Mohn und Kornblumen auf einer Ackerblühfläche unter Wolkenhimmel
Niedersachsen · BNatSchG / NAGBNatSchG
Naturraum D32 · D36

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Salzgitter

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten und Kompensationsflächen. greeNature solutions, Ihr Full-Service-Partner für naturschutzrechtliche Kompensation in der kreisfreien Stadt Salzgitter und im südöstlichen Niedersachsen.

223,93
km² Stadtfläche
~105k
Einwohner
31
Stadtteile (7 Ortschaften)
2
Naturräume D32/D36
kreisfrei
eigene Untere Naturschutzbehörde
Stadt und Ökologie

Die Stadt Salzgitter im Überblick

Salzgitter ist eine kreisfreie Stadt im südöstlichen Niedersachsen und liegt zwischen Hildesheim, Braunschweig und dem nördlichen Harzvorland. Niedersachsen führt keine Regierungsbezirke mehr, sodass die Stadt unmittelbar dem Land zugeordnet ist und über eine eigene Untere Naturschutzbehörde verfügt. Kennzeichnend ist die polyzentrische Struktur aus sieben Ortschaften und 31 Stadtteilen mit weiten unbebauten Flächen zwischen den Siedlungskernen.

Naturräumlich liegt Salzgitter im Übergang zwischen der fruchtbaren Lössbörde im Norden und dem bewaldeten Salzgitter-Höhenzug im Süden. Der Höhenzug baut sich aus Schichten der Kreide- und Jurazeit auf und war über Jahrhunderte durch Eisenerzabbau geprägt. Aus dieser Bergbaugeschichte ist unter anderem der Salzgittersee als renaturierte Wasserfläche hervorgegangen.

Ökologisch bedeutsam sind die Natura-2000-Gebiete im Stadtgebiet: das FFH-Gebiet 122 Salzgitterscher Höhenzug (Südteil) mit Buchen- und Eichenwäldern, historischen Nieder- und Mittelwäldern sowie Kalk-Magerrasen und das FFH-Gebiet 121 Innerste-Aue (mit Kanstein), das für seine Schwermetallrasen und die Rückkehr des Bibers bekannt ist. Die Fließgewässer Fuhse und Warne durchziehen das nördliche Stadtgebiet.

Wirtschaftlich ist Salzgitter ein bedeutender Industriestandort, geprägt von Stahlerzeugung (Salzgitter AG), Fahrzeug- und Batteriezellfertigung sowie Maschinenbau. Industrieerweiterungen, Verkehrs- und Wohnbauvorhaben lösen regelmäßig Kompensationspflichten aus, die sich in Niedersachsen nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, dem NAGBNatSchG und einem Biotopwertverfahren bemessen.

Mohn und Kornblumen auf einer Ackerblühfläche unter Wolkenhimmel

🗺️ Zugehörige Naturräume

D32
Niedersächsische Börden
Zum Naturraum D32 ›
D36
Unteres Weserbergland und Oberes Weser-Leinebergland
Zum Naturraum D36 ›

📍 Stadtteile

Lebenstedt (KS)Salzgitter-BadGebhardshagenThiedeLichtenbergRingelheimWatenstedtSalderBruchmachtersen

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet 122 Salzgitterscher Höhenzug (Südteil), Buchen- und Eichenwälder, Kalk-Magerrasen
  • FFH-Gebiet 121 Innerste-Aue (mit Kanstein), landesweit bedeutende Schwermetallrasen
  • Naturschutzgebiet Mittleres Innerstetal mit Kanstein, Rückkehr des Bibers
  • Landschaftsschutzgebiet Salzgitterscher Höhenzug, historische Kulturlandschaft
  • Historische Nieder- und Mittelwälder mit lichten Eichenbeständen
  • Salzgittersee, aus dem früheren Eisenerzabbau hervorgegangene Wasser- und Naherholungsfläche
  • Fuhse und Warne als stadtprägende Fließgewässer im nördlichen Stadtgebiet

