Blühfläche mit Kornblumen und Mohn, am Rand alte Kopfbäume
Niedersachsen · BNatSchG / NAGBNatSchG
Naturraum D26 · D25

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Oldenburg

Ökopunkte und Ausgleichsflächen in der kreisfreien Stadt Oldenburg, bewertet nach dem niedersächsischen Biotopwertverfahren. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation von Eingriffen im Oberzentrum zwischen Geest und Hunteniederung.

103,09
km² Stadtfläche
~177.000
Einwohner (Stand 31.12.2025)
9 / 34
Stadtbezirke und Stadtteile
D26
BfN-Naturraum
Kreisfrei
Kreisfreie Stadt und Oberzentrum
Stadt und Ökologie

Die Stadt Oldenburg im Überblick

Oldenburg ist eine kreisfreie Stadt im Nordwesten Niedersachsens und mit rund 177.000 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2025) auf 103,09 km² das Oberzentrum der Region zwischen Weser und Ems. Das Stadtgebiet gliedert sich in neun Stadtbezirke mit insgesamt 34 Stadtteilen. Seit dem Wegfall der Regierungsbezirke in Niedersachsen im Jahr 2004 ist keine Bezirksebene mehr zwischengeschaltet.

Naturräumlich liegt Oldenburg überwiegend in der Ostfriesisch-Oldenburgischen Geest (BfN-Naturraum D26), dort am Übergang von der Oldenburger zur Delmenhorster Geest. Im Norden reicht das Stadtgebiet mit der Hunteniederung an die Ems-Weser-Marsch (D25) heran. Prägend sind die Flüsse Hunte und Haaren sowie flachwellige Geestböden aus eiszeitlichen Sanden.

Ökologisch bedeutsam sind vor allem die Bornhorster Huntewiesen im Norden, ein rund 350 ha großes Naturschutzgebiet und EU-Vogelschutzgebiet in der Hunteniederung, sowie das FFH-Gebiet Haaren und Wold bei Wechloy (Nr. 237) im Westen, das anteilig im Stadtgebiet liegt. Beide Gebiete stellen bei Eingriffen besondere Anforderungen an Prüfung und Ausgleich.

Als Oberzentrum mit Universität, Verwaltung, Banken- und Gesundheitswirtschaft wächst Oldenburg stetig. Wohnungsbau, Gewerbeflächen und Verkehrsvorhaben, etwa im Umfeld des Autobahnkreuzes Oldenburg-Ost (A28/A29) und auf dem früheren Fliegerhorst, lösen regelmäßig Eingriffe aus. Deren Ausgleich ist in Niedersachsen über das Biotopwertverfahren mit Ökopunkten auf Grundlage der §§ 13 bis 15 BNatSchG und des NAGBNatSchG zu erbringen.

Blühfläche mit Kornblumen und Mohn, am Rand alte Kopfbäume

🗺️ Zugehörige Naturräume

D26
Ostfriesisch-Oldenburgische Geest
Zum Naturraum D26 ›
D25
Ems-Weser-Marsch
Zum Naturraum D25 ›

📍 Stadtteile

Zentrum (KS)OsternburgKreyenbrückBümmerstedeEverstenBloherfeldeDonnerschweeOhmstedeOfenerdiekNadorstBürgerfeldeBornhorstWechloyEtzhorn

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Naturschutzgebiet und EU-Vogelschutzgebiet Bornhorster Huntewiesen (rund 350 ha) in der Hunteniederung im Norden der Stadt
  • FFH-Gebiet Haaren und Wold bei Wechloy (Nr. 237), anteilig im westlichen Stadtgebiet
  • Hunte und Haaren als prägende Fließgewässer mit begleitenden Grünland- und Niederungsstandorten
  • Naturräumlicher Übergang von der Oldenburger zur Delmenhorster Geest, im Norden Kontakt zur Ems-Weser-Marsch
  • Konversionsfläche des früheren Fliegerhorst als städtebauliches Großvorhaben im Norden
  • Autobahnkreuz Oldenburg-Ost (A28/A29) sowie Bahnknoten und Huntehäfen als Infrastrukturachsen mit Kompensationsbedarf
  • Ausgedehnte Wallhecken- und Parklandschaft der Geest in den Stadtrandbereichen

