Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche
Niedersachsen · BNatSchG / NAGBNatSchG
Naturraum D30 · D36 · D34

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Osnabrück

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für naturschutzrechtliche Kompensation im Osnabrücker Land, von der Bedarfsermittlung bis zur Abnahme durch die Untere Naturschutzbehörde.

~2.122
km² Kreisfläche
~354.000
Einwohner
34
Gemeinden
3
Naturräume D36/D30/D34
31
Naturschutzgebiete
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Osnabrück im Überblick

Der Landkreis Osnabrück liegt im Südwesten Niedersachsens und umschließt die kreisfreie Stadt Osnabrück, die zugleich Sitz der Kreisverwaltung ist. Mit rund 2.122 Quadratkilometern gehört er nach dem Emsland und der Region Hannover zu den größten Kommunalverbänden des Landes. Prägend ist das Osnabrücker Hügelland, das im Norden vom Wiehengebirge und im Süden vom Teutoburger Wald gerahmt wird.

Die nördlichen zwei Drittel des Kreisgebiets gehören zur Norddeutschen Tiefebene mit den Landschaften Artland und Wittlager Land (Naturraum D30, Dümmer Geestniederung). Das südliche Drittel wird von den bewaldeten Höhenzügen Teutoburger Wald und Wiehengebirge geprägt (Naturraum D36, Weser- und Weser-Leine-Bergland), deren höchster Punkt der Dörenberg mit 331 Metern ist. Im Südwesten geht die Landschaft in die Westfälische Tieflandsbucht (Naturraum D34) über.

Ökologisch bedeutsam sind die Kalkbuchenwälder und Kalkmagerrasen am Teutoburger Wald, die Fledermausquartiere im Wiehengebirge, naturnahe Bäche im Artland sowie der Alfsee bei Rieste als überregional wichtiges Rastgewässer für Wasservögel. Der Landkreis weist zahlreiche Natura-2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) und 31 Naturschutzgebiete auf.

Die Wirtschaft wird von der Ernährungswirtschaft, dem Maschinen- und Metallbau (unter anderem Georgsmarienhütte) sowie dem Rohstoffabbau geprägt. Verkehrsprojekte an den Autobahnen A1, A30 und A33, der Ausbau der Windenergie und Gewerbeflächenentwicklung lösen regelmäßig Kompensationsbedarf aus. Grundlage ist das niedersächsische Naturschutzrecht (NAGBNatSchG), die Bilanzierung erfolgt über das Biotopwertverfahren und Ökopunkte.

Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D30
Dümmer Geestniederung und Ems-Hunte-Geest
Zum Naturraum D30 ›
D36
Unteres Weserbergland und Oberes Weser-Leinebergland
Zum Naturraum D36 ›
D34
Westfälische Tieflandsbucht
Zum Naturraum D34 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Osnabrück (Kreissitz, kreisfrei) (KS)MelleGeorgsmarienhütteBramscheBad EssenBad IburgBelmBissendorfDissen am Teutoburger WaldHasbergenWallenhorstQuakenbrückBersenbrückFürstenau

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Naturpark Terra.vita (Teutoburger Wald, Wiehengebirge, Osnabrücker Land), UNESCO Global Geopark
  • FFH-Gebiet Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück mit Bechsteinfledermaus und Großem Mausohr
  • FFH-Gebiet Bäche im Artland, Lebensraum für Bachneunauge, Groppe und Eisvogel
  • Kalkbuchenwälder und Kalkmagerrasen am Teutoburger Wald, wärmeliebende Lebensgemeinschaften
  • Alfsee bei Rieste, überregional bedeutsames Rast- und Überwinterungsgewässer für Wasser- und Watvögel
  • Höhenzüge Wiehengebirge und Teutoburger Wald mit dem Dörenberg (331 m) als höchstem Punkt
  • Der Landkreis umschließt die kreisfreie Stadt Osnabrück ringförmig, die selbst nicht zum Kreisgebiet gehört

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem niedersächsischen Kompensationsrecht vertraut. Wir kennen die Bilanzierung über das Biotopwertverfahren, die Arbeitshilfen des NLWKN und die Praxis der Unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Osnabrück. Von der Naturraumzuordnung über die Flächenauswahl bis zur Eintragung ins Kompensationsverzeichnis begleiten wir Ihr Vorhaben im Osnabrücker Land.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Osnabrück

🌳

Kalkbuchenwald und Magerrasen

Pflege und Entwicklung von Kalkbuchenwäldern sowie Entbuschung und Beweidung von Kalkmagerrasen am Teutoburger Wald, Lebensraum für wärmeliebende Insekten, Orchideen und seltene Falter.

