
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Hildesheim
Sofort verfügbare Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach niedersächsischem Naturschutzrecht (NAGBNatSchG) zwischen Hildesheimer Börde und Leinebergland.
Der Landkreis Hildesheim im Überblick
Der Landkreis Hildesheim liegt im südlichen Niedersachsen südlich der Region Hannover. Niedersachsen ist nicht in Regierungsbezirke gegliedert, sodass der Kreis unmittelbar dem Land untersteht. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Hildesheim, weitere größere Orte sind Sarstedt im Norden sowie Alfeld (Leine) und Bad Salzdetfurth im Süden.
Landschaftlich liegt der Kreis am Übergang vom norddeutschen Tiefland zum Bergland. Der Norden und Westen gehören mit der Hildesheimer und Calenberger Lößbörde zum Naturraum D32 (Niedersächsische Börden), einer schwach gewellten, fruchtbaren Ackerlandschaft. Der Süden und Osten zählen mit dem Innerste- und Leinebergland zum Naturraum D36 (Unteres Weserbergland und Oberes Weser-Leinebergland) und werden von bewaldeten Muschelkalk-Höhenzügen wie dem Hildesheimer Wald, den Sieben Bergen und dem Sackwald geprägt.
Ökologisch verbindet der Kreis intensiv genutzte Ackerfluren mit naturnahen Wäldern und Flussauen. Durchflossen wird er von Leine und Innerste, die als Auen wichtige Biotopverbundachsen bilden. Der Kreis meldet 19 FFH-Gebiete und zwei EU-Vogelschutzgebiete in das europäische Netz Natura 2000, darunter den Hildesheimer Wald, die Sieben Berge und Vorberge, den Haseder Busch mit der Innerste-Aue sowie die Giesener Teiche als bedeutendes Vogelgebiet.
Die Wirtschaft ist von Automobilzulieferern, Maschinenbau, Logistik und Landwirtschaft geprägt, mit bekannten Standorten in Hildesheim und entlang der Autobahn A7. Verkehrs- und Gewerbevorhaben, Rohstoffgewinnung, Wind- und Solarenergie sowie Siedlungsentwicklung lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach dem Biotopwertverfahren und den Arbeitshilfen des NLWKN zu erbringen ist.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D36 ›
Zum Naturraum D32 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Natura 2000 mit 19 FFH-Gebieten und zwei EU-Vogelschutzgebieten im Kreisgebiet
- FFH-Gebiet Hildesheimer Wald, großflächiger Buchen- und Laubmischwald auf Muschelkalk
- FFH-Gebiet Sieben Berge, Vorberge mit Kalkbuchenwäldern und Kalkhalbtrockenrasen
- FFH-Gebiet Haseder Busch, Giesener Berge, Gallberg, Finkenberg mit der Innerste-Aue
- NSG Giesener Teiche, bedeutendes Brut- und Rastgebiet für Wasser- und Watvögel auf ehemaligen Kaliteichen
- Leine- und Innerste-Aue als Fluss- und Auenkorridore durch den Kreis
- Übergang von der offenen Löss-Börde (D32) zum waldreichen Berg- und Hügelland (D36)
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und kennt die Anforderungen der Eingriffsregelung in Niedersachsen aus der Praxis. Wir sichern geeignete Flächen in Börde und Leinebergland, planen naturraumtypische Maßnahmen wie Auenrenaturierung, Feldfluraufwertung und naturnahen Waldumbau und bilanzieren über das Biotopwertverfahren nach den Arbeitshilfen des NLWKN. Die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Hildesheim sowie die dauerhafte Sicherung und das Monitoring der Kompensationsflächen begleiten wir vollständig.
Typische Maßnahmen im Landkreis Hildesheim
Aufwertung der Feldflur
Anlage von Blühstreifen, Ackerwildkraut-Säumen, Feldhecken und Lerchenfenstern in der ausgeräumten Löss-Börde. Solche Strukturen schaffen Trittsteinbiotope und stützen Feldvögel wie Feldlerche, Rebhuhn und Grauammer sowie zahlreiche Insektenarten.
Auenrenaturierung an Leine und Innerste
Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Altarmen und Entwicklung von Gewässerrandstreifen und Auwaldsäumen. So entstehen Steilufer, Kiesbänke und feuchte Auenlebensräume, die zugleich den Wasserrückhalt in der Landschaft verbessern.
