
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Osnabrück
Ökopunkte und Ausgleichsflächen für Vorhaben in der kreisfreien Stadt Osnabrück, bewertet nach dem niedersächsischen Biotopwertverfahren. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation von Eingriffen im Stadtgebiet und im Osnabrücker Hügelland, von der Bedarfsermittlung bis zur Abnahme durch die Untere Naturschutzbehörde.
Die Stadt Osnabrück im Überblick
Osnabrück ist eine kreisfreie Stadt im Südwesten Niedersachsens und mit rund 165.000 Einwohnern auf 119,8 km² eine der größten Städte des Landes. Das in 23 Stadtteile gegliederte Stadtgebiet wird nahezu vollständig vom Landkreis Osnabrück umschlossen, allein im Westen grenzt es bei Lotte an den nordrhein-westfälischen Kreis Steinfurt (Tecklenburger Land). Eine Bezirksebene ist nicht zwischengeschaltet, da Niedersachsen die Regierungsbezirke 2004 abgeschafft hat.
Landschaftlich liegt die Stadt im Osnabrücker Hügelland, eingebettet zwischen dem Höhenzug des Wiehengebirges im Norden und dem Teutoburger Wald im Süden. Höchste Erhebung ist der Piesberg mit 188 m, ein ehemaliger Steinkohlen- und Steinbruchstandort mit trocken-warmen Sekundärlebensräumen, der tiefste Punkt liegt mit rund 54 m an der Hase im Stadtteil Pye. Die Hase durchfließt mit ihren Nebengewässern Nette und Düte das Stadtgebiet und bildet die prägenden Gewässer- und Biotopverbundachsen.
Ökologisch bedeutsam sind vier FFH-Gebiete, die alle über die Stadtgrenze in den Landkreis reichen, darunter die als Naturschutzgebiet gesicherte Aue der Düte mit Nebengewässern und der Fledermauslebensraum Wiehengebirge mit den Piesberg-Stollen als bedeutendem Winterquartier. Hinzu kommen Landschaftsschutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope, alte Wallhecken sowie mit Rubbenbruchsee und Attersee die größten Stillgewässer der Stadt. Der Piesberg ist zugleich Teil des UNESCO Global Geoparks TERRA.vita.
Die Wirtschaft ist von Automobilbau (Volkswagen-Standort), Metall- und Kupferverarbeitung (KME), Papierindustrie sowie einem starken Logistiksektor mit Unternehmen wie Hellmann und Koch International geprägt, dazu kommt die Universitäts- und Hochschulstadt. Wohnungsbau, etwa die Konversion des früheren Güterbahnhofs zum Lok-Viertel, Gewerbe- und Logistikflächen sowie Verkehrsvorhaben am Autobahnkreuz von A1 und A30 lösen regelmäßig Eingriffe aus. Deren Ausgleich ist in Niedersachsen über das Biotopwertverfahren mit Ökopunkten auf Grundlage der Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und des NAGBNatSchG zu erbringen und wird im Kompensationsverzeichnis des NLWKN geführt.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D36 ›
📍 Stadtteile
🌿 Ökologische Besonderheiten
- FFH-Gebiet Düte mit Nebenbächen, gesichert als Naturschutzgebiet Aue der Düte mit Nebengewässern, naturnahe Bachauen mit Auwaldresten und Feuchtgrünland im Süden der Stadt
- FFH-Gebiet Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück (Nr. 446) mit den Piesberg-Stollen als bedeutendem Fledermausquartier
- Insgesamt vier FFH-Gebiete im Stadtgebiet, alle mit Flächenanteilen im angrenzenden Landkreis Osnabrück
- Piesberg (188 m), höchste Erhebung der Stadt und ehemaliger Steinkohlen- und Steinbruchstandort, heute Teil des UNESCO Global Geoparks TERRA.vita
- Hase mit den Nebengewässern Nette und Düte als durchgängige Gewässer- und Biotopverbundachsen, Gegenstand des Renaturierungsprojekts Lebendige Hase
- Rubbenbruchsee und Attersee als größte Stillgewässer, Landschaftsschutzgebiet im Bereich Rubbenbruch mit Feuchtwiesen und Gehölzen
- Übergangslage zwischen dem Wiehengebirge (Naturraum D36) und der Westfälischen Tieflandsbucht (D34) mit Wallhecken, Streuobst und Kalkbuchenwäldern der Höhenzüge
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und mit dem niedersächsischen Kompensationssystem vertraut. Für Vorhaben in Osnabrück arbeiten wir mit dem Fachbereich Umwelt und Klimaschutz der Stadt als Unterer Naturschutzbehörde und mit dem NLWKN zusammen, kennen das Biotopwertverfahren mit Ökopunkten sowie die einschlägigen NLWKN-Arbeitshilfen und die Besonderheiten der urbanen und stadtnahen Lebensräume im Osnabrücker Hügelland. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben durchgehend.
Typische Maßnahmen in der Stadt Osnabrück
Gewässerrenaturierung an Hase, Nette und Düte
Rückbau von Uferverbauungen, Anlage von Gewässerrandstreifen und naturnahe Umgestaltung der städtischen Fließgewässer im Sinne des Projekts Lebendige Hase. Solche Maßnahmen erreichen im Biotopwertverfahren hohe Aufwertungen und schaffen Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien.
Entsiegelung und Rückbau
Rückbau versiegelter Flächen auf Konversions- und Brachflächen, etwa im Umfeld ehemaliger Bahn- und Industrieareale, mit anschließender Begrünung oder Wiederherstellung von Boden- und Vegetationsstrukturen. Im dicht bebauten Stadtgebiet ist Entsiegelung eine wirkungsvolle und gut anrechenbare Kompensation.
Grünland-Extensivierung in den Niederungen
Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Nassgrünland in den Auen von Hase und Düte. Angepasste Mahdtermine, Verzicht auf Düngung und die Anlage von Blänken schaffen Brut- und Nahrungshabitate für Wiesenvögel und Amphibien.
Waldumbau und Ersatzaufforstung
Entwicklung standortgerechter Laub- und Kalkbuchenwälder an den Hängen von Wiehengebirge und Teutoburger Wald sowie Ersatzaufforstungen auf geeigneten Randflächen. Sie dienen als Ausgleich für gerodete Gehölze und als dauerhaft gesicherte Kompensationsflächen.
Wallhecken, Hecken und Streuobst
Neuanlage und Sanierung der landschaftstypischen Wallhecken sowie von Feldgehölzen und Streuobstbeständen im stadtnahen Raum. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume, wirken als Trittsteinbiotope und werten ausgeräumte Randlagen des Stadtgebiets auf.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse an Gebäuden und in Stollen, Steilwände für den Eisvogel sowie Ersatzhabitate für Zauneidechse und Amphibien, abgestimmt auf das jeweilige Vorhaben.
Geschützte Arten im Osnabrücker Hügelland zwischen Wiehengebirge und Teutoburger Wald
Fledermäuse am Piesberg und im Wiehengebirge
Die Piesberg-Stollen und der Fledermauslebensraum Wiehengebirge sind bedeutende Quartiere streng geschützter Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Abriss, Sanierung oder Baumfällung sind Ersatzquartiere als vorgezogene CEF-Maßnahme erforderlich.
Mehr zur Art ›Zauneidechse auf Bahn- und Ruderalflächen
Trocken-warme Böschungen, Bahndämme und die Sekundärlebensräume am Piesberg bieten der Zauneidechse geeignete Habitate. Bei Bau- und Infrastrukturvorhaben sind Umsiedlung und die Anlage von Ersatzhabitaten mit Steinriegeln typische Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Hase, Nette und Düte
Naturnahe Uferabschnitte der städtischen Fließgewässer bieten dem Eisvogel Steilwände zum Brüten. Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen sind bewährte CEF-Maßnahmen bei Eingriffen in Gewässer und Auen.
Mehr zur Art ›Amphibien in Auen und Kleingewässern
Grasfrosch, Erdkröte und Molche besiedeln die Kleingewässer der Düte-Aue, den Rubbenbruch und wechselfeuchte Senken. Neue oder wiederhergestellte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern die Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.
Mehr zur Art ›Kiebitz im Feuchtgrünland
In den offenen Grünlandniederungen am Rand des Stadtgebiets tritt der Kiebitz als Wiesenbrüter auf. Wiedervernässung, Anlage von Blänken und Grünlandextensivierung wirken als vorgezogene CEF-Maßnahmen für diese Art.
Mehr zur Art ›Feldlerche in der offenen Feldflur
Die Acker- und Grünlandflächen an den Stadträndern in Atter, Pye und Voxtrup sind Lebensraum der Feldlerche. In Bau- und Infrastrukturverfahren sind Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen bewährte Artenschutzmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Wohnungsbau und Konversion
Neue Wohnbaugebiete sowie die Konversion des früheren Güterbahnhofs zum Lok-Viertel am Hauptbahnhof erzeugen Eingriffe, deren naturschutzrechtliche Kompensation sich über bevorratete Ökopunkte effizient abdecken lässt.
Gewerbe, Industrie und Logistik
Automobilbau, Metall- und Kupferverarbeitung sowie ein starker Logistiksektor führen zu Betriebserweiterungen und der Entwicklung von Gewerbe- und Logistikflächen. Solche Vorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus.
Verkehr und Infrastruktur
Am Autobahnkreuz von A1 und A30 sowie an Bundes- und Stadtstraßen, Brückenbauwerken, Bahnanlagen und Radwegen entsteht Kompensationsbedarf, der über Ökopunkte und Ausgleichsflächen gedeckt werden kann.
Energie- und Netzinfrastruktur
Der Ausbau von Photovoltaik, Umspann- und Leitungsanlagen im Stadt- und Umlandbereich macht naturschutzrechtliche Kompensation und häufig artenschutzrechtliche Prüfungen mit CEF-Maßnahmen erforderlich.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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