✅ greeNature vor Ort

greeNature arbeitet bundesweit. Wir kennen das niedersächsische Kompensationsrecht (NAGBNatSchG und Biotopwertverfahren), die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Salzgitter sowie die Flächenpotenziale im südöstlichen Niedersachsen und übernehmen die vollständige Abwicklung von der Bedarfsanalyse bis zum Monitoring.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Salzgitter

💧

Gewässerrenaturierung

Rückbau von Verrohrungen und Uferbefestigungen an Fuhse, Warne und Innerste, Anlage naturnaher Auenstrukturen und Laichhabitate, Förderung von Biber, Eisvogel und Fischfauna im stadtnahen Gewässernetz.

♻️

Entsiegelung von Industriebrachen

Rückbau und Entsiegelung nicht mehr genutzter Gewerbe- und Bahnflächen im Stahl- und Industriegürtel, Wiederherstellung durchwurzelbarer Böden und Entwicklung offener Sukzessionsbiotope.

🌿

Grünlandaufwertung im Bördeumland

Extensivierung intensiv genutzter Ackerflächen der nördlichen Lössbörde zu artenreichem Grünland, Lebensraum für Wiesenbrüter wie Kiebitz und Feldlerche im Übergang zu den Siedlungsrändern.

🌳

Niederwald- und Waldrandpflege

Wiederaufnahme historischer Nieder- und Mittelwaldnutzung am Salzgitterschen Höhenzug, Erhalt lichter Eichenwälder, strukturreicher Waldränder und Alt- und Totholz für Fledermäuse und Haselmaus.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für Zauneidechse auf Bahn- und Industrieflächen, Kammmolchgewässer am Höhenzug, Fledermausquartiere und Ersatzhabitate, abgestimmt nach § 44 BNatSchG.

🌾

Hecken und Biotopverbund

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Säumen in der ausgeräumten Bördeflur als Trittsteinbiotope zwischen Höhenzug, Auen und Feldflur, Vernetzung isolierter Lebensräume im Stadtgebiet.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Salzgitter-Höhenzug zwischen Börde und Innerste-Bergland

🦎

Zauneidechse

Bahndämme, Ruderalflächen und besonnte Böschungen im Industriegürtel bieten der Zauneidechse geeignete Lebensräume. Bei Bau- und Gewerbevorhaben ist sie eine häufige Zielart für vorgezogene CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.

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🦇

Fledermäuse im Niederwald

Die alten Eichenbestände und historischen Niederwälder am Salzgitterschen Höhenzug bieten Quartiere und Jagdgebiete für waldgebundene Fledermausarten. Erhalt von Höhlenbäumen und Ersatzquartiere sind typische Maßnahmen.

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🐦

Eisvogel und Biber an der Innerste

In der Innerste-Aue haben sich Biber wieder angesiedelt, Steilufer und naturnahe Gewässerabschnitte bieten dem Eisvogel Brutplätze. Gewässerrenaturierungen entlang Innerste und Fuhse stärken diese Lebensräume.

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🐸

Kammmolch

Kleinere Feuchtbiotope und Waldtümpel am Salzgitterschen Höhenzug beherbergen den streng geschützten Kammmolch. Anlage und Vernetzung besonnter Laichgewässer sind wirksame Kompensationsmaßnahmen für diese Art.

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🌾

Kiebitz und Feldlerche

Die offene Lössbörde im Norden des Stadtgebiets ist Brutraum für Feldvögel wie Kiebitz und Feldlerche. Extensivierung und Blühflächen im Ackerland schaffen Bruthabitate und Nahrungsflächen.

