbundachsen

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und kennt die niedersächsische Kompensationspraxis. Für den Landkreis Wittmund wenden wir die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und dem NAGBNatSchG sowie das Biotopwertverfahren an, gestützt auf die Arbeitshilfen des NLWKN. Wir sichern geeignete Flächen in Marsch und Geest, planen die Aufwertung, etwa als Feuchtgrünland, Moorwiedervernässung oder Wallheckenverbund, und stimmen die Maßnahmen mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises, dem NLWKN und der Nationalparkverwaltung ab. Umsetzung, Pflege und die Dokumentation für das Kompensationsverzeichnis übernehmen wir aus einer Hand. Besteht artenschutzrechtlicher Bedarf nach § 44 BNatSchG, konzipieren wir vorgezogene CEF-Maßnahmen, die die ökologische Funktion für die betroffenen Arten durchgängig sichern.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Wittmund

💧

Feuchtgrünland & Wiesenvogelschutz

Wiedervernässung und Extensivierung von Marschgrünland, Anlage von Blänken und Flachgewässern. Späte Mahd und angepasste Beweidung sichern Brut- und Nahrungsflächen für Kiebitz, Uferschnepfe und Rotschenkel.

🌾

Moorwiedervernässung

Anhebung der Wasserstände auf den Hochmoorresten der ostfriesischen Geest und Rückbau von Entwässerungsgräben. Die Regeneration torfbildender Vegetation dient zugleich dem Klima- und dem Artenschutz.

🌿

Wallhecken & Biotopverbund

Neuanlage und Pflege der landschaftsprägenden Wallhecken auf den Geestrücken. Sie verbinden Felder, Weiden und Kleingewässer zu einem durchgängigen Biotopverbund für Vögel, Kleinsäuger und Insekten.

🐸

Amphibiengewässer

Anlage besonnter Kleingewässer und Blänken in Grünland- und Randlagen als Laichhabitat für Moorfrosch, Kreuzkröte und Laubfrosch, ergänzt um Winterquartiere und Landlebensräume.

💦

Gewässer- & Grabenrenaturierung

Naturnaher Umbau von Tiefs, Sielzügen und der Harle mit Entwicklung von Uferrandstreifen und Röhrichten. Das schafft Wanderkorridore für Fische und Lebensraum für Libellen und Wasservögel.

🦎

Artenschutz CEF/FCS

Vorgezogene Maßnahmen für die Zauneidechse an Bahndämmen und Böschungen, Lerchenfenster für die Feldlerche sowie Quartiere für Fledermäuse, maßgeschneidert nach § 44 BNatSchG und dem niedersächsischen Biotopwertverfahren.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Harlingerland an der ostfriesischen Nordseeküste

🐦

Wiesenvögel der Marsch

Das Marschgrünland ist Brutraum für Kiebitz, Uferschnepfe, Rotschenkel und Austernfischer. Wiedervernässung, späte Mahd und Blänken sind typische CEF-Maßnahmen zur Sicherung der Fortpflanzungsstätten.

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🕊️

Feldlerche

Die offene Feldflur der Geest ist Lebensraum der Feldlerche. Bei Eingriffen in der Agrarlandschaft sichern Lerchenfenster und extensiv genutzte Ackerstreifen als vorgezogene CEF-Maßnahmen ihre Reviere.

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🪿

Gast- und Zugvögel im Wattenmeer

Watt und Vorländer sind international bedeutende Rastplätze für Ringelgans, Nonnengans, Alpenstrandläufer und Pfeifente. Ihr Schutz erfolgt über die Nationalpark- und Natura-2000-Kulisse.

🐸

Amphibien der Moore und Marsch

Moorfrosch, Kreuzkröte und Laubfrosch besiedeln Moorränder, Grünlandsenken und Kleingewässer. Neu angelegte, besonnte Laichgewässer sind eine häufige Kompensationsmaßnahme.

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🦎

Zauneidechse

Bahndämme, Deichböschungen und sandige Säume der Geest bieten der streng geschützten Zauneidechse Lebensraum. Sie ist eine regelmäßige Zielart der artenschutzrechtlichen Prüfung bei Infrastrukturvorhaben.

