Weißstorch auf einer extensiv genutzten Feuchtwiese
Niedersachsen · BNatSchG / NAGBNatSchG
Naturraum D30

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Nienburg/Weser

Ökopunkte und naturraumtreue Ausgleichsflächen im Landkreis Nienburg/Weser an der Mittelweser. greeNature entwickelt, sichert und betreut Kompensationsflächen nach der Eingriffsregelung und dem niedersächsischen Naturschutzrecht (NAGBNatSchG), von der Bilanzierung im Biotopwertverfahren bis zur dauerhaften Pflege.

1.399
km² Kreisfläche
~124.000
Einwohner
36
Gemeinden
D31/D30
Naturräume
36
Naturschutzgebiete
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Nienburg/Weser im Überblick

Der Landkreis Nienburg/Weser liegt im zentralen Niedersachsen in der Mittelweserregion und gehört überwiegend zum BfN-Naturraum D31 (Weser-Aller-Flachland). Die Weser durchzieht den Kreis von Süden nach Norden und prägt mit ihrer Aue, den Altarmen und den angrenzenden Niederungen das Landschaftsbild. Regierungsbezirke bestehen in Niedersachsen seit 2004 nicht mehr, die Mittelinstanz nimmt heute das Amt für regionale Landesentwicklung wahr.

Geologisch ist der Kreis von eiszeitlich geformten Talsanden, Flussterrassen und Geestplatten geprägt. Über die weiten Ackerflächen und Grünländer erheben sich flache Geestrücken wie die Rehburger Berge, während sich der Westen mit ausgedehnten Mooren zum Naturraum D30 (Ems-Hunte-Geest und Dümmer Geestniederung) hin öffnet.

Ökologisch bedeutsam sind die Weseraue mit ihren Feuchtwiesen, das Uchter Moor als größtes Naturschutzgebiet des Kreises (rund 3.263 Hektar) sowie die zum Steinhuder Meer gehörenden Meerbruchswiesen bei Rehburg-Loccum. Das Uchter Moor ist Teil der Diepholzer Moorniederung, eines international bedeutenden Rastraums für den Kranich.

Die Wirtschaft verbindet eine starke Landwirtschaft (unter anderem der weithin bekannte Spargelanbau) mit Papier- und Glasproduktion, chemischer Industrie, Lebensmittelherstellung, Logistik und regenerativen Energien. Gewerbe-, Infrastruktur- und Energievorhaben lösen im Kreisgebiet regelmäßig Kompensationsbedarf nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus.

Weißstorch auf einer extensiv genutzten Feuchtwiese

🗺️ Zugehörige Naturräume

D30
Dümmer Geestniederung und Ems-Hunte-Geest
Zum Naturraum D30 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Nienburg/Weser (KS)Rehburg-LoccumSteyerbergStolzenauHoyaUchteMarkloheSteimbkeLiebenauLandesbergenDrakenburgEystrup

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Weseraue der Mittelweser mit Feuchtgrünland, Altarmen und Auwaldresten
  • Uchter Moor, größtes Naturschutzgebiet des Kreises (rund 3.263 ha), Teil der Diepholzer Moorniederung
  • Meerbruchswiesen bei Rehburg-Loccum, Anteil am FFH- und EU-Vogelschutzgebiet Steinhuder Meer
  • Diepholzer Moorniederung als international bedeutender Rastraum für den Kranich
  • Rehburger Berge als bewaldeter Geestrücken über der Niederung
  • Übergang von der Weser-Aller-Ebene (D31) zu den Mooren der Dümmer Geestniederung (D30) im Westen

