Blütenreiche Extensivwiese in welliger Landschaft mit Waldkulisse
Niedersachsen · BNatSchG / NAGBNatSchG
Naturraum D36 · D32

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Schaumburg

Rechtssichere Kompensation im Landkreis Schaumburg nach niedersächsischem Naturschutzrecht. greeNature begleitet Vorhabenträger von der Eingriffsbilanzierung bis zur Anerkennung der Ausgleichsflächen und ermittelt den Kompensationsbedarf im Biotopwertverfahren, abgestimmt mit der Unteren Naturschutzbehörde in Stadthagen.

676
km² Kreisfläche
~156.000
Einwohner
38
Städte und Gemeinden
Stadthagen
Kreisstadt und Sitz
D31 / D36
BfN-Naturräume
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Schaumburg im Überblick

Der Landkreis Schaumburg liegt im mittleren Niedersachsen westlich der Region Hannover und umfasst rund 676 km² mit etwa 156.000 Einwohnern. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Stadthagen. Der Kreis gliedert sich in fünf Einheitsgemeinden und sieben Samtgemeinden, zusammen 38 Städte und Gemeinden. Niedersachsen führt keine Regierungsbezirke mehr, die Kompensation richtet sich nach Landes- und Bundesrecht.

Naturräumlich ist Schaumburg zweigeteilt. Der Süden gehört zum Weser-Leine-Bergland (BfN-Großlandschaft D36) mit den bewaldeten Höhenzügen Bückeberge, Wesergebirge, Süntel und Deister sowie der Weser bei Rinteln. Der Norden liegt im Weser-Aller-Flachland (BfN-Großlandschaft D31) mit dem großen Waldgebiet des Schaumburger Waldes und den Niederungen zum Steinhuder Meer.

Ökologisch prägend sind das FFH-Gebiet und EU-Vogelschutzgebiet Schaumburger Wald, das FFH-Gebiet Süntel, Wesergebirge und Deister sowie das Naturschutzgebiet Meerbruchswiesen am Rand des Steinhuder Meeres. Die Auen von Bückeburger Aue und Rodenberger Aue verbinden das Bergland mit der Niederung und bilden wichtige Achsen im Biotopverbund.

Kompensationsbedarf entsteht vor allem entlang der Bundesautobahn 2, an den Bundesstraßen B65, B83 und B238, an der Bahnstrecke Hannover, Minden sowie durch Windenergie, Photovoltaik, Rohstoffgewinnung und die Siedlungsentwicklung in Stadthagen, Bückeburg und Rinteln. greeNature ist bundesweit tätig und kennt die niedersächsische Eingriffsregelung und die Arbeitshilfen des NLWKN aus der Praxis.

Blütenreiche Extensivwiese in welliger Landschaft mit Waldkulisse

🗺️ Zugehörige Naturräume

D36
Unteres Weserbergland und Oberes Weser-Leinebergland
Zum Naturraum D36 ›
D32
Niedersächsische Börden
Zum Naturraum D32 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Stadthagen (KS)BückeburgRintelnObernkirchenAuetalSamtgemeinde RodenbergSamtgemeinde NenndorfSamtgemeinde NienstädtSamtgemeinde LindhorstSamtgemeinde SachsenhagenSamtgemeinde NiedernwöhrenSamtgemeinde Eilsen

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet 340 und EU-Vogelschutzgebiet V67 Schaumburger Wald, großflächiger naturnaher Wald der Loccumer Geest
  • FFH-Gebiet 112 Süntel, Wesergebirge und Deister mit Buchenwäldern und Kalkfelsstandorten
  • Naturschutzgebiet Meerbruchswiesen am Steinhuder Meer, Wiesenbrüter- und Rastvogellebensraum
  • Bewaldete Höhenzüge Bückeberge, Wesergebirge und Süntel als Rückzugsraum der Wildkatze
  • Auen von Bückeburger Aue und Rodenberger Aue als Fließgewässer- und Biotopverbundachsen
  • Weser im Süden bei Rinteln, Lebensraum für Eisvogel und Fischfauna
  • Zahlreiche Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, überwiegend zusammenhängende Waldflächen

✅ greeNature vor Ort

greeNature arbeitet bundesweit und begleitet Kompensationsvorhaben in Niedersachsen auf Grundlage der Eingriffsregelung nach §§ 13 bis 15 BNatSchG, konkretisiert durch das Niedersächsische Ausführungsgesetz (NAGBNatSchG). Die Bilanzierung erfolgt im Biotopwertverfahren über Ökopunkte nach den Arbeitshilfen des NLWKN. Wir übernehmen die Abstimmung mit dem Amt für Naturschutz des Landkreises Schaumburg in Stadthagen, die Flächensicherung und die Dokumentation.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Schaumburg

💧

Auen- und Gewässerrenaturierung

Naturnaher Umbau von Bückeburger Aue, Rodenberger Aue und Weserabschnitten, Anlage von Uferrandstreifen und Altarmen als Lebensraum für Eisvogel, Fische und Libellen.

🌾

Wiesenbrüter und Grünlandextensivierung

Extensivierung von Feuchtgrünland in den Meerbruchswiesen und den Auetälern, angepasste Mahd und Wiedervernässung zugunsten von Kiebitz und weiteren Wiesenbrütern.

🌳

Naturnahe Waldentwicklung

Umbau von Nadelforsten zu standortgerechten Laubmischwäldern im Schaumburger Wald, im Wesergebirge und im Süntel, Anreicherung mit Totholz und Habitatbäumen für Fledermäuse und Haselmaus.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Steinriegel und besonnte Säume für die Zauneidechse an Bahndämmen und Abgrabungen sowie Ersatzquartiere für Fledermäuse.

