Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung
Niedersachsen · BNatSchG / NAGBNatSchG
Naturraum D30

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Vechta

Der Landkreis Vechta im Oldenburger Münsterland liegt naturräumlich in der Dümmer Geestniederung und Ems-Hunte-Geest (BfN-Großlandschaft D30). greeNature übernimmt die vollständige Kompensation nach niedersächsischem Naturschutzrecht, von der Ökopunkte-Bilanzierung über die Biotopwertermittlung bis zur langfristigen Flächenpflege.

814,22 km²
Kreisfläche
146.838
Einwohner (31.12.2025)
10
Städte und Gemeinden
180 / km²
Bevölkerungsdichte
4
FFH-Gebiete (Natura 2000)
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Vechta im Überblick

Der Landkreis Vechta gehört zum Oldenburger Münsterland und liegt naturräumlich in der Dümmer Geestniederung und Ems-Hunte-Geest (BfN-Großlandschaft D30). Die flachwellige Geest wird von Hochmoorresten, feuchten Niederungen und den bewaldeten Dammer Bergen geprägt.

Wirtschaftlich ist der Kreis stark von Landwirtschaft und Ernährungs- und Veredelungsindustrie bestimmt. Der daraus folgende Nutzungsdruck auf Grünland, Acker und Moorböden macht Ausgleichs- und Ersatzflächen zu einem knappen Gut.

Kompensation richtet sich nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz (NAGBNatSchG). Die Bilanzierung erfolgt über ein Biotopwertverfahren, das Biotoptypen mit Wertfaktoren belegt und den Kompensationsbedarf in Wertpunkten (Ökopunkten) ausdrückt.

Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung

🗺️ Zugehörige Naturräume

D30
Dümmer Geestniederung und Ems-Hunte-Geest
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📍 Ausgewählte Gemeinden

Vechta (KS)LohneDammeDinklageSteinfeldGoldenstedtVisbekNeuenkirchen-VördenHoldorfBakum

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • BfN-Naturraum D30 (Dümmer Geestniederung und Ems-Hunte-Geest), flachwellige Geest mit Mooren, Niederungen und Endmoränen
  • Vier FFH-Gebiete im Kreisgebiet, darunter Dammer Berge, Herrenholz und Goldenstedter Moor
  • Goldenstedter Moor und Großes Moor, wiedervernässte Hochmoorreste mit hoher Klima- und Artenschutzrelevanz
  • Dammer Berge, bewaldeter Endmoränenzug mit alten Eichen- und Buchenwäldern von Neuenkirchen-Vörden bis Vechta
  • Naturpark Dümmer reicht in den Süden des Kreisgebiets
  • Sehr intensive Veredelungswirtschaft und hoher Flächennutzungsdruck, dadurch knappe und stark gefragte Kompensationsflächen

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem niedersächsischen Kompensationsrecht vertraut. Wir bilanzieren Eingriffe und Maßnahmen nach dem Biotopwertverfahren, stimmen die Planung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vechta ab und stützen uns dabei auf die Arbeitshilfen des NLWKN. Von der Ökopunkte-Ermittlung über die Flächensicherung bis zu Pflege und Monitoring übernehmen wir den gesamten Prozess.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Vechta

🌱

Moorwiedervernässung

Anhebung der Wasserstände und Regeneration von Hochmoorresten im Goldenstedter Moor und Großen Moor. Wiedervernässte Torfböden binden Kohlenstoff und schaffen Lebensraum für moortypische Arten, ein hochwertiger Ansatz im Biotopwertverfahren.

🌿

Grünlandextensivierung

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Nassgrünland in den Niederungen. Extensive Mahd und Verzicht auf Düngung fördern Wiesenvögel wie Kiebitz und Feldlerche.

💧

Fließgewässerentwicklung

Renaturierung von Hase und begleitenden Bächen, Anlage von Uferrandstreifen, Auwaldsäumen und strukturreichen Ufern. Verbesserte Gewässerdynamik nützt Fischfauna und Eisvogel.

🌾

Hecken und Feldgehölze

Anlage von Wallhecken, Feldgehölzen, Säumen und Ackerrandstreifen in der ausgeräumten Agrarlandschaft. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume und schaffen Deckung für Feldvögel und Insekten.

🌳

Naturnaher Waldumbau

Entwicklung standortgerechter Laub- und Laubmischwälder in Anlehnung an Herrenholz und Dammer Berge, mit Eiche, Buche, Hainbuche und Erle. Alt- und Totholzanreicherung erhöht den ökologischen Wert.

🐸

Kleingewässer und Artenschutz

Anlage und Optimierung von Laichgewässern für Amphibien sowie gezielte CEF-Maßnahmen für Kammmolch, Fledermäuse und weitere geschützte Arten nach § 44 BNatSchG.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Oldenburger Münsterland

🐦

Kiebitz und Wiesenvögel

Der Kiebitz brütet auf Feuchtwiesen, Moorrändern und Ackerflächen der Niederungen. Bestände stehen unter starkem Druck durch Nutzungsintensivierung, weshalb Grünlandextensivierung und Wiedervernässung wirksame Maßnahmen sind.

