
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Holzminden
Behördlich anerkannte Ökopunkte und Ausgleichsflächen für Eingriffe im südniedersächsischen Bergland. greeNature, Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für Kompensation nach niedersächsischem Naturschutzrecht in Solling, Vogler und Weserbergland.
Der Landkreis Holzminden im Überblick
Der Landkreis Holzminden liegt im Süden Niedersachsens und ist flächenmäßig wie nach Einwohnerzahl einer der kleineren Kreise des Landes. Prägend sind die bewaldeten Mittelgebirgszüge des Solling und des Vogler sowie die angrenzenden Höhenzüge von Ith und Hils. Rund 45 Prozent der Kreisfläche sind bewaldet.
Naturräumlich gehört der gesamte Landkreis zur BfN-Großlandschaft D36 (Weser- und Weser-Leinebergland). Der Buntsandstein-Rücken des Solling trägt großflächige bodensaure Buchen- und Eichenwälder, während auf den Kalk- und Gipsstandorten von Ith und Vogler Kalkbuchenwälder, Klippen und Trockenlebensräume stocken. Die Weser durchzieht den Kreis als prägendes Fließgewässer.
Weite Teile des Kreises liegen im Naturpark Solling-Vogler im Weserbergland. Zum Netz Natura 2000 gehören unter anderem die FFH-Gebiete Moore und Wälder im Hochsolling und der Ith mit seinen ausgedehnten Kalkbuchen- und Schluchtwäldern. Alte Waldkomplexe, Hochmoorreste und Bergwiesen bilden hier ein überregional bedeutsames Lebensraummosaik.
Wirtschaftlich weist der Landkreis den landesweit höchsten Anteil an Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe auf. Prägend sind die Duft- und Aromastoffherstellung in Holzminden, Porzellan- und Glasproduktion, Elektrotechnik, Maschinenbau sowie Rohstoffgewinnung (Gips, Kalk, Sandstein). Gewerbe-, Rohstoff- und Infrastrukturvorhaben lösen regelmäßig Kompensationsbedarf nach niedersächsischem Naturschutzrecht aus.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D36 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Naturpark Solling-Vogler im Weserbergland, eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete Niedersachsens
- FFH-Gebiet Moore und Wälder im Hochsolling, bodensaure Buchenwälder mit Hochmoorresten und Bruchwäldern
- FFH-Gebiet Ith, ausgedehnte Kalkbuchen- und Schluchtwälder auf dem langgestreckten Ith-Kamm
- Weser mit Auenlebensräumen und begleitenden Feuchtbiotopen
- Bergwiesen und Borstgrasrasen im Hellental, artenreiches Extensivgrünland
- Kalk- und Gipskarst mit Klippenstandorten (Heinsener Klippen, Rühler Schweiz)
- Überregional bedeutendes Wildkatzenvorkommen im Solling
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsvorhaben auch im südniedersächsischen Bergland. Wir arbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Holzminden zusammen, kennen die Bilanzierung über das Biotopwertverfahren nach den Arbeitshilfen des NLWKN und ordnen jeden Eingriff naturschutzfachlich korrekt in den Naturraum D36 ein.
Typische Maßnahmen im Landkreis Holzminden
Naturnaher Waldumbau
Überführung standortfremder Nadelforste in bodensaure Buchen- und Eichenmischwälder auf den Buntsandsteinstandorten des Solling, Anreicherung mit Alt- und Totholz sowie Habitatbäumen für waldgebundene Arten.
Moorrenaturierung
Wiedervernässung entwässerter Hoch- und Übergangsmoorreste im Hochsolling, Rückbau von Entwässerungsgräben und Wiederherstellung torfbildender Vegetation.
Grünland-Extensivierung
Entwicklung artenreicher Berg- und Feuchtwiesen sowie Borstgrasrasen im Bereich Hellental und in den Talauen, angepasste Mahd und extensive Beweidung.
Fließgewässer und Auen
Renaturierung von Weser-Nebengewässern und Bachläufen, Anlage von Uferrandstreifen, Auwaldentwicklung und Durchgängigkeit für die Gewässerfauna.
Hecken und Biotopverbund
Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Waldsäumen als Trittsteine zwischen den Höhenzügen, Stärkung des Waldverbundes für die Wildkatze.
Artenschutz CEF/FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für Fledermäuse, Haselmaus und Amphibien, Quartiere, Laichgewässer und Leitstrukturen, abgestimmt nach § 44 BNatSchG.
Geschützte Arten im Solling, Vogler und Weserbergland
Wildkatze
Der Solling zählt zu den bedeutenden Wildkatzenlebensräumen Niedersachsens. Strukturreiche Laubwälder, Totholz und vernetzte Waldsäume sind zentrale Zielstrukturen, Waldverbund und Grünbrücken sind typische Maßnahmenbausteine.
Mehr zur Art ›Schwarzstorch
Die ausgedehnten, störungsarmen Waldkomplexe des Solling und Vogler bieten dem Schwarzstorch Bruthabitate. Horstschutzzonen und naturnahe Waldbäche zählen zu den wirksamen Schutz- und Kompensationsmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Fledermäuse
Alt- und Buchenwälder beherbergen unter anderem die Bechsteinfledermaus und das Große Mausohr. Höhlenbäume, Quartierverbünde und ungestörte Jagdhabitate sind bei Eingriffen als CEF-Maßnahmen relevant.
Mehr zur Art ›Haselmaus
Die Haselmaus besiedelt struktur- und beerenreiche Waldränder, Hecken und Gebüsche im Weserbergland. Erhalt und Neuanlage vernetzter Gehölzstrukturen sichern ihre Vorkommen bei Vorhaben im Offenland.
Mehr zur Art ›Amphibien
Waldtümpel und Moorgewässer im Solling sind Lebensraum von Feuersalamander, Kammmolch und weiteren Amphibien. Anlage und Vernetzung von Laichgewässern sind bewährte Ausgleichsmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Eisvogel
An Weser und begleitenden Bächen brütet der Eisvogel in natürlichen Steilufern. Uferabbrüche, Gewässerrenaturierung und Brutwände sind geeignete Maßnahmen entlang der Fließgewässer.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Industrie und Gewerbe
Der Landkreis hat einen ausgeprägten industriellen Kern, von der Duft- und Aromastoffherstellung in Holzminden über Porzellan und Glas bis zu Elektrotechnik und Maschinenbau. Erweiterungen von Betriebs- und Gewerbeflächen erzeugen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzbedarf.
Rohstoffgewinnung
Der Abbau von Gips, Kalkstein und Sandstein im Weserbergland ist mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Rekultivierung, Folgenutzung und externe Kompensation über Ökopunkte sind hier gefragt.
Windenergie
Auf den Höhenlagen und in Vorranggebieten des Weserberglandes entstehen Windenergieanlagen. Sie lösen artenschutzrechtliche Prüfungen (unter anderem Fledermäuse und Großvögel) sowie Kompensationspflichten aus.
Infrastruktur und Siedlung
Ausbau und Ortsumgehungen entlang der Bundesstraßen (B64, B83, B240, B497) sowie Wohn- und Gewerbebaugebiete führen zu Eingriffen mit Kompensationsbedarf nach § 15 BNatSchG.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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