Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche
Niedersachsen · BNatSchG / NAGBNatSchG
Naturraum D28 · D09

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Lüneburg

greeNature entwickelt und betreut naturraumtreue Ausgleichs- und Ersatzflächen im Landkreis Lüneburg. Wir bewerten nach dem niedersächsischen Biotopwertverfahren auf Grundlage des NAGBNatSchG und begleiten Vorhaben von der Konzeption über die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde bis zur dauerhaften Pflege.

1.328
km² Kreisfläche
~179.000
Einwohner
43
Gemeinden
D28/D24
BfN-Naturräume
Lüneburg
Kreisstadt (Hansestadt)
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Lüneburg im Überblick

Der Landkreis Lüneburg liegt im Nordosten Niedersachsens südlich von Hamburg, zwischen der Lüneburger Heide im Westen und dem Elbtal im Norden und Osten. Verwaltungssitz ist die Hansestadt Lüneburg. Niedersachsen ist nicht in Regierungsbezirke gegliedert, sodass der Kreis unmittelbar dem Land zugeordnet ist.

Naturräumlich gehört der überwiegende Teil des Kreisgebietes zur Lüneburger Heide und Wendland (BfN-Naturraum D28), einer glazial geformten Geest- und Heidelandschaft mit Sandböden, Calluna-Heiden, Wacholderbeständen und Kiefernforsten. Der Norden und Osten reichen in die Untere Elbeniederung (Naturraum D24) mit Auengrünland, Altwässern und Deichlandschaften. Der rechtselbisch gelegene Bereich Amt Neuhaus verbindet den Kreis mit der Elbaue jenseits des Stroms.

Ökologisch ist der Landkreis von hoher Bedeutung. Große Teile der Elbaue liegen im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue, das Teil des UNESCO-Reservats Flusslandschaft Elbe ist. Hinzu kommen FFH-Gebiete wie die Ilmenau mit ihren Nebenbächen sowie das Gewässersystem der Luhe und der unteren Neetze. Diese Gebiete stellen bei Eingriffen besondere Anforderungen an Eingriffsregelung und Artenschutz.

Die Wirtschaft profitiert von der Nähe zur Metropolregion Hamburg, mit wachsenden Siedlungs- und Gewerbeflächen im Umland von Lüneburg, Adendorf und Bardowick. Großvorhaben wie der geplante Neubau der Autobahn A39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg, Ausbauten an Bahn und Elbe-Seitenkanal sowie Anlagen der erneuerbaren Energien erzeugen einen erheblichen Kompensationsbedarf, der nach NAGBNatSchG und dem Biotopwertverfahren zu decken ist.

Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D28
Lüneburger Heide
Zum Naturraum D28 ›
D09
Elbtalniederung
Zum Naturraum D09 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Lüneburg (KS)AdendorfBleckedeAmt NeuhausBardowickGellersenIlmenauOstheideScharnebeckAmelinghausenDahlenburg

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue, Teil des UNESCO-Reservats Flusslandschaft Elbe
  • FFH-Gebiet Ilmenau mit Nebenbächen (071) als naturnahes Fließgewässersystem
  • FFH-Gebiet Gewässersystem der Luhe und der unteren Neetze (212)
  • Ausgedehnte Sandheiden und Geest der Lüneburger Heide mit Calluna, Wacholder und Sandmagerrasen
  • Elbtalaue mit Auengrünland, Altwässern, Flutrinnen und Deichlandschaften
  • Niedermoore und Feuchtgrünland an Ilmenau, Luhe und Neetze
  • Elbe-Seitenkanal mit dem Schiffshebewerk Scharnebeck als prägendes Wasserbauwerk

✅ greeNature vor Ort

greeNature arbeitet bundesweit und ist mit dem niedersächsischen Naturschutzrecht vertraut. Im Landkreis Lüneburg richten wir Kompensation an der Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, dem NAGBNatSchG und dem Biotopwertverfahren aus und orientieren uns an den Arbeitshilfen des NLWKN. Wir stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises ab, sichern geeignete Flächen in Heide, Geest und Elbaue und übernehmen Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring aus einer Hand. Weil der Ausgleich möglichst naturraumtreu erfolgen soll, achten wir auf landschaftstypische Maßnahmen wie Heideentwicklung, Auenrenaturierung und Fließgewässeraufwertung. Besteht artenschutzrechtlicher Bedarf nach § 44 BNatSchG, konzipieren wir vorgezogene CEF-Maßnahmen, die die ökologische Funktion für die betroffenen Arten durchgängig sichern.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Lüneburg

🌾

Heidepflege und Heideentwicklung

Entkusselung, Mahd, Plaggen und extensive Beweidung erhalten die Calluna-Heiden und Sandmagerrasen der Lüneburger Heide. Diese nährstoffarmen Offenlandbiotope sind Lebensraum für wärmeliebende Arten und lassen sich als naturraumtypische Aufwertung nach dem Biotopwertverfahren bilanzieren.

🌊

Auenrenaturierung in der Elbtalaue

Anbindung von Altwässern und Flutrinnen, Rückbau von Uferverbauungen und Entwicklung von Auengrünland stärken die Dynamik der Elbaue. So entstehen Lebensräume für Wiesenvögel, Amphibien und Fische im Umfeld des Biosphärenreservats.

💧

Fließgewässerentwicklung an Ilmenau, Luhe und Neetze

Rückbau von Querbauwerken, Anlage von Gewässerrandstreifen und Förderung eigendynamischer Entwicklung werten die FFH-relevanten Gewässersysteme auf. Steilufer und Kiesbänke verbessern die Habitatqualität für Eisvogel und Fische.

🌱

Moorwiedervernässung und Feuchtgrünland

Anhebung der Wasserstände und Rückbau von Entwässerungsgräben sichern Niedermoore und feuchtes Extensivgrünland an Ilmenau und Luhe. Solche Maßnahmen binden Kohlenstoff und schaffen Lebensraum für Wiesenbrüter und Amphibien.

🌳

Naturnaher Waldumbau

Umbau strukturarmer Kiefernforste zu standortheimischen Eichen- und Buchenmischwäldern sowie Förderung von Alt- und Totholz erhöhen den ökologischen Wert der Geestwälder und schaffen Quartiere für Fledermäuse und höhlenbrütende Vögel.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Ersatzhabitate für die Zauneidechse auf besonnten Sandflächen und Bahndämmen, Fledermausquartiere in Wald und Gebäuden sowie Feuchtbiotope für Amphibien werden als vorgezogene CEF-Maßnahmen oder als populationsstützende FCS-Maßnahmen nach § 44 und § 45 BNatSchG umgesetzt.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Lüneburger Heide und Elbtalaue

🐦

Feld- und Heidelerche der offenen Flur

In den Heiden, Sandäckern und Geestflächen brüten Feldlerche und Heidelerche als Bodenbrüter der offenen, lückig bewachsenen Landschaft. Bei Eingriffen in die Feldflur werden ihre Fortpflanzungsstätten häufig berührt, sodass CEF-Maßnahmen wie Blüh- und Bracheflächen erforderlich werden.

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🦎

Zauneidechse auf Sand und Geest

Sandmagerrasen, Heideränder, Böschungen und Bahndämme bieten der wärmeliebenden Zauneidechse Lebensraum. Sie zählt bei Infrastruktur- und Siedlungsvorhaben zu den häufigen Zielarten, für die besonnte Ersatzhabitate mit Steinriegeln und Sandlinsen angelegt werden.

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🐦‍⬛

Schwarzstorch in Wald und Aue

Störungsarme Laubwälder mit naturnahen Bächen und die feuchten Niederungen der Elbaue bieten dem Schwarzstorch Brut- und Nahrungshabitate. Der Erhalt alter Waldbestände und wasserführender Gräben ist für die störungsempfindliche Art entscheidend.

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🐤

Kiebitz im Feuchtgrünland

Der Kiebitz brütet auf feuchten, extensiv genutzten Grünlandflächen der Elbaue und der Niederungen. Späte Mahdtermine, hohe Wasserstände und offene Bodenstellen sind für den Bruterfolg wichtig und bilden den Kern der Ausgleichsmaßnahmen für die Art.

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🦇

Fledermäuse in Wald und Elbaue

Alt- und Totholz der Geestwälder, Auwaldreste und Gebäude bieten Fledermausarten wie Großem Abendsegler, Wasserfledermaus und Breitflügelfledermaus Quartiere und Jagdgebiete. Quartierverluste werden durch Ersatzkästen und den Erhalt von Höhlenbäumen ausgeglichen.

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🐟

Eisvogel an naturnahen Gewässern

Ilmenau, Luhe und Neetze mit ihren Steilufern und klaren Fließstrecken sind Lebensraum des Eisvogels. Uferabbrüche und Steilwände als Bruthabitate lassen sich gezielt als Kompensationsmaßnahme an den FFH-Gewässern entwickeln.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Autobahn A39 Lüneburg bis Wolfsburg

Der geplante Neubau der A39 als Lückenschluss im Autobahnnetz durchquert Heide- und Geestlandschaften des südlichen Kreisgebietes. Das in Planfeststellungsabschnitte gegliederte Vorhaben löst einen umfangreichen Ausgleichs- und Ersatzbedarf nach NAGBNatSchG aus, der über Flächenpools und Ökokonten zu decken ist.

🏘️

Siedlungs- und Gewerbeentwicklung im Hamburger Umland

Als wachsender Teil der Metropolregion Hamburg weist der Kreis in Lüneburg, Adendorf, Bardowick und den Samtgemeinden regelmäßig Wohn- und Gewerbeflächen aus. Diese Eingriffe erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich, für den Ackerflächen und Grünland der Umgebung aufgewertet werden können.

🚆

Verkehrswege und Wasserstraßen

Ausbauten an den Bahnstrecken Richtung Hamburg und Lübeck sowie Vorhaben am Elbe-Seitenkanal, etwa im Umfeld des Schiffshebewerks Scharnebeck, greifen in Offenland und Gewässer ein und ziehen Kompensationspflichten nach sich.

⚡

Erneuerbare Energien

Windenergieanlagen auf der Geest und Photovoltaik-Freiflächenanlagen erfordern Eingriffsbilanzierung und, bei betroffenen Arten wie Fledermäusen oder Greifvögeln, artenschutzrechtliche Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Lüneburg

Maßgeblich ist das niedersächsische Naturschutzrecht. Eingriffe werden nach der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG und dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz (NAGBNatSchG) beurteilt. Die Bilanzierung erfolgt über das niedersächsische Biotopwertverfahren, das Ausgleichsbedarf und Aufwertung in Wertpunkten (Ökopunkten) abbildet. Als fachliche Grundlage dienen die Arbeitshilfen des NLWKN. Eine bayerische BayKompV kommt hier nicht zur Anwendung.
Für einen Eingriff wird der Kompensationsbedarf nach dem Biotopwertverfahren ermittelt. Diesem Bedarf werden Aufwertungen auf Ausgleichs- und Ersatzflächen gegenübergestellt, die als Ökokonto vorab angelegt oder vorhabenbezogen entwickelt werden können. greeNature übernimmt die Bedarfsanalyse, die Flächenbereitstellung, die naturschutzfachliche Bewertung, die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie Umsetzung, Pflege und Dokumentation.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Lüneburg, Fachdienst Umwelt, mit Sitz in der Horst-Nickel-Straße 4, 21337 Lüneburg. Ergänzend ist auf Landesebene der NLWKN für Naturschutzfachfragen zuständig. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Der Kreis liegt überwiegend im BfN-Naturraum D28 (Lüneburger Heide und Wendland), einer Geest- und Heidelandschaft mit Sandböden, Calluna-Heiden und Kiefernforsten. Der Norden und Osten gehören zum Naturraum D24 (Untere Elbeniederung) mit Auengrünland und Altwässern der Elbe. Weil der Ausgleich naturraumtreu erfolgen soll, ist die genaue Zuordnung des Eingriffs für die Auswahl der Maßnahmen entscheidend.
Große Teile der Elbaue liegen im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue, das zum UNESCO-Reservat Flusslandschaft Elbe gehört. Hinzu kommen FFH-Gebiete wie die Ilmenau mit Nebenbächen und das Gewässersystem der Luhe und der unteren Neetze. Eingriffe im Umfeld dieser Natura-2000-Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtliche Maßnahmen nach § 44 BNatSchG auslösen. greeNature berät zu den fachlichen Anforderungen.
Ja. Besonders geeignet sind intensiv genutzte Ackerflächen der Geest, entwässertes Feuchtgrünland an Ilmenau und Luhe sowie Auenstandorte in der Elbtalaue. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature prüft die Eignung, übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und stimmt die Anerkennung mit der Unteren Naturschutzbehörde ab.
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