Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche
Niedersachsen · BNatSchG / NAGBNatSchG
Naturraum D25

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Wilhelmshaven

Ökopunkte und Full-Service-Kompensation in der kreisfreien Stadt Wilhelmshaven, bewertet nach dem niedersächsischen Biotopwertverfahren auf Grundlage des NAGBNatSchG. greeNature begleitet Vorhabenträger von der Marsch am Jadebusen bis zu den Groden am Wattenmeer, bundesweit tätig und mit dem Kompensationsrecht in Niedersachsen vertraut.

107,11 km²
Stadtfläche
rund 76.000
Einwohner
5 Stadtbereiche, 24 Stadtteile
Gliederung
D25, D26, D21
Naturräume
JadeWeserPort, einziger deutscher Tiefwasserhafen
Hafen
Stadt und Ökologie

Die Stadt Wilhelmshaven im Überblick

Wilhelmshaven ist eine kreisfreie Stadt an der niedersächsischen Nordseeküste, unmittelbar am Jadebusen gelegen. Auf rund 107 Quadratkilometern leben etwa 76.000 Menschen, das Stadtgebiet gliedert sich für statistische Zwecke in fünf Stadtbereiche (Süd, Mitte, West, Nord und Ost) mit insgesamt 24 Stadtteilen. Wilhelmshaven ist der größte Marinestützpunkt Deutschlands und Standort des JadeWeserPort, des einzigen deutschen Tiefwasserhafens. Da Niedersachsen keine Regierungsbezirke führt, untersteht die Stadt unmittelbar dem Land.

Naturräumlich gehört das Stadtgebiet überwiegend zur Ems-Weser-Marsch (Naturraum D25), im Norden um Sengwarden und Fedderwarden reicht die Ostfriesisch-Oldenburgische Geest (D26) heran, die Küstensäume am Jadebusen zählen zur Nordsee-Küste (D21). Die Wattflächen des Jadebusens sind Teil des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer. Mit dem Voslapper Groden Nord und Süd liegen im Stadtgebiet großflächige Röhricht- und Feuchtgebiete, die als EU-Vogelschutz- und Naturschutzgebiete zum Netz Natura 2000 gehören.

Eingriffe in Natur und Landschaft folgen den §§ 13 bis 15 BNatSchG, in Niedersachsen konkretisiert durch das NAGBNatSchG. Vermeidbare Beeinträchtigungen sind zu unterlassen, unvermeidbare auszugleichen oder zu ersetzen. Die Bilanzierung von Eingriff und Kompensation erfolgt über das Biotopwertverfahren, dessen Wertpunkte umgangssprachlich als Ökopunkte bezeichnet werden. Unabhängig davon ist der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG zu prüfen, bei dem vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich werden können.

Der Nutzungsdruck ist hoch, weil Hafenwirtschaft, Marine, Petrochemie im ChemCoast Park sowie die Energieinfrastruktur mit LNG-Terminals und geplanten Wasserstoffvorhaben Flächen beanspruchen. Zugleich bieten versiegelte Hafen- und Industrieflächen sowie das Marschgrünland im Umland Potenzial für Ausgleichsmaßnahmen. Über ein Ökokonto lassen sich solche Maßnahmen vorausplanen und einem späteren Eingriff rechtssicher zuordnen.

Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D25
Ems-Weser-Marsch
Zum Naturraum D25 ›

📍 Stadtteile

Innenstadt (KS)BantHeppensNeuendeSiebethsburgRüstersielAltengrodenFedderwardergrodenVoslappSengwardenFedderwardenAldenburg