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem niedersächsischen Kompensationssystem vertraut. Wir arbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Oldenburg und dem NLWKN zusammen, kennen das Biotopwertverfahren mit Ökopunkten sowie die einschlägigen NLWKN-Arbeitshilfen und die Besonderheiten der geest- und niederungsgeprägten Landschaft an Hunte und Haaren. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben durchgehend.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Oldenburg

💧

Entsiegelung und Rückbau im Siedlungsbereich

Rückbau versiegelter Flächen wie aufgegebener Gewerbe-, Verkehrs- und Konversionsstandorte und Wiederherstellung durchlässiger, begrünter Böden. Im innerstädtischen Kontext erzielt die Entsiegelung eine deutliche Aufwertung im Biotopwertverfahren und verbessert zugleich Versickerung und Stadtklima.

🌊

Renaturierung von Hunte und Haaren

Rückbau von Uferverbauungen, Anlage von Gewässerrandstreifen und naturnahe Umgestaltung der Fließgewässer und ihrer Altarme. Neu angelegte Blänken und Tümpel dienen Amphibien, Libellen und dem Eisvogel als Lebensraum.

🌿

Aufwertung von Feuchtgrünland in der Hunteniederung

Extensivierung und Wiedervernässung von Grünland in den Niederungen, etwa im Umfeld der Bornhorster Huntewiesen. Angepasste Mahdtermine, Verzicht auf Düngung und die Anlage von Blänken schaffen Brut- und Nahrungshabitate für Wiesenvögel.

🌳

Erst- und Ersatzaufforstung, Auwaldentwicklung

Anlage standortgerechter Laub- und Bruchwälder mit Stieleiche, Schwarzerle und Moorbirke auf geeigneten Geest- und Niederungsstandorten. Sie dienen als Ersatz für gerodete Gehölze und als dauerhaft gesicherte Kompensationsflächen.

🌾

Biotopvernetzung und Wallhecken am Stadtrand

Neuanlage und Sanierung von Wallhecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen und Grünzügen. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume, wirken als Trittsteinbiotope und werten die stadtnahe Agrarlandschaft der Geest auf.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse und gebäudebewohnende Arten, Steilwände für den Eisvogel sowie Ersatzhabitate für Amphibien und Zauneidechse, abgestimmt auf das jeweilige Vorhaben.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Oldenburger Geest an Hunte und Haaren

🐦

Wiesenvögel in der Hunteniederung

Kiebitz, Uferschnepfe und weitere Watvögel brüten und rasten in den Bornhorster Huntewiesen und den feuchten Grünlandniederungen. Wiedervernässung, Blänkenanlage und Grünlandextensivierung sind typische vorgezogene CEF-Maßnahmen.

Mehr zur Art ›
🌾

Feldlerche und Offenlandarten

Die offenen Geest- und Agrarflächen am Stadtrand sind Lebensraum der Feldlerche. In Bau- und Infrastrukturverfahren sind Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen bewährte Artenschutzmaßnahmen nach § 44 BNatSchG.

Mehr zur Art ›
🐦

Eisvogel an Hunte und Haaren

Naturnahe Uferabschnitte von Hunte und Haaren bieten dem Eisvogel Steilwände zum Brüten. Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen sind typische CEF-Maßnahmen bei Gewässereingriffen.

Mehr zur Art ›
🦇

Fledermäuse in Wald, Alleen und Gebäuden

Alte Baumbestände im Wold, Alleen und Gebäude bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Abriss oder Baumfällung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

Mehr zur Art ›
🐸

Amphibien in Niederung und Kleingewässern

Grasfrosch, Erdkröte und weitere Amphibien besiedeln Altarme, Gräben und wechselfeuchte Senken der Hunteniederung. Neue oder wiederhergestellte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern die Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.

Mehr zur Art ›
🦎

Zauneidechse an Bahn- und Geestrandstandorten

Trocken-warme Böschungen, Bahnanlagen und Ruderalflächen sind Lebensraum der Zauneidechse. Bei Eingriffen sind Umsiedlung und die Anlage von Ersatzhabitaten mit Steinriegeln und Sandlinsen als CEF-Maßnahmen erforderlich.