🐸

Kleingewässer und Amphibienschutz

Neuanlage und Sanierung von Laichgewässern in Waldrandlagen für Kammmolch und weitere Amphibien, Vernetzung mit vorhandenen Feuchtbiotopen im Bergland.

🌿

Hecken und Biotopverbund

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Ackerrandstreifen in den ausgeräumten Bördelagen als Trittsteine für Feldlerche, Rebhuhn und Feldhase.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Schaumburger Land zwischen Weserbergland und Steinhuder Meer

🐦

Kiebitz

Der Kiebitz brütet in den Feuchtwiesen der Meerbruchswiesen und den Niederungen der Auetäler. Wiedervernässung und extensive Grünlandnutzung sind typische Maßnahmen zur Stabilisierung der Bestände.

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💠

Eisvogel

An Weser, Bückeburger Aue und Rodenberger Aue findet der Eisvogel Steilufer und fischreiche Gewässer. Uferrenaturierungen und die Anlage von Abbruchkanten fördern geeignete Brutplätze.

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🦇

Fledermäuse

Die alten Buchen- und Eichenwälder im Süntel, Wesergebirge und Schaumburger Wald bieten Quartiere für waldbewohnende Fledermausarten. Habitatbäume und Ersatzquartiere sichern die Wochenstuben.

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🦎

Zauneidechse

Bahndämme, Abgrabungen und besonnte Säume beherbergen die Zauneidechse. Bei Eingriffen sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) mit Ersatzhabitaten regelmäßig erforderlich.

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🐾

Wildkatze

Die Wildkatze breitet sich aus dem Bergland nach Norden aus und hat Süntel und Wesergebirge erreicht. Naturnahe Waldränder und störungsarme Verbundachsen sind für ihre Ausbreitung entscheidend.

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🐸

Kammmolch

Der Kammmolch ist in Feuchtbiotopen des FFH-Gebiets Süntel, Wesergebirge und Deister nachgewiesen. Neue und sanierte Laichgewässer im Waldumfeld sichern seine Fortpflanzungsstätten.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Verkehr und Infrastruktur

Die Bundesautobahn 2 quert den Kreis mit mehreren Anschlussstellen, hinzu kommen die Bundesstraßen B65, B83 und B238 sowie die Bahnstrecke Hannover, Minden. Ausbau, Ortsumgehungen und Erhaltungsmaßnahmen lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus.

💨

Windenergie und Photovoltaik

Windvorranggebiete im Regionalen Raumordnungsprogramm und Freiflächen-Photovoltaik erfordern naturschutzrechtliche Kompensation sowie artenschutzrechtliche Prüfungen, etwa für Greifvögel und Fledermäuse.

🏗️

Rohstoffgewinnung

Sandstein- und Kiesgewinnung, unter anderem der bekannte Obernkirchener Sandstein und Abgrabungen in der Weseraue, sind mit Kompensationsbedarf und Rekultivierungsauflagen verbunden.

🏘️

Siedlung und Gewerbe

Wohn- und Gewerbegebiete in Stadthagen, Bückeburg und Rinteln erzeugen Eingriffe in Boden und Grünstrukturen. Eigentümer geeigneter Flächen können sich als Anbieter von Ökokontoflächen einbringen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

RE
Landkreis Region Hannover
Östlicher Nachbar · Steinhuder Meer
HA
Landkreis Hameln-Pyrmont
Südöstlicher Nachbar · Weserbergland
NI
Landkreis Nienburg/Weser
Nördlicher Nachbar · Mittelweser
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Schaumburg

In Niedersachsen gilt die Eingriffsregelung nach §§ 13 bis 15 BNatSchG, konkretisiert durch das Niedersächsische Ausführungsgesetz (NAGBNatSchG). Der Kompensationsbedarf wird im Biotopwertverfahren nach den Arbeitshilfen des NLWKN bilanziert, das Ergebnis lässt sich als Ökopunkte über Ökokonten und Flächenpools abwickeln. Die Bayerische Kompensationsverordnung kommt hier nicht zur Anwendung.
Untere Naturschutzbehörde ist das Amt für Naturschutz des Landkreises Schaumburg mit Sitz in der Jahnstraße 20 in 31655 Stadthagen. greeNature stimmt die Maßnahmen von der Planung bis zur Anerkennung vollständig mit der Behörde ab.
Der Landkreis gehört zu zwei BfN-Großlandschaften. Der Süden mit Bückebergen, Wesergebirge und Süntel liegt im Weser-Leine-Bergland (D36), der Norden mit dem Schaumburger Wald und den Niederungen zum Steinhuder Meer im Weser-Aller-Flachland (D31). Die Naturraumzuordnung des Eingriffsortes beeinflusst die Auswahl geeigneter Kompensationsflächen.
Ja. Im Kreis liegen das FFH-Gebiet und EU-Vogelschutzgebiet Schaumburger Wald sowie das FFH-Gebiet Süntel, Wesergebirge und Deister. Eingriffe im Umfeld können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erfordern, und bei Betroffenheit europäisch geschützter Arten sind Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustands (FCS) sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) nach § 44 BNatSchG zu berücksichtigen.
Häufig sind die Renaturierung von Auen und Fließgewässern, die Extensivierung von Feuchtgrünland für Wiesenbrüter, der naturnahe Waldumbau in den Höhenzügen sowie Artenschutzmaßnahmen für Zauneidechse, Fledermäuse und Amphibien. Welche Maßnahme passt, hängt vom Eingriff, vom Naturraum und von der Flächenverfügbarkeit ab.
greeNature übernimmt die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung im Biotopwertverfahren, die Flächensicherung, die Maßnahmenplanung, die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und die Dokumentation über den gesamten Zeitraum. So bleibt die Kompensation für Verkehrs-, Energie- und Bauvorhaben rechtssicher und nachvollziehbar.
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