Blühfläche mit Kornblumen und Mohn, am Rand alte Kopfbäume
Niedersachsen · BNatSchG / NAGBNatSchG
Naturraum D30 · D26 · D25

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Oldenburg

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach niedersächsischem Naturschutzrecht (NAGBNatSchG) in der Wildeshauser Geest und im Hunteland.

1.063
km² Kreisfläche
~132.000
Einwohner
15
Gemeinden
~124
Einwohner je km²
D30/D26
BfN-Naturräume
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Oldenburg im Überblick

Der Landkreis Oldenburg liegt im Nordwesten Niedersachsens, südlich der kreisfreien Stadt Oldenburg und westlich von Bremen. Kreissitz ist die Stadt Wildeshausen. Seit der Auflösung der niedersächsischen Regierungsbezirke im Jahr 2004 ist der Kreis unmittelbar dem Land Niedersachsen zugeordnet. Prägend ist die weite, ländlich geprägte Wildeshauser Geest mit der Hunte als zentralem Fließgewässer.

Naturräumlich gehört der Landkreis überwiegend zur Ems-Hunte-Geest, die das Bundesamt für Naturschutz der Großlandschaft D30 (Dümmer Geestniederung) zuordnet. Der nordwestliche Teil um Wardenburg, Hatten und Großenkneten hat Anteil an der Ostfriesisch-Oldenburgischen Geest (D26). Geologisch bestimmen flachwellige Grundmoränenplatten mit Sand- und Sandlössauflagen das Bild, durchzogen von Niederungen, Hoch- und Niedermooren sowie dem Talraum der Hunte, die im Norden in die Wesermarsch übergeht.

Ökologisch bedeutsam ist der Naturpark Wildeshauser Geest, mit über 1.500 km² der größte Naturpark Niedersachsens. Zu den Natura-2000-Gebieten zählen das FFH-Gebiet Mittlere und Untere Hunte (mit Barneführer Holz und Schreensmoor) und das EU-Vogelschutzgebiet Hunteniederung, ein wichtiges Rastgebiet für Bläss- und Saatgänse sowie ein Brutgebiet für Wiesenvögel wie Kiebitz, Uferschnepfe und Großen Brachvogel.

Wirtschaftlich verbindet der Kreis Landwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung mit Maschinenbau und Energiewirtschaft, darunter eine große Erdgasaufbereitungsanlage in Großenkneten. Als Teil des Pendlerraums zwischen Oldenburg und Bremen und umschlossen von den Autobahnen A1, A28 und A29 entstehen durch Siedlungs-, Gewerbe-, Verkehrs- und Energievorhaben regelmäßig Eingriffe, deren Ausgleich nach NAGBNatSchG über das Biotopwertverfahren zu erbringen ist.

Blühfläche mit Kornblumen und Mohn, am Rand alte Kopfbäume

🗺️ Zugehörige Naturräume

D30
Dümmer Geestniederung und Ems-Hunte-Geest
Zum Naturraum D30 ›
D26
Ostfriesisch-Oldenburgische Geest
Zum Naturraum D26 ›
D25
Ems-Weser-Marsch
Zum Naturraum D25 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Wildeshausen (KS)GanderkeseeHude (Oldenburg)HattenWardenburgGroßenknetenDötlingenSamtgemeinde Harpstedt

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Naturpark Wildeshauser Geest, mit über 1.500 km² der größte Naturpark Niedersachsens
  • FFH-Gebiet Mittlere und Untere Hunte mit Barneführer Holz und Schreensmoor
  • EU-Vogelschutzgebiet Hunteniederung, Rast- und Brutgebiet für Gast- und Wiesenvögel
  • Hunte als prägendes Fließgewässer und Nebenfluss der Weser
  • Ausgedehnte Hoch- und Niedermoore der Geest mit Wiedervernässungspotenzial
  • Wacholderheiden und Sandmagerrasen auf trockenen Geeststandorten
  • Übergang von der Ems-Hunte-Geest zur Wesermarsch im Norden des Kreises

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und entwickelt Kompensationsmaßnahmen nach niedersächsischem Naturschutzrecht. Wir arbeiten mit dem Biotopwertverfahren und den Arbeitshilfen des NLWKN, kennen die Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Oldenburg und die naturräumlichen Besonderheiten der Wildeshauser Geest und der Hunteniederung. Von der Bedarfsanalyse über die Flächenbereitstellung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben vollständig.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Oldenburg

🌱

Moorwiedervernässung

Anhebung der Wasserstände in entwässerten Hoch- und Niedermooren der Geest, etwa im Umfeld des Schreensmoors. Wiederherstellung torfbildender Vegetation, Bindung von Kohlenstoff und Lebensraum für moortypische Arten.

💧

Auenentwicklung an der Hunte

Anbindung von Altarmen, Entwicklung naturnaher Uferstrukturen und Gewässerrandstreifen an der Hunte und ihren Nebenbächen. Verbesserung der Gewässerstruktur zugunsten von Fischfauna, Eisvogel und Libellen.

🌿

Grünland-Extensivierung

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feuchtgrünland der Hunteniederung. Angepasste Mahd und extensive Beweidung schaffen Bruthabitate für Wiesenvögel wie Kiebitz, Uferschnepfe und Großen Brachvogel.

🏵️

Heiden und Sandmagerrasen

Pflege und Neuentwicklung von Wacholderheiden und Sandmagerrasen auf nährstoffarmen Geeststandorten. Entkusselung, Plaggen und extensive Beweidung erhalten diese lichtbedürftigen Lebensräume und ihre Insektenfauna.

🌾

Hecken und Biotopverbund

Anlage von Wallhecken, Feldgehölzen und Säumen in der ausgeräumten Geest- und Ackerlandschaft. Trittsteine und Verbundachsen zwischen Mooren, Heiden und Huntetal für Amphibien, Reptilien und Feldvögel.

