
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Osterholz
Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten und Full-Service-Kompensation nach niedersächsischem Naturschutzrecht. greeNature begleitet Eingriffsregelung und Bilanzierung nach Biotopwertverfahren im Landkreis Osterholz, bundesweit tätig, mit Erfahrung in der Kulturlandschaft zwischen Teufelsmoor und Osterholzer Geest.
Der Landkreis Osterholz im Überblick
Der Landkreis Osterholz liegt in Niedersachsen nördlich der Stadt Bremen und wird landschaftlich zweigeteilt. Der Norden und Westen gehören zur Osterholzer Geest, einem welligen, sandigen Grundmoränengebiet, während der Osten von der Niederung von Hamme und Wümme mit dem großenteils kultivierten Teufelsmoor eingenommen wird.
Niedersachsen gliedert sich seit 2004 nicht mehr in Regierungsbezirke. Naturräumlich zählt der überwiegende Teil des Landkreises zur Stader Geest (BfN-Naturraum D27), die westlichen Randbereiche an der Unterweser reichen in die Ems-Weser-Marsch (D25).
Ökologisch prägend ist die Hammeniederung mit ausgedehntem Feuchtgrünland, Hochmoorresten und Grabensystemen. Sie ist Teil des Naturschutzgroßprojekts gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung und gehört über FFH- und Vogelschutzgebiet zum europäischen Netz Natura 2000.
Wirtschaftlich ist der Landkreis stark vom Verflechtungsraum um Bremen geprägt. Wohnbau- und Gewerbeentwicklung im Umland, der Ausbau der Verkehrsachsen A27 und B74 sowie Windenergie- und Hochwasserschutzvorhaben lösen regelmäßig Kompensationsbedarf nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und dem NAGBNatSchG aus.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D27 ›
Zum Naturraum D25 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- FFH-Gebiet 033 "Untere Wümmeniederung, untere Hammeniederung mit Teufelsmoor"
- EU-Vogelschutzgebiet Hammeniederung, Brut- und Rastgebiet für Wiesenvögel
- Naturschutzgebiet Hammeniederung (NSG LÜ 312, rund 2.849 ha)
- Naturschutzgroßprojekt Hammeniederung von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung
- Teufelsmoor, historisch kultiviertes Hochmoor mit Resten torfbildender Vegetation
- Osterholzer Geest, sandige Grundmoräne mit Acker-, Grünland- und Waldnutzung
- 17 ausgewiesene Naturschutzgebiete sowie zahlreiche Landschaftsschutzgebiete
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und arbeitet in Niedersachsen konsequent nach dem NAGBNatSchG. Die Bilanzierung erfolgt über das Biotopwertverfahren (Ökopunkte) unter Beachtung der Arbeitshilfen des NLWKN. Wir kennen die naturschutzfachlichen Anforderungen in Moor-, Marsch- und Geestlandschaften und stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osterholz ab, von der Konzeption über die Umsetzung bis zu Pflege und Monitoring.
Typische Maßnahmen im Landkreis Osterholz
Moorrenaturierung
Wiedervernässung entwässerter Hochmoorflächen im Teufelsmoor durch Grabenverschluss und Anhebung der Wasserstände, zur Entwicklung torfbildender Vegetation und Bindung von Kohlenstoff.
Feuchtgrünland-Extensivierung
Umstellung intensiv genutzter Niederungsflächen an Hamme und Wümme auf späte Mahd und geringe Düngung, als Brut- und Nahrungshabitat für Wiesenvögel wie Kiebitz und Uferschnepfe.
Gewässerrandstreifen
Anlage von Puffer- und Randstreifen entlang von Gräben und Fließgewässern der Niederung, zur Verbesserung der Wasserqualität und als Lebensraum für Amphibien und Libellen.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse, Laichgewässer für Amphibien sowie Habitatstrukturen für die Zauneidechse an Bahn- und Straßendämmen.
Hecken und Biotopverbund
Pflanzung von Wallhecken und Feldgehölzen in der ausgeräumten Geestlandschaft, als Trittsteine und Vernetzung zwischen Grünland-, Wald- und Ackerbiotopen.
Bruchwald und Aufforstung
Entwicklung standortgerechter Erlenbruch- und Feuchtwälder in Niederungslagen sowie naturnaher Laubmischwälder auf der Geest, mit Eiche, Hainbuche und Schwarzerle.
Geschützte Arten im Teufelsmoor und Osterholzer Geest
Kiebitz und Wiesenlimikolen
Das Feuchtgrünland der Hammeniederung ist Brutgebiet für Kiebitz, Uferschnepfe und Bekassine. Extensivierung, Wiedervernässung und Prädationsschutz zählen zu den typischen Maßnahmen für diese Wiesenvögel.
Mehr zur Art ›Moorfrosch und Amphibien
In moorigen Gräben und Kleingewässern kommen Moorfrosch, Laubfrosch und weitere Amphibien vor. Neu angelegte, besonnte Laichgewässer sind eine häufige Ausgleichsmaßnahme in der Niederung.
Mehr zur Art ›Fledermäuse
Alte Baumbestände, Gehölzreihen und Gebäude bieten Quartiere für mehrere Fledermausarten, die Niederungen und Gewässersäume als Jagdgebiet nutzen. Quartierverluste werden über CEF-Maßnahmen ausgeglichen.
Mehr zur Art ›Eisvogel
An Hamme, Wümme und ihren Nebengewässern brütet der Eisvogel in natürlichen Steilufern. Die Modellierung von Steilwänden und die naturnahe Entwicklung der Uferbereiche fördern den Bestand.
Mehr zur Art ›Feldlerche
Auf den offenen Acker- und Grünlandflächen der Osterholzer Geest brütet die Feldlerche. Feldlerchenfenster und extensiv genutzte Ackerrandstreifen sind bewährte Maßnahmen für Offenlandarten.
Mehr zur Art ›Weißstorch
Der Weißstorch nutzt das extensive Feuchtgrünland der Hammeniederung als Nahrungsraum. Vernässte Wiesen und ein reiches Angebot an Amphibien und Kleinsäugern verbessern seine Brutbedingungen.
Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Siedlungs- und Gewerbeentwicklung
Als Verflechtungsraum von Bremen weist der Landkreis Osterholz laufend Wohnbau- und Gewerbeflächen aus. Diese Eingriffe erfordern Ausgleich und Ersatz nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, häufig über Flächenpools und Ökokonten.
Verkehr und Infrastruktur
Der Ausbau der A27 mit den Anschlussstellen bei Schwanewede und Ihlpohl sowie die geplante Ortsumfahrung Ritterhude im Zuge der B74 lösen Kompensationspflichten aus, etwa für Gehölzverluste und Amphibienlebensräume.
Windenergie und Erneuerbare
Die Ausweisung von Windenergie-Vorranggebieten und der Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf der Geest erzeugen Kompensationsbedarf und können artenschutzrechtliche Prüfungen nach § 44 BNatSchG nach sich ziehen.
Hochwasser- und Gewässerschutz
Maßnahmen an Deichen, Sielen und Schöpfwerken sowie der naturnahe Ausbau von Hamme und Wümme greifen in geschützte Niederungslebensräume ein und werden über naturschutzfachliche Kompensation begleitet.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
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