Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche
Niedersachsen · BNatSchG / NAGBNatSchG
Naturraum D27

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Verden

Der Landkreis Verden liegt in der Mitte Niedersachsens im südöstlichen Umland Bremens, geprägt von den breiten Flussniederungen der Aller und der Weser sowie der angrenzenden Geest. Für Eingriffe in Natur und Landschaft plant und setzt greenature hier Kompensationsmaßnahmen um, bilanziert nach dem niedersächsischen Biotopwertverfahren (Ökopunkte) und abgestimmt mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises.

rund 789 km²
Kreisfläche
rund 139.000
Einwohner
11
Gemeinden
Verden (Aller)
Kreisstadt
Steinberg, rund 74 m ü. NN
Höchste Erhebung
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Verden im Überblick

Das Kreisgebiet gehört naturräumlich überwiegend zum Weser-Aller-Tiefland (Mittelweserregion) und im Norden zur Stader Geest, die hier als Achim-Verdener Geest ausgeprägt ist. Aller und Weser mit ihren Niederungen bestimmen das Landschaftsbild und tragen einen großen Teil der schutzwürdigen Lebensräume.

Die Nähe zu Bremen bringt eine anhaltende Siedlungs- und Gewerbeentwicklung mit sich, besonders entlang der A1 und der B27. Daraus ergibt sich ein regelmäßiger Bedarf an naturschutzrechtlicher Kompensation nach den Paragrafen 13 bis 15 BNatSchG.

Ausgedehnte Grünländer in der Allerniederung und der Wümmeniederung sind für Wiesenvögel und Amphibien von Bedeutung. Kompensation lässt sich hier oft mit der Aufwertung bestehender Feuchtgrünländer und Gewässerstrukturen verbinden.

greenature entwickelt für Vorhabenträger im Landkreis Verden passende Maßnahmen und Ökokonto-Flächen, von der ersten Bilanzierung bis zur dauerhaften Sicherung und Pflege.

Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D27

📍 Ausgewählte Gemeinden

Verden (Aller) (KS)AchimOytenOttersbergLangwedelDörverdenKirchlintelnSamtgemeinde Thedinghausen

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Die Untere Allerniederung im Landkreis Verden ist als Natur- und Landschaftsschutzgebiet gesichert und Teil des FFH-Gebiets Aller (mit Barnbruch) sowie des EU-Vogelschutzgebiets Untere Allerniederung.
  • Die Wümmeniederung mit ihren Binnendünen und Feuchtwiesen im Norden des Kreises ist ein wertvoller Verbund aus Grünland, Gewässern und Sandlebensräumen.
  • Die Weseraue zwischen Eissel und Clüverswerder zählt zu den großflächigen Schutzgebieten des Kreises und ist über die Deichlinien und den Geestrand gefasst.
  • Mit der Achim-Verdener Geest reicht die trockene, sandige Stader Geest in den Kreis hinein und bildet einen Gegenpol zu den feuchten Flussniederungen.
  • Die Umsetzung von Natura 2000 wurde im Kreis über Schutzgebietsverordnungen für die FFH- und Vogelschutzgebiete verankert.
  • Der Landkreis ist überregional für seine Pferdezucht- und Reittradition bekannt, was die Bedeutung offener Grünlandlandschaften unterstreicht.

✅ greeNature vor Ort

greenature ist bundesweit tätig und betreut Vorhaben im Landkreis Verden von der naturschutzfachlichen Ersteinschätzung bis zur langfristigen Flächensicherung. Wir bilanzieren Eingriff und Ausgleich nach dem niedersächsischen Biotopwertverfahren, orientiert an den Arbeitshilfen des NLWKN, und stimmen Art, Umfang und Lage der Maßnahmen frühzeitig mit der Unteren Naturschutzbehörde ab. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Aufwertung von Grünland und Gewässern in den Niederungen von Aller, Weser und Wümme sowie auf Sand- und Heidelebensräumen der Geest. Wo Kompensation vorab bereitgestellt werden soll, entwickeln wir Ökokonto-Flächen und führen Maßnahmen so, dass Aufwertung, Sicherung und Pflege dauerhaft gewährleistet sind.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Verden

🌾

Grünlandextensivierung in den Niederungen

Umwandlung intensiv genutzten Grünlands in extensiv bewirtschaftete Feuchtwiesen in der Aller- und Wümmeniederung, mit angepassten Mahd- und Beweidungsregimen zugunsten von Wiesenvögeln.

💧

Gewässer- und Auenrenaturierung

Anbindung von Altarmen, Entwicklung von Uferrandstreifen und Strukturanreicherung an Aller, Weser und Nebengewässern zur Aufwertung der Gewässer- und Auenlebensräume.

🌳

Auwald- und Gehölzentwicklung

Begründung standortgerechter Auwälder und Feldgehölze in den Flussniederungen, die als Trittsteine im Biotopverbund wirken und den Biotopwert nachhaltig erhöhen.

🏜️

Sandmagerrasen und Heide auf der Geest

Wiederherstellung offener Sand- und Trockenlebensräume auf der Achim-Verdener Geest durch Entnahme von Nährstoffen und Gehölzen, geeignet für wärmeliebende Arten.