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🌾

Feldlerche

Die Feldlerche ist ein Charaktervogel der offenen Agrarlandschaft und leidet unter dichten, strukturarmen Kulturen. Lerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen zählen zu den typischen Ausgleichsmaßnahmen.

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🦎

Kammmolch

Der Kammmolch (Anhang II und IV FFH-Richtlinie) besiedelt Kleingewässer im Umfeld von Dammer Bergen und Herrenholz. Anlage und Vernetzung besonnter Laichgewässer sind wirksame CEF-Maßnahmen.

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🦇

Fledermäuse

Alt- und Laubwaldbestände wie das Herrenholz bieten Quartiere und Jagdräume für mehrere Fledermausarten. Erhalt von Höhlenbäumen, Quartierbäumen und strukturreichen Waldrändern sichert die Lebensräume.

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💧

Eisvogel

An Hase und naturnahen Fließgewässern findet der Eisvogel Steilufer für seine Brutröhren und fischreiche Gewässerabschnitte. Uferrenaturierung und die Anlage von Abbruchkanten fördern die Art.

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🐸

Amphibien der Moore und Niederungen

Moorfrosch, Laubfrosch und weitere Amphibien nutzen wiedervernässte Moorflächen und Kleingewässer der Niederungen. Neu angelegte Laichgewässer und Verbundstrukturen sind typische Ausgleichsmaßnahmen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Verkehr und Infrastruktur

Die Bundesautobahn A1 (Hansalinie) sowie die Bundesstraßen B69 und B214 durchziehen den Kreis. Ausbau, Ortsumgehungen und Knotenpunkte lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus.

🏭

Ernährungswirtschaft und Gewerbe

Der Landkreis ist ein Zentrum der Fleisch- und Ernährungswirtschaft. Erweiterungen von Produktions-, Verarbeitungs- und Logistikstandorten in Vechta, Lohne und Dinklage erzeugen fortlaufend Kompensationsbedarf, den greeNature vollständig abwickelt.

🏘️

Siedlungsentwicklung

Die wachsende Bevölkerung führt zu neuen Wohn- und Gewerbegebieten in den Städten und Gemeinden des Kreises. Flächenversiegelung erfordert naturschutzrechtlichen Ausgleich, etwa über Entsiegelung, Grünstrukturen und externe Ausgleichsflächen.

⚡

Erneuerbare Energien

Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächen auf Geeststandorten erfordern naturschutzrechtliche Kompensation sowie FCS- und CEF-Maßnahmen, insbesondere für Feldvögel und Fledermäuse.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Vechta

Der Landkreis Vechta liegt in der BfN-Großlandschaft D30 (Dümmer Geestniederung und Ems-Hunte-Geest), einer flachwelligen Geest mit Hochmoorresten, Niederungen und der Endmoräne der Dammer Berge. Für die Kompensationsbilanzierung ist die konkrete Biotopausstattung des Eingriffsorts maßgeblich, greeNature ermittelt diese für Sie.
Anders als in Bayern gilt in Niedersachsen keine BayKompV. Grundlage sind die §§ 13 bis 15 BNatSchG und das Niedersächsische Ausführungsgesetz (NAGBNatSchG). Die Bilanzierung erfolgt über ein Biotopwertverfahren, das Biotoptypen mit Wertfaktoren belegt und Eingriff wie Kompensation in Wertpunkten (Ökopunkten) ausdrückt, gestützt auf die Arbeitshilfen des NLWKN. Maßnahmen lassen sich über Ökokonten und Flächenpools vorhalten.
Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Vechta, Ravensberger Straße 20, 49377 Vechta. greeNature koordiniert die gesamte Abstimmung mit der Behörde, von der Maßnahmenplanung über die Genehmigung bis zur Abnahme.
Naheliegend sind Moorwiedervernässung in Goldenstedter Moor und Großem Moor, Grünlandextensivierung in den Niederungen, Fließgewässerentwicklung an der Hase, Hecken- und Feldgehölzanlage in der Agrarlandschaft sowie naturnaher Waldumbau im Umfeld von Herrenholz und Dammer Bergen. Die Wahl richtet sich nach dem Biotopwertverfahren und dem naturschutzfachlichen Bedarf vor Ort.
Im Kreisgebiet liegen mehrere FFH-Gebiete, darunter Dammer Berge, Herrenholz und Goldenstedter Moor. Eingriffe in ihrem Umfeld können FFH-Verträglichkeitsprüfungen und den besonderen Artenschutz nach § 44 BNatSchG berühren. Für betroffene Arten wie Kammmolch, Fledermäuse oder Feldvögel planen wir vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und, soweit erforderlich, Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS).
Ja. Besonders geeignet sind feuchte Niederungsflächen, Moorrandböden, Grünland mit Entwicklungspotenzial und gewässernahe Parzellen. In der Regel bleiben Sie Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und wickelt die Anerkennung mit der Unteren Naturschutzbehörde ab.
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