
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Wilhelmshaven
Ökopunkte und Full-Service-Kompensation in der kreisfreien Stadt Wilhelmshaven, bewertet nach dem niedersächsischen Biotopwertverfahren auf Grundlage des NAGBNatSchG. greeNature begleitet Vorhabenträger von der Marsch am Jadebusen bis zu den Groden am Wattenmeer, bundesweit tätig und mit dem Kompensationsrecht in Niedersachsen vertraut.
Die Stadt Wilhelmshaven im Überblick
Wilhelmshaven ist eine kreisfreie Stadt an der niedersächsischen Nordseeküste, unmittelbar am Jadebusen gelegen. Auf rund 107 Quadratkilometern leben etwa 76.000 Menschen, das Stadtgebiet gliedert sich für statistische Zwecke in fünf Stadtbereiche (Süd, Mitte, West, Nord und Ost) mit insgesamt 24 Stadtteilen. Wilhelmshaven ist der größte Marinestützpunkt Deutschlands und Standort des JadeWeserPort, des einzigen deutschen Tiefwasserhafens. Da Niedersachsen keine Regierungsbezirke führt, untersteht die Stadt unmittelbar dem Land.
Naturräumlich gehört das Stadtgebiet überwiegend zur Ems-Weser-Marsch (Naturraum D25), im Norden um Sengwarden und Fedderwarden reicht die Ostfriesisch-Oldenburgische Geest (D26) heran, die Küstensäume am Jadebusen zählen zur Nordsee-Küste (D21). Die Wattflächen des Jadebusens sind Teil des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer. Mit dem Voslapper Groden Nord und Süd liegen im Stadtgebiet großflächige Röhricht- und Feuchtgebiete, die als EU-Vogelschutz- und Naturschutzgebiete zum Netz Natura 2000 gehören.
Eingriffe in Natur und Landschaft folgen den §§ 13 bis 15 BNatSchG, in Niedersachsen konkretisiert durch das NAGBNatSchG. Vermeidbare Beeinträchtigungen sind zu unterlassen, unvermeidbare auszugleichen oder zu ersetzen. Die Bilanzierung von Eingriff und Kompensation erfolgt über das Biotopwertverfahren, dessen Wertpunkte umgangssprachlich als Ökopunkte bezeichnet werden. Unabhängig davon ist der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG zu prüfen, bei dem vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich werden können.
Der Nutzungsdruck ist hoch, weil Hafenwirtschaft, Marine, Petrochemie im ChemCoast Park sowie die Energieinfrastruktur mit LNG-Terminals und geplanten Wasserstoffvorhaben Flächen beanspruchen. Zugleich bieten versiegelte Hafen- und Industrieflächen sowie das Marschgrünland im Umland Potenzial für Ausgleichsmaßnahmen. Über ein Ökokonto lassen sich solche Maßnahmen vorausplanen und einem späteren Eingriff rechtssicher zuordnen.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D25 ›
📍 Stadtteile
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Die Wattflächen des Jadebusens gehören zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, einer besonders strengen Schutzkulisse mit hohen Anforderungen an Eingriffe im Umfeld.
- Der Voslapper Groden Nord und Süd ist ein EU-Vogelschutz- und Naturschutzgebiet mit ausgedehnten Röhrichten, das für Röhrichtbrüter wie die Rohrdommel landesweit bedeutend ist.
- Der Banter See, ein ehemaliges Hafenbecken, bildet ein großes stadtnahes Gewässer mit Uferzonen und Bedeutung für Wasser- und Rastvögel.
- Marschgrünland und die Groden sind Lebensraum für Wiesen- und Watvögel, Feuchtgrünland ist eine bevorzugte Form des Ausgleichs.
- Ein hoher Anteil versiegelter Hafen-, Industrie- und Militärflächen eröffnet Potenzial für Entsiegelung und Biotopaufwertung im Stadtgebiet.
- Zuständig für die Eingriffsregelung ist die Untere Naturschutzbehörde im Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Wilhelmshaven.
- Der Ausbau von Hafen, Energieinfrastruktur und Industrie erhöht den Kompensationsbedarf und den Nutzen vorausgeplanter Ökokonto-Flächen.
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und mit dem niedersächsischen Kompensationssystem vertraut. Wir arbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Wilhelmshaven und dem NLWKN zusammen, kennen das Biotopwertverfahren mit Ökopunkten, die einschlägigen NLWKN-Arbeitshilfen sowie die Besonderheiten der küsten- und hafengeprägten Landschaft am Jadebusen. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben durchgehend.
