Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung
Niedersachsen · BNatSchG / NAGBNatSchG
Naturraum D28 · D27

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Heidekreis

Naturschutzfachlich geplante Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Ökopunkte im Heidekreis, bewertet nach dem niedersächsischen Biotopwertverfahren. greeNature begleitet Kompensation von der Bilanzierung bis zum Monitoring, bundesweit tätig und mit dem Naturschutzrecht in Niedersachsen vertraut.

~1.881
km² Kreisfläche
~142k
Einwohner (Zensus 2022)
11
Städte & Gemeinden
27
Naturschutzgebiete
D28/D31
BfN-Naturräume
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Heidekreis im Überblick

Der Heidekreis liegt im Nordosten Niedersachsens und gehört fast vollständig zur BfN-Großlandschaft Lüneburger Heide (D28). Mit rund 1.881 Quadratkilometern zählt er zu den flächengrößten Landkreisen des Landes, ist zugleich aber dünn besiedelt und stark von Wald, Heide und nährstoffarmen Sandböden geprägt. Verwaltungssitz ist die Kreisstadt Bad Fallingbostel.

Landschaftlich bestimmen ausgedehnte Sandheiden, Wacholderbestände und Kiefernforste das Bild, durchzogen von klaren Heidebächen wie Örtze und Böhme. Im Süden geht die Geest in die Aller-Niederung über, die naturräumlich zum Weser-Aller-Flachland (D31) gehört und feuchtes Grünland sowie Auenlebensräume trägt.

Ökologisch bedeutsam ist vor allem die Lüneburger Heide als eines der größten zusammenhängenden Heidegebiete Mitteleuropas. Große Truppenübungsplätze bei Munster und Bergen-Hohne sichern störungsarme Offenland- und Moorlebensräume, die für viele spezialisierte Arten der Heide zum Rückzugsraum geworden sind.

Wirtschaftlich prägen Land- und Forstwirtschaft, der Industriepark Walsrode, Tourismusbetriebe wie der Heide-Park sowie eine dichte Verkehrsachse entlang der Autobahn A7 den Kreis. Aus Straßenbau, Gewerbe, Energievorhaben und Rohstoffabbau entsteht regelmäßig Kompensationsbedarf nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.

Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung

🗺️ Zugehörige Naturräume

D28
Lüneburger Heide
Zum Naturraum D28 ›
D27

📍 Ausgewählte Gemeinden

Bad Fallingbostel (KS)WalsrodeSoltauSchneverdingenMunsterBispingenNeuenkirchenWietzendorfSchwarmstedtRethem (Aller)Ahlden (Aller)Hodenhagen

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • EU-Vogelschutzgebiet V24 und FFH-Gebiet 070 "Lüneburger Heide" mit Sandheiden, Wacholderbeständen und Sandmagerrasen
  • Naturschutzgebiet Pietzmoor bei Schneverdingen, Quellgebiet der Böhme, ein renaturiertes Hochmoor
  • Naturnahe Heidebäche Örtze und Böhme mit strukturreichen Talauen
  • Truppenübungsplätze Munster und Bergen-Hohne als großflächige, störungsarme Heide- und Moorlandschaften
  • Weitere Schutzgebiete wie Großes Moor bei Becklingen (FFH 082), Obere Wümmeniederung (FFH 038) und Lehrdetal (FFH 276)
  • Aller-Niederung im Süden mit Feuchtgrünland und Auenlebensräumen des Weser-Aller-Flachlands
  • Insgesamt 27 Naturschutzgebiete auf großer, dünn besiedelter Kreisfläche

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und plant Kompensationsmaßnahmen naturraumtreu im Bereich der Lüneburger Heide und der Aller-Niederung. Wir arbeiten nach dem niedersächsischen Naturschutzrecht (NAGBNatSchG), bilanzieren über das Biotopwertverfahren und die Arbeitshilfen des NLWKN und stimmen Maßnahmen mit dem Umweltamt des Heidekreises als Unterer Naturschutzbehörde ab.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Heidekreis

🌾

Heidepflege und Entkusselung

Erhalt und Wiederherstellung der Sandheiden durch Entkusselung, Plaggen, Schoppern und extensive Schafbeweidung. Diese historisch gewachsenen Offenlandbiotope sind Lebensraum vieler streng geschützter Arten und liefern hochwertige Aufwertungspotenziale im Biotopwertverfahren.

💧

Moorrenaturierung

Wiedervernässung entwässerter Hoch- und Übergangsmoore, etwa im Umfeld von Pietzmoor und den zahlreichen Moorstandorten der Geest. Der Wasserrückhalt fördert torfbildende Vegetation, Moorlibellen und Amphibien und bindet zugleich Kohlenstoff.

🏞️

Fließgewässerrenaturierung

Rückbau von Uferverbau, Anlage von Kiesbänken und naturnahen Gewässerrandstreifen an Örtze, Böhme und Aller. Die aufgewerteten Heidebäche bieten Lebensraum für Bachneunauge, Groppe und Eisvogel.

🦎

Sandmagerrasen und CEF-Maßnahmen

Offenbodenpflege, Anlage von Sandlinsen und Lesesteinhaufen auf trockenwarmen Böschungen und Abbauflächen. Als CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG sichern sie Fortpflanzungsstätten von Zauneidechse, Kreuzkröte und wärmeliebenden Insekten.

🐦

Grünland-Extensivierung in der Aller-Niederung

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feuchtgrünland mit späten Mahdterminen und Grabenrandgestaltung. Das Feuchtgrünland ist Bruthabitat für Wiesenvögel wie Kiebitz und Bekassine.