💧

Bachrenaturierung

Rückbau von Uferbefestigungen, Anlage von Gewässerrandstreifen und Wiederherstellung der Durchgängigkeit an Hase und den Bächen im Artland, Habitate für Groppe, Bachneunauge und Eisvogel.

🌿

Grünland-Extensivierung

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feuchtgrünland in den Niederungen, Lebensraum für Wiesenbrüter wie Kiebitz und Bekassine mit angepasstem Mahdregime.

🍎

Streuobstwiesen

Anlage und Reaktivierung traditioneller Streuobstbestände im Hügelland, Nist- und Nahrungsraum für Steinkauz, Gartenrotschwanz und zahlreiche Wildbienenarten.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Sicherung von Fledermausquartieren im Wiehengebirge, Anlage von Kleingewässern für Kammmolch und Amphibien sowie Habitatstrukturen für die Zauneidechse, abgestimmt auf die Anforderungen des besonderen Artenschutzes nach Paragraf 44 BNatSchG.

🌾

Hecken und Biotopverbund

Anlage von Wallhecken und Feldgehölzen in der ausgeräumten Agrarlandschaft, Trittsteinbiotope für Feldlerche, Rebhuhn und Feldhase zwischen den Höhenzügen und der Geestniederung.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Osnabrücker Land zwischen Wiehengebirge und Teutoburger Wald

🦇

Fledermäuse im Wiehengebirge

Das FFH-Gebiet Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück beherbergt Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr. Quartiersicherung in Wäldern und Stollen sowie der Erhalt von Jagdhabitaten sind typische CEF-Maßnahmen bei Eingriffen in Waldbestände.

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🐸

Kammmolch und Amphibien

Kammmolch, Laubfrosch und Kreuzkröte besiedeln Kleingewässer und Abgrabungen im Kreisgebiet. Neu angelegte, besonnte Laichgewässer und Landlebensräume sind bewährte Ausgleichsmaßnahmen bei Bau- und Infrastrukturvorhaben.

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🐦

Kiebitz in den Niederungen

Der Kiebitz brütet in den offenen Niederungen des Artlands und Wittlager Lands. Extensiv genutztes Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand und angepasster Mahd bildet den Kern wirksamer Wiesenbrüterschutz-Maßnahmen.

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🦋

Feldlerche in der Agrarflur

Die Feldlerche ist Charakterart der Ackerlandschaft zwischen den Höhenzügen. Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Randstrukturen dienen als CEF-Maßnahmen bei Flächeninanspruchnahme im Offenland.

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🦎

Zauneidechse an Bahn und Abgrabung

Die Zauneidechse besiedelt Bahndämme, Sandabgrabungen und trockenwarme Säume. Bei Eingriffen sind Habitatanlage mit Steinriegeln und Sandlinsen sowie fachgerechte Umsiedlung häufige Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde.

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🐟

Eisvogel an Hase und Artland-Bächen

Der Eisvogel brütet an naturnahen Ufern von Hase und den Bächen im Artland. Steilwände, strukturreiche Gewässerränder und ein guter Fischbestand sind Voraussetzung, die durch Renaturierungsmaßnahmen gefördert werden.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Verkehr und Infrastruktur

Aus- und Neubaumaßnahmen an den Autobahnen A1, A30 und A33, Ortsumgehungen und der Ausbau von Bahnstrecken lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den Paragrafen 13 bis 15 BNatSchG aus. greeNature stellt passende Kompensationsflächen und Ökopunkte bereit.

