
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Lüneburg
greeNature entwickelt und betreut naturraumtreue Ausgleichs- und Ersatzflächen im Landkreis Lüneburg. Wir bewerten nach dem niedersächsischen Biotopwertverfahren auf Grundlage des NAGBNatSchG und begleiten Vorhaben von der Konzeption über die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde bis zur dauerhaften Pflege.
Der Landkreis Lüneburg im Überblick
Der Landkreis Lüneburg liegt im Nordosten Niedersachsens südlich von Hamburg, zwischen der Lüneburger Heide im Westen und dem Elbtal im Norden und Osten. Verwaltungssitz ist die Hansestadt Lüneburg. Niedersachsen ist nicht in Regierungsbezirke gegliedert, sodass der Kreis unmittelbar dem Land zugeordnet ist.
Naturräumlich gehört der überwiegende Teil des Kreisgebietes zur Lüneburger Heide und Wendland (BfN-Naturraum D28), einer glazial geformten Geest- und Heidelandschaft mit Sandböden, Calluna-Heiden, Wacholderbeständen und Kiefernforsten. Der Norden und Osten reichen in die Untere Elbeniederung (Naturraum D24) mit Auengrünland, Altwässern und Deichlandschaften. Der rechtselbisch gelegene Bereich Amt Neuhaus verbindet den Kreis mit der Elbaue jenseits des Stroms.
Ökologisch ist der Landkreis von hoher Bedeutung. Große Teile der Elbaue liegen im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue, das Teil des UNESCO-Reservats Flusslandschaft Elbe ist. Hinzu kommen FFH-Gebiete wie die Ilmenau mit ihren Nebenbächen sowie das Gewässersystem der Luhe und der unteren Neetze. Diese Gebiete stellen bei Eingriffen besondere Anforderungen an Eingriffsregelung und Artenschutz.
Die Wirtschaft profitiert von der Nähe zur Metropolregion Hamburg, mit wachsenden Siedlungs- und Gewerbeflächen im Umland von Lüneburg, Adendorf und Bardowick. Großvorhaben wie der geplante Neubau der Autobahn A39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg, Ausbauten an Bahn und Elbe-Seitenkanal sowie Anlagen der erneuerbaren Energien erzeugen einen erheblichen Kompensationsbedarf, der nach NAGBNatSchG und dem Biotopwertverfahren zu decken ist.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D28 ›
Zum Naturraum D09 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue, Teil des UNESCO-Reservats Flusslandschaft Elbe
- FFH-Gebiet Ilmenau mit Nebenbächen (071) als naturnahes Fließgewässersystem
- FFH-Gebiet Gewässersystem der Luhe und der unteren Neetze (212)
- Ausgedehnte Sandheiden und Geest der Lüneburger Heide mit Calluna, Wacholder und Sandmagerrasen
- Elbtalaue mit Auengrünland, Altwässern, Flutrinnen und Deichlandschaften
- Niedermoore und Feuchtgrünland an Ilmenau, Luhe und Neetze
- Elbe-Seitenkanal mit dem Schiffshebewerk Scharnebeck als prägendes Wasserbauwerk
✅ greeNature vor Ort
greeNature arbeitet bundesweit und ist mit dem niedersächsischen Naturschutzrecht vertraut. Im Landkreis Lüneburg richten wir Kompensation an der Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, dem NAGBNatSchG und dem Biotopwertverfahren aus und orientieren uns an den Arbeitshilfen des NLWKN. Wir stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises ab, sichern geeignete Flächen in Heide, Geest und Elbaue und übernehmen Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring aus einer Hand. Weil der Ausgleich möglichst naturraumtreu erfolgen soll, achten wir auf landschaftstypische Maßnahmen wie Heideentwicklung, Auenrenaturierung und Fließgewässeraufwertung. Besteht artenschutzrechtlicher Bedarf nach § 44 BNatSchG, konzipieren wir vorgezogene CEF-Maßnahmen, die die ökologische Funktion für die betroffenen Arten durchgängig sichern.
Typische Maßnahmen im Landkreis Lüneburg
Heidepflege und Heideentwicklung
Entkusselung, Mahd, Plaggen und extensive Beweidung erhalten die Calluna-Heiden und Sandmagerrasen der Lüneburger Heide. Diese nährstoffarmen Offenlandbiotope sind Lebensraum für wärmeliebende Arten und lassen sich als naturraumtypische Aufwertung nach dem Biotopwertverfahren bilanzieren.
Auenrenaturierung in der Elbtalaue
Anbindung von Altwässern und Flutrinnen, Rückbau von Uferverbauungen und Entwicklung von Auengrünland stärken die Dynamik der Elbaue. So entstehen Lebensräume für Wiesenvögel, Amphibien und Fische im Umfeld des Biosphärenreservats.
Fließgewässerentwicklung an Ilmenau, Luhe und Neetze
Rückbau von Querbauwerken, Anlage von Gewässerrandstreifen und Förderung eigendynamischer Entwicklung werten die FFH-relevanten Gewässersysteme auf. Steilufer und Kiesbänke verbessern die Habitatqualität für Eisvogel und Fische.
Moorwiedervernässung und Feuchtgrünland
Anhebung der Wasserstände und Rückbau von Entwässerungsgräben sichern Niedermoore und feuchtes Extensivgrünland an Ilmenau und Luhe. Solche Maßnahmen binden Kohlenstoff und schaffen Lebensraum für Wiesenbrüter und Amphibien.
Naturnaher Waldumbau
Umbau strukturarmer Kiefernforste zu standortheimischen Eichen- und Buchenmischwäldern sowie Förderung von Alt- und Totholz erhöhen den ökologischen Wert der Geestwälder und schaffen Quartiere für Fledermäuse und höhlenbrütende Vögel.
Artenschutz CEF und FCS
Ersatzhabitate für die Zauneidechse auf besonnten Sandflächen und Bahndämmen, Fledermausquartiere in Wald und Gebäuden sowie Feuchtbiotope für Amphibien werden als vorgezogene CEF-Maßnahmen oder als populationsstützende FCS-Maßnahmen nach § 44 und § 45 BNatSchG umgesetzt.
Geschützte Arten im Lüneburger Heide und Elbtalaue
Feld- und Heidelerche der offenen Flur
In den Heiden, Sandäckern und Geestflächen brüten Feldlerche und Heidelerche als Bodenbrüter der offenen, lückig bewachsenen Landschaft. Bei Eingriffen in die Feldflur werden ihre Fortpflanzungsstätten häufig berührt, sodass CEF-Maßnahmen wie Blüh- und Bracheflächen erforderlich werden.
Mehr zur Art ›Zauneidechse auf Sand und Geest
Sandmagerrasen, Heideränder, Böschungen und Bahndämme bieten der wärmeliebenden Zauneidechse Lebensraum. Sie zählt bei Infrastruktur- und Siedlungsvorhaben zu den häufigen Zielarten, für die besonnte Ersatzhabitate mit Steinriegeln und Sandlinsen angelegt werden.
Mehr zur Art ›Schwarzstorch in Wald und Aue
Störungsarme Laubwälder mit naturnahen Bächen und die feuchten Niederungen der Elbaue bieten dem Schwarzstorch Brut- und Nahrungshabitate. Der Erhalt alter Waldbestände und wasserführender Gräben ist für die störungsempfindliche Art entscheidend.
Mehr zur Art ›Kiebitz im Feuchtgrünland
Der Kiebitz brütet auf feuchten, extensiv genutzten Grünlandflächen der Elbaue und der Niederungen. Späte Mahdtermine, hohe Wasserstände und offene Bodenstellen sind für den Bruterfolg wichtig und bilden den Kern der Ausgleichsmaßnahmen für die Art.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Wald und Elbaue
Alt- und Totholz der Geestwälder, Auwaldreste und Gebäude bieten Fledermausarten wie Großem Abendsegler, Wasserfledermaus und Breitflügelfledermaus Quartiere und Jagdgebiete. Quartierverluste werden durch Ersatzkästen und den Erhalt von Höhlenbäumen ausgeglichen.
Mehr zur Art ›Eisvogel an naturnahen Gewässern
Ilmenau, Luhe und Neetze mit ihren Steilufern und klaren Fließstrecken sind Lebensraum des Eisvogels. Uferabbrüche und Steilwände als Bruthabitate lassen sich gezielt als Kompensationsmaßnahme an den FFH-Gewässern entwickeln.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Autobahn A39 Lüneburg bis Wolfsburg
Der geplante Neubau der A39 als Lückenschluss im Autobahnnetz durchquert Heide- und Geestlandschaften des südlichen Kreisgebietes. Das in Planfeststellungsabschnitte gegliederte Vorhaben löst einen umfangreichen Ausgleichs- und Ersatzbedarf nach NAGBNatSchG aus, der über Flächenpools und Ökokonten zu decken ist.
Siedlungs- und Gewerbeentwicklung im Hamburger Umland
Als wachsender Teil der Metropolregion Hamburg weist der Kreis in Lüneburg, Adendorf, Bardowick und den Samtgemeinden regelmäßig Wohn- und Gewerbeflächen aus. Diese Eingriffe erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich, für den Ackerflächen und Grünland der Umgebung aufgewertet werden können.
Verkehrswege und Wasserstraßen
Ausbauten an den Bahnstrecken Richtung Hamburg und Lübeck sowie Vorhaben am Elbe-Seitenkanal, etwa im Umfeld des Schiffshebewerks Scharnebeck, greifen in Offenland und Gewässer ein und ziehen Kompensationspflichten nach sich.
Erneuerbare Energien
Windenergieanlagen auf der Geest und Photovoltaik-Freiflächenanlagen erfordern Eingriffsbilanzierung und, bei betroffenen Arten wie Fledermäusen oder Greifvögeln, artenschutzrechtliche Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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