Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung
Niedersachsen · BNatSchG / NAGBNatSchG
Naturraum D25

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Wesermarsch

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten für die Wesermarsch. greeNature solutions begleitet Vorhabenträger als Full-Service-Partner durch die Kompensation nach niedersächsischem Naturschutzrecht (Biotopwertverfahren) im Raum Unterweser und Jadebusen.

824,78
km² Kreisfläche
~89.000
Einwohner
9
Städte und Gemeinden
D25
Naturraum Ems- und Wesermarschen
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Wesermarsch im Überblick

Der Landkreis Wesermarsch liegt im Nordwesten Niedersachsens, westlich der Weser zwischen Bremen und der Wesermündung. Prägend ist die weite Grünlandmarsch, ein von Deichen geschütztes, tief liegendes Kulturland mit einem dichten Netz aus Gräben, Grüppen und Sielen. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Brake (Unterweser), größte Stadt ist Nordenham. Regierungsbezirke gibt es in Niedersachsen seit 2004 nicht mehr.

Naturräumlich gehört der Landkreis fast vollständig zu den Ems- und Wesermarschen (BfN-Großlandschaft D25). Die Böden sind überwiegend Klei- und Niedermoorstandorte des Sietlandes, entstanden durch Sedimentation von Nordsee und Weser. Diese offene, gewässerreiche Landschaft ist Lebensraum für europaweit bedeutende Wiesenvogelbestände.

Ökologisch besonders wertvoll sind die Küsten- und Übergangsbereiche am Jadebusen und an der Unterweser. Das Niedersächsische Wattenmeer (Nationalpark und Biosphärenreservat) sowie die Tideweser bilden ein zusammenhängendes System aus Watt, Salzwiesen, Brackwasserröhrichten und Feuchtgrünland. Zahlreiche Flächen sind als FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete Teil von Natura 2000.

Wirtschaftlich ist die Wesermarsch durch Seehäfen, Schiffbau und maritime Industrie an der Unterweser (Brake, Nordenham, Elsfleth, Lemwerder), durch Aluminiumproduktion in Nordenham sowie durch einen starken Ausbau der Windenergie an Land geprägt. Hafenausbau, Netzanbindung der Offshore-Windparks und Küstenschutz erzeugen regelmäßig erheblichen Kompensationsbedarf nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG.

Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung

🗺️ Zugehörige Naturräume

D25
Ems-Weser-Marsch
Zum Naturraum D25 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Brake (Unterweser) (KS)NordenhamElsflethButjadingenStadlandJadeOvelgönneBerneLemwerder

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Nationalpark und Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer am Jadebusen und an der Butjadinger Küste
  • Unterweser als FFH-Tidegewässer mit Brackwasserröhrichten und Wanderfischen
  • EU-Vogelschutzgebiete der Marschen mit international bedeutenden Brut- und Rastbeständen von Wiesenvögeln
  • Weiträumige Grünlandmarsch mit dichtem Netz aus Gräben, Grüppen und Blänken
  • Sietland auf Niedermoor- und Kleiböden mit hoher Klimaschutzrelevanz durch Torferhalt
  • Deiche und Salzwiesen als Küstenschutzlinie entlang von Weser und Jadebusen

✅ greeNature vor Ort

greeNature solutions ist bundesweit tätig und betreut Vorhabenträger in ganz Niedersachsen. Wir arbeiten mit dem Biotopwertverfahren nach NAGBNatSchG und den Arbeitshilfen des NLWKN, stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde in Brake ab und kennen die naturschutzfachlichen Anforderungen der Wesermarsch aus der Projektpraxis.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Wesermarsch

🌾

Feuchtgrünland und Wiesenvögel

Extensivierung der Grünlandnutzung mit angehobenen Grabenwasserständen und später Mahd, um Brutlebensräume für Wiesenvögel wie Kiebitz und Uferschnepfe zu sichern. Die Aufwertung wird über das niedersächsische Biotopwertverfahren in Wertpunkte umgerechnet.

💧

Blänken und Kleingewässer

Anlage flacher Blänken, Grüppen und Kleingewässer im Marschgrünland als Laich- und Nahrungshabitat für Amphibien und den Kammmolch sowie als Nahrungsfläche für Watvögel.

🌊

Wiedervernässung im Sietland

Anhebung der Wasserstände auf Niedermoor- und Kleiböden durch Grabenstau und Sohlschwellen. Das schützt die Torfkörper, mindert Treibhausgasemissionen und erhöht den ökologischen Wert der Fläche.

🪺

Naturnahe Tideufer

Entwicklung von Röhrichten, Prielen und flachen Uferzonen an der Unterweser und ihren Nebengewässern zugunsten von Röhrichtbrütern, Fischen und der Gewässerdynamik.

