Mohn und Kornblumen auf einer Ackerblühfläche unter Wolkenhimmel
Niedersachsen · BNatSchG / NAGBNatSchG
Naturraum D33 · D31

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Helmstedt

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature solutions ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation im Landkreis Helmstedt zwischen Elm, Lappwald und dem ostbraunschweigischen Flachland, bilanziert nach dem Biotopwertverfahren und dem niedersächsischen Naturschutzrecht (NAGBNatSchG).

674
km² Kreisfläche
~89.800
Einwohner
23
Gemeinden
2
Naturräume D33/D31
10
Naturschutzgebiete
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Helmstedt im Überblick

Der Landkreis Helmstedt liegt im östlichen Niedersachsen an der Grenze zu Sachsen-Anhalt, zwischen der kreisfreien Stadt Braunschweig im Westen und Wolfsburg im Norden. Da Niedersachsen keine Regierungsbezirke führt, untersteht der Kreis unmittelbar dem Land. Prägend ist der Wechsel zwischen den bewaldeten Höhenzügen Elm und Lappwald im Süden und der offenen, fruchtbaren Bördenlandschaft.

Naturräumlich hat der Kreis Anteil an zwei BfN-Großlandschaften. Der Süden mit Elm, Lappwald, Dorm und der Helmstedter Mulde gehört zum Nördlichen Harzvorland (D33), der nördliche, flachere Teil um Velpke und Grasleben zum Weser-Aller-Tiefland (D31). Auf den Lössböden der Börde herrscht ackerbauliche Nutzung vor, während die Kalk- und Muschelkalkzüge des Elm einen der größten zusammenhängenden Buchenwälder Norddeutschlands tragen.

Ökologisch bedeutsam sind der Naturpark Elm-Lappwald, das Niedermoor am Rieseberg, die Kalk-Halbtrockenrasen des Heeseberges und eine seltene Binnensalzstelle bei Grasleben. Mehrere dieser Flächen sind als FFH-Gebiete Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000, ergänzt durch zehn ausgewiesene Naturschutzgebiete.

Wirtschaftlich war der Landkreis über Jahrzehnte vom Braunkohletagebau um Helmstedt und Schöningen geprägt, dessen Folgeflächen heute renaturiert werden und mit dem entstehenden Lappwaldsee eine neue Landschaft bilden. Hinzu kommen die Nähe zur Automobilregion Wolfsburg, Gewerbe- und Logistikansiedlungen sowie die Bundesautobahn A2. Solche Vorhaben lösen regelmäßig Kompensationsbedarf nach der Eingriffsregelung aus.

Mohn und Kornblumen auf einer Ackerblühfläche unter Wolkenhimmel

🗺️ Zugehörige Naturräume

D33
Naturraum D33
D31
Naturraum D31

📍 Ausgewählte Gemeinden

Helmstedt (KS)Königslutter am ElmSchöningenLehreGraslebenVelpkeBahrdorfJerxheimSüpplingenRäbkeWarbergMariental

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Naturpark Elm-Lappwald mit einem der größten zusammenhängenden Buchenwälder Norddeutschlands
  • FFH-Gebiet Wälder und Pfeifengraswiesen im südlichen Lappwald, überlagert vom NSG Lappwald
  • FFH-Gebiet Rieseberg und das Rieseberger Moor, ein gut erhaltenes Niedermoor bei Königslutter
  • FFH-Gebiet Heeseberg mit Kalk-Halbtrockenrasen der Bördenrandlage
  • Binnensalzstelle und Pfeifengraswiesen bei Grasleben, ein bundesweit seltener Lebensraumtyp
  • Bergbaufolgelandschaft der Tagebaue Helmstedt und Schöningen mit dem entstehenden Lappwaldsee