✅ greeNature vor Ort

greeNature arbeitet bundesweit und ist mit dem Naturschutzrecht der Länder vertraut. In Niedersachsen richten wir Kompensation an der Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem NAGBNatSchG aus und bilanzieren Eingriff und Ausgleich über das Biotopwertverfahren nach den Arbeitshilfen des NLWKN. Aufwertungen lassen sich über ein Ökokonto nach § 16 BNatSchG bevorraten und als Ökopunkte einem späteren Eingriff zuordnen. Für den Landkreis Nienburg/Weser sichern wir geeignete Flächen in der Weseraue, auf der Geest und in den Niederungsräumen, stimmen die Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde, den Unterhaltungsverbänden und den Flächeneigentümern ab und übernehmen Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring aus einer Hand. Besteht artenschutzrechtlicher Bedarf nach § 44 BNatSchG, konzipieren wir vorgezogene CEF-Maßnahmen, die die ökologische Funktion für die betroffenen Arten durchgängig sichern.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Nienburg/Weser

💧

Feuchtgrünland und Wiesenvogelschutz

Wiedervernässung und Extensivierung von Grünland in der Weseraue und den Niederungen, mit angepassten Mahdterminen, Blänken und Gelegeschutz. So entstehen Brut- und Nahrungsflächen für Kiebitz, Uferschnepfe und weitere Wiesenvögel und ein dauerhafter Kompensationswert.

🌱

Moorrenaturierung

Wiedervernässung entwässerter Hochmoorflächen im Umfeld des Uchter Moores durch Anstau und Rückbau von Entwässerung. Das stärkt torfbildende Vegetation, bindet Kohlenstoff und erhält den Lebensraum moortypischer Arten in der Dümmer Geestniederung.

🌊

Weseraue und Gewässer aufwerten

Anbindung von Altarmen, Abflachung steiler Ufer und Anlage von Auegewässern an der Mittelweser. Naturnahe Uferstrukturen fördern Fische, Amphibien und Auwaldarten und werten den Gewässerlebensraum nachhaltig auf.

🌾

Ackerextensivierung

Umwandlung intensiv genutzter Ackerflächen in extensiv bewirtschaftete Flächen mit Feldlerchenfenstern, Blüh- und Brachestreifen. Auf den Geest- und Talsandböden des Kreises wirken solche Maßnahmen als vorgezogener Ausgleich für Feldvögel und Insekten.

🐸

Artenschutz CEF und FCS

Maßgeschneiderte Maßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Eisvogel-Steilwände an der Weser, Ersatzquartiere für Fledermäuse, besonnte Laichgewässer für Amphibien und Sandstrukturen für die Zauneidechse an Böschungen und Bahndämmen.

🌳

Hecken und Feldgehölze

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Baumreihen in der ausgeräumten Feldflur. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume als Trittsteine, dienen Fledermäusen und Vögeln als Leitlinie und werten die Agrarlandschaft der Geest auf.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Mittelweser und Weser-Aller-Flachland

🐦

Kiebitz und Wiesenvögel

Die feuchten Grünländer der Weseraue und die Meerbruchswiesen sind Brut- und Rastflächen für Kiebitz, Uferschnepfe und Bekassine. Ihre Fortpflanzungsstätten sind nach § 44 BNatSchG geschützt. Grünlandextensivierung, Blänken und Gelegeschutz sichern als CEF-Maßnahmen die ökologische Funktion.

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🌾

Feldlerche

Als Bodenbrüter der offenen Feldflur ist die Feldlerche auf den Acker- und Grünlandflächen des Kreises verbreitet und in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung regelmäßig zu berücksichtigen. Feldlerchenfenster und Blühstreifen wirken als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen.

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🕊️

Kranich und Moorarten

Das Uchter Moor als Teil der Diepholzer Moorniederung ist ein international bedeutender Rastraum für den Kranich. Wiedervernässung und Offenhaltung erhalten den Moorlebensraum und stützen zugleich weitere spezialisierte Arten nasser Standorte.

🦇

Fledermäuse

Die heimischen Fledermausarten sind streng geschützt und über Anhang IV der FFH-Richtlinie gesichert. Auenwälder, Alleen, Hecken und alte Gebäude im Kreis dienen als Jagdgebiet, Leitstruktur und Quartier. Ersatzquartiere und der Erhalt von Leitlinien wahren die Funktion.

