
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Wesermarsch
Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten für die Wesermarsch. greeNature solutions begleitet Vorhabenträger als Full-Service-Partner durch die Kompensation nach niedersächsischem Naturschutzrecht (Biotopwertverfahren) im Raum Unterweser und Jadebusen.
Der Landkreis Wesermarsch im Überblick
Der Landkreis Wesermarsch liegt im Nordwesten Niedersachsens, westlich der Weser zwischen Bremen und der Wesermündung. Prägend ist die weite Grünlandmarsch, ein von Deichen geschütztes, tief liegendes Kulturland mit einem dichten Netz aus Gräben, Grüppen und Sielen. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Brake (Unterweser), größte Stadt ist Nordenham. Regierungsbezirke gibt es in Niedersachsen seit 2004 nicht mehr.
Naturräumlich gehört der Landkreis fast vollständig zu den Ems- und Wesermarschen (BfN-Großlandschaft D25). Die Böden sind überwiegend Klei- und Niedermoorstandorte des Sietlandes, entstanden durch Sedimentation von Nordsee und Weser. Diese offene, gewässerreiche Landschaft ist Lebensraum für europaweit bedeutende Wiesenvogelbestände.
Ökologisch besonders wertvoll sind die Küsten- und Übergangsbereiche am Jadebusen und an der Unterweser. Das Niedersächsische Wattenmeer (Nationalpark und Biosphärenreservat) sowie die Tideweser bilden ein zusammenhängendes System aus Watt, Salzwiesen, Brackwasserröhrichten und Feuchtgrünland. Zahlreiche Flächen sind als FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete Teil von Natura 2000.
Wirtschaftlich ist die Wesermarsch durch Seehäfen, Schiffbau und maritime Industrie an der Unterweser (Brake, Nordenham, Elsfleth, Lemwerder), durch Aluminiumproduktion in Nordenham sowie durch einen starken Ausbau der Windenergie an Land geprägt. Hafenausbau, Netzanbindung der Offshore-Windparks und Küstenschutz erzeugen regelmäßig erheblichen Kompensationsbedarf nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG.

🗺️ Zugehörige Naturräume
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📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Nationalpark und Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer am Jadebusen und an der Butjadinger Küste
- Unterweser als FFH-Tidegewässer mit Brackwasserröhrichten und Wanderfischen
- EU-Vogelschutzgebiete der Marschen mit international bedeutenden Brut- und Rastbeständen von Wiesenvögeln
- Weiträumige Grünlandmarsch mit dichtem Netz aus Gräben, Grüppen und Blänken
- Sietland auf Niedermoor- und Kleiböden mit hoher Klimaschutzrelevanz durch Torferhalt
- Deiche und Salzwiesen als Küstenschutzlinie entlang von Weser und Jadebusen
✅ greeNature vor Ort
greeNature solutions ist bundesweit tätig und betreut Vorhabenträger in ganz Niedersachsen. Wir arbeiten mit dem Biotopwertverfahren nach NAGBNatSchG und den Arbeitshilfen des NLWKN, stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde in Brake ab und kennen die naturschutzfachlichen Anforderungen der Wesermarsch aus der Projektpraxis.
Typische Maßnahmen im Landkreis Wesermarsch
Feuchtgrünland und Wiesenvögel
Extensivierung der Grünlandnutzung mit angehobenen Grabenwasserständen und später Mahd, um Brutlebensräume für Wiesenvögel wie Kiebitz und Uferschnepfe zu sichern. Die Aufwertung wird über das niedersächsische Biotopwertverfahren in Wertpunkte umgerechnet.
Blänken und Kleingewässer
Anlage flacher Blänken, Grüppen und Kleingewässer im Marschgrünland als Laich- und Nahrungshabitat für Amphibien und den Kammmolch sowie als Nahrungsfläche für Watvögel.
Wiedervernässung im Sietland
Anhebung der Wasserstände auf Niedermoor- und Kleiböden durch Grabenstau und Sohlschwellen. Das schützt die Torfkörper, mindert Treibhausgasemissionen und erhöht den ökologischen Wert der Fläche.
Naturnahe Tideufer
Entwicklung von Röhrichten, Prielen und flachen Uferzonen an der Unterweser und ihren Nebengewässern zugunsten von Röhrichtbrütern, Fischen und der Gewässerdynamik.
Kopfweiden und Wallhecken
Pflanzung und Pflege von Kopfweiden, Feldhecken und Wallhecken am Geestrand und entlang der Wege als Vernetzungselemente und Quartier für Fledermäuse und Vögel.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Fledermausquartiere, Amphibienleiteinrichtungen und die Aufwertung von Deichflächen für die Zauneidechse, fachlich hergeleitet und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Geschützte Arten im Wesermarsch an der Unterweser
Kiebitz
Charakterart der offenen Wesermarsch, brütet in feuchtem Extensivgrünland und auf Ackerrandflächen, im Bestand europaweit stark rückläufig.
Mehr zur Art ›Feldlerche
Bodenbrüter der offenen Marschlandschaft, profitiert von extensiv genutztem Grünland und blütenreichen Randstreifen.
Mehr zur Art ›Amphibien
Die Grabensysteme, Grüppen und Blänken der Marsch beherbergen Arten wie Moorfrosch und Laubfrosch, die auf vernetzte Kleingewässer angewiesen sind.
Mehr zur Art ›Kammmolch
Nach Anhang der FFH-Richtlinie geschützt, besiedelt fischfreie, gut besonnte Kleingewässer im Grünland.
Mehr zur Art ›Fledermäuse
Jagen über Gräben, Grünland und Gehölzreihen; Kopfweiden und Gebäude dienen als Quartier. Streng geschützt nach § 44 BNatSchG.
Mehr zur Art ›Eisvogel
Besiedelt naturnahe Ufer an Unterweser und Grabenrändern mit ausreichend Kleinfischbestand und Steilwänden für die Bruthöhle.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Windenergie und Repowering
Neubau und Repowering von Windenergieanlagen an Land lösen Eingriffe in Landschaftsbild und Avifauna aus, die über Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden.
Hafen- und Werftausbau
Der Ausbau der Seehäfen und Werftstandorte an der Unterweser (Brake, Nordenham, Elsfleth, Lemwerder) greift in Ufer, Grünland und Gewässer ein.
Netzausbau und Umspannwerke
Leitungstrassen, Konverter und Umspannwerke für die Netzanbindung der Offshore-Windparks führen zu Kompensationsbedarf entlang der Küste.
Küstenschutz und Deichbau
Deichverstärkungen und Küstenschutzmaßnahmen sichern das tief liegende Marschland und erfordern eine naturschutzfachliche Kompensation.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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