
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Harburg
Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Landkreis Harburg, bilanziert nach dem niedersächsischen Biotopwertverfahren. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für Kompensation zwischen Lüneburger Heide, Geest und Elbmarsch.
Der Landkreis Harburg im Überblick
Der Landkreis Harburg liegt in Niedersachsen unmittelbar südlich der Hansestadt Hamburg und gehört zur Metropolregion Hamburg. Kreisstadt ist Winsen (Luhe), größte Stadt ist Buchholz in der Nordheide, bevölkerungsreichste Gemeinde ist Seevetal. Auf rund 1.248 km² leben etwa 266.000 Menschen. Regierungsbezirke bestehen in Niedersachsen seit 2004 nicht mehr.
Landschaftlich gliedert sich der Kreis in drei naturräumliche Großlandschaften. Im Süden reicht die Lüneburger Heide (D28) mit Sandheiden, Mooren und Kiefernwäldern herein, der Westen gehört zur Stader Geest (D27) mit ihren nährstoffarmen, sandigen Böden, und im Norden begleitet die Untere Elbeniederung (Elbmarsch, D24) mit fruchtbarem Marschgrünland den Lauf der Elbe. Höchste Erhebung ist der Hülsenberg mit rund 155 Metern.
Ökologisch ist der Kreis stark geprägt vom Naturschutzgebiet Lüneburger Heide, das mit rund 10.132 Hektar den größten Teil der insgesamt 25 Naturschutzgebiete stellt und im Naturpark Lüneburger Heide liegt. Über 14 FFH-Gebiete und vier EU-Vogelschutzgebiete sind als Natura-2000-Flächen gemeldet, darunter die Lüneburger Heide, die tidebeeinflusste Elbe zwischen Geesthacht und Hamburg, die Seeve, die Wümmeniederung sowie das Mausohr-Wochenstubengebiet im Elbeeinzugsgebiet.
Wirtschaftlich wirkt der Kreis als wachsender Wohn- und Gewerbestandort im Speckgürtel Hamburgs. Der Rangierbahnhof Maschen, die Autobahnen A1, A7, A26 und A39 sowie zahlreiche Bauleitplanungen erzeugen einen kontinuierlichen Bedarf an Ausgleich und Ersatz. Hinzu kommen Landwirtschaft und Sand- sowie Kiesabbau auf der Geest. Alle Eingriffe sind über die Eingriffsregelung nach §§ 13 bis 15 BNatSchG und das niedersächsische Naturschutzrecht (NAGBNatSchG) zu kompensieren.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D28 ›
Zum Naturraum D27 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Naturschutzgebiet Lüneburger Heide (rund 10.132 ha im Kreisgebiet), Teil des Naturparks Lüneburger Heide
- FFH-Gebiet und EU-Vogelschutzgebiet Lüneburger Heide (V24) mit Heiden, Mooren und Wäldern
- Tidebeeinflusste Elbe mit den FFH-Gebieten Elbe zwischen Geesthacht und Hamburg sowie Elbeniederung, dazu die Elbmarsch als Wiesenvogel-Lebensraum
- Fließgewässer Seeve, Luhe, Este und Wümme, teils mit FFH-Status und naturnahen Uferabschnitten
- Moore wie das Große Moor bei Wistedt und Kauers Wittmoor als Rückzugsraum moortypischer Arten
- Mausohr-Wochenstubengebiet im Elbeeinzugsgebiet (FFH 231) mit Bedeutung für streng geschützte Fledermäuse
- Rangierbahnhof Maschen und die Autobahnkreuze im Hamburger Umland als räumliche Schwerpunkte des Eingriffsgeschehens
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und übernimmt Kompensationsprojekte auch im Landkreis Harburg. Wir arbeiten nach dem niedersächsischen Biotopwertverfahren, kennen die Arbeitshilfen des NLWKN und stimmen uns mit der Unteren Naturschutzbehörde in Winsen (Luhe) ab. Die Bandbreite der Naturräume von der Heide über die Geest bis in die Elbmarsch berücksichtigen wir bei der Auswahl geeigneter Flächen und Maßnahmen.
Typische Maßnahmen im Landkreis Harburg
Moorrenaturierung und Wiedervernässung
Rückbau von Entwässerungsgräben und Anhebung des Wasserstands in Mooren wie dem Großen Moor bei Wistedt und Kauers Wittmoor. Solche Maßnahmen sichern Moorlebensräume, binden Kohlenstoff und schaffen Habitate für moortypische Arten.
Heidepflege und Sandmagerrasen
Erhalt und Entwicklung der Sandheiden durch Entkusselung, Schnucken-Beweidung, Mahd und Plaggen. Diese Pflege hält die Calluna-Heiden der Lüneburger Heide offen und fördert wärme- und trockenheitsliebende Arten der nährstoffarmen Standorte.