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und arbeitet im Landkreis Helmstedt nach dem niedersächsischen Naturschutzrecht. Grundlage sind die Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem NAGBNatSchG sowie das Biotopwertverfahren, das den ökologischen Aufwertungsgewinn in Ökopunkten ausdrückt. Wir kennen die Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde in Helmstedt und die Arbeitshilfen des NLWKN und begleiten Ihr Vorhaben von der Flächenakquise über die Maßnahmenplanung bis zur langfristigen Pflege und Dokumentation.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Helmstedt

🌳

Waldumbau in Elm und Lappwald

Entwicklung naturnaher Buchen- und Eichen-Hainbuchenwälder, Anreicherung mit Alt- und Totholz sowie Habitatbäumen. Das stärkt die Lebensräume von Fledermäusen, Wildkatze und höhlenbrütenden Vogelarten in den Muschelkalkzügen.

🌾

Extensivierung in der Bördenlandschaft

Umwandlung intensiv genutzter Ackerflächen in artenreiches Grünland, Ackerrandstreifen und Blühflächen. Lerchenfenster und Brachestreifen wirken als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für Feldlerche, Kiebitz und Rebhuhn.

💧

Moor- und Feuchtgebietsrenaturierung

Wiedervernässung von Niedermoorresten im Umfeld des Rieseberger Moores und Anlage von Kleingewässern. Diese Standorte bieten Kammmolch, Amphibien und Wiesenvögeln Laich- und Nahrungshabitate.

🌿

Hecken und Biotopverbund

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Säumen in der ausgeräumten Ackerflur als Trittsteine zwischen Elm, Dorm und Lappwald. Der Verbund dient Haselmaus, Neuntöter und zahlreichen Insektenarten.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Maßgeschneiderte Maßnahmen nach § 44 BNatSchG, darunter Fledermausquartiere in Altholz und Gebäuden, Ersatzhabitate für die Haselmaus sowie besonnte Böschungen und Steinriegel für die Zauneidechse.

⛏️

Bergbaufolgeflächen entwickeln

Ökologische Aufwertung rekultivierter Tagebauflächen um Helmstedt und Schöningen, mit Rohbodenbiotopen, Sukzessionsflächen und Uferstrukturen am entstehenden Lappwaldsee als Lebensraum für Pionierarten.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Naturpark Elm-Lappwald und Ostbraunschweigisches Hügelland

🕊️

Feldvögel der Börde

In der offenen Ackerlandschaft brüten Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn und Grauammer. Als bodenbrütende Arten sind sie bei Flächeninanspruchnahme regelmäßig zu prüfen, Lerchenfenster und Brachestreifen dienen als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen.

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🐈

Wildkatze in Elm und Lappwald

Die großen, zusammenhängenden Laubwälder von Elm, Dorm und Lappwald bieten der streng geschützten Europäischen Wildkatze Lebensraum. Als Schirmart profitieren von unzerschnittenen, strukturreichen Wäldern auch andere waldgebundene Arten.

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🦇

Fledermäuse in Altholzbeständen

In den höhlenreichen Buchenwäldern und alten Gebäuden leben mehrere streng geschützte Arten, darunter Mopsfledermaus, Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr. Bei Wald- und Gebäudeeingriffen sind Quartiere und Jagdhabitate frühzeitig zu prüfen.

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🐸

Kammmolch und Amphibien

Das Rieseberger Moor, Kleingewässer und Abbaustellen beherbergen Kammmolch, Erdkröte und weitere Amphibien. Der Kammmolch als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie löst bei Eingriffen häufig vorgezogene CEF-Maßnahmen aus.

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🌰

Haselmaus an Waldrändern

Die Haselmaus besiedelt strukturreiche Waldränder, Hecken und unterholzreiche Wälder mit gutem Fruchtangebot. Als streng geschützte Art nach FFH-Anhang IV ist sie auf gut vernetzte Gehölzstrukturen angewiesen.

