
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Osnabrück
Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für naturschutzrechtliche Kompensation im Osnabrücker Land, von der Bedarfsermittlung bis zur Abnahme durch die Untere Naturschutzbehörde.
Der Landkreis Osnabrück im Überblick
Der Landkreis Osnabrück liegt im Südwesten Niedersachsens und umschließt die kreisfreie Stadt Osnabrück, die zugleich Sitz der Kreisverwaltung ist. Mit rund 2.122 Quadratkilometern gehört er nach dem Emsland und der Region Hannover zu den größten Kommunalverbänden des Landes. Prägend ist das Osnabrücker Hügelland, das im Norden vom Wiehengebirge und im Süden vom Teutoburger Wald gerahmt wird.
Die nördlichen zwei Drittel des Kreisgebiets gehören zur Norddeutschen Tiefebene mit den Landschaften Artland und Wittlager Land (Naturraum D30, Dümmer Geestniederung). Das südliche Drittel wird von den bewaldeten Höhenzügen Teutoburger Wald und Wiehengebirge geprägt (Naturraum D36, Weser- und Weser-Leine-Bergland), deren höchster Punkt der Dörenberg mit 331 Metern ist. Im Südwesten geht die Landschaft in die Westfälische Tieflandsbucht (Naturraum D34) über.
Ökologisch bedeutsam sind die Kalkbuchenwälder und Kalkmagerrasen am Teutoburger Wald, die Fledermausquartiere im Wiehengebirge, naturnahe Bäche im Artland sowie der Alfsee bei Rieste als überregional wichtiges Rastgewässer für Wasservögel. Der Landkreis weist zahlreiche Natura-2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) und 31 Naturschutzgebiete auf.
Die Wirtschaft wird von der Ernährungswirtschaft, dem Maschinen- und Metallbau (unter anderem Georgsmarienhütte) sowie dem Rohstoffabbau geprägt. Verkehrsprojekte an den Autobahnen A1, A30 und A33, der Ausbau der Windenergie und Gewerbeflächenentwicklung lösen regelmäßig Kompensationsbedarf aus. Grundlage ist das niedersächsische Naturschutzrecht (NAGBNatSchG), die Bilanzierung erfolgt über das Biotopwertverfahren und Ökopunkte.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D30 ›
Zum Naturraum D36 ›
Zum Naturraum D34 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Naturpark Terra.vita (Teutoburger Wald, Wiehengebirge, Osnabrücker Land), UNESCO Global Geopark
- FFH-Gebiet Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück mit Bechsteinfledermaus und Großem Mausohr
- FFH-Gebiet Bäche im Artland, Lebensraum für Bachneunauge, Groppe und Eisvogel
- Kalkbuchenwälder und Kalkmagerrasen am Teutoburger Wald, wärmeliebende Lebensgemeinschaften
- Alfsee bei Rieste, überregional bedeutsames Rast- und Überwinterungsgewässer für Wasser- und Watvögel
- Höhenzüge Wiehengebirge und Teutoburger Wald mit dem Dörenberg (331 m) als höchstem Punkt
- Der Landkreis umschließt die kreisfreie Stadt Osnabrück ringförmig, die selbst nicht zum Kreisgebiet gehört
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und mit dem niedersächsischen Kompensationsrecht vertraut. Wir kennen die Bilanzierung über das Biotopwertverfahren, die Arbeitshilfen des NLWKN und die Praxis der Unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Osnabrück. Von der Naturraumzuordnung über die Flächenauswahl bis zur Eintragung ins Kompensationsverzeichnis begleiten wir Ihr Vorhaben im Osnabrücker Land.
Typische Maßnahmen im Landkreis Osnabrück
Kalkbuchenwald und Magerrasen
Pflege und Entwicklung von Kalkbuchenwäldern sowie Entbuschung und Beweidung von Kalkmagerrasen am Teutoburger Wald, Lebensraum für wärmeliebende Insekten, Orchideen und seltene Falter.
Bachrenaturierung
Rückbau von Uferbefestigungen, Anlage von Gewässerrandstreifen und Wiederherstellung der Durchgängigkeit an Hase und den Bächen im Artland, Habitate für Groppe, Bachneunauge und Eisvogel.