🐛

Ackerextensivierung und Feldvogelschutz

Anlage von Blühflächen, Feldlerchenfenstern und extensiv genutzten Ackerrandstreifen auf der Geest zur Förderung von Feldvögeln und Insekten der Agrarlandschaft.

📋

Ökokonto nach niedersächsischem Recht

Vorzeitige Umsetzung von Aufwertungsmaßnahmen und Verbuchung als Ökopunkte, damit Kompensation zum Zeitpunkt des Eingriffs bereits gesichert bereitsteht.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Mittelweserregion zwischen Weser und Aller

🐦

Kiebitz

Der Kiebitz brütet in den offenen Feuchtgrünländern der Aller- und Wümmeniederung. Extensiv genutzte, staunasse Wiesen sind für den Bruterfolg entscheidend und lassen sich gezielt als Maßnahme entwickeln.

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🦉

Feldlerche

Die Feldlerche besiedelt die offenen Ackerfluren der Geest. Feldlerchenfenster und extensive Ackerrandstreifen verbessern ihre Brut- und Nahrungsbedingungen.

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🐟

Eisvogel

Der Eisvogel ist an naturnahe Ufer von Aller, Weser und Wümme gebunden. Strukturreiche Steilufer und klare Gewässer mit gutem Fischbestand fördern die Art.

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🦇

Fledermäuse

Verschiedene Fledermausarten nutzen Auwälder, Gehölze und Gewässer als Jagdrevier und Leitstruktur. Bei Eingriffen sind Quartiere und Flugrouten nach Paragraf 44 BNatSchG zu beachten.

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🦎

Zauneidechse

Die Zauneidechse besiedelt trockenwarme Sandstandorte, Dünen und Böschungen der Geest. Bei Eingriffen sind häufig vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und Umsiedlungen erforderlich.

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🐸

Kammmolch und Amphibien

Kammmolch und weitere Amphibien sind auf besonnte, fischfreie Kleingewässer in den Niederungen angewiesen. Die Neuanlage und Vernetzung von Laichgewässern ist eine wirksame Maßnahme.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Straßen- und Verkehrsvorhaben

Ausbau und Ortsumgehungen entlang der A1 und der B27 sowie nachgeordneter Straßen führen zu Eingriffen, die nach den Paragrafen 13 bis 15 BNatSchG auszugleichen sind.

🏭

Gewerbe- und Logistikflächen

Die Nähe zu Bremen und die Lage an der A1 begünstigen Gewerbe- und Logistikansiedlungen, etwa im Raum Achim und Oyten, mit entsprechendem Kompensationsbedarf.

🏘️

Wohn- und Siedlungsentwicklung

Anhaltende Wohnbauentwicklung im Bremer Umland löst über die Bauleitplanung Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus, die sich über das Ökokonto vorbereiten lassen.

⛏️

Boden- und Rohstoffabbau

Sand- und Kiesabbau in den Fluss- und Talsandbereichen von Weser und Aller erfordert naturschutzrechtliche Kompensation und bietet Chancen für die Folgenutzung als Lebensraum.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Verden

In Niedersachsen erfolgt die Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich über das Biotopwertverfahren, bei dem Flächen anhand von Biotoptypen und Wertfaktoren in Werteinheiten (Ökopunkte) umgerechnet werden. Grundlage sind das niedersächsische Naturschutzrecht (NAGBNatSchG) in Verbindung mit den Paragrafen 13 bis 15 BNatSchG sowie die Arbeitshilfen des NLWKN. Die Bayerische Kompensationsverordnung kommt hier nicht zur Anwendung.
Zuständig ist in der Regel die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Verden im Fachdienst Wasser, Abfall und Naturschutz. Sie stimmt Art, Umfang und Lage der Maßnahmen ab und ist Ansprechpartnerin für die Anerkennung von Kompensations- und Ökokontoflächen. Bei überörtlichen Vorhaben können weitere Fachbehörden beteiligt sein.
Über ein Ökokonto lassen sich Aufwertungsmaßnahmen bereits vor einem konkreten Eingriff umsetzen und als Ökopunkte verbuchen. So steht die Kompensation zum Zeitpunkt der Genehmigung gesichert bereit, was Planungssicherheit schafft und Verfahren beschleunigen kann. Die Anerkennung richtet sich nach dem niedersächsischen Recht.
Bedeutsam sind vor allem die Feuchtgrünländer und Gewässer der Aller-, Weser- und Wümmeniederung sowie die Sand- und Trockenlebensräume der Achim-Verdener Geest. Viele dieser Flächen sind als FFH- oder Vogelschutzgebiet Teil von Natura 2000, was bei der Planung frühzeitig zu berücksichtigen ist.
Der besondere Artenschutz greift, sobald geschützte Arten wie Kiebitz, Zauneidechse, Fledermäuse oder Amphibien von einem Vorhaben betroffen sein können. Häufig sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) nötig, damit die ökologische Funktion der Lebensstätten durchgehend erhalten bleibt. Der Nachweis erfolgt über eine artenschutzrechtliche Prüfung.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen in einem funktionalen und räumlichen Zusammenhang zum Eingriff stehen, weshalb Flächen im Kreisgebiet oder im betroffenen Naturraum bevorzugt werden. In begründeten Fällen sind auch Maßnahmen im weiteren Naturraum möglich. Die konkrete Zuordnung wird mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
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