Mehr zur Art ›
Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Wohnbau und Konversion Fliegerhorst

Als wachsendes Oberzentrum weist Oldenburg fortlaufend Wohnbauflächen aus, darunter die Entwicklung des früheren Fliegerhorst-Areals im Norden. Solche Vorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die über Ökopunkte gedeckt werden können.

🏭

Gewerbe- und Dienstleistungsflächen

Als Banken-, Verwaltungs- und Gesundheitsstandort entwickelt die Stadt Gewerbe- und Bürogebiete. Die naturschutzrechtliche Kompensation lässt sich über bevorratete Ökopunkte effizient abdecken.

🛣️

Verkehr und Autobahnkreuz Oldenburg-Ost

Am Kreuz der Autobahnen A28 und A29, an Bundesstraßen und am Bahnknoten entstehen Aus- und Umbauvorhaben. Diese erzeugen Eingriffe mit Ausgleichs- und Ersatzpflichten, die über das Biotopwertverfahren gedeckt werden.

🌊

Hochwasserschutz und Gewässerausbau an der Hunte

Deich- und Sielbau, Maßnahmen des Hochwasserschutzes entlang der Hunte sowie Hafenanlagen führen zu Eingriffen, die häufig mit Renaturierungsmaßnahmen als Kompensation verbunden werden.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

WE
Landkreis Wesermarsch
Nördlicher Nachbar (über die Hunte bei Elsfleth)
AM
Landkreis Ammerland
Westlicher und nördlicher Nachbar
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Oldenburg

Oldenburg liegt überwiegend in der Ostfriesisch-Oldenburgischen Geest (BfN-Naturraum D26), am Übergang von der Oldenburger zur Delmenhorster Geest. Im Norden reicht die Hunteniederung an die Ems-Weser-Marsch (D25) heran. Für die Bilanzierung eines Eingriffs ist die genaue naturräumliche Zuordnung entscheidend, greeNature ermittelt diese für Ihr Vorhaben.
In Niedersachsen wird die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und dem NAGBNatSchG über das Biotopwertverfahren umgesetzt. Der Wert von Eingriff und Kompensation wird in Wertpunkten (Ökopunkten) bilanziert, Grundlage sind die Arbeitshilfen des NLWKN. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächenzuordnung, Behördenabstimmung und Dokumentation.
Als kreisfreie Stadt ist Oldenburg selbst Untere Naturschutzbehörde. Zuständig ist der Fachdienst Naturschutz und technischer Umweltschutz, Industriestraße 1h, 26105 Oldenburg. Bei landesweit oder überörtlich bedeutsamen Fragen sowie bei Natura-2000-Belangen wirkt zusätzlich der NLWKN mit. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen für Sie.
Im urbanen und stadtnahen Kontext eignen sich besonders die Entsiegelung und der Rückbau versiegelter Flächen, die Renaturierung von Hunte und Haaren, die Aufwertung und Wiedervernässung von Feuchtgrünland in der Hunteniederung, Erst- und Ersatzaufforstungen sowie die Anlage von Wallhecken und Grünzügen. Hinzu kommen artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen.
Ja. Im Norden liegen die Bornhorster Huntewiesen, ein Naturschutzgebiet und EU-Vogelschutzgebiet in der Hunteniederung, im Westen anteilig das FFH-Gebiet Haaren und Wold bei Wechloy (Nr. 237). Eingriffe mit möglicher Beeinträchtigung erfordern eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG, gegebenenfalls sind Kohärenzsicherungs- oder FCS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG nötig.
Ja. Besonders geeignet sind Grünland- und Niederungsstandorte an Hunte und Haaren, entwässerte Feuchtflächen sowie Grenzertragsflächen der Geest. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature prüft die Eignung, übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und führt die Fläche als anerkannte Kompensations- oder Ökokontofläche.
Jetzt anfragen

Ökopunkte in der Stadt Oldenburg anfragen

Wir erstellen Ihnen zeitnah ein transparentes Angebot mit passenden Ökopunkten auf Vorrat in der Stadt Oldenburg.