Grünland-Extensivierung
Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feuchtgrünland in den Niederungen, Lebensraum für Wiesenbrüter wie Kiebitz und Bekassine mit angepasstem Mahdregime.
Streuobstwiesen
Anlage und Reaktivierung traditioneller Streuobstbestände im Hügelland, Nist- und Nahrungsraum für Steinkauz, Gartenrotschwanz und zahlreiche Wildbienenarten.
Artenschutz CEF und FCS
Sicherung von Fledermausquartieren im Wiehengebirge, Anlage von Kleingewässern für Kammmolch und Amphibien sowie Habitatstrukturen für die Zauneidechse, abgestimmt auf die Anforderungen des besonderen Artenschutzes nach Paragraf 44 BNatSchG.
Hecken und Biotopverbund
Anlage von Wallhecken und Feldgehölzen in der ausgeräumten Agrarlandschaft, Trittsteinbiotope für Feldlerche, Rebhuhn und Feldhase zwischen den Höhenzügen und der Geestniederung.
Geschützte Arten im Osnabrücker Land zwischen Wiehengebirge und Teutoburger Wald
Fledermäuse im Wiehengebirge
Das FFH-Gebiet Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück beherbergt Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr. Quartiersicherung in Wäldern und Stollen sowie der Erhalt von Jagdhabitaten sind typische CEF-Maßnahmen bei Eingriffen in Waldbestände.
Mehr zur Art ›Kammmolch und Amphibien
Kammmolch, Laubfrosch und Kreuzkröte besiedeln Kleingewässer und Abgrabungen im Kreisgebiet. Neu angelegte, besonnte Laichgewässer und Landlebensräume sind bewährte Ausgleichsmaßnahmen bei Bau- und Infrastrukturvorhaben.
Mehr zur Art ›Kiebitz in den Niederungen
Der Kiebitz brütet in den offenen Niederungen des Artlands und Wittlager Lands. Extensiv genutztes Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand und angepasster Mahd bildet den Kern wirksamer Wiesenbrüterschutz-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Feldlerche in der Agrarflur
Die Feldlerche ist Charakterart der Ackerlandschaft zwischen den Höhenzügen. Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Randstrukturen dienen als CEF-Maßnahmen bei Flächeninanspruchnahme im Offenland.
Mehr zur Art ›Zauneidechse an Bahn und Abgrabung
Die Zauneidechse besiedelt Bahndämme, Sandabgrabungen und trockenwarme Säume. Bei Eingriffen sind Habitatanlage mit Steinriegeln und Sandlinsen sowie fachgerechte Umsiedlung häufige Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Hase und Artland-Bächen
Der Eisvogel brütet an naturnahen Ufern von Hase und den Bächen im Artland. Steilwände, strukturreiche Gewässerränder und ein guter Fischbestand sind Voraussetzung, die durch Renaturierungsmaßnahmen gefördert werden.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Verkehr und Infrastruktur
Aus- und Neubaumaßnahmen an den Autobahnen A1, A30 und A33, Ortsumgehungen und der Ausbau von Bahnstrecken lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den Paragrafen 13 bis 15 BNatSchG aus. greeNature stellt passende Kompensationsflächen und Ökopunkte bereit.
Rohstoffabbau
Der Abbau von Kalkstein, Sand und Kies am Rand der Höhenzüge und in den Geestlagen erzeugt Eingriffe, deren Kompensation über Rekultivierung, Biotopentwicklung und Ökokonten abgewickelt wird.
Windenergie und Photovoltaik
Die Ausweisung von Windvorranggebieten und Freiflächen-Photovoltaik erfordert naturschutzrechtliche Kompensation sowie artenschutzrechtliche Prüfungen mit CEF- und FCS-Maßnahmen für windkraftsensible Arten.
Gewerbe und Siedlung
Gewerbe- und Wohnbaugebietsentwicklung in Melle, Georgsmarienhütte, Bramsche und den Umlandgemeinden erfordert Ausgleichsmaßnahmen. Eigentümer geeigneter Flächen können diese als Kompensationsflächen anbieten.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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im Landkreis Osnabrück
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Wir erstellen Ihnen zeitnah ein transparentes Angebot mit passenden Ökopunkten auf Vorrat im Landkreis Osnabrück.