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🦎

Zauneidechse auf Folgeflächen

Böschungen, Bahndämme und die Rohbodenstandorte der Bergbaufolgelandschaft sind Lebensraum der Zauneidechse. Die Anhang-IV-Art ist bei Infrastruktur- und Gewerbeprojekten regelmäßig artenschutzrechtlich zu berücksichtigen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

⛏️

Bergbaufolge und Rekultivierung

Die ausgekohlten Tagebaue Helmstedt und Schöningen werden renaturiert, das Restloch füllt sich zum Lappwaldsee. Rekultivierung, Folgenutzung und Wasserhaushalt erfordern naturschutzfachliche Begleitung sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

🛣️

Verkehr und Infrastruktur

Die Bundesautobahn A2 quert den Landkreis in Ost-West-Richtung. Ausbau, Ortsumgehungen und Brückenbauwerke sowie Maßnahmen an Bahnstrecken lösen Eingriffe aus, die über die Eingriffsregelung nach §§ 13 bis 15 BNatSchG zu kompensieren sind.

🏭

Gewerbe und Logistik

Die Nähe zur Automobilregion Wolfsburg und die Lage an der A2 begünstigen Gewerbe- und Logistikansiedlungen. Neue Gewerbe- und Industriegebiete erzeugen Flächenverbrauch und damit regelmäßigen Kompensationsbedarf.

⚡

Energie und Netzausbau

Windenergie auf den offenen Höhenlagen, Photovoltaik-Freiflächen auf Konversions- und Bergbaufolgeflächen sowie Leitungstrassen erfordern naturschutzrechtliche Kompensation und artenschutzrechtliche Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

WO
Landkreis Wolfenbüttel
Südwestlicher Nachbar, Elm und Asse
GI
Landkreis Gifhorn
Nördlicher Nachbar, Aller-Flachland
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Helmstedt

Der Landkreis hat Anteil an zwei BfN-Großlandschaften. Der Süden mit Elm, Lappwald, Dorm und der Helmstedter Mulde gehört zum Nördlichen Harzvorland (D33), der nördliche Flachlandteil um Velpke und Grasleben zum Weser-Aller-Tiefland (D31). Für die Kompensation ist eine naturraumtreue Umsetzung der Maßnahmen anzustreben. greeNature ermittelt die genaue Zuordnung Ihres Eingriffs.
In Niedersachsen wird die Eingriffskompensation über die Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem NAGBNatSchG abgewickelt. Die Bilanzierung erfolgt nach dem Biotopwertverfahren, das den ökologischen Aufwertungsgewinn in Ökopunkten ausdrückt. Diese lassen sich aus behördlich anerkannten Ökokonten bereitstellen. greeNature übernimmt Bedarfsanalyse, Naturraum-Zuordnung, Flächenbereitstellung, Behördenabstimmung und Dokumentation.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Helmstedt, Geschäftsbereich 16 (Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz), Charlotte-von-Veltheim-Weg 5, 38350 Helmstedt. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme, und bindet bei überörtlichen Fragen den NLWKN ein.
Verbreitet sind der naturnahe Waldumbau in Elm und Lappwald, die Extensivierung von Ackerflächen in der Börde, die Wiedervernässung von Niedermoorresten sowie Hecken und Biotopverbund. Hinzu kommen die ökologische Entwicklung der Bergbaufolgeflächen um Helmstedt und Schöningen und artenschutzrechtliche CEF-Maßnahmen für Fledermäuse, Haselmaus und Zauneidechse.
Ja. Zum Netz Natura 2000 gehören unter anderem die FFH-Gebiete in Elm und südlichem Lappwald, der Dorm, Rieseberg und Rieseberger Moor, der Heeseberg sowie die Binnensalzstelle bei Grasleben. Vorhaben mit möglicher Beeinträchtigung erfordern eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG, parallel ist der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG zu beachten. greeNature berät Sie zu den Anforderungen.
Ja. Geeignet sind unter anderem intensiv genutzte Ackerflächen der Börde, feuchte Niederungsstandorte und Flächen am Rand der Waldgebiete. Über ein Ökokonto lassen sich Maßnahmen vorziehen und in Ökopunkten sichern. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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