
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Helmstedt
Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature solutions ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation im Landkreis Helmstedt zwischen Elm, Lappwald und dem ostbraunschweigischen Flachland, bilanziert nach dem Biotopwertverfahren und dem niedersächsischen Naturschutzrecht (NAGBNatSchG).
Der Landkreis Helmstedt im Überblick
Der Landkreis Helmstedt liegt im östlichen Niedersachsen an der Grenze zu Sachsen-Anhalt, zwischen der kreisfreien Stadt Braunschweig im Westen und Wolfsburg im Norden. Da Niedersachsen keine Regierungsbezirke führt, untersteht der Kreis unmittelbar dem Land. Prägend ist der Wechsel zwischen den bewaldeten Höhenzügen Elm und Lappwald im Süden und der offenen, fruchtbaren Bördenlandschaft.
Naturräumlich hat der Kreis Anteil an zwei BfN-Großlandschaften. Der Süden mit Elm, Lappwald, Dorm und der Helmstedter Mulde gehört zum Nördlichen Harzvorland (D33), der nördliche, flachere Teil um Velpke und Grasleben zum Weser-Aller-Tiefland (D31). Auf den Lössböden der Börde herrscht ackerbauliche Nutzung vor, während die Kalk- und Muschelkalkzüge des Elm einen der größten zusammenhängenden Buchenwälder Norddeutschlands tragen.
Ökologisch bedeutsam sind der Naturpark Elm-Lappwald, das Niedermoor am Rieseberg, die Kalk-Halbtrockenrasen des Heeseberges und eine seltene Binnensalzstelle bei Grasleben. Mehrere dieser Flächen sind als FFH-Gebiete Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000, ergänzt durch zehn ausgewiesene Naturschutzgebiete.
Wirtschaftlich war der Landkreis über Jahrzehnte vom Braunkohletagebau um Helmstedt und Schöningen geprägt, dessen Folgeflächen heute renaturiert werden und mit dem entstehenden Lappwaldsee eine neue Landschaft bilden. Hinzu kommen die Nähe zur Automobilregion Wolfsburg, Gewerbe- und Logistikansiedlungen sowie die Bundesautobahn A2. Solche Vorhaben lösen regelmäßig Kompensationsbedarf nach der Eingriffsregelung aus.

🗺️ Zugehörige Naturräume
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Naturpark Elm-Lappwald mit einem der größten zusammenhängenden Buchenwälder Norddeutschlands
- FFH-Gebiet Wälder und Pfeifengraswiesen im südlichen Lappwald, überlagert vom NSG Lappwald
- FFH-Gebiet Rieseberg und das Rieseberger Moor, ein gut erhaltenes Niedermoor bei Königslutter
- FFH-Gebiet Heeseberg mit Kalk-Halbtrockenrasen der Bördenrandlage
- Binnensalzstelle und Pfeifengraswiesen bei Grasleben, ein bundesweit seltener Lebensraumtyp
- Bergbaufolgelandschaft der Tagebaue Helmstedt und Schöningen mit dem entstehenden Lappwaldsee
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und arbeitet im Landkreis Helmstedt nach dem niedersächsischen Naturschutzrecht. Grundlage sind die Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem NAGBNatSchG sowie das Biotopwertverfahren, das den ökologischen Aufwertungsgewinn in Ökopunkten ausdrückt. Wir kennen die Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde in Helmstedt und die Arbeitshilfen des NLWKN und begleiten Ihr Vorhaben von der Flächenakquise über die Maßnahmenplanung bis zur langfristigen Pflege und Dokumentation.
Typische Maßnahmen im Landkreis Helmstedt
Waldumbau in Elm und Lappwald
Entwicklung naturnaher Buchen- und Eichen-Hainbuchenwälder, Anreicherung mit Alt- und Totholz sowie Habitatbäumen. Das stärkt die Lebensräume von Fledermäusen, Wildkatze und höhlenbrütenden Vogelarten in den Muschelkalkzügen.
Extensivierung in der Bördenlandschaft
Umwandlung intensiv genutzter Ackerflächen in artenreiches Grünland, Ackerrandstreifen und Blühflächen. Lerchenfenster und Brachestreifen wirken als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für Feldlerche, Kiebitz und Rebhuhn.