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🌰

Haselmaus

Strukturreiche Waldränder, Hecken und alte Niederwälder am Höhenzug bieten der Haselmaus Lebensraum. Der Erhalt durchgängiger Gehölzstrukturen und beerentragender Sträucher sichert ihre Vorkommen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🔋

Batteriezellfabrik (PowerCo)

Mit der Batteriezellfabrik der Volkswagen-Tochter PowerCo entsteht in Salzgitter eines der größten Industrievorhaben der Region. Flächeninanspruchnahme, Erschließung und Infrastruktur erzeugen erheblichen Kompensationsbedarf, den greeNature als Full-Service-Partner abwickelt.

🏭

Stahlstandort und SALCOS-Transformation

Der Standort der Salzgitter AG zählt zu den bedeutendsten Stahlstandorten Deutschlands. Der Umbau zu wasserstoffbasierter, CO2-armer Stahlerzeugung (SALCOS) und weitere Anlagenerweiterungen lösen naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus.

🛤️

Verkehr und Infrastruktur

Ortsumgehungen, der Ausbau von Bundesstraßen, Bahnanlagen und Leitungstrassen sowie infrastrukturelle Großvorhaben im Stadtgebiet erfordern Eingriffsregelung und Kompensation nach §§ 13 bis 15 BNatSchG.

🏘️

Siedlungs- und Gewerbeentwicklung

Neue Wohnbaugebiete in Lebenstedt und Salzgitter-Bad sowie Gewerbe- und Logistikflächen erfordern naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen. Eigentümer geeigneter Flächen können diese als Ökokontoflächen einbringen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Salzgitter

Salzgitter liegt im Übergang zweier BfN-Großlandschaften. Das nördliche Stadtgebiet gehört zu den lössgeprägten Börden (D32) mit fruchtbaren Ackerflächen, während der Salzgitter-Höhenzug im Süden in das Weser-Leine-Bergland (D36) und das Innerste-Bergland übergreift. Für die Kompensation ist der Naturraumbezug des jeweiligen Eingriffs maßgeblich, greeNature ordnet Ihr Vorhaben fachlich zu.
In Niedersachsen richtet sich die Kompensation nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und dem NAGBNatSchG. Anders als in Bayern gibt es keine landeseinheitliche Verordnung, die Bewertung erfolgt über ein Biotopwertverfahren, das Eingriff und Ausgleich in Wertpunkten (Ökopunkten) gegenüberstellt. Ökopunkte werden aus behördlich anerkannten Ökokonten nach § 16 BNatSchG bereitgestellt. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächenzuordnung und die vollständige Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.
Da Salzgitter kreisfrei ist, nimmt die Stadt selbst die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde wahr. Zuständig ist das Fachgebiet Umwelt der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Im urbanen und industriell geprägten Stadtgebiet sind häufige Maßnahmen die Renaturierung von Fuhse, Warne und Innerste, die Entsiegelung nicht mehr genutzter Industrie- und Bahnflächen, die Aufwertung von Grünland in der nördlichen Börde sowie die Pflege der historischen Nieder- und Mittelwälder am Salzgitterschen Höhenzug. Hinzu kommen artenschutzrechtliche CEF-Maßnahmen für Zauneidechse, Kammmolch und Fledermäuse.
Ja. Im Stadtgebiet liegen das FFH-Gebiet 122 Salzgitterscher Höhenzug (Südteil) sowie Teile des FFH-Gebiets 121 Innerste-Aue (mit Kanstein). Eingriffe im Umfeld dieser Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG erfordern, artenschutzrechtlich sind FCS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG möglich. greeNature berät Sie zu allen naturschutzrechtlichen Anforderungen.
Ja. Besonders geeignet sind intensiv genutzte Ackerflächen der Börde, Gewässerrandstreifen an Fuhse und Innerste sowie Flächen am Rand des Höhenzugs. Über ein Ökokonto nach § 16 BNatSchG lassen sich Aufwertungen als Ökopunkte anerkennen und später an Vorhabenträger vermitteln. Sie bleiben Eigentümer, greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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