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🦇

Fledermäuse

Alte Baumbestände, Wallhecken und Gebäude in den Dörfern dienen Fledermäusen wie Breitflügel- und Zwergfledermaus als Quartier und Jagdrevier. Quartiershilfen und Gehölzerhalt sichern ihre Ruhestätten.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

💨

Windenergie

Ostfriesland zählt zu den windreichsten Regionen Deutschlands. Neubau und Repowering von Windparks sowie deren Zuwegung und Verkabelung lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten sowie artenschutzrechtliche Prüfungen aus.

🔌

Netzausbau & Energieinfrastruktur

Umspannwerke, Erdkabel und Leitungstrassen für die Anbindung der Wind- und Offshore-Energie durchqueren Marsch und Geest. Solche Vorhaben erzeugen erheblichen Kompensationsbedarf nach der Eingriffsregelung.

🌊

Küstenschutz & Wasserwirtschaft

Deicherhöhungen, Sielbauwerke und Maßnahmen des Küsten- und Hochwasserschutzes sind an der Nordseeküste dauerhaft nötig. Eingriffe in Grünland und Gewässer werden über das Biotopwertverfahren bilanziert und ausgeglichen.

🏘️

Siedlung, Gewerbe & Tourismus

Wohn- und Gewerbegebiete in Wittmund und Esens sowie touristische Infrastruktur an den Küstenorten und auf den Inseln erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Flächeneigentümer der Region können als Anbieter von Ausgleichsflächen mitwirken.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Wittmund

Der Landkreis hat Anteil an zwei BfN-Naturräumen: der Ems-Weser-Marsch (D25) mit den Küstenmarschen und der Ostfriesisch-Oldenburgischen Geest (D26) mit Geestrücken, Wallhecken und Moorresten. Für die Bilanzierung nach dem niedersächsischen Biotopwertverfahren ist die Lage des Eingriffs im jeweiligen Naturraum wichtig. greeNature ordnet den Eingriffsort für Sie ein.
Niedersachsen hat keine eigene Kompensationsverordnung erlassen. Maßgeblich sind die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und das NAGBNatSchG. Eingriff und Ausgleich werden über das Biotopwertverfahren in Werteinheiten (Ökopunkten) bilanziert, gestützt auf die Arbeitshilfen des NLWKN. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächenbereitstellung, Maßnahmenplanung und die Abstimmung mit der Behörde.
Untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Wittmund, Fachbereich Umwelt, Schlossstraße 9 (Verwaltungsgebäude III), 26409 Wittmund. Für Vorhaben in der Nationalpark- und Natura-2000-Kulisse ist zusätzlich der NLWKN mit der Nationalparkverwaltung beteiligt. greeNature koordiniert alle Abstimmungen für Sie.
Zum Charakter der Region passen die Wiedervernässung und Extensivierung von Marschgrünland für Wiesenvögel, die Wiedervernässung von Hochmoorresten der Geest, die Neuanlage und Pflege von Wallhecken, die Renaturierung von Tiefs und der Harle sowie die Anlage von Kleingewässern für Amphibien. Ergänzend kommen Artenschutzmaßnahmen für Zauneidechse und Feldlerche hinzu.
Watt, Vorländer und Inseln gehören zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, zum UNESCO-Weltnaturerbe und zu Natura-2000-Gebieten. Eingriffe sind hier weitgehend ausgeschlossen, Kompensation findet in der Regel außerhalb der Schutzkulisse statt. Bei betroffenen FFH-Lebensraumtypen oder Arten können zusätzlich Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) erforderlich werden. greeNature berät zu den naturschutzrechtlichen Anforderungen.
Ja. Besonders geeignet sind Marschgrünland mit Potenzial für Wiedervernässung, feuchte Senken für Wiesenvögel und Flächen an Mooren, Tiefs und Wallhecken. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung, in vielen Fällen ist eine angepasste Weiterbewirtschaftung möglich. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege, Monitoring und die Kosten.
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