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Die Wattflächen des Jadebusens gehören zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, einer besonders strengen Schutzkulisse mit hohen Anforderungen an Eingriffe im Umfeld.
  • Der Voslapper Groden Nord und Süd ist ein EU-Vogelschutz- und Naturschutzgebiet mit ausgedehnten Röhrichten, das für Röhrichtbrüter wie die Rohrdommel landesweit bedeutend ist.
  • Der Banter See, ein ehemaliges Hafenbecken, bildet ein großes stadtnahes Gewässer mit Uferzonen und Bedeutung für Wasser- und Rastvögel.
  • Marschgrünland und die Groden sind Lebensraum für Wiesen- und Watvögel, Feuchtgrünland ist eine bevorzugte Form des Ausgleichs.
  • Ein hoher Anteil versiegelter Hafen-, Industrie- und Militärflächen eröffnet Potenzial für Entsiegelung und Biotopaufwertung im Stadtgebiet.
  • Zuständig für die Eingriffsregelung ist die Untere Naturschutzbehörde im Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Wilhelmshaven.
  • Der Ausbau von Hafen, Energieinfrastruktur und Industrie erhöht den Kompensationsbedarf und den Nutzen vorausgeplanter Ökokonto-Flächen.

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem niedersächsischen Kompensationssystem vertraut. Wir arbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Wilhelmshaven und dem NLWKN zusammen, kennen das Biotopwertverfahren mit Ökopunkten, die einschlägigen NLWKN-Arbeitshilfen sowie die Besonderheiten der küsten- und hafengeprägten Landschaft am Jadebusen. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben durchgehend.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Wilhelmshaven

🧱

Entsiegelung im Stadtgebiet

Rückbau nicht mehr genutzter versiegelter Hafen-, Gewerbe- und Militärflächen und Umwandlung in durchlässige, begrünte oder naturnahe Flächen. Entsiegelung erreicht im Biotopwertverfahren spürbare Aufwertungen und verbessert Versickerung und Kleinklima im dicht bebauten Stadtraum.

🌊

Gewässerrenaturierung

Naturnahe Umgestaltung von Grodengräben, Sielzügen und der Maade sowie Aufwertung von Uferzonen am Banter See. Rückbau von Uferverbauungen, Anlage von Randstreifen und flachen Ufern schafft Lebensraum für Fische, Amphibien, Libellen und Wasservögel.

🪶

Röhricht- und Feuchtbiotopentwicklung

Entwicklung von Röhrichten, Feuchtsenken und Kleingewässern in den Groden nach dem Vorbild des Voslapper Grodens. Solche Strukturen sind Lebensraum für Röhrichtbrüter und werten wechselfeuchte Standorte dauerhaft auf.

🌾

Grünlandaufwertung im Umland

Entwicklung von artenreichem Feucht- und Extensivgrünland auf Marschstandorten. Angepasste Mahdtermine, reduzierte Düngung und die Anlage von Blänken schaffen Brut- und Nahrungshabitate für Wiesen- und Watvögel und heben den Biotopwert an.

🐸

Kleingewässer und Blänken

Anlage und Wiederherstellung flacher Blänken und Kleingewässer als Laich- und Nahrungshabitat für Amphibien sowie als Rast- und Nahrungsfläche für Vögel im Marsch- und Grodenland.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse in Gebäuden und Altbaumbeständen, Nisthilfen sowie Ersatzhabitate für Amphibien und Brutvögel, abgestimmt auf das jeweilige Vorhaben.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Jadestadt an der Nordsee, Marsch und Wattenmeer am Jadebusen

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Wiesen- und Watvögel

Kiebitz und weitere Wiesenvögel brüten auf den feuchten Grünländern der Marsch und in den Groden. Als Bodenbrüter reagieren sie empfindlich auf Entwässerung und Nutzungsintensivierung, weshalb Feuchtgrünland und Blänken einen Schwerpunkt der Kompensation bilden.

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🌾

Feldlerche

Die Feldlerche besiedelt offene Grünland- und Ackerflächen im Stadtumland. Bestandsrückgänge durch intensive Nutzung machen Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Randstreifen zu bewährten Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.

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🪶

Röhricht- und Wasservögel

Die Röhrichte des Voslapper Grodens beherbergen Arten wie Rohrdommel, Blaukehlchen und Tüpfelsumpfhuhn. Entwicklung und Pflege großflächiger Röhrichte und flacher Gewässer sichern diese anspruchsvollen Lebensräume.

