Blühfläche mit Kornblumen und Mohn, am Rand alte Kopfbäume
Niedersachsen · BNatSchG / NAGBNatSchG
Naturraum D26 · D25 · D30

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Leer

greeNature verbindet Vorhabenträger im Landkreis Leer mit rechtssicheren Ausgleichsflächen und Ökopunkten. Von der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung nach niedersächsischem Naturschutzrecht bis zur dauerhaften Umsetzung und Sicherung der Kompensationsmaßnahmen.

rund 1.086 km²
Kreisfläche
rund 169.000
Einwohner
19
Städte und Gemeinden
Leer (Ostfriesland)
Kreisstadt
D25, D26 und D21
BfN-Naturräume
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Leer im Überblick

Der Landkreis Leer bildet den südlichen Teil Ostfrieslands und reicht von den Marschen an Ems und Dollart über die ostfriesische Geest bis zur Nordseeinsel Borkum.

Landwirtschaft, die maritime Wirtschaft rund um den Standort Leer und der Ausbau der Windenergie prägen die Region und lösen regelmäßig Kompensationsbedarf aus.

Grundlage jeder Kompensation sind die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem NAGBNatSchG sowie das Biotopwertverfahren (Ökopunkte).

Zuständig für die Prüfung und Anerkennung ist die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Leer, fachliche Grundlage bilden die Arbeitshilfen des NLWKN.

Blühfläche mit Kornblumen und Mohn, am Rand alte Kopfbäume

🗺️ Zugehörige Naturräume

D26
Ostfriesisch-Oldenburgische Geest
Zum Naturraum D26 ›
D25
Ems-Weser-Marsch
Zum Naturraum D25 ›
D30
Dümmer Geestniederung und Ems-Hunte-Geest
Zum Naturraum D30 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Leer (Ostfriesland) (KS)WeenerBorkumMoormerlandWestoverledingenBundeRhauderfehnOstrhauderfehnUplengenJemgumHeselDetern

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Ausgedehnte Marschen an Ems und Dollart mit international bedeutsamen Rast- und Nahrungsflächen für Gänse und Watvögel.
  • Fehnlandschaften und Moore im Overledingerland und Rheiderland mit hohem Potenzial für Wiedervernässung.
  • Anteile am Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer sowie die Insel Borkum gehören zum Kreisgebiet.
  • Zahlreiche Natura-2000-Gebiete (FFH und EU-Vogelschutz), etwa entlang der Unterems und im Rheiderland.
  • Ein dichtes Netz aus Gräben, Sielen und Fehnkanälen prägt den Wasserhaushalt der offenen Landschaft.

✅ greeNature vor Ort

greeNature betreut Kompensationsvorhaben bundesweit und kennt die naturräumlichen Besonderheiten Ostfrieslands. Für den Landkreis Leer entwickeln wir Ausgleichs- und Ökokontoflächen in den Marschen, auf der Geest und in den Moorgebieten, die zum jeweiligen Eingriff passen und die Vorgaben des niedersächsischen Naturschutzrechts erfüllen. So erhalten Vorhabenträger rechtssichere Ökopunkte, ohne selbst Flächen suchen und langfristig sichern zu müssen.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Leer

🌱

Grünland-Extensivierung und Wiesenvogelschutz

Die extensive Bewirtschaftung von Feuchtgrünland in den Marschen, mit angepassten Mahdterminen und höheren Wasserständen, verbessert die Lebensbedingungen für Wiesenvögel und erzeugt Aufwertungspunkte im Biotopwertverfahren.

💧

Moor-Wiedervernässung

Das Anheben der Wasserstände in Hoch- und Niedermooren der Fehngebiete entwickelt moortypische Biotope und bindet Kohlenstoff. Solche Maßnahmen lassen sich über ein Ökokonto vorab umsetzen und bevorraten.

🌊

Gewässer- und Grabenrenaturierung

Die naturnahe Gestaltung von Fließgewässern, Sielen und Fehnkanälen, etwa mit Uferrandstreifen und Gehölzsäumen, wertet den Wasserhaushalt auf und schafft Lebensräume für Amphibien, Eisvogel und Fischotter.

🌳

Wallhecken und Gehölzstrukturen

Anlage und Pflege von Wallhecken, Feldhecken und Kopfbäumen, den prägenden Landschaftselementen der Geest, verbinden Lebensräume und liefern Aufwertungspunkte in der Bilanz.

📋

Ökokonto und Flächenpool

Vorgezogene Maßnahmen werden nach NAGBNatSchG als Ökokonto anerkannt und bevorratet, sodass die Ökopunkte zum Zeitpunkt des Eingriffs rechtssicher zur Verfügung stehen.

🐦

Artenschutz- und CEF-Maßnahmen

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) sichern die ökologische Funktion für streng geschützte Arten nach § 44 BNatSchG, etwa durch neue Bruthabitate für Feldvögel oder Ersatzquartiere für Fledermäuse.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Ostfriesland an der Unterems

🐦

Kiebitz

Der Kiebitz brütet in den offenen Marschen und Feuchtwiesen des Kreises. Sein Bestand ist stark rückläufig, weshalb Eingriffe in Grünland häufig gezielte Wiesenvogel-Maßnahmen erfordern.

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🌾

Feldlerche

Die Feldlerche besiedelt die offene Feldflur von Geest und Marsch. Bei Bau- und Infrastrukturvorhaben sind für sie oft vorgezogene Ausgleichsflächen (CEF) nötig.

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🦇

Fledermäuse

Mehrere Fledermausarten nutzen Alleen, Wallhecken und Gebäude als Jagdrevier und Quartier. Sie zählen zu den streng geschützten Arten nach § 44 BNatSchG.

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🐸

Amphibien

Moorfrosch und weitere Amphibienarten leben in den Gräben, Kleingewässern und Mooren der Region. Der Erhalt und die Neuanlage von Laichgewässern sind gängige Maßnahmen.

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🦎

Kammmolch

Der Kammmolch ist eine Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie und auf besonnte, fischfreie Kleingewässer angewiesen. Für ihn kommen gezielte Gewässerneuanlagen infrage.

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💠

Eisvogel

Der Eisvogel jagt an der Unterems, an Sielen und Fehnkanälen und benötigt naturnahe Steilufer als Brutplätze. Gewässerrenaturierungen kommen ihm unmittelbar zugute.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

💨

Windenergie und Repowering

Ostfriesland gehört zu den windstärksten Regionen Deutschlands. Neubau und Repowering von Windparks sowie der zugehörige Netzanschluss lösen regelmäßig Ausgleichsverpflichtungen aus.

🌊

Küsten- und Hochwasserschutz

Deichertüchtigungen und Küstenschutz an Ems, Dollart und Nordsee greifen in sensible Marsch- und Wattlebensräume ein und erfordern eine naturschutzfachliche Kompensation.

🛣️

Verkehrs- und Bahninfrastruktur

Der Erhalt und Ausbau von Straßen (etwa A31 und A28), der Wiederaufbau der Friesenbrücke bei Weener und Bahnprojekte an der Emslandstrecke ziehen Eingriffe in Natur und Landschaft nach sich.

🏭

Gewerbe- und Hafenentwicklung

Die Ausweisung von Gewerbeflächen und die Entwicklung der Hafen- und Logistikstandorte an der Ems führen zu Flächenverbrauch, der über Ökopunkte auszugleichen ist.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Leer

In Niedersachsen richtet sich die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz (NAGBNatSchG). Die Bilanzierung erfolgt über das Biotopwertverfahren, dessen Wertpunkte häufig als Ökopunkte bezeichnet werden. Fachliche Grundlage bilden die Arbeitshilfen des NLWKN.
Ökopunkte ergeben sich aus der Aufwertung einer Fläche, also der Differenz zwischen dem Biotopwert vor und nach der Maßnahme. Über ein anerkanntes Ökokonto lassen sich diese Aufwertungen vorab erzeugen und bevorraten, bis ein Eingriff sie benötigt.
Der Ausgleich soll im betroffenen Naturraum erfolgen, für Leer sind das die BfN-Naturräume Ems-Weser-Marsch (D25), Ostfriesisch-Oldenburgische Geest (D26) und Nordsee-Küste (D21). Maßgeblich ist der räumliche und funktionale Zusammenhang zum Eingriff, eine Lage exakt in der Eingriffsgemeinde ist nicht zwingend.
Untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Leer mit dem Umweltamt im Kreishaus, Bergmannstraße 37, 26789 Leer. Sie prüft die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz und erkennt die Kompensationsmaßnahmen an.
Neben der Eingriffsregelung ist zu prüfen, ob streng geschützte Arten betroffen sind. Ist das der Fall, können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich werden. Bei unvermeidbaren Beeinträchtigungen kann zusätzlich eine Ausnahmeprüfung nötig sein, die den günstigen Erhaltungszustand der Populationen (FCS) berücksichtigt.
greeNature ist bundesweit tätig und begleitet Projekte von der Bilanzierung über die Maßnahmenkonzeption bis zur dauerhaften Sicherung und dem Monitoring. Wir stellen Flächen und Ökopunkte im passenden Naturraum bereit und stimmen die Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde ab.
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