Typische Maßnahmen in der Stadt Wilhelmshaven
Entsiegelung im Stadtgebiet
Rückbau nicht mehr genutzter versiegelter Hafen-, Gewerbe- und Militärflächen und Umwandlung in durchlässige, begrünte oder naturnahe Flächen. Entsiegelung erreicht im Biotopwertverfahren spürbare Aufwertungen und verbessert Versickerung und Kleinklima im dicht bebauten Stadtraum.
Gewässerrenaturierung
Naturnahe Umgestaltung von Grodengräben, Sielzügen und der Maade sowie Aufwertung von Uferzonen am Banter See. Rückbau von Uferverbauungen, Anlage von Randstreifen und flachen Ufern schafft Lebensraum für Fische, Amphibien, Libellen und Wasservögel.
Röhricht- und Feuchtbiotopentwicklung
Entwicklung von Röhrichten, Feuchtsenken und Kleingewässern in den Groden nach dem Vorbild des Voslapper Grodens. Solche Strukturen sind Lebensraum für Röhrichtbrüter und werten wechselfeuchte Standorte dauerhaft auf.
Grünlandaufwertung im Umland
Entwicklung von artenreichem Feucht- und Extensivgrünland auf Marschstandorten. Angepasste Mahdtermine, reduzierte Düngung und die Anlage von Blänken schaffen Brut- und Nahrungshabitate für Wiesen- und Watvögel und heben den Biotopwert an.
Kleingewässer und Blänken
Anlage und Wiederherstellung flacher Blänken und Kleingewässer als Laich- und Nahrungshabitat für Amphibien sowie als Rast- und Nahrungsfläche für Vögel im Marsch- und Grodenland.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse in Gebäuden und Altbaumbeständen, Nisthilfen sowie Ersatzhabitate für Amphibien und Brutvögel, abgestimmt auf das jeweilige Vorhaben.
Geschützte Arten im Jadestadt an der Nordsee, Marsch und Wattenmeer am Jadebusen
Wiesen- und Watvögel
Kiebitz und weitere Wiesenvögel brüten auf den feuchten Grünländern der Marsch und in den Groden. Als Bodenbrüter reagieren sie empfindlich auf Entwässerung und Nutzungsintensivierung, weshalb Feuchtgrünland und Blänken einen Schwerpunkt der Kompensation bilden.
Mehr zur Art ›Feldlerche
Die Feldlerche besiedelt offene Grünland- und Ackerflächen im Stadtumland. Bestandsrückgänge durch intensive Nutzung machen Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Randstreifen zu bewährten Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.
Mehr zur Art ›Röhricht- und Wasservögel
Die Röhrichte des Voslapper Grodens beherbergen Arten wie Rohrdommel, Blaukehlchen und Tüpfelsumpfhuhn. Entwicklung und Pflege großflächiger Röhrichte und flacher Gewässer sichern diese anspruchsvollen Lebensräume.
Amphibien in Groden und Kleingewässern
Kröten, Frösche und Molche besiedeln Blänken, Grodengewässer und wechselfeuchte Senken. Neue oder wiederhergestellte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern die Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Stadt und Hafen
Gebäude, alte Baumbestände und Hafenanlagen bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Abriss oder Baumfällung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Gewässern
Naturnahe Ufer am Banter See sowie an Sielzügen und Grodengräben bieten dem Eisvogel Steilwände zum Brüten. Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen sind typische CEF-Maßnahmen bei Gewässereingriffen.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Hafen- und Industrieausbau
Erweiterungen am JadeWeserPort, im ChemCoast Park und an den Hafenanlagen beanspruchen Flächen und lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die über Ökopunkte gedeckt werden können. Bereits der Bau des JadeWeserPort war mit umfangreichen Kompensationsflächen verbunden.
Energieinfrastruktur
Die LNG-Terminals, geplante Wasserstoff- und Importvorhaben sowie die zugehörigen Leitungs- und Netzanschlüsse erzeugen Kompensationsbedarf und machen häufig artenschutzrechtliche Prüfungen sowie CEF- und FCS-Maßnahmen erforderlich.
Wohn- und Gewerbeentwicklung
Innenentwicklung, neue Wohn- und Gewerbegebiete sowie die Umnutzung von Konversionsflächen führen zu Eingriffen, deren naturschutzrechtliche Kompensation sich über bevorratete Ökopunkte effizient abdecken lässt.
Verkehr und Hafenanbindung
Der Ausbau von Straßen, Bahnanbindungen und Logistikflächen für den Hafen sowie Brücken- und Wegebauwerke lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die frühzeitig eingeplant werden sollten.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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