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Amphibien in Groden und Kleingewässern

Kröten, Frösche und Molche besiedeln Blänken, Grodengewässer und wechselfeuchte Senken. Neue oder wiederhergestellte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern die Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.

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Fledermäuse in Stadt und Hafen

Gebäude, alte Baumbestände und Hafenanlagen bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Abriss oder Baumfällung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

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Eisvogel an Gewässern

Naturnahe Ufer am Banter See sowie an Sielzügen und Grodengräben bieten dem Eisvogel Steilwände zum Brüten. Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen sind typische CEF-Maßnahmen bei Gewässereingriffen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏗️

Hafen- und Industrieausbau

Erweiterungen am JadeWeserPort, im ChemCoast Park und an den Hafenanlagen beanspruchen Flächen und lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die über Ökopunkte gedeckt werden können. Bereits der Bau des JadeWeserPort war mit umfangreichen Kompensationsflächen verbunden.

💨

Energieinfrastruktur

Die LNG-Terminals, geplante Wasserstoff- und Importvorhaben sowie die zugehörigen Leitungs- und Netzanschlüsse erzeugen Kompensationsbedarf und machen häufig artenschutzrechtliche Prüfungen sowie CEF- und FCS-Maßnahmen erforderlich.

🏘️

Wohn- und Gewerbeentwicklung

Innenentwicklung, neue Wohn- und Gewerbegebiete sowie die Umnutzung von Konversionsflächen führen zu Eingriffen, deren naturschutzrechtliche Kompensation sich über bevorratete Ökopunkte effizient abdecken lässt.

🛣️

Verkehr und Hafenanbindung

Der Ausbau von Straßen, Bahnanbindungen und Logistikflächen für den Hafen sowie Brücken- und Wegebauwerke lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die frühzeitig eingeplant werden sollten.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Wilhelmshaven

In Niedersachsen wird die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und dem NAGBNatSchG über das Biotopwertverfahren umgesetzt. Der Wert von Eingriff und Kompensation wird in Wertpunkten (Ökopunkten) bilanziert, Grundlage sind die Arbeitshilfen des NLWKN. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächenzuordnung, Behördenabstimmung und Dokumentation.
Als kreisfreie Stadt ist Wilhelmshaven selbst Untere Naturschutzbehörde. Zuständig ist der Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Wilhelmshaven, Freiligrathstraße 420, 26386 Wilhelmshaven. Bei überörtlich bedeutsamen Fragen sowie bei Natura-2000-Belangen wirkt zusätzlich der NLWKN mit. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen für Sie.
Wilhelmshaven gehört überwiegend zur Ems-Weser-Marsch (D25), im Norden reicht die Ostfriesisch-Oldenburgische Geest (D26) heran, die Küstensäume am Jadebusen zählen zur Nordsee-Küste (D21). Für die Bilanzierung eines Eingriffs ist die genaue naturräumliche Zuordnung entscheidend, greeNature ermittelt diese für Ihr Vorhaben.
Typische Auslöser sind der Ausbau von Hafen und Industrie am JadeWeserPort und im ChemCoast Park, Energievorhaben wie LNG- und Wasserstoffprojekte samt Netzanschlüssen, Wohn- und Gewerbebau sowie Verkehrs- und Infrastrukturmaßnahmen. Der Ausgleich lässt sich über bevorratete Ökopunkte aus einem Ökokonto abdecken.
Aufgrund der Lage sind besonders geeignet: Entsiegelung versiegelter Hafen- und Gewerbeflächen, Renaturierung von Grodengräben, Sielzügen und Uferzonen, Entwicklung von Röhrichten und Feuchtbiotopen, Aufwertung von Marschgrünland für Wiesenvögel sowie Anlage von Kleingewässern. Hinzu kommen artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen.
Die Wattflächen des Jadebusens gehören zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, der Voslapper Groden ist EU-Vogelschutz- und Naturschutzgebiet. Eingriffe mit möglicher Beeinträchtigung erfordern eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG, gegebenenfalls sind Kohärenzsicherungs- oder FCS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG nötig. greeNature prüft die Betroffenheit und stimmt die Maßnahmen mit der Behörde ab.
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