
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Hameln-Pyrmont
Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die naturschutzrechtliche Kompensation im Weserbergland, bewertet nach dem niedersächsischen Biotopwertverfahren (NAGBNatSchG).
Der Landkreis Hameln-Pyrmont im Überblick
Der Landkreis Hameln-Pyrmont liegt im südlichen Niedersachsen im Weserbergland und wird von der Oberweser durchzogen. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist die Rattenfängerstadt Hameln. Niedersachsen ist nicht in Regierungsbezirke gegliedert, sodass der Landkreis unmittelbar dem Land zugeordnet ist.
Landschaftsprägend sind die bewaldeten Höhenzüge Ith, Süntel, Deister und Osterwald, die aus Muschelkalk und Sandstein aufgebaut sind. Zwischen den Bergrücken liegen fruchtbare Becken und Täler mit Buchenwäldern, Kalkmagerrasen, Streuobstbeständen und den Auen von Weser, Emmer, Hamel und Humme.
Ökologisch bedeutsam ist das Netz aus Natura-2000-Gebieten, darunter das FFH-Gebiet Ith mit seinen Buchen- und Schluchtwäldern, das EU-Vogelschutzgebiet Sollingvorland und das Vogelschutzgebiet Uhu-Brutplätze im Weserbergland an den Felsen und Steinbrüchen des Süntels.
Wirtschaftlich prägen der Kalkstein- und Rohstoffabbau, die Forstwirtschaft, der Kur- und Tourismusstandort Bad Pyrmont sowie der Ausbau der Windenergie auf den Höhenzügen die Region. Aus diesen Vorhaben entsteht regelmäßig Kompensationsbedarf, der in Niedersachsen über das Biotopwertverfahren und Ökopunkte abgewickelt wird.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D36 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- FFH-Gebiet Ith (Nr. 114), Buchen- und Schluchtwälder auf Muschelkalk
- Naturschutzgebiet Ith, einer der größten Kalkfels- und Buchenwaldkomplexe im Weser- und Leinebergland
- EU-Vogelschutzgebiet Sollingvorland (V68) im südlichen Kreisgebiet
- EU-Vogelschutzgebiet Uhu-Brutplätze im Weserbergland (V69), Felsen und Steinbrüche des Süntels
- Oberweser mit Auenlandschaft und Nebengewässern wie Emmer, Hamel und Humme
- Höhenzüge Süntel, Deister und Osterwald mit ausgedehnten Buchenwäldern
- Kalkmagerrasen und Streuobstbestände an den Muschelkalkhängen
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und arbeitet im niedersächsischen Kompensationsrecht mit dem Biotopwertverfahren nach NAGBNatSchG sowie den Arbeitshilfen des NLWKN. Wir stimmen Maßnahmen und Ökokonten mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont ab und kennen die Besonderheiten der Weserbergland-Landschaft aus der Projektpraxis.
Typische Maßnahmen im Landkreis Hameln-Pyrmont
Naturnaher Waldumbau
Entwicklung standortgerechter Buchenmischwälder auf den Muschelkalk-Höhenzügen, Waldrandgestaltung sowie Erhalt von Alt- und Totholz als Lebensraum für Höhlenbrüter, Fledermäuse und holzbewohnende Käfer.
Kalkmagerrasen und Pflegeweide
Entbuschung und extensive Schaf- oder Ziegenbeweidung der artenreichen Halbtrockenrasen an Ith und Süntel, Lebensraum für seltene Orchideen, Wildbienen und wärmeliebende Insekten.
Fließgewässerrenaturierung
Anlage naturnaher Uferstrukturen und Auwaldsäume an den Weser-Nebengewässern Emmer, Hamel und Humme, Förderung von Durchgängigkeit, Laichhabitaten und Bruthabitaten für den Eisvogel.
Grünland-Extensivierung
Umwandlung intensiv genutzter Auenflächen an der Oberweser in artenreiche, spät gemähte Feuchtwiesen als Lebensraum für Wiesenvögel, Amphibien und Insekten.
Hecken und Biotopverbund
Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstwiesen in der ausgeräumten Feldflur, Trittsteinbiotope zwischen den Höhenzügen für Haselmaus, Feldvögel und Wildbienen.
Artenschutz CEF und FCS
Maßgeschneiderte vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen: Fledermausquartiere in Wäldern und Gebäuden, Habitatstrukturen für die Zauneidechse sowie Sicherung von Felsstrukturen für den Uhu, umgesetzt nach den Arbeitshilfen des NLWKN.
Geschützte Arten im Weserbergland an der Oberweser
Schwarzstorch
Die ausgedehnten, ruhigen Buchenwälder der Höhenzüge bieten dem Schwarzstorch Brutmöglichkeiten, während die naturnahen Bachtäler als Nahrungshabitat dienen. Bei Vorhaben in Waldnähe sind Störungsverbote nach § 44 BNatSchG und gegebenenfalls FCS-Maßnahmen zu beachten.
Mehr zur Art ›Wildkatze
Das waldreiche Weserbergland gehört zum Verbreitungsraum der Europäischen Wildkatze. Strukturreiche Waldränder, Totholz und ein durchgängiger Biotopverbund sind zentrale Ziele von Kompensations- und Vernetzungsmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Buchenwäldern
Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr und weitere Arten nutzen die alten Laubwälder als Quartier und Jagdgebiet. Der Erhalt von Höhlenbäumen sowie Ersatzquartiere sind typische CEF-Maßnahmen bei Eingriffen in Waldbestände.
Mehr zur Art ›Haselmaus
Die Haselmaus besiedelt artenreiche Waldränder, Hecken und Gebüsche. Bei Rodungen und Trassenvorhaben ist sie eine häufige Prüf- und Zielart, für die Verbundstrukturen und Aushagerungsflächen geschaffen werden.
Mehr zur Art ›Zauneidechse
An besonnten Kalkhängen, Bahndämmen und in ehemaligen Steinbrüchen findet die Zauneidechse geeignete Lebensräume. Sie ist eine regelmäßige Zielart bei Infrastruktur- und Abbauvorhaben und erfordert vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Kammmolch und Amphibien
Kammmolch, Feuersalamander und Erdkröte kommen in den Wald- und Auengewässern des Berglands vor. Neu angelegte, fischfreie Kleingewässer sind bewährte Maßnahmen zum Ausgleich von Habitatverlusten.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Rohstoffabbau und Steinbrüche
Der Abbau von Kalk- und Sandstein im Weserbergland versorgt die Baustoff- und Zementindustrie. Erweiterungen von Abbaufeldern sowie Rekultivierungen lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die über das Biotopwertverfahren bilanziert werden.
Windenergie
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete auf den Höhenzügen führen zu Kompensationsbedarf. Neben dem Ausgleich von Eingriffen sind hier FCS-Maßnahmen für windkraftsensible Arten wie Rotmilan und Schwarzstorch relevant.
Verkehr und Infrastruktur
Der Erhalt und Ausbau von Bundesstraßen wie B1 und B83 entlang der Weser, Ortsumgehungen sowie Brücken- und Radwegbau erzeugen Eingriffe, die naturschutzrechtlich auszugleichen sind.
Siedlung, Gewerbe und Tourismus
Wohn- und Gewerbegebietsentwicklungen in Hameln und Hessisch Oldendorf sowie Vorhaben am Kur- und Tourismusstandort Bad Pyrmont führen zu Flächenversiegelung und entsprechendem Kompensationsbedarf.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
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