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🐟

Eisvogel

An der Weser und ihren Nebengewässern brütet der Eisvogel in natürlichen Steilufern. Die Anlage und Pflege von Uferabbrüchen und Steilwänden schafft geeignete Brutplätze und dient als naturschutzfachliche Aufwertung entlang der Fließgewässer.

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🐸

Amphibien und Kammmolch

In Kleingewässern, Altarmen und Moorrandbereichen kommen Amphibien wie der nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie geschützte Kammmolch vor. Die Anlage besonnter, fischfreier Laichgewässer im Verbund stützt die Bestände als CEF-Maßnahme.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏭

Industrie und Gewerbe

Papier- und Glasproduktion, chemische Industrie, Lebensmittelherstellung und Logistik prägen den Wirtschaftsstandort. Betriebserweiterungen und neue Gewerbegebiete erzeugen Kompensationsbedarf, den greeNature mit naturraumtreuen Ausgleichsflächen und vollständiger Behördenabstimmung deckt.

🛤️

Infrastruktur und Verkehr

Der Ausbau von Bundes- und Landesstraßen, Ortsumgehungen, Weserbrücken sowie Maßnahmen an Bahnstrecken und Wasserstraßen der Mittelweser lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach der Eingriffsregelung aus.

⚡

Energie und Netzausbau

Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Anlagen der Erdgasförderung sowie der Ausbau der Stromnetze erfordern naturschutzrechtliche Kompensation und, wo Arten betroffen sind, CEF- oder FCS-Maßnahmen.

🏘️

Siedlungsentwicklung

Wohnbau- und Gewerbeflächen in Nienburg/Weser und den umliegenden Gemeinden erfordern Ausgleichsmaßnahmen. Eigentümer von Acker- und Grünlandflächen in der Weseraue können ihre Flächen als Kompensationsflächen anbieten.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Nienburg/Weser

Der Landkreis gehört überwiegend zum BfN-Naturraum D31 (Weser-Aller-Flachland), geprägt von der Weseraue, Talsanden und flachen Geestplatten. Der Westen mit dem Uchter Moor leitet zum Naturraum D30 (Ems-Hunte-Geest und Dümmer Geestniederung) über. Für die Kompensation ist die naturräumliche Zuordnung des Eingriffs maßgeblich, greeNature ermittelt sie für Ihr Vorhaben.
In Niedersachsen richtet sich die Kompensation nach der Eingriffsregelung (§§ 13 bis 15 BNatSchG) in Verbindung mit dem NAGBNatSchG. Eingriff und Ausgleich werden über das Biotopwertverfahren nach den Arbeitshilfen des NLWKN bilanziert, das Ergebnis wird als Ökopunkte ausgedrückt. Aufwertungen lassen sich über ein Ökokonto nach § 16 BNatSchG bevorraten. greeNature übernimmt Bedarfsanalyse, Flächensicherung, Behördenabstimmung und Dokumentation.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Nienburg/Weser mit dem Fachdienst Naturschutz im Kreishaus am Schlossplatz, 31582 Nienburg/Weser. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Häufig sind die Extensivierung und Wiedervernässung von Feuchtgrünland in der Weseraue, Wiesenvogelschutz mit Blänken und Gelegeschutz, die Renaturierung von Altarmen und Ufern der Weser sowie die Wiedervernässung von Hochmoorflächen im Umfeld des Uchter Moores. Die Auswahl richtet sich nach Ausgangszustand, Aufwertungspotenzial und Abstimmung mit der Behörde.
Ja. Mit den Meerbruchswiesen bei Rehburg-Loccum hat der Kreis Anteil am FFH- und EU-Vogelschutzgebiet Steinhuder Meer, hinzu kommen das Uchter Moor und weitere Schutzgebiete. Vorhaben im Umfeld können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG oder artenschutzrechtliche Maßnahmen nach § 44 BNatSchG auslösen. greeNature berät zu den fachlichen Anforderungen.
Ja. Besonders geeignet sind Grünland- und Ackerflächen in der Weseraue, Niederungsstandorte mit hohem Grundwasserstand sowie Flächen am Rand der Moore. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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