Naturnaher Waldumbau
Umbau strukturarmer Bestände zu standortgerechten Laubmischwäldern aus Buche, Eiche und Hainbuche im Hildesheimer Wald und im Leinebergland. Die Förderung von Alt- und Totholz sowie Habitatbäumen wertet die Wälder für Fledermäuse, Spechte und Waldarten auf.
Kalkmagerrasen und Streuobst
Pflege und Neuanlage von Halbtrockenrasen, Säumen und Streuobstwiesen an den Muschelkalkhängen der Sieben Berge und Vorberge durch Entbuschung, extensive Beweidung und angepasste Mahd. Diese Lebensräume sind besonders artenreich an Wildbienen, Tagfaltern und Orchideen.
Kleingewässer und Amphibienschutz
Neuanlage und Vernetzung besonnter, fischfreier Laichgewässer und Tümpel im Umfeld von Innerste-Aue und Giesener Teichen. Ergänzt um Landhabitate sichern sie die Fortpflanzungsstätten von Amphibien wie Kammmolch, Laubfrosch und Kreuzkröte.
Artenschutz CEF und FCS
Fledermausquartiere an Gebäuden und in Wäldern, Eisvogel-Steilwände an Leine und Innerste sowie Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Bahndämmen und Abbauflächen, jeweils als vorgezogene CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach § 44 und § 45 BNatSchG.
Geschützte Arten im Hildesheimer Börde und Leinebergland
Feldlerche in der Börde
Die weiten Ackerfluren der Hildesheimer und Calenberger Börde sind Lebensraum der Feldlerche und weiterer Feldvögel. Die Art ist im Bestand rückläufig, Lerchenfenster, Blühflächen und extensive Ackerrandstreifen sind bewährte Maßnahmen zu ihrer Förderung.
Mehr zur Art ›Kiebitz auf Feuchtwiesen
Der Kiebitz brütet auf feuchten Grünland- und Ackerflächen der Börde und Flussniederungen. Wiedervernässte Senken, Blänken und extensiv genutztes Nassgrünland sichern Brut- und Nahrungshabitate für Wiesenvögel.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Leine und Innerste
Naturnahe Uferabschnitte der Flüsse bieten Steilwände als Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern, etwa Brücken- oder Uferbau, sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische CEF-Maßnahmen für den streng geschützten Eisvogel.
Mehr zur Art ›Fledermäuse im Hildesheimer Wald
Die alten Buchen- und Laubmischwälder auf Muschelkalk sind Jagd- und Quartiergebiet für Arten wie Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie). Bei Rodung oder Gebäudeabriss sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.
Mehr zur Art ›Wildkatze im Leinebergland
Die waldreichen Höhenzüge des Innerste- und Leineberglands gehören zum Ausbreitungsraum der streng geschützten Europäischen Wildkatze. Waldrandgestaltung, Alt- und Totholz sowie die Vernetzung von Waldgebieten über Hecken und Gehölzkorridore fördern die Art.
Mehr zur Art ›Amphibien der Giesener Teiche
Die Kleingewässer und Teiche im Umfeld von Innerste-Aue und Giesener Teichen beherbergen Kammmolch, Laubfrosch und weitere Amphibien. Neuanlage und Vernetzung geeigneter Laichgewässer sind bewährte CEF- und FCS-Maßnahmen bei Bauvorhaben.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Verkehr und Infrastruktur
Die Autobahn A7 durchquert den Kreis, hinzu kommen Bundes- und Landesstraßen, Ortsumgehungen sowie die stark befahrenen Bahnstrecken mit S-Bahn-Anbindung an Hannover. Aus- und Neubau lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach §§ 13 bis 15 BNatSchG aus.
Industrie, Gewerbe und Logistik
Automobilzulieferer, Maschinenbau und Logistik prägen die Wirtschaft in Hildesheim und entlang der A7. Erweiterungen von Werksflächen und neue Gewerbe- und Logistikgebiete führen zu Flächenversiegelung und erfordern naturschutzrechtliche Kompensation.
Energie und Rohstoffgewinnung
Windenergieanlagen im offenen Bergland und in der Börde, Photovoltaik-Freiflächen sowie Kalkstein- und Kiesabbau, etwa im Raum Söhlde und in den Flussauen, erzeugen Kompensationsbedarf und können artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen auslösen.
Siedlungsentwicklung
Wohn- und Gewerbeflächen in Hildesheim, Sarstedt und im Umland von Hannover erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Eigentümer von Acker- und Grünlandflächen können ihre Flächen als Kompensationsflächen anbieten und langfristig sichern lassen.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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