⛏️

Rohstoffabbau

Der Abbau von Kalkstein, Sand und Kies am Rand der Höhenzüge und in den Geestlagen erzeugt Eingriffe, deren Kompensation über Rekultivierung, Biotopentwicklung und Ökokonten abgewickelt wird.

⚡

Windenergie und Photovoltaik

Die Ausweisung von Windvorranggebieten und Freiflächen-Photovoltaik erfordert naturschutzrechtliche Kompensation sowie artenschutzrechtliche Prüfungen mit CEF- und FCS-Maßnahmen für windkraftsensible Arten.

🏭

Gewerbe und Siedlung

Gewerbe- und Wohnbaugebietsentwicklung in Melle, Georgsmarienhütte, Bramsche und den Umlandgemeinden erfordert Ausgleichsmaßnahmen. Eigentümer geeigneter Flächen können diese als Kompensationsflächen anbieten.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

EM
Landkreis Emsland
Nordwestlicher Nachbar · Niedersachsen
CL
Landkreis Cloppenburg
Nördlicher Nachbar · Oldenburger Münsterland
VE
Landkreis Vechta
Nordöstlicher Nachbar · Niedersachsen
DI
Landkreis Diepholz
Östlicher Nachbar · Dümmer-Raum
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Osnabrück

Der Landkreis umfasst drei naturräumliche Großregionen des Bundesamtes für Naturschutz. Das Osnabrücker Hügelland mit Teutoburger Wald und Wiehengebirge gehört zum Naturraum D36 (Weser- und Weser-Leine-Bergland), die nördlichen Landschaften Artland und Wittlager Land zum Naturraum D30 (Dümmer Geestniederung), der Südwesten geht in den Naturraum D34 (Westfälische Tieflandsbucht) über. Für die Kompensation ist die genaue Naturraumzuordnung des Eingriffsorts maßgeblich, greeNature ermittelt diese für Ihr Vorhaben.
In Niedersachsen gibt es keine eigene Kompensationsverordnung, die Anwendung der Bundeskompensationsverordnung ist nach Paragraf 6 Absatz 2 NAGBNatSchG ausgeschlossen. Eingriff und Ausgleich werden über ein Biotopwertverfahren bilanziert, das den Zustand von Biotoptypen und abiotischen Schutzgütern bewertet. Grundlage sind die Arbeitshilfen der Landesnaturschutzverwaltung und des NLWKN. greeNature übernimmt Bilanzierung, Flächenzuordnung und Behördenabstimmung.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Osnabrück, Fachdienst Umwelt, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück. Für Vorhaben in der kreisfreien Stadt Osnabrück ist die dortige Naturschutzbehörde zuständig. greeNature koordiniert die Abstimmung mit der jeweils zuständigen Behörde von der Planung bis zur Abnahme.
Häufige Maßnahmen sind die Pflege von Kalkbuchenwäldern und Kalkmagerrasen am Teutoburger Wald, die Renaturierung von Hase und Artland-Bächen, die Extensivierung von Feuchtgrünland für Wiesenbrüter, die Anlage von Streuobstwiesen und Wallhecken sowie artenschutzrechtliche Maßnahmen für Fledermäuse, Kammmolch und Zauneidechse. Die Auswahl richtet sich nach Naturraum und beeinträchtigten Schutzgütern.
Im Landkreis liegen mehrere FFH- und Vogelschutzgebiete, darunter der Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück und die Bäche im Artland. Eingriffe in oder nahe diesen Gebieten können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich machen, und bei Betroffenheit streng geschützter Arten sind CEF- oder FCS-Maßnahmen nach Paragraf 44 BNatSchG vorzusehen. greeNature berät zu den artenschutz- und gebietsschutzrechtlichen Anforderungen.
Ja. Geeignet sind unter anderem Feuchtgrünland in den Niederungen, gewässernahe Flächen an Hase und Bächen sowie Hanglagen mit Potenzial für Streuobst oder Magerrasen. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Sicherung, Pflege und Monitoring sowie die Eintragung ins Kompensationsverzeichnis.
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