🌳

Naturnaher Waldumbau

Umbau standortfremder Kiefernforste zu naturnahen Eichen-, Birken- und Buchenmischwäldern auf den Geestböden. Strukturreiche Waldränder und Alt- und Totholz erhöhen die Lebensraumqualität für Fledermäuse, Höhlenbrüter und den Schwarzstorch.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Lüneburger Heide und Aller-Niederung

🐦

Heidelerche und Ziegenmelker

Die offenen Sandheiden und lichten Kiefernbestände beherbergen typische Heidevögel. Heidelerche und Feldlerche brüten in der strukturreichen Zwergstrauchheide, der nachtaktive Ziegenmelker nutzt besonnte Offenbodenstellen. Erhalt und Pflege offener Heideflächen sind für diese Arten entscheidend.

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🦎

Zauneidechse

Trockenwarme Böschungen, Sandmagerrasen und Abbauflächen sind Lebensraum der Zauneidechse. Für die streng geschützte Art nach § 44 BNatSchG lassen sich besonnte Sandstrukturen und Lesesteinhaufen gezielt als CEF-Maßnahmen anlegen.

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🦇

Fledermäuse

Alt- und Totholzreiche Wälder, Heidebäche und Gebäude bieten Quartiere und Jagdgebiete für Arten wie Großes Mausohr, Breitflügel- und Zwergfledermaus. Der Erhalt von Höhlenbäumen und strukturreichen Waldrändern sichert ihre Lebensstätten.

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🐸

Moorfrosch und Kreuzkröte

Heideweiher, Moorgewässer und vegetationsarme Sandgruben sind Laichgewässer von Moorfrosch und Kreuzkröte. Beide Amphibienarten profitieren von neu angelegten, besonnten Kleingewässern und offenen Rohböden.

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🕊️

Schwarzstorch

Die ausgedehnten, störungsarmen Wälder an Örtze und Böhme bieten dem Schwarzstorch Brutplätze, die naturnahen Bäche und Feuchtwiesen dienen als Nahrungshabitat. Ruhezonen und renaturierte Gewässer stützen den empfindlichen Bestand.

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🐤

Kiebitz

Im feuchten Grünland der Aller-Niederung brütet der Kiebitz. Extensiv genutzte, staunasse Wiesen mit späten Mahdterminen und offenen Blänken sind für den Bruterfolg der Wiesenvögel maßgeblich.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Verkehr und Infrastruktur

Die Autobahn A7 durchquert den Heidekreis auf ganzer Länge, hinzu kommen Bundes- und Landesstraßen, Ortsumgehungen sowie Bahnstrecken. Aus- und Neubau lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach der Eingriffsregelung aus, häufig verbunden mit artenschutzrechtlichen CEF-Maßnahmen.

🏭

Industrie und Gewerbe

Der Industriepark Walsrode mit Betrieben wie Dow und Wipak sowie neue Gewerbe- und Logistikflächen an der A7 erzeugen Kompensationsbedarf. greeNature unterstützt bei Bilanzierung, Flächenzuordnung und Behördenabstimmung.

⚡

Energie und Rohstoffe

Windparks und Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Geeststandorten sowie Erdgasförderung, Kavernenspeicher und Sandabbau erfordern naturschutzrechtliche Kompensation und teils FCS-Maßnahmen für windkraftsensible Arten.

🏘️

Tourismus und Siedlung

Freizeiteinrichtungen wie der Heide-Park Soltau und der Serengeti-Park Hodenhagen sowie Wohn- und Gewerbebaugebiete in den Städten und Gemeinden ziehen Ausgleichsmaßnahmen nach sich. Flächeneigentümer können ihre Grundstücke als Ausgleichsflächen anbieten.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Heidekreis

Der Heidekreis gehört fast vollständig zur BfN-Großlandschaft D28 (Lüneburger Heide), die durch Sandheiden, Wacholderbestände, Kiefernforste und Moore geprägt ist. Der Süden mit der Aller-Niederung liegt im Naturraum D31 (Weser-Aller-Flachland). Für die naturraumtreue Kompensation ist die genaue Zuordnung des Eingriffsorts maßgeblich, greeNature ermittelt diese für Ihr Vorhaben.
Grundlage ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz (NAGBNatSchG). Die Bilanzierung erfolgt über das Biotopwertverfahren nach den Arbeitshilfen des NLWKN, das den Zustand vor und nach der Maßnahme in Werteinheiten abbildet. Aus der Differenz ergibt sich der Kompensationsumfang.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Umweltamt des Landkreises Heidekreis (Amt für Landschafts- und Naturschutz), Harburger Straße 2, 29614 Soltau. greeNature koordiniert die fachliche Abstimmung von der Maßnahmenplanung über die Anerkennung bis zur Abnahme.
Für Vorhaben, die ein Natura-2000-Gebiet erheblich beeinträchtigen können, etwa das EU-Vogelschutzgebiet V24 und FFH-Gebiet 070 Lüneburger Heide, ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG erforderlich. Kompensation ersetzt eine solche Prüfung nicht, sie ergänzt sie. greeNature bindet die Anforderungen des Gebietsschutzes von Beginn an in die Planung ein.
Neben der Eingriffsregelung ist der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG zu beachten. Für betroffene Arten wie Zauneidechse, Ziegenmelker oder Fledermäuse können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) nötig sein, damit die ökologische Funktion der Lebensstätten durchgehend erhalten bleibt. Bei windkraftsensiblen Arten kommen FCS-Maßnahmen in Betracht.
Ja. Besonders geeignet sind Grünlandflächen in der Aller-Niederung, aufgelassene Sandäcker sowie Randflächen von Heiden und Mooren. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und stimmt die Maßnahme mit der Unteren Naturschutzbehörde ab.
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