Mohn und Kornblumen auf einer Ackerblühfläche unter Wolkenhimmel
Niedersachsen · BNatSchG / NAGBNatSchG
Naturraum D32 · D36

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Region Hannover

Die Region Hannover verbindet den dicht besiedelten Verdichtungsraum der Landeshauptstadt mit weiten Bördelandschaften, der Leineaue und der Geest im Norden. Für Eingriffe in Natur und Landschaft planen und sichern wir naturraumtreue Kompensation nach niedersächsischem Recht, von der Bilanzierung über das Biotopwertverfahren bis zur dauerhaften Flächenpflege.

2.297 km²
Fläche
rund 1,17 Mio. (Stand 2022)
Einwohner
21
Städte und Gemeinden
Hannover
Verwaltungssitz
27 FFH-Gebiete und 1 EU-Vogelschutzgebiet
Natura 2000
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Region Hannover im Überblick

Die Region Hannover ist ein Kommunalverband besonderer Art und umfasst die Landeshauptstadt Hannover sowie zwanzig weitere Städte und Gemeinden. Auf rund 2.300 Quadratkilometern leben etwa 1,17 Millionen Menschen, womit die Region zu den bevölkerungsreichsten Verwaltungsräumen Niedersachsens zählt.

Naturräumlich reicht das Gebiet von den fruchtbaren Lössbörden im Süden über das Leinetal bis zur Geest und den Mooren im Norden. Im Südwesten prägt der bewaldete Deister die Landschaft, im Nordwesten das Steinhuder Meer als größter Binnensee des Landes.

Der hohe Siedlungs- und Infrastrukturdruck im Umfeld der Landeshauptstadt führt regelmäßig zu Eingriffen, für die nach der Eingriffsregelung ein Ausgleich zu leisten ist. Zugleich bieten Auen, Grünland und Moorstandorte gute Voraussetzungen für hochwertige Kompensationsmaßnahmen.

Zuständig für den Vollzug des Naturschutzrechts ist die Untere Naturschutzbehörde der Region Hannover, die Eingriffe bewertet und Kompensationsflächen im Kompensationsverzeichnis führt.

Mohn und Kornblumen auf einer Ackerblühfläche unter Wolkenhimmel

🗺️ Zugehörige Naturräume

D32
Niedersächsische Börden
Zum Naturraum D32 ›
D36
Unteres Weserbergland und Oberes Weser-Leinebergland
Zum Naturraum D36 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Hannover (KS)GarbsenLangenhagenLaatzenLehrteNeustadt am RübenbergeBarsinghausenWunstorfSeelzeSpringeBurgdorfSehndeRonnenbergWedemark

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Das Steinhuder Meer im Nordwesten ist der größte Binnensee Niedersachsens, EU-Vogelschutzgebiet und Kern des gleichnamigen Naturparks.
  • Auf dem Gebiet der Region liegen 27 FFH-Gebiete und ein EU-Vogelschutzgebiet, die zum europäischen Netz Natura 2000 gehören.
  • Das FFH-Gebiet Leineaue zwischen Hannover und Ruthe schützt Auwaldreste, Kalktuffquellen und naturnahe Fließgewässerabschnitte der Leine.
  • Der Deister bildet als bewaldeter Höhenzug im Südwesten einen naturräumlichen Kontrast zu den offenen Börden und der Leineniederung.
  • Im Norden erstreckt sich die Hannoversche Moorgeest mit Hochmoorresten, deren Wiedervernässung naturschutzfachlich hohe Bedeutung hat.
  • Rund die Hälfte der Regionsfläche steht unter Landschafts- oder Naturschutz, was Planung und Verortung von Kompensation anspruchsvoll macht.

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsvorhaben auch in der Region Hannover. Wir übernehmen die Eingriffsbilanzierung nach dem in Niedersachsen üblichen Biotopwertverfahren, entwickeln naturraumtreue Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und stimmen diese mit der Unteren Naturschutzbehörde ab. Von der ersten fachlichen Einschätzung über die Sicherung geeigneter Flächen bis zur langfristigen Pflege und dem Monitoring begleiten wir Vorhabenträger im gesamten Prozess. Dabei arbeiten wir entlang der Arbeitshilfen des NLWKN und berücksichtigen artenschutzrechtliche Anforderungen des besonderen Artenschutzes.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Region Hannover

🌊

Auen- und Grünlandentwicklung

Extensivierung und Wiedervernässung von Grünland in der Leineaue, um Feuchtlebensräume und Retentionsflächen wiederherzustellen und aufzuwerten.

🐸

Kleingewässer und Amphibienbiotope

Anlage besonnter Stillgewässer und Laichgewässer, die Arten wie dem Kammmolch als Lebensraum dienen und Trittsteine im Biotopverbund schaffen.

🌾

Ackerextensivierung für Feldvögel

Umwandlung intensiv genutzter Ackerflächen in den Börden zu Blühflächen und extensivem Grünland zugunsten von Feldlerche und Kiebitz.

💧

Moorrenaturierung in der Geest

Wiedervernässung entwässerter Hochmoorreste in der Hannoverschen Moorgeest zur Regeneration torfbildender Vegetation und zum Klimaschutz.

🌳

Waldumbau und Waldränder

Entwicklung strukturreicher, standortgerechter Laubwälder und gestufter Waldränder im Deister und in weiteren Waldgebieten der Region.

🏞️

Gewässerrenaturierung

Rückbau von Uferverbauungen sowie Anlage von Gewässerrandstreifen an Leine, Innerste und Fließgewässern, die dem Eisvogel Lebensraum bieten.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Leinetal, Calenberger Börde und Geest rund um die Landeshauptstadt

🌾

Feldlerche

Die Feldlerche brütet in den offenen Börden und Agrarlandschaften der Region. Als Art der freien Feldflur profitiert sie von extensiv bewirtschafteten Flächen und Blühstreifen, die in Kompensationsmaßnahmen gezielt geschaffen werden.

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🐤

Kiebitz

Der Kiebitz besiedelt feuchtes Grünland und Niederungen, etwa im Umfeld des Steinhuder Meeres und der Leineaue. Er ist auf offene, wenig gestörte Bruthabitate angewiesen, die durch Vernässung und Extensivierung gefördert werden.

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🐦

Eisvogel

An naturnahen Fließgewässern wie der Leine findet der Eisvogel Steilwände zum Brüten und klare Gewässer zum Jagen. Gewässerrenaturierungen verbessern seine Lebensbedingungen unmittelbar.

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🦎

Kammmolch

Der nach FFH-Recht geschützte Kammmolch benötigt fischfreie Stillgewässer mit reicher Unterwasservegetation. Neu angelegte Kleingewässer im Verbund sichern seine Vorkommen.

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🦇

Fledermäuse

Mehrere streng geschützte Fledermausarten nutzen Wälder, Gewässer und Siedlungsränder der Region als Jagd- und Quartierlebensraum. Bei Eingriffen sind Quartiere nach § 44 BNatSchG zu prüfen und gegebenenfalls durch vorgezogene Maßnahmen zu ersetzen.

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🦎

Zauneidechse

Die Zauneidechse besiedelt sonnenexponierte Böschungen, Bahndämme und Sandtrockenrasen der Geest. Für sie kommen häufig vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) mit Habitatanlage und Umsiedlung in Betracht.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Siedlungs- und Wohnungsbau

Neue Wohn- und Gewerbegebiete im Verdichtungsraum Hannover führen zu Flächenversiegelung und lösen über die Eingriffsregelung Kompensationsbedarf aus.

🛣️

Verkehrsinfrastruktur

Aus- und Neubau von Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Schienenverbindungen im Knotenpunkt Hannover erfordert Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

🏗️

Rohstoffabbau

Der Abbau von Kies und Sand, insbesondere in der Leineniederung, geht mit Eingriffen einher, die naturschutzfachlich bilanziert und kompensiert werden müssen.

⚡

Erneuerbare Energien

Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaik beanspruchen Flächen und Landschaftsbild und ziehen artenschutzrechtliche Prüfungen sowie Kompensation nach sich.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Region Hannover

In Niedersachsen erfolgt die Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich über ein Biotopwertverfahren, bei dem Flächen anhand von Biotoptypen und Werteinheiten bewertet werden. Grundlage sind das BNatSchG, das Niedersächsische Ausführungsgesetz (NAGBNatSchG) sowie die Arbeitshilfen des NLWKN. Die so ermittelten Werteinheiten werden umgangssprachlich als Ökopunkte bezeichnet.
Für den Vollzug der Eingriffsregelung ist in der Region Hannover die Untere Naturschutzbehörde im Fachbereich Umwelt zuständig. Sie bewertet den Eingriff, stimmt Art und Umfang der Kompensation ab und führt die Maßnahmen im Kompensationsverzeichnis. Bei planungsrechtlichen Verfahren wirkt sie im Rahmen der Beteiligung mit.
Nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG sind vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen und unvermeidbare Eingriffe durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Erst wenn Vermeidung und Kompensation geprüft sind, ist ein Eingriff zulässig.
Werden durch ein Vorhaben Fortpflanzungs- oder Ruhestätten streng geschützter Arten im Sinne des § 44 BNatSchG betroffen, können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) notwendig werden. Sie müssen wirksam sein, bevor der Eingriff erfolgt, damit die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang durchgängig erhalten bleibt. In der Region betrifft dies unter anderem Zauneidechse und Fledermäuse.
Die Kompensation soll einen räumlichen und funktionalen Bezug zum Eingriff haben. Maßnahmen im selben Naturraum, etwa in den Niedersächsischen Börden (d17), im Geest- und Moorland (d22) oder im angrenzenden Weserbergland (d31), sind fachlich vorzugswürdig, weil sie die beeinträchtigten Funktionen dort wiederherstellen, wo sie verloren gehen.
Wir übernehmen die Eingriffsbilanzierung, die Planung naturraumtreuer Maßnahmen, die Sicherung geeigneter Flächen sowie die dauerhafte Umsetzung, Pflege und das Monitoring. Die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde führen wir für Sie und sorgen für eine rechtssichere Dokumentation im Kompensationsverzeichnis.
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