Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese
Niedersachsen · BNatSchG / NAGBNatSchG
Naturraum D36 · D32

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Hildesheim

Sofort verfügbare Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach niedersächsischem Naturschutzrecht (NAGBNatSchG) zwischen Hildesheimer Börde und Leinebergland.

1.208
km² Kreisfläche
~267.000
Einwohner
20
Städte und Gemeinden
2
Naturräume D32/D36
19
FFH-Gebiete
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Hildesheim im Überblick

Der Landkreis Hildesheim liegt im südlichen Niedersachsen südlich der Region Hannover. Niedersachsen ist nicht in Regierungsbezirke gegliedert, sodass der Kreis unmittelbar dem Land untersteht. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Hildesheim, weitere größere Orte sind Sarstedt im Norden sowie Alfeld (Leine) und Bad Salzdetfurth im Süden.

Landschaftlich liegt der Kreis am Übergang vom norddeutschen Tiefland zum Bergland. Der Norden und Westen gehören mit der Hildesheimer und Calenberger Lößbörde zum Naturraum D32 (Niedersächsische Börden), einer schwach gewellten, fruchtbaren Ackerlandschaft. Der Süden und Osten zählen mit dem Innerste- und Leinebergland zum Naturraum D36 (Unteres Weserbergland und Oberes Weser-Leinebergland) und werden von bewaldeten Muschelkalk-Höhenzügen wie dem Hildesheimer Wald, den Sieben Bergen und dem Sackwald geprägt.

Ökologisch verbindet der Kreis intensiv genutzte Ackerfluren mit naturnahen Wäldern und Flussauen. Durchflossen wird er von Leine und Innerste, die als Auen wichtige Biotopverbundachsen bilden. Der Kreis meldet 19 FFH-Gebiete und zwei EU-Vogelschutzgebiete in das europäische Netz Natura 2000, darunter den Hildesheimer Wald, die Sieben Berge und Vorberge, den Haseder Busch mit der Innerste-Aue sowie die Giesener Teiche als bedeutendes Vogelgebiet.

Die Wirtschaft ist von Automobilzulieferern, Maschinenbau, Logistik und Landwirtschaft geprägt, mit bekannten Standorten in Hildesheim und entlang der Autobahn A7. Verkehrs- und Gewerbevorhaben, Rohstoffgewinnung, Wind- und Solarenergie sowie Siedlungsentwicklung lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach dem Biotopwertverfahren und den Arbeitshilfen des NLWKN zu erbringen ist.

Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese

🗺️ Zugehörige Naturräume

D36
Unteres Weserbergland und Oberes Weser-Leinebergland
Zum Naturraum D36 ›
D32
Niedersächsische Börden
Zum Naturraum D32 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Hildesheim (KS)SarstedtAlfeld (Leine)Bad SalzdetfurthBockenemElzeGronau (Leine)HarsumNordstemmenGiesenDiekholzenHolleSöhldeSchellerten

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Natura 2000 mit 19 FFH-Gebieten und zwei EU-Vogelschutzgebieten im Kreisgebiet
  • FFH-Gebiet Hildesheimer Wald, großflächiger Buchen- und Laubmischwald auf Muschelkalk
  • FFH-Gebiet Sieben Berge, Vorberge mit Kalkbuchenwäldern und Kalkhalbtrockenrasen
  • FFH-Gebiet Haseder Busch, Giesener Berge, Gallberg, Finkenberg mit der Innerste-Aue
  • NSG Giesener Teiche, bedeutendes Brut- und Rastgebiet für Wasser- und Watvögel auf ehemaligen Kaliteichen
  • Leine- und Innerste-Aue als Fluss- und Auenkorridore durch den Kreis
  • Übergang von der offenen Löss-Börde (D32) zum waldreichen Berg- und Hügelland (D36)

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und kennt die Anforderungen der Eingriffsregelung in Niedersachsen aus der Praxis. Wir sichern geeignete Flächen in Börde und Leinebergland, planen naturraumtypische Maßnahmen wie Auenrenaturierung, Feldfluraufwertung und naturnahen Waldumbau und bilanzieren über das Biotopwertverfahren nach den Arbeitshilfen des NLWKN. Die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Hildesheim sowie die dauerhafte Sicherung und das Monitoring der Kompensationsflächen begleiten wir vollständig.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Hildesheim