Gewässer- und Auenrenaturierung
Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Altarmen und Zulassen eigendynamischer Entwicklung an Seeve, Luhe, Este und Wümme. So entstehen Steilufer, Kiesbänke und Auwald als Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien.
Elbmarsch-Grünland extensivieren
Umwandlung intensiv genutzter Marschwiesen in extensives Feuchtgrünland mit Blänken, Flutmulden und Grabenrandstreifen. Diese Flächen sind Lebensraum für Wiesenvögel wie Kiebitz und Uferschnepfe entlang der Elbe.
Waldentwicklung und Totholz
Standortgerechter Umbau strukturarmer Bestände sowie Förderung von Alt- und Totholz, etwa in den Buchenwäldern im Rosengarten und den Birken-Eichenwäldern der Geest. Das wertet Waldlebensräume auf und vernetzt sie.
Artenschutz CEF und FCS
Ersatzquartiere für Fledermäuse, Steilwände für den Eisvogel, Ersatzhabitate für die Zauneidechse sowie neue Laichgewässer für Amphibien, jeweils als vorgezogene CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach § 44 und § 45 BNatSchG.
Geschützte Arten im Lüneburger Heide und Elbmarsch südlich von Hamburg
Fledermäuse im Elbeeinzugsgebiet
Das Große Mausohr und weitere Arten nutzen die Wälder und Gebäude im Kreis als Jagd- und Quartierraum, dokumentiert im Mausohr-Wochenstubengebiet (FFH 231). Die Arten sind streng geschützt (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie), bei Abriss und Sanierung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme nötig.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Seeve, Luhe und Elbe
Naturnahe Uferabschnitte mit Steilwänden bieten dem streng geschützten Eisvogel Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern, etwa Brücken- oder Uferbau, sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische CEF-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Zauneidechse auf Heide und Geest
Sandige Böschungen, Bahndämme und Heideränder sind Lebensraum der Zauneidechse (Anhang IV der FFH-Richtlinie). Bei Bau- und Infrastrukturvorhaben sind Fang und Umsiedlung sowie die Anlage besonnter Ersatzhabitate aus Sand, Stein und Totholz bewährte Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Kammmolch in Moor- und Kleingewässern
Der Kammmolch (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie) braucht größere, fischfreie Weiher mit reicher Unterwasservegetation sowie strukturreiche Landlebensräume. Neuanlage und Vernetzung geeigneter Laichgewässer sind wirksame CEF- und FCS-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Kiebitz in der Elbmarsch
Das feuchte Marschgrünland der Elbeniederung ist Brutraum für den Kiebitz und weitere Wiesenvögel. Extensivierung, Blänken und Flutmulden sowie Gelege- und Brutplatzschutz sichern und stützen die Bestände dieser gefährdeten Offenlandart.
Mehr zur Art ›Haselmaus in Geest- und Buchenwäldern
Die Haselmaus (Anhang IV der FFH-Richtlinie) lebt in strukturreichen Wäldern mit dichter Strauchschicht, etwa in den Buchenwäldern im Rosengarten und den Geestwäldern. Aufwertung der Strauchschicht und Vernetzung von Gehölzen sind typische Schutzmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Verkehr und Infrastruktur
Der Ausbau von Autobahnen wie der A26 und A39, der Betrieb und die Erweiterung des Rangierbahnhofs Maschen, Ortsumgehungen sowie der Schienenausbau Richtung Hamburg lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach der Eingriffsregelung aus. greeNature begleitet solche Vorhaben von der Bilanzierung bis zur Umsetzung.
Siedlung und Gewerbe (Metropolregion Hamburg)
Als wachsender Wohn- und Gewerbestandort im Hamburger Umland weist der Kreis laufend neue Baugebiete aus, etwa in Buchholz, Seevetal, Neu Wulmstorf und Winsen. Diese Bauleitplanungen erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich, für den Ökokonto-Flächen bereitgestellt werden können.
Energie und Netzausbau
Photovoltaik-Freiflächen auf Geeststandorten, Windenergieanlagen und der Ausbau von Höchstspannungstrassen durch Niedersachsen erzeugen Kompensationsbedarf und können artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen für Greifvögel und Fledermäuse erforderlich machen.
Rohstoffabbau auf der Geest
Sand- und Kiesabbau sowie Bodenabbau auf den Geeststandorten greifen in Boden und Lebensräume ein. Rekultivierung, die Entwicklung von Sekundärbiotopen und naturschutzrechtlicher Ersatz sind hier feste Bestandteile der Genehmigung.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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