🌳

Kopfweiden und Wallhecken

Pflanzung und Pflege von Kopfweiden, Feldhecken und Wallhecken am Geestrand und entlang der Wege als Vernetzungselemente und Quartier für Fledermäuse und Vögel.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Fledermausquartiere, Amphibienleiteinrichtungen und die Aufwertung von Deichflächen für die Zauneidechse, fachlich hergeleitet und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Wesermarsch an der Unterweser

🐦

Kiebitz

Charakterart der offenen Wesermarsch, brütet in feuchtem Extensivgrünland und auf Ackerrandflächen, im Bestand europaweit stark rückläufig.

Mehr zur Art ›
🕊️

Feldlerche

Bodenbrüter der offenen Marschlandschaft, profitiert von extensiv genutztem Grünland und blütenreichen Randstreifen.

Mehr zur Art ›
🐸

Amphibien

Die Grabensysteme, Grüppen und Blänken der Marsch beherbergen Arten wie Moorfrosch und Laubfrosch, die auf vernetzte Kleingewässer angewiesen sind.

Mehr zur Art ›
🦎

Kammmolch

Nach Anhang der FFH-Richtlinie geschützt, besiedelt fischfreie, gut besonnte Kleingewässer im Grünland.

Mehr zur Art ›
🦇

Fledermäuse

Jagen über Gräben, Grünland und Gehölzreihen; Kopfweiden und Gebäude dienen als Quartier. Streng geschützt nach § 44 BNatSchG.

Mehr zur Art ›
🐟

Eisvogel

Besiedelt naturnahe Ufer an Unterweser und Grabenrändern mit ausreichend Kleinfischbestand und Steilwänden für die Bruthöhle.

Mehr zur Art ›
Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🌬️

Windenergie und Repowering

Neubau und Repowering von Windenergieanlagen an Land lösen Eingriffe in Landschaftsbild und Avifauna aus, die über Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden.

⚓

Hafen- und Werftausbau

Der Ausbau der Seehäfen und Werftstandorte an der Unterweser (Brake, Nordenham, Elsfleth, Lemwerder) greift in Ufer, Grünland und Gewässer ein.

🔌

Netzausbau und Umspannwerke

Leitungstrassen, Konverter und Umspannwerke für die Netzanbindung der Offshore-Windparks führen zu Kompensationsbedarf entlang der Küste.

🛡️

Küstenschutz und Deichbau

Deichverstärkungen und Küstenschutzmaßnahmen sichern das tief liegende Marschland und erfordern eine naturschutzfachliche Kompensation.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Wesermarsch

Grundlage ist das niedersächsische Naturschutzrecht (NAGBNatSchG) in Verbindung mit den §§ 13 bis 15 BNatSchG. Die Bilanzierung erfolgt über das Biotopwertverfahren, bei dem der Zustand vor und nach der Maßnahme in Wertpunkte gefasst wird. Als fachliche Grundlage dienen die Arbeitshilfen des NLWKN. Die bayerische BayKompV gilt hier nicht.
Für die meisten Eingriffe ist die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Wesermarsch in Brake zuständig. Bei bestimmten Vorhaben, etwa an Bundeswasserstraßen oder in Natura-2000-Gebieten, sind die höhere Naturschutzbehörde oder der NLWKN beteiligt.
Über ein Ökokonto lassen sich Kompensationsmaßnahmen zeitlich vorziehen und bevorraten. Die Maßnahme wird von der zuständigen Behörde anerkannt und in Wertpunkten geführt, die später einem konkreten Eingriff zugeordnet werden. Das schafft Planungssicherheit für Vorhabenträger.
Unabhängig von der Eingriffsbilanz sind die Verbote des § 44 BNatSchG für besonders und streng geschützte Arten zu beachten. Sind Arten wie Wiesenvögel oder Fledermäuse betroffen, können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich werden, um den Erhaltungszustand der lokalen Population zu wahren (FCS).
Kompensation soll möglichst im betroffenen Naturraum erfolgen, hier den Ems- und Wesermarschen (D25). Ob vorhandene Ökopunkte für Ihr Vorhaben geeignet sind, hängt vom räumlichen und funktionalen Bezug sowie von den betroffenen Schutzgütern ab. Das prüfen wir im Einzelfall.
Bewährt sind die Extensivierung von Feuchtgrünland mit angehobenen Wasserständen, die Anlage von Blänken und Kleingewässern sowie die Wiedervernässung von Sietland. Diese Maßnahmen erzielen im Biotopwertverfahren eine hohe Aufwertung und stärken zugleich die typischen Marscharten.
Jetzt anfragen

Ökopunkte im Landkreis Wesermarsch anfragen

Wir erstellen Ihnen zeitnah ein transparentes Angebot mit passenden Ökopunkten auf Vorrat im Landkreis Wesermarsch.