
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Vechta
Der Landkreis Vechta im Oldenburger Münsterland liegt naturräumlich in der Dümmer Geestniederung und Ems-Hunte-Geest (BfN-Großlandschaft D30). greeNature übernimmt die vollständige Kompensation nach niedersächsischem Naturschutzrecht, von der Ökopunkte-Bilanzierung über die Biotopwertermittlung bis zur langfristigen Flächenpflege.
Der Landkreis Vechta im Überblick
Der Landkreis Vechta gehört zum Oldenburger Münsterland und liegt naturräumlich in der Dümmer Geestniederung und Ems-Hunte-Geest (BfN-Großlandschaft D30). Die flachwellige Geest wird von Hochmoorresten, feuchten Niederungen und den bewaldeten Dammer Bergen geprägt.
Wirtschaftlich ist der Kreis stark von Landwirtschaft und Ernährungs- und Veredelungsindustrie bestimmt. Der daraus folgende Nutzungsdruck auf Grünland, Acker und Moorböden macht Ausgleichs- und Ersatzflächen zu einem knappen Gut.
Kompensation richtet sich nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz (NAGBNatSchG). Die Bilanzierung erfolgt über ein Biotopwertverfahren, das Biotoptypen mit Wertfaktoren belegt und den Kompensationsbedarf in Wertpunkten (Ökopunkten) ausdrückt.

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🌿 Ökologische Besonderheiten
- BfN-Naturraum D30 (Dümmer Geestniederung und Ems-Hunte-Geest), flachwellige Geest mit Mooren, Niederungen und Endmoränen
- Vier FFH-Gebiete im Kreisgebiet, darunter Dammer Berge, Herrenholz und Goldenstedter Moor
- Goldenstedter Moor und Großes Moor, wiedervernässte Hochmoorreste mit hoher Klima- und Artenschutzrelevanz
- Dammer Berge, bewaldeter Endmoränenzug mit alten Eichen- und Buchenwäldern von Neuenkirchen-Vörden bis Vechta
- Naturpark Dümmer reicht in den Süden des Kreisgebiets
- Sehr intensive Veredelungswirtschaft und hoher Flächennutzungsdruck, dadurch knappe und stark gefragte Kompensationsflächen
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und mit dem niedersächsischen Kompensationsrecht vertraut. Wir bilanzieren Eingriffe und Maßnahmen nach dem Biotopwertverfahren, stimmen die Planung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vechta ab und stützen uns dabei auf die Arbeitshilfen des NLWKN. Von der Ökopunkte-Ermittlung über die Flächensicherung bis zu Pflege und Monitoring übernehmen wir den gesamten Prozess.
Typische Maßnahmen im Landkreis Vechta
Moorwiedervernässung
Anhebung der Wasserstände und Regeneration von Hochmoorresten im Goldenstedter Moor und Großen Moor. Wiedervernässte Torfböden binden Kohlenstoff und schaffen Lebensraum für moortypische Arten, ein hochwertiger Ansatz im Biotopwertverfahren.
Grünlandextensivierung
Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Nassgrünland in den Niederungen. Extensive Mahd und Verzicht auf Düngung fördern Wiesenvögel wie Kiebitz und Feldlerche.
Fließgewässerentwicklung
Renaturierung von Hase und begleitenden Bächen, Anlage von Uferrandstreifen, Auwaldsäumen und strukturreichen Ufern. Verbesserte Gewässerdynamik nützt Fischfauna und Eisvogel.
Hecken und Feldgehölze
Anlage von Wallhecken, Feldgehölzen, Säumen und Ackerrandstreifen in der ausgeräumten Agrarlandschaft. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume und schaffen Deckung für Feldvögel und Insekten.
Naturnaher Waldumbau
Entwicklung standortgerechter Laub- und Laubmischwälder in Anlehnung an Herrenholz und Dammer Berge, mit Eiche, Buche, Hainbuche und Erle. Alt- und Totholzanreicherung erhöht den ökologischen Wert.
Kleingewässer und Artenschutz
Anlage und Optimierung von Laichgewässern für Amphibien sowie gezielte CEF-Maßnahmen für Kammmolch, Fledermäuse und weitere geschützte Arten nach § 44 BNatSchG.
Geschützte Arten im Oldenburger Münsterland
Kiebitz und Wiesenvögel
Der Kiebitz brütet auf Feuchtwiesen, Moorrändern und Ackerflächen der Niederungen. Bestände stehen unter starkem Druck durch Nutzungsintensivierung, weshalb Grünlandextensivierung und Wiedervernässung wirksame Maßnahmen sind.
Mehr zur Art ›Feldlerche
Die Feldlerche ist ein Charaktervogel der offenen Agrarlandschaft und leidet unter dichten, strukturarmen Kulturen. Lerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen zählen zu den typischen Ausgleichsmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Kammmolch
Der Kammmolch (Anhang II und IV FFH-Richtlinie) besiedelt Kleingewässer im Umfeld von Dammer Bergen und Herrenholz. Anlage und Vernetzung besonnter Laichgewässer sind wirksame CEF-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Fledermäuse
Alt- und Laubwaldbestände wie das Herrenholz bieten Quartiere und Jagdräume für mehrere Fledermausarten. Erhalt von Höhlenbäumen, Quartierbäumen und strukturreichen Waldrändern sichert die Lebensräume.
Mehr zur Art ›Eisvogel
An Hase und naturnahen Fließgewässern findet der Eisvogel Steilufer für seine Brutröhren und fischreiche Gewässerabschnitte. Uferrenaturierung und die Anlage von Abbruchkanten fördern die Art.
Mehr zur Art ›Amphibien der Moore und Niederungen
Moorfrosch, Laubfrosch und weitere Amphibien nutzen wiedervernässte Moorflächen und Kleingewässer der Niederungen. Neu angelegte Laichgewässer und Verbundstrukturen sind typische Ausgleichsmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Verkehr und Infrastruktur
Die Bundesautobahn A1 (Hansalinie) sowie die Bundesstraßen B69 und B214 durchziehen den Kreis. Ausbau, Ortsumgehungen und Knotenpunkte lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus.
Ernährungswirtschaft und Gewerbe
Der Landkreis ist ein Zentrum der Fleisch- und Ernährungswirtschaft. Erweiterungen von Produktions-, Verarbeitungs- und Logistikstandorten in Vechta, Lohne und Dinklage erzeugen fortlaufend Kompensationsbedarf, den greeNature vollständig abwickelt.
Siedlungsentwicklung
Die wachsende Bevölkerung führt zu neuen Wohn- und Gewerbegebieten in den Städten und Gemeinden des Kreises. Flächenversiegelung erfordert naturschutzrechtlichen Ausgleich, etwa über Entsiegelung, Grünstrukturen und externe Ausgleichsflächen.
Erneuerbare Energien
Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächen auf Geeststandorten erfordern naturschutzrechtliche Kompensation sowie FCS- und CEF-Maßnahmen, insbesondere für Feldvögel und Fledermäuse.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
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