🦎

Artenschutz CEF/FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) nach § 44 BNatSchG für betroffene Arten, etwa Habitatflächen für Wiesenvögel, Zauneidechsen-Ersatzhabitate und Fledermausquartiere, sowie FCS-Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Wildeshauser Geest und Hunteniederung

🐦

Kiebitz und Wiesenvögel

Die Hunteniederung ist ein bedeutendes Brutgebiet für Kiebitz, Uferschnepfe, Großen Brachvogel und Rotschenkel. Typische Kompensation sind vernässte, extensiv genutzte Feuchtgrünländer mit hohen Wasserständen zur Brutzeit.

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🕊️

Feldlerche

Die offene Geest- und Ackerlandschaft ist Lebensraum der Feldlerche, deren Bestände unter der Nutzungsintensivierung leiden. Lerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen sind bewährte Maßnahmen im Offenland.

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🦎

Zauneidechse

Trockene, sandige Standorte, Böschungen und Heideränder der Geest bieten Lebensraum für die Zauneidechse. Bei Infrastruktur- und Bauvorhaben sind Ersatzhabitate mit Sonn- und Eiablageplätzen häufige CEF-Maßnahmen.

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🦇

Fledermäuse

Altholzbestände wie das Barneführer Holz und Gewässerlinien der Hunte dienen Fledermäusen als Quartier und Jagdrevier. Erhalt von Höhlenbäumen und Ausbringung von Quartierkästen sichern betroffene Vorkommen.

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🐦

Eisvogel

An naturnahen Abschnitten der Hunte und ihrer Nebengewässer brütet der Eisvogel in Steilufern. Uferabbrüche, Nisthilfen und strukturreiche, störungsarme Gewässerränder fördern den Bestand.

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🐸

Amphibien und Kammmolch

Moor- und Grünlandgewässer der Geest beherbergen Amphibien wie den Kammmolch (Anhang II und IV FFH-Richtlinie), Moorfrosch und Laubfrosch. Neuanlage fischfreier Kleingewässer ist eine typische Kompensationsmaßnahme.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

⚡

Energie und Erdgas

In Großenkneten wird Erdgas aufbereitet, und auf den Geeststandorten entstehen Windkraft- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Anlagen, Leitungstrassen und Repowering-Vorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten sowie artenschutzrechtliche Prüfungen aus.

🛤️

Infrastruktur und Verkehr

Der Kreis wird von den Autobahnen A1, A28 und A29 umschlossen. Ausbau, Ortsumgehungen und Maßnahmen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie an der Schiene erzeugen Kompensationsbedarf nach der Eingriffsregelung.

🏘️

Siedlung und Gewerbe

Als Teil des Pendlerraums zwischen Oldenburg und Bremen weisen Ganderkesee, Hude, Hatten und Wildeshausen Wohn- und Gewerbegebiete aus. Flächenversiegelung erfordert naturschutzrechtlichen Ausgleich, für den Grundeigentümer Flächen anbieten können.

🚜

Landwirtschaft und Lebensmittel

Die intensive Landwirtschaft und die Lebensmittelverarbeitung prägen die Wirtschaft der Geest. Betriebserweiterungen, Stallbauten und Verarbeitungsanlagen ziehen Eingriffe nach sich, die über das Biotopwertverfahren zu bilanzieren sind.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Oldenburg

Der Landkreis gehört überwiegend zur Ems-Hunte-Geest, die das Bundesamt für Naturschutz der Großlandschaft D30 (Dümmer Geestniederung) zuordnet. Der Nordwesten hat Anteil an der Ostfriesisch-Oldenburgischen Geest (D26), im Norden geht die Landschaft in die Wesermarsch über. Für die Bilanzierung nach dem Biotopwertverfahren ist die genaue Biotoptypen- und Naturraumzuordnung des Eingriffs maßgeblich, die greeNature für Ihr Vorhaben ermittelt.
In Niedersachsen erfolgt die Bilanzierung nach dem NAGBNatSchG über das Biotopwertverfahren. Der Ausgangszustand und der geplante Zielzustand einer Fläche werden anhand von Biotoptypen und Wertstufen bewertet, die Differenz ergibt den Kompensationsumfang in Werteinheiten (Ökopunkte). Grundlage sind die Arbeitshilfen des NLWKN. In Niedersachsen gilt nicht die bayerische BayKompV.
Untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Oldenburg, Amt für Naturschutz und Landschaftspflege, Delmenhorster Straße 6, 27793 Wildeshausen. greeNature koordiniert die fachliche und behördliche Abstimmung von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Verbreitet sind Moorwiedervernässung in den Geestmooren, Auenentwicklung und Gewässerrandstreifen an der Hunte, Extensivierung von Feuchtgrünland für Wiesenvögel in der Hunteniederung sowie Pflege von Heiden und Sandmagerrasen. Ergänzend kommen Hecken und Feldgehölze zum Biotopverbund und artenschutzrechtliche Maßnahmen hinzu.
Im Kreis liegen das FFH-Gebiet Mittlere und Untere Hunte sowie das EU-Vogelschutzgebiet Hunteniederung. Eingriffe im Umfeld können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erfordern. Unabhängig davon ist die artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG durchzuführen, aus der sich vorgezogene CEF-Maßnahmen für Wiesenvögel oder FCS-Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands ergeben können.
Ja. Besonders geeignet sind feuchte Grünlandflächen der Hunteniederung, Moorrand- und Niederungsstandorte sowie nährstoffarme Geestflächen mit Potenzial für Heide- und Grünlandentwicklung. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und stimmt die Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde ab.
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