🌾

Aufwertung der Feldflur

Anlage von Blühstreifen, Ackerwildkraut-Säumen, Feldhecken und Lerchenfenstern in der ausgeräumten Löss-Börde. Solche Strukturen schaffen Trittsteinbiotope und stützen Feldvögel wie Feldlerche, Rebhuhn und Grauammer sowie zahlreiche Insektenarten.

💧

Auenrenaturierung an Leine und Innerste

Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Altarmen und Entwicklung von Gewässerrandstreifen und Auwaldsäumen. So entstehen Steilufer, Kiesbänke und feuchte Auenlebensräume, die zugleich den Wasserrückhalt in der Landschaft verbessern.

🌳

Naturnaher Waldumbau

Umbau strukturarmer Bestände zu standortgerechten Laubmischwäldern aus Buche, Eiche und Hainbuche im Hildesheimer Wald und im Leinebergland. Die Förderung von Alt- und Totholz sowie Habitatbäumen wertet die Wälder für Fledermäuse, Spechte und Waldarten auf.

🍎

Kalkmagerrasen und Streuobst

Pflege und Neuanlage von Halbtrockenrasen, Säumen und Streuobstwiesen an den Muschelkalkhängen der Sieben Berge und Vorberge durch Entbuschung, extensive Beweidung und angepasste Mahd. Diese Lebensräume sind besonders artenreich an Wildbienen, Tagfaltern und Orchideen.

🐸

Kleingewässer und Amphibienschutz

Neuanlage und Vernetzung besonnter, fischfreier Laichgewässer und Tümpel im Umfeld von Innerste-Aue und Giesener Teichen. Ergänzt um Landhabitate sichern sie die Fortpflanzungsstätten von Amphibien wie Kammmolch, Laubfrosch und Kreuzkröte.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Fledermausquartiere an Gebäuden und in Wäldern, Eisvogel-Steilwände an Leine und Innerste sowie Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Bahndämmen und Abbauflächen, jeweils als vorgezogene CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach § 44 und § 45 BNatSchG.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Hildesheimer Börde und Leinebergland

🐦

Feldlerche in der Börde

Die weiten Ackerfluren der Hildesheimer und Calenberger Börde sind Lebensraum der Feldlerche und weiterer Feldvögel. Die Art ist im Bestand rückläufig, Lerchenfenster, Blühflächen und extensive Ackerrandstreifen sind bewährte Maßnahmen zu ihrer Förderung.

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🐤

Kiebitz auf Feuchtwiesen

Der Kiebitz brütet auf feuchten Grünland- und Ackerflächen der Börde und Flussniederungen. Wiedervernässte Senken, Blänken und extensiv genutztes Nassgrünland sichern Brut- und Nahrungshabitate für Wiesenvögel.

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🐦

Eisvogel an Leine und Innerste

Naturnahe Uferabschnitte der Flüsse bieten Steilwände als Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern, etwa Brücken- oder Uferbau, sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische CEF-Maßnahmen für den streng geschützten Eisvogel.

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🦇

Fledermäuse im Hildesheimer Wald

Die alten Buchen- und Laubmischwälder auf Muschelkalk sind Jagd- und Quartiergebiet für Arten wie Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie). Bei Rodung oder Gebäudeabriss sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🐱

Wildkatze im Leinebergland

Die waldreichen Höhenzüge des Innerste- und Leineberglands gehören zum Ausbreitungsraum der streng geschützten Europäischen Wildkatze. Waldrandgestaltung, Alt- und Totholz sowie die Vernetzung von Waldgebieten über Hecken und Gehölzkorridore fördern die Art.

