Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese
Niedersachsen · BNatSchG / NAGBNatSchG
Naturraum D36

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Hameln-Pyrmont

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die naturschutzrechtliche Kompensation im Weserbergland, bewertet nach dem niedersächsischen Biotopwertverfahren (NAGBNatSchG).

797,5
km² Kreisfläche
~150.000
Einwohner
8
Städte und Gemeinden
~188
Einwohner je km²
D36
BfN-Naturraum
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Hameln-Pyrmont im Überblick

Der Landkreis Hameln-Pyrmont liegt im südlichen Niedersachsen im Weserbergland und wird von der Oberweser durchzogen. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist die Rattenfängerstadt Hameln. Niedersachsen ist nicht in Regierungsbezirke gegliedert, sodass der Landkreis unmittelbar dem Land zugeordnet ist.

Landschaftsprägend sind die bewaldeten Höhenzüge Ith, Süntel, Deister und Osterwald, die aus Muschelkalk und Sandstein aufgebaut sind. Zwischen den Bergrücken liegen fruchtbare Becken und Täler mit Buchenwäldern, Kalkmagerrasen, Streuobstbeständen und den Auen von Weser, Emmer, Hamel und Humme.

Ökologisch bedeutsam ist das Netz aus Natura-2000-Gebieten, