Margeriten und Glockenblumen in einer artenreichen Wiese
Niedersachsen · BNatSchG / NAGBNatSchG
Naturraum D27 · D25

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Osterholz

Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten und Full-Service-Kompensation nach niedersächsischem Naturschutzrecht. greeNature begleitet Eingriffsregelung und Bilanzierung nach Biotopwertverfahren im Landkreis Osterholz, bundesweit tätig, mit Erfahrung in der Kulturlandschaft zwischen Teufelsmoor und Osterholzer Geest.

652,67
km² Kreisfläche
~113.000
Einwohner (2025)
7
Kommunen (6 + SG Hambergen)
d27/d25
BfN-Naturräume
~2.849 ha
NSG Hammeniederung
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Osterholz im Überblick

Der Landkreis Osterholz liegt in Niedersachsen nördlich der Stadt Bremen und wird landschaftlich zweigeteilt. Der Norden und Westen gehören zur Osterholzer Geest, einem welligen, sandigen Grundmoränengebiet, während der Osten von der Niederung von Hamme und Wümme mit dem großenteils kultivierten Teufelsmoor eingenommen wird.

Niedersachsen gliedert sich seit 2004 nicht mehr in Regierungsbezirke. Naturräumlich zählt der überwiegende Teil des Landkreises zur Stader Geest (BfN-Naturraum D27), die westlichen Randbereiche an der Unterweser reichen in die Ems-Weser-Marsch (D25).

Ökologisch prägend ist die Hammeniederung mit ausgedehntem Feuchtgrünland, Hochmoorresten und Grabensystemen. Sie ist Teil des Naturschutzgroßprojekts gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung und gehört über FFH- und Vogelschutzgebiet zum europäischen Netz Natura 2000.

Wirtschaftlich ist der Landkreis stark vom Verflechtungsraum um Bremen geprägt. Wohnbau- und Gewerbeentwicklung im Umland, der Ausbau der Verkehrsachsen A27 und B74 sowie Windenergie- und Hochwasserschutzvorhaben lösen regelmäßig Kompensationsbedarf nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und dem NAGBNatSchG aus.

Margeriten und Glockenblumen in einer artenreichen Wiese

🗺️ Zugehörige Naturräume

D27
D25
Ems-Weser-Marsch
Zum Naturraum D25 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Osterholz-Scharmbeck (KS)LilienthalRitterhudeSchwanewedeGrasbergWorpswedeHambergen (Samtgemeinde)AxstedtHolsteLübberstedtVollersode

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet 033 "Untere Wümmeniederung, untere Hammeniederung mit Teufelsmoor"
  • EU-Vogelschutzgebiet Hammeniederung, Brut- und Rastgebiet für Wiesenvögel
  • Naturschutzgebiet Hammeniederung (NSG LÜ 312, rund 2.849 ha)
  • Naturschutzgroßprojekt Hammeniederung von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung
  • Teufelsmoor, historisch kultiviertes Hochmoor mit Resten torfbildender Vegetation
  • Osterholzer Geest, sandige Grundmoräne mit Acker-, Grünland- und Waldnutzung
  • 17 ausgewiesene Naturschutzgebiete sowie zahlreiche Landschaftsschutzgebiete

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und arbeitet in Niedersachsen konsequent nach dem NAGBNatSchG. Die Bilanzierung erfolgt über das Biotopwertverfahren (Ökopunkte) unter Beachtung der Arbeitshilfen des NLWKN. Wir kennen die naturschutzfachlichen Anforderungen in Moor-, Marsch- und Geestlandschaften und stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osterholz ab, von der Konzeption über die Umsetzung bis zu Pflege und Monitoring.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Osterholz

🌱

Moorrenaturierung

Wiedervernässung entwässerter Hochmoorflächen im Teufelsmoor durch Grabenverschluss und Anhebung der Wasserstände, zur Entwicklung torfbildender Vegetation und Bindung von Kohlenstoff.

🌿

Feuchtgrünland-Extensivierung

Umstellung intensiv genutzter Niederungsflächen an Hamme und Wümme auf späte Mahd und geringe Düngung, als Brut- und Nahrungshabitat für Wiesenvögel wie Kiebitz und Uferschnepfe.

💧

Gewässerrandstreifen

Anlage von Puffer- und Randstreifen entlang von Gräben und Fließgewässern der Niederung, zur Verbesserung der Wasserqualität und als Lebensraum für Amphibien und Libellen.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse, Laichgewässer für Amphibien sowie Habitatstrukturen für die Zauneidechse an Bahn- und Straßendämmen.

🌾

Hecken und Biotopverbund

Pflanzung von Wallhecken und Feldgehölzen in der ausgeräumten Geestlandschaft, als Trittsteine und Vernetzung zwischen Grünland-, Wald- und Ackerbiotopen.

🌳

Bruchwald und Aufforstung

Entwicklung standortgerechter Erlenbruch- und Feuchtwälder in Niederungslagen sowie naturnaher Laubmischwälder auf der Geest, mit Eiche, Hainbuche und Schwarzerle.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Teufelsmoor und Osterholzer Geest

🐦

Kiebitz und Wiesenlimikolen

Das Feuchtgrünland der Hammeniederung ist Brutgebiet für Kiebitz, Uferschnepfe und Bekassine. Extensivierung, Wiedervernässung und Prädationsschutz zählen zu den typischen Maßnahmen für diese Wiesenvögel.

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🐸

Moorfrosch und Amphibien

In moorigen Gräben und Kleingewässern kommen Moorfrosch, Laubfrosch und weitere Amphibien vor. Neu angelegte, besonnte Laichgewässer sind eine häufige Ausgleichsmaßnahme in der Niederung.

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🦇

Fledermäuse

Alte Baumbestände, Gehölzreihen und Gebäude bieten Quartiere für mehrere Fledermausarten, die Niederungen und Gewässersäume als Jagdgebiet nutzen. Quartierverluste werden über CEF-Maßnahmen ausgeglichen.

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🐦

Eisvogel

An Hamme, Wümme und ihren Nebengewässern brütet der Eisvogel in natürlichen Steilufern. Die Modellierung von Steilwänden und die naturnahe Entwicklung der Uferbereiche fördern den Bestand.

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🌾

Feldlerche

Auf den offenen Acker- und Grünlandflächen der Osterholzer Geest brütet die Feldlerche. Feldlerchenfenster und extensiv genutzte Ackerrandstreifen sind bewährte Maßnahmen für Offenlandarten.

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🕊️

Weißstorch

Der Weißstorch nutzt das extensive Feuchtgrünland der Hammeniederung als Nahrungsraum. Vernässte Wiesen und ein reiches Angebot an Amphibien und Kleinsäugern verbessern seine Brutbedingungen.

Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Siedlungs- und Gewerbeentwicklung

Als Verflechtungsraum von Bremen weist der Landkreis Osterholz laufend Wohnbau- und Gewerbeflächen aus. Diese Eingriffe erfordern Ausgleich und Ersatz nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, häufig über Flächenpools und Ökokonten.

🛤️

Verkehr und Infrastruktur

Der Ausbau der A27 mit den Anschlussstellen bei Schwanewede und Ihlpohl sowie die geplante Ortsumfahrung Ritterhude im Zuge der B74 lösen Kompensationspflichten aus, etwa für Gehölzverluste und Amphibienlebensräume.

⚡

Windenergie und Erneuerbare

Die Ausweisung von Windenergie-Vorranggebieten und der Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf der Geest erzeugen Kompensationsbedarf und können artenschutzrechtliche Prüfungen nach § 44 BNatSchG nach sich ziehen.

💧

Hochwasser- und Gewässerschutz

Maßnahmen an Deichen, Sielen und Schöpfwerken sowie der naturnahe Ausbau von Hamme und Wümme greifen in geschützte Niederungslebensräume ein und werden über naturschutzfachliche Kompensation begleitet.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Osterholz

Der überwiegende Teil des Landkreises gehört zum BfN-Naturraum D27 (Stader Geest), geprägt durch die Osterholzer Geest und die Niederungen von Hamme und Wümme mit dem Teufelsmoor. Die westlichen Randbereiche an der Unterweser reichen in den Naturraum D25 (Ems-Weser-Marsch). Für die Kompensation ist die genaue Naturraum- und Biotoptypenzuordnung des Eingriffs maßgeblich, greeNature ermittelt diese für Ihr Vorhaben.
In Niedersachsen richtet sich die Kompensation nach dem NAGBNatSchG und den §§ 13 bis 15 BNatSchG. Der Ausgleichsbedarf wird über das Biotopwertverfahren (Ökopunkte) unter Beachtung der Arbeitshilfen des NLWKN bilanziert. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Bereitstellung von Flächen und Maßnahmen aus anerkannten Ökokonten sowie die vollständige Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Planungs- und Naturschutzamt des Landkreises Osterholz, Osterholzer Straße 23, 27711 Osterholz-Scharmbeck. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung über die Genehmigung bis zur Abnahme und zum Monitoring.
In den Niederungen von Hamme und Wümme sind Wiedervernässung von Moorflächen, Extensivierung von Feuchtgrünland zugunsten von Wiesenvögeln, die Anlage von Gewässerrandstreifen sowie die Entwicklung von Erlenbruchwäldern verbreitet. Auf der Geest kommen Heckenpflanzungen, Ackerrandstreifen und naturnahe Aufforstungen hinzu. Die konkrete Maßnahme richtet sich nach Eingriff, Biotoptyp und Schutzgebietslage.
Mit dem FFH-Gebiet 033 (Untere Wümmeniederung, untere Hammeniederung mit Teufelsmoor) und dem EU-Vogelschutzgebiet Hammeniederung liegen bedeutende Natura-2000-Flächen im Kreis. Eingriffe in ihrer Nähe können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erfordern. Für geschützte Arten nach § 44 BNatSchG sind gegebenenfalls vorgezogene Maßnahmen (CEF) zur Wahrung des Erhaltungszustands (FCS) nötig. greeNature prüft und plant diese Anforderungen.
Ja. Besonders geeignet sind Niederungsflächen an Hamme und Wümme mit Potenzial für Vernässung und Feuchtgrünland sowie Geeststandorte für Hecken und Aufforstungen. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine vertraglich geregelte Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und stimmt die Aufwertung mit der Naturschutzbehörde ab.
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