Moor- und Feuchtgebietsrenaturierung
Wiedervernässung von Niedermoorresten im Umfeld des Rieseberger Moores und Anlage von Kleingewässern. Diese Standorte bieten Kammmolch, Amphibien und Wiesenvögeln Laich- und Nahrungshabitate.
Hecken und Biotopverbund
Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Säumen in der ausgeräumten Ackerflur als Trittsteine zwischen Elm, Dorm und Lappwald. Der Verbund dient Haselmaus, Neuntöter und zahlreichen Insektenarten.
Artenschutz CEF und FCS
Maßgeschneiderte Maßnahmen nach § 44 BNatSchG, darunter Fledermausquartiere in Altholz und Gebäuden, Ersatzhabitate für die Haselmaus sowie besonnte Böschungen und Steinriegel für die Zauneidechse.
Bergbaufolgeflächen entwickeln
Ökologische Aufwertung rekultivierter Tagebauflächen um Helmstedt und Schöningen, mit Rohbodenbiotopen, Sukzessionsflächen und Uferstrukturen am entstehenden Lappwaldsee als Lebensraum für Pionierarten.
Geschützte Arten im Naturpark Elm-Lappwald und Ostbraunschweigisches Hügelland
Feldvögel der Börde
In der offenen Ackerlandschaft brüten Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn und Grauammer. Als bodenbrütende Arten sind sie bei Flächeninanspruchnahme regelmäßig zu prüfen, Lerchenfenster und Brachestreifen dienen als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Wildkatze in Elm und Lappwald
Die großen, zusammenhängenden Laubwälder von Elm, Dorm und Lappwald bieten der streng geschützten Europäischen Wildkatze Lebensraum. Als Schirmart profitieren von unzerschnittenen, strukturreichen Wäldern auch andere waldgebundene Arten.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Altholzbeständen
In den höhlenreichen Buchenwäldern und alten Gebäuden leben mehrere streng geschützte Arten, darunter Mopsfledermaus, Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr. Bei Wald- und Gebäudeeingriffen sind Quartiere und Jagdhabitate frühzeitig zu prüfen.
Mehr zur Art ›Kammmolch und Amphibien
Das Rieseberger Moor, Kleingewässer und Abbaustellen beherbergen Kammmolch, Erdkröte und weitere Amphibien. Der Kammmolch als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie löst bei Eingriffen häufig vorgezogene CEF-Maßnahmen aus.
Mehr zur Art ›Haselmaus an Waldrändern
Die Haselmaus besiedelt strukturreiche Waldränder, Hecken und unterholzreiche Wälder mit gutem Fruchtangebot. Als streng geschützte Art nach FFH-Anhang IV ist sie auf gut vernetzte Gehölzstrukturen angewiesen.
Mehr zur Art ›Zauneidechse auf Folgeflächen
Böschungen, Bahndämme und die Rohbodenstandorte der Bergbaufolgelandschaft sind Lebensraum der Zauneidechse. Die Anhang-IV-Art ist bei Infrastruktur- und Gewerbeprojekten regelmäßig artenschutzrechtlich zu berücksichtigen.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Bergbaufolge und Rekultivierung
Die ausgekohlten Tagebaue Helmstedt und Schöningen werden renaturiert, das Restloch füllt sich zum Lappwaldsee. Rekultivierung, Folgenutzung und Wasserhaushalt erfordern naturschutzfachliche Begleitung sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Verkehr und Infrastruktur
Die Bundesautobahn A2 quert den Landkreis in Ost-West-Richtung. Ausbau, Ortsumgehungen und Brückenbauwerke sowie Maßnahmen an Bahnstrecken lösen Eingriffe aus, die über die Eingriffsregelung nach §§ 13 bis 15 BNatSchG zu kompensieren sind.
Gewerbe und Logistik
Die Nähe zur Automobilregion Wolfsburg und die Lage an der A2 begünstigen Gewerbe- und Logistikansiedlungen. Neue Gewerbe- und Industriegebiete erzeugen Flächenverbrauch und damit regelmäßigen Kompensationsbedarf.
Energie und Netzausbau
Windenergie auf den offenen Höhenlagen, Photovoltaik-Freiflächen auf Konversions- und Bergbaufolgeflächen sowie Leitungstrassen erfordern naturschutzrechtliche Kompensation und artenschutzrechtliche Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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