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🦎

Amphibien der Giesener Teiche

Die Kleingewässer und Teiche im Umfeld von Innerste-Aue und Giesener Teichen beherbergen Kammmolch, Laubfrosch und weitere Amphibien. Neuanlage und Vernetzung geeigneter Laichgewässer sind bewährte CEF- und FCS-Maßnahmen bei Bauvorhaben.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Verkehr und Infrastruktur

Die Autobahn A7 durchquert den Kreis, hinzu kommen Bundes- und Landesstraßen, Ortsumgehungen sowie die stark befahrenen Bahnstrecken mit S-Bahn-Anbindung an Hannover. Aus- und Neubau lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach §§ 13 bis 15 BNatSchG aus.

🏭

Industrie, Gewerbe und Logistik

Automobilzulieferer, Maschinenbau und Logistik prägen die Wirtschaft in Hildesheim und entlang der A7. Erweiterungen von Werksflächen und neue Gewerbe- und Logistikgebiete führen zu Flächenversiegelung und erfordern naturschutzrechtliche Kompensation.

⚡

Energie und Rohstoffgewinnung

Windenergieanlagen im offenen Bergland und in der Börde, Photovoltaik-Freiflächen sowie Kalkstein- und Kiesabbau, etwa im Raum Söhlde und in den Flussauen, erzeugen Kompensationsbedarf und können artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen auslösen.

🏘️

Siedlungsentwicklung

Wohn- und Gewerbeflächen in Hildesheim, Sarstedt und im Umland von Hannover erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Eigentümer von Acker- und Grünlandflächen können ihre Flächen als Kompensationsflächen anbieten und langfristig sichern lassen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Hildesheim

Der Landkreis Hildesheim hat Anteil an zwei BfN-Naturräumen. Der Norden und Westen gehören mit der Hildesheimer und Calenberger Lößbörde zum Naturraum D32 (Niedersächsische Börden), der Süden und Osten mit dem Innerste- und Leinebergland zum Naturraum D36 (Unteres Weserbergland und Oberes Weser-Leinebergland). Für die naturschutzfachliche Bewertung eines Eingriffs ist die genaue Naturraum-Zuordnung entscheidend, greeNature ermittelt diese für Sie.
In Niedersachsen erfolgt die Bilanzierung über das Biotopwertverfahren nach den Arbeitshilfen des NLWKN auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 13 bis 15 BNatSchG) und des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes (NAGBNatSchG). Aus der Differenz zwischen Ausgangs- und Planzustand ergeben sich Werteinheiten, die als Ökopunkte gehandelt werden können. Ökokonten sind nach § 16 BNatSchG in Verbindung mit dem NAGBNatSchG möglich. greeNature übernimmt Bilanzierung, Flächenzuordnung und Behördenabstimmung.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Hildesheim, Bischof-Janssen-Straße 31, 31134 Hildesheim. Für Vorhaben im Gebiet der Stadt Hildesheim ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt zuständig. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme für Sie.
Passend zur Landschaft sind die Aufwertung der Feldflur in der Börde (Blühstreifen, Hecken, Lerchenfenster), die Renaturierung der Auen von Leine und Innerste, der naturnahe Waldumbau im Hildesheimer Wald und Leinebergland, die Pflege von Kalkmagerrasen und Streuobst an den Muschelkalkhängen sowie Kleingewässer für Amphibien. Hinzu kommen Artenschutzmaßnahmen für Fledermäuse, Eisvogel und Zauneidechse.
Der Kreis meldet 19 FFH-Gebiete und zwei EU-Vogelschutzgebiete in das Netz Natura 2000, darunter Hildesheimer Wald, Sieben Berge und Vorberge sowie Haseder Busch und Innerste-Aue. Vorhaben in ihrem Umfeld können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erfordern. Zusätzlich ist der spezielle Artenschutz nach § 44 BNatSchG zu prüfen, der bei Betroffenheit streng geschützter Arten vorgezogene CEF-Maßnahmen oder populationsstützende FCS-Maßnahmen auslösen kann.
Ja. Besonders geeignet sind Ackerflächen in der Börde, feuchtes Grünland in den Niederungen von Leine und Innerste sowie Hanglagen mit Potenzial für Magerrasen und Streuobst. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, dauerhafte Sicherung, Pflege und Monitoring.
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