
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach niedersächsischem Naturschutzrecht (NAGBNatSchG) zwischen Drawehn, Wendland und Elbtalaue.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg im Überblick
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg liegt im äußersten Nordosten Niedersachsens und bildet mit dem Wendland eine weit nach Osten vorspringende Region, die im Norden, Osten und Süden an die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt grenzt. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Lüchow (Wendland). Niedersachsen ist nicht in Regierungsbezirke gegliedert, sodass der Landkreis unmittelbar dem Land zugeordnet ist.
Landschaftlich reicht der Kreis vom bewaldeten Göhrde-Drawehn-Höhenzug im Westen über die weiten Niederungen der Lüchower Landgraben-Dumme-Niederung bis zur Elbtalniederung im Norden. Der überwiegende Teil gehört zum BfN-Naturraum D29 (Wendland und Altmark), der Elbe-nahe Saum zum Naturraum D09 (Elbtalniederung). Geprägend sind das Elbe-Urstromtal, nacheiszeitliche Binnendünen, sandige Geestrücken und flache Talsandflächen, deren höchste Erhebung der Hohe Mechtin mit 142 m erreicht.
Ökologisch ist die Region von herausragender Bedeutung. Große Teile der Elblandschaft gehören zum Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue und sind zugleich als FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete Teil des europäischen Netzes Natura 2000. Weite Bereiche des übrigen Kreises liegen im Naturpark Wendland.Elbe, dazu kommen ausgedehnte Laubwälder der Göhrde und großflächige Naturschutzgebiete wie Die Lucie.
Der Landkreis ist dünn besiedelt und ländlich geprägt, mit Schwerpunkten in Land- und Forstwirtschaft sowie im Tourismus. Der Kreistag hat früh eine Ausrichtung auf eine vollständig regenerative Stromversorgung beschlossen, entsprechend spielen Windenergie und Photovoltaik eine wachsende Rolle. Infrastruktur, Hochwasserschutz an der Elbe, der Rückbau kerntechnischer Anlagen in Gorleben sowie Siedlungs- und Gewerbeentwicklung lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich über das Biotopwertverfahren (Ökopunkte) nach niedersächsischem Recht zu erbringen ist.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D29 ›
Zum Naturraum D28 ›
Zum Naturraum D09 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue entlang der Mittelelbe, Teil des länderübergreifenden UNESCO-Biosphärenreservats Flusslandschaft Elbe
- FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete der Elbtalaue als Bestandteil des Natura-2000-Netzes
- Naturpark Wendland.Elbe über weite Teile des Landkreises
- Naturschutzgebiet Die Lucie, eines der größten zusammenhängenden Waldschutzgebiete der Region
- Göhrde als eines der größten zusammenhängenden Laubwaldgebiete Norddeutschlands
- Lüchower Niederung und Landgraben-Dumme-Niederung mit ausgedehntem Feuchtgrünland
- Elbe als naturnahe Stromlandschaft mit Auwaldresten, Altwässern und Binnendünen
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und mit dem niedersächsischen Kompensationsrecht vertraut. Wir arbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde in Lüchow (Wendland) zusammen, kennen die Arbeitshilfen des NLWKN, das Biotopwertverfahren zur Ermittlung von Ökopunkten und die Besonderheiten der Naturräume D29 und D09 zwischen Wendland und Elbtalaue.
Typische Maßnahmen im Landkreis Lüchow-Dannenberg
Auenrenaturierung an der Elbe
Anbindung von Altarmen, Rückbau von Uferverbauungen und Zulassen eigendynamischer Gewässerentwicklung in der Elbtalniederung. So entstehen Flutrinnen, Kiesufer und Auwaldstrukturen als Lebensraum für Fische, Amphibien und Wasservögel im Biosphärenreservat.
Feuchtgrünland und Wiedervernässung
Anhebung des Wasserstands und extensive Bewirtschaftung von Nieder- und Feuchtgrünland in der Lüchower Niederung und der Landgraben-Dumme-Niederung. Solche Maßnahmen sichern Wiesenbrüterlebensräume und werten die Flächen im Biotopwertverfahren deutlich auf.
Naturnahe Waldentwicklung Göhrde-Drawehn
Umbau strukturarmer Nadelforste zu standortgerechten Laub- und Mischwäldern aus Eiche, Buche und Hainbuche sowie gezielte Förderung von Alt- und Totholz. Das erhöht die Habitatqualität in den Wäldern der Göhrde und des Drawehn.
Gewässerrenaturierung Jeetzel und Dumme
Rückbau von Sohl- und Uferbefestigungen, Anlage von Gewässerrandstreifen und Wiederherstellung durchgängiger Fließstrecken an Jeetzel, Dumme und Landgraben, Lebensraum für Fischotter, Eisvogel und Rundmäuler.
Artenschutz CEF und FCS
Fledermausquartiere in Wald und Gebäuden, Eisvogel-Steilwände an Jeetzel und Elbe, Ersatzlaichgewässer für Amphibien sowie Habitate für den Kammmolch, jeweils als vorgezogene CEF-Maßnahme nach § 44 BNatSchG oder als populationsstützende FCS-Maßnahme.
Hecken, Feldgehölze und Biotopverbund
Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Ackerrandstreifen in der offenen Geestlandschaft. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume, schaffen Trittsteinbiotope für Feldlerche und Feldhase und werten die ausgeräumte Agrarflur auf.
Geschützte Arten im Wendland und Elbtalaue
Schwarzstorch in der Göhrde
Die ausgedehnten, störungsarmen Laubwälder der Göhrde bieten dem streng geschützten Schwarzstorch Brutmöglichkeiten, feuchte Waldbäche und Auengewässer dienen als Nahrungshabitat. Bei Eingriffen in Wald und Gewässer sind Ruhezonen und die Sicherung von Nahrungsflächen entscheidend.
Mehr zur Art ›Kiebitz und Wiesenvögel der Elbtalaue
Das Feuchtgrünland der Elbtalaue und der Lüchower Niederung ist Lebensraum für Kiebitz, Bekassine und weitere Wiesenbrüter. Extensivierung, hohe Wasserstände und späte Mahdtermine sind bewährte Maßnahmen zur Sicherung dieser Bestände.
Mehr zur Art ›Fischotter und Biber an Elbe und Jeetzel
Elbe, Jeetzel und ihre Nebengewässer zählen zu den Kernräumen von Fischotter und Biber, beide Arten nach Anhang der FFH-Richtlinie geschützt. Naturnahe Ufer, Gewässerrandstreifen und durchgängige Querungen sind typische Kompensationsmaßnahmen.
Fledermäuse in den Wäldern der Göhrde
Alte Laubwälder und Gebäude bieten Bechsteinfledermaus, Großem Mausohr und weiteren streng geschützten Arten (Anhang IV FFH-Richtlinie) Quartiere. Bei Abriss, Sanierung und Waldeingriffen sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.
Mehr zur Art ›Wildkatze im Göhrde-Drawehn-Waldgebiet
Die zusammenhängenden Wälder von Göhrde und Drawehn gehören zu den Rückzugsräumen der Europäischen Wildkatze. Waldrandgestaltung, Totholzangebot und die Vernetzung von Waldgebieten über Hecken sind geeignete Aufwertungs- und Verbundmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Amphibien und Kammmolch in Auengewässern
Altwässer, Tümpel und wechselfeuchte Senken der Elbtalaue beherbergen Rotbauchunke, Laubfrosch und den Kammmolch (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie). Neuanlage fischfreier Laichgewässer und strukturreicher Landlebensräume sichert die Fortpflanzungsstätten.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Erneuerbare Energien (Wind und Photovoltaik)
Der Landkreis verfolgt eine konsequente Ausrichtung auf regenerative Stromerzeugung. Neue Windparks und Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowie deren Netzanbindung lösen Eingriffe aus, die über das Biotopwertverfahren auszugleichen sind, häufig verbunden mit Artenschutzprüfungen für Greifvögel und Fledermäuse.
Hochwasserschutz und Deichbau an der Elbe
Deichsanierungen, Deichrückverlegungen und Maßnahmen des Hochwasserschutzes entlang der Mittelelbe greifen in Aue und Grünland ein. Sie bieten zugleich Chancen, Kompensation und Auenentwicklung im Biosphärenreservat zu verbinden.
Rückbau und Umbau in Gorleben
Am Standort Gorleben mit dem Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle und dem stillgelegten Erkundungsbergwerk stehen Rückbau- und Sanierungsvorhaben an. Damit verbundene Eingriffe erfordern naturschutzrechtliche Kompensation nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG.
Gewerbe und Siedlungsentwicklung
Betriebserweiterungen ortsansässiger Industrie sowie Wohn- und Gewerbegebiete in Lüchow, Dannenberg und Hitzacker erzeugen Ausgleichsbedarf. Landwirte und Flächeneigentümer können ihre Flächen als Kompensationsflächen einbringen und daraus dauerhafte Erlöse erzielen.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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