
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Schaumburg
Rechtssichere Kompensation im Landkreis Schaumburg nach niedersächsischem Naturschutzrecht. greeNature begleitet Vorhabenträger von der Eingriffsbilanzierung bis zur Anerkennung der Ausgleichsflächen und ermittelt den Kompensationsbedarf im Biotopwertverfahren, abgestimmt mit der Unteren Naturschutzbehörde in Stadthagen.
Der Landkreis Schaumburg im Überblick
Der Landkreis Schaumburg liegt im mittleren Niedersachsen westlich der Region Hannover und umfasst rund 676 km² mit etwa 156.000 Einwohnern. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Stadthagen. Der Kreis gliedert sich in fünf Einheitsgemeinden und sieben Samtgemeinden, zusammen 38 Städte und Gemeinden. Niedersachsen führt keine Regierungsbezirke mehr, die Kompensation richtet sich nach Landes- und Bundesrecht.
Naturräumlich ist Schaumburg zweigeteilt. Der Süden gehört zum Weser-Leine-Bergland (BfN-Großlandschaft D36) mit den bewaldeten Höhenzügen Bückeberge, Wesergebirge, Süntel und Deister sowie der Weser bei Rinteln. Der Norden liegt im Weser-Aller-Flachland (BfN-Großlandschaft D31) mit dem großen Waldgebiet des Schaumburger Waldes und den Niederungen zum Steinhuder Meer.
Ökologisch prägend sind das FFH-Gebiet und EU-Vogelschutzgebiet Schaumburger Wald, das FFH-Gebiet Süntel, Wesergebirge und Deister sowie das Naturschutzgebiet Meerbruchswiesen am Rand des Steinhuder Meeres. Die Auen von Bückeburger Aue und Rodenberger Aue verbinden das Bergland mit der Niederung und bilden wichtige Achsen im Biotopverbund.
Kompensationsbedarf entsteht vor allem entlang der Bundesautobahn 2, an den Bundesstraßen B65, B83 und B238, an der Bahnstrecke Hannover, Minden sowie durch Windenergie, Photovoltaik, Rohstoffgewinnung und die Siedlungsentwicklung in Stadthagen, Bückeburg und Rinteln. greeNature ist bundesweit tätig und kennt die niedersächsische Eingriffsregelung und die Arbeitshilfen des NLWKN aus der Praxis.

🗺️ Zugehörige Naturräume
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📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- FFH-Gebiet 340 und EU-Vogelschutzgebiet V67 Schaumburger Wald, großflächiger naturnaher Wald der Loccumer Geest
- FFH-Gebiet 112 Süntel, Wesergebirge und Deister mit Buchenwäldern und Kalkfelsstandorten
- Naturschutzgebiet Meerbruchswiesen am Steinhuder Meer, Wiesenbrüter- und Rastvogellebensraum
- Bewaldete Höhenzüge Bückeberge, Wesergebirge und Süntel als Rückzugsraum der Wildkatze
- Auen von Bückeburger Aue und Rodenberger Aue als Fließgewässer- und Biotopverbundachsen
- Weser im Süden bei Rinteln, Lebensraum für Eisvogel und Fischfauna
- Zahlreiche Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, überwiegend zusammenhängende Waldflächen
✅ greeNature vor Ort
greeNature arbeitet bundesweit und begleitet Kompensationsvorhaben in Niedersachsen auf Grundlage der Eingriffsregelung nach §§ 13 bis 15 BNatSchG, konkretisiert durch das Niedersächsische Ausführungsgesetz (NAGBNatSchG). Die Bilanzierung erfolgt im Biotopwertverfahren über Ökopunkte nach den Arbeitshilfen des NLWKN. Wir übernehmen die Abstimmung mit dem Amt für Naturschutz des Landkreises Schaumburg in Stadthagen, die Flächensicherung und die Dokumentation.
Typische Maßnahmen im Landkreis Schaumburg
Auen- und Gewässerrenaturierung
Naturnaher Umbau von Bückeburger Aue, Rodenberger Aue und Weserabschnitten, Anlage von Uferrandstreifen und Altarmen als Lebensraum für Eisvogel, Fische und Libellen.
Wiesenbrüter und Grünlandextensivierung
Extensivierung von Feuchtgrünland in den Meerbruchswiesen und den Auetälern, angepasste Mahd und Wiedervernässung zugunsten von Kiebitz und weiteren Wiesenbrütern.
Naturnahe Waldentwicklung
Umbau von Nadelforsten zu standortgerechten Laubmischwäldern im Schaumburger Wald, im Wesergebirge und im Süntel, Anreicherung mit Totholz und Habitatbäumen für Fledermäuse und Haselmaus.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Steinriegel und besonnte Säume für die Zauneidechse an Bahndämmen und Abgrabungen sowie Ersatzquartiere für Fledermäuse.
Kleingewässer und Amphibienschutz
Neuanlage und Sanierung von Laichgewässern in Waldrandlagen für Kammmolch und weitere Amphibien, Vernetzung mit vorhandenen Feuchtbiotopen im Bergland.
Hecken und Biotopverbund
Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Ackerrandstreifen in den ausgeräumten Bördelagen als Trittsteine für Feldlerche, Rebhuhn und Feldhase.
Geschützte Arten im Schaumburger Land zwischen Weserbergland und Steinhuder Meer
Kiebitz
Der Kiebitz brütet in den Feuchtwiesen der Meerbruchswiesen und den Niederungen der Auetäler. Wiedervernässung und extensive Grünlandnutzung sind typische Maßnahmen zur Stabilisierung der Bestände.
Mehr zur Art ›Eisvogel
An Weser, Bückeburger Aue und Rodenberger Aue findet der Eisvogel Steilufer und fischreiche Gewässer. Uferrenaturierungen und die Anlage von Abbruchkanten fördern geeignete Brutplätze.
Mehr zur Art ›Fledermäuse
Die alten Buchen- und Eichenwälder im Süntel, Wesergebirge und Schaumburger Wald bieten Quartiere für waldbewohnende Fledermausarten. Habitatbäume und Ersatzquartiere sichern die Wochenstuben.
Mehr zur Art ›Zauneidechse
Bahndämme, Abgrabungen und besonnte Säume beherbergen die Zauneidechse. Bei Eingriffen sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) mit Ersatzhabitaten regelmäßig erforderlich.
Mehr zur Art ›Wildkatze
Die Wildkatze breitet sich aus dem Bergland nach Norden aus und hat Süntel und Wesergebirge erreicht. Naturnahe Waldränder und störungsarme Verbundachsen sind für ihre Ausbreitung entscheidend.
Mehr zur Art ›Kammmolch
Der Kammmolch ist in Feuchtbiotopen des FFH-Gebiets Süntel, Wesergebirge und Deister nachgewiesen. Neue und sanierte Laichgewässer im Waldumfeld sichern seine Fortpflanzungsstätten.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Verkehr und Infrastruktur
Die Bundesautobahn 2 quert den Kreis mit mehreren Anschlussstellen, hinzu kommen die Bundesstraßen B65, B83 und B238 sowie die Bahnstrecke Hannover, Minden. Ausbau, Ortsumgehungen und Erhaltungsmaßnahmen lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus.
Windenergie und Photovoltaik
Windvorranggebiete im Regionalen Raumordnungsprogramm und Freiflächen-Photovoltaik erfordern naturschutzrechtliche Kompensation sowie artenschutzrechtliche Prüfungen, etwa für Greifvögel und Fledermäuse.
Rohstoffgewinnung
Sandstein- und Kiesgewinnung, unter anderem der bekannte Obernkirchener Sandstein und Abgrabungen in der Weseraue, sind mit Kompensationsbedarf und Rekultivierungsauflagen verbunden.
Siedlung und Gewerbe
Wohn- und Gewerbegebiete in Stadthagen, Bückeburg und Rinteln erzeugen Eingriffe in Boden und Grünstrukturen. Eigentümer geeigneter Flächen können sich als Anbieter von Ökokontoflächen einbringen.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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