Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung
Niedersachsen · BNatSchG / NAGBNatSchG
Naturraum D27 · D28

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Rotenburg (Wümme)

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich begleiteten Kompensationsflächen. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation nach der Eingriffsregelung und dem niedersächsischen Biotopwertverfahren im Landkreis Rotenburg (Wümme).

2.075
km² Kreisfläche
~166.000
Einwohner
57
Städte und Gemeinden
32
Naturschutzgebiete
D27/D28/D36
BfN-Naturräume
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) im Überblick

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) liegt in der Mitte des Elbe-Weser-Dreiecks zwischen Hamburg und Bremen und ist mit rund 2.075 km² der flächengrößte Landkreis Niedersachsens. Er gehört zur Metropolregion Hamburg. Einen Regierungsbezirk gibt es in Niedersachsen seit der Verwaltungsreform von 2004 nicht mehr.

Naturräumlich wird der Kreis überwiegend von der Stader Geest (BfN-Naturraum D27) geprägt, mit sandigen Geestrücken, ausgedehnten Hoch- und Niedermooren sowie den Niederungen von Wümme und Oste. Der Südosten reicht in die Lüneburger Heide (D28), kleinere Bereiche im Süden gehören zum Weser-Aller-Flachland (D36).

Charakteristisch sind großflächige Moorlandschaften wie das Teufelsmoor und die Moore bei Sittensen. Aus dem ehemaligen industriellen Torfabbau am Tister Bauernmoor sind flache Wasserflächen entstanden, die sich zu einem international bedeutenden Rastplatz für tausende Kraniche entwickelt haben.

Die Wirtschaft ist von Land- und Ernährungswirtschaft, Logistik entlang der A1, Erdgasförderung und einer sehr hohen Dichte an Biogasanlagen geprägt. Infrastruktur-, Energie- und Siedlungsvorhaben lösen hier regelmäßig Kompensationsbedarf nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus.

Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung

🗺️ Zugehörige Naturräume

D27
D28
Lüneburger Heide
Zum Naturraum D28 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Rotenburg (Wümme) (KS)BremervördeZevenScheeßelVisselhövedeGnarrenburgSottrumSittensenTarmstedtSelsingenBothelFintel

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Flächengrößter Landkreis Niedersachsens mit 32 ausgewiesenen Naturschutzgebieten
  • Tister Bauernmoor, Teil des EU-Vogelschutzgebiets Moore bei Sittensen, bedeutender Kranich-Rastplatz
  • FFH-Gebiet Wümmeniederung mit Rodau, Wiedau und Trochelbach entlang der Wümme bis zur Bremer Stadtgrenze
  • Ausgedehnte Hochmoore der Geest, darunter Ekelmoor, Huvenhoopsmoor und Anteile am Teufelsmoor
  • Naturnahe Flussauen von Wümme und Oste als Lebensadern der Geest
  • Sehr hohe Dichte an Biogasanlagen und aktive Erdgasförderung mit entsprechendem Eingriffsgeschehen

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem niedersächsischen Naturschutzrecht (NAGBNatSchG), der Bilanzierung über das Biotopwertverfahren und den Arbeitshilfen des NLWKN vertraut. Für Vorhaben im Landkreis Rotenburg (Wümme) stimmen wir die Maßnahmen mit dem Amt für Naturschutz und Landschaftspflege als Unterer Naturschutzbehörde ab und kennen die Aufwertungspotenziale von Moor, Geest und Flussauen in diesem Raum.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Rotenburg (Wümme)

💧

Moorwiedervernässung

Wiedervernässung entwässerter Hoch- und Niedermoore auf der Geest durch Verschluss von Gräben und Anhebung der Wasserstände. Renaturierte Moorkörper binden Kohlenstoff und schaffen Lebensraum für moortypische Arten, ein hochwertiger Baustein im Biotopwertverfahren.

🌾

Grünland-Extensivierung

Umwandlung von Intensivgrünland in extensiv genutztes, spät gemähtes Feuchtgrünland in den Niederungen von Wümme und Oste. Reduzierte Düngung und angepasste Mahdtermine schaffen Brut- und Nahrungsflächen für Wiesenvögel.

🏞️

Fließgewässerrenaturierung

Rückbau von Uferverbauungen, Anlage von Gewässerrandstreifen und Förderung eigendynamischer Laufentwicklung an Wümme, Oste und deren Nebenbächen. Das verbessert die Durchgängigkeit und den Zustand der FFH-Gewässer.

🌿

Heide- und Sandmagerrasenpflege

Entkusselung, Plaggen und extensive Beweidung auf den nährstoffarmen Sandböden im Übergang zur Lüneburger Heide. Die Offenhaltung erhält Zwergstrauchheiden und wärmeliebende Arten der Geest.

🌳

Wallhecken und Feldgehölze

Neuanlage und Pflege von Wallhecken und Feldgehölzen in der ausgeräumten Agrarflur der Geest. Als Trittsteine und Leitstrukturen stärken sie den Biotopverbund und werten strukturarme Landschaften dauerhaft auf.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und Maßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustands (FCS) nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzlaichgewässer für Amphibien, Sand- und Steinstrukturen für die Zauneidechse und Ersatzquartiere für Fledermäuse.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Stader Geest und Teufelsmoor zwischen Hamburg und Bremen

🕊️

Kranich

Das Tister Bauernmoor zählt zu den bedeutendsten Kranich-Rastplätzen Norddeutschlands, mit Zählungen von mehr als 20.000 Vögeln in Spitzenzeiten. Wiedervernässte Moore und flache Wasserflächen dienen als Schlaf- und Rastgewässer.

🐦

Kiebitz

Der stark gefährdete Wiesenbrüter besiedelt die feuchten Grünland- und Ackerniederungen der Geest. Seine Fortpflanzungsstätten sind nach § 44 BNatSchG geschützt. Blänken, Gelegeschutz und Grünlandextensivierung sichern als CEF-Maßnahmen die ökologische Funktion.

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🌾

Feldlerche

Als Bodenbrüter der offenen Feldflur ist die Feldlerche auf den sandigen Ackerflächen der Geest weit verbreitet und in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung regelmäßig zu berücksichtigen. Feldlerchenfenster und Blühstreifen wirken als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen.

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🦇

Fledermäuse

Die heimischen Fledermausarten sind über Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützt. Wallhecken, Waldränder und Altbäume dienen als Jagdgebiet, Leitstruktur und Quartier. Der Erhalt von Leitstrukturen und Ersatzquartiere wahren die Funktion.

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🐸

Kammmolch

Der Kammmolch ist nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie streng geschützt und laicht in fischfreien Kleingewässern und Moortümpeln der Geest. Die Anlage und Pflege besonnter Ersatzlaichgewässer im Verbund stützt die Bestände.

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🐟

Eisvogel

An den naturnahen Abschnitten von Wümme und Oste findet der Eisvogel Steilufer und ein klares Nahrungsangebot. Die Förderung von Uferabbrüchen und die Renaturierung der Gewässer verbessern seine Brut- und Nahrungshabitate.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🚚

Logistik und Verkehr

Der Landkreis wird von der Autobahn A1 (Bremen, Hamburg) sowie den Bundesstraßen B71, B74 und B75 durchzogen. Ausbau, Ortsumgehungen und Gewerbeansiedlungen entlang dieser Achsen lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus.

⚡

Erneuerbare Energien

Der Kreis weist eine der höchsten Dichten an Biogasanlagen in Deutschland auf, hinzu kommen Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenprojekte. Diese Vorhaben erfordern naturschutzrechtliche Kompensation und je nach Betroffenheit CEF- oder FCS-Maßnahmen.

🛢️

Erdgasförderung

In Teilen des Landkreises wird Erdgas gefördert. Bohrplätze, Leitungstrassen und zugehörige Infrastruktur greifen in Boden und Landschaft ein und erzeugen Kompensationsbedarf nach der Eingriffsregelung.

🏘️

Siedlungsentwicklung

Wohn- und Gewerbegebietsausweisungen in Rotenburg, Bremervörde, Zeven und den Samtgemeinden erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Eigentümer geeigneter Flächen in Niederungen und Moorrandlagen können sich als Flächenanbieter einbringen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Rotenburg (Wümme)

Der Landkreis liegt überwiegend im BfN-Naturraum D27 (Stader Geest) mit Geestrücken, Mooren und den Niederungen von Wümme und Oste. Der Südosten reicht in den Naturraum D28 (Lüneburger Heide), kleinere Flächen im Süden gehören zum Weser-Aller-Flachland (D36). Für die Kompensation ist die Naturraum-Zuordnung des Eingriffs maßgeblich, greeNature ermittelt diese für Sie.
In Niedersachsen erfolgt die Bilanzierung von Eingriff und Kompensation über das Biotopwertverfahren (Ökopunkte) auf Grundlage des NAGBNatSchG und der Arbeitshilfen des NLWKN. Aus der Differenz zwischen Ausgangs- und Zielzustand einer Fläche ergibt sich ihr Aufwertungswert. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Maßnahmenplanung, Flächensicherung und die Abstimmung mit der Behörde.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Amt für Naturschutz und Landschaftspflege des Landkreises Rotenburg (Wümme), Am Neuen Markt 8, 27356 Rotenburg (Wümme). greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Aufgrund der Geest- und Moorlandschaft eignen sich besonders die Wiedervernässung von Hoch- und Niedermooren, die Extensivierung von Grünland in den Niederungen, die Renaturierung von Wümme und Oste, Heidepflege im Übergang zur Lüneburger Heide sowie die Anlage von Wallhecken. Die Auswahl richtet sich nach Ausgangszustand, Aufwertungspotenzial und Abstimmung mit der Behörde.
Ja. Im Landkreis liegen mehrere FFH-Gebiete, darunter die Wümmeniederung, sowie das EU-Vogelschutzgebiet Moore bei Sittensen mit dem Tister Bauernmoor. Eingriffe im Umfeld dieser Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtliche Maßnahmen nach § 44 BNatSchG erforderlich machen. greeNature berät Sie zu den FFH- und artenschutzrechtlichen Anforderungen.
Ja. Geeignet sind unter anderem entwässerte Moorstandorte, feuchte Grünlandflächen in den Niederungen von Wümme und Oste sowie strukturarme Ackerflächen der Geest. In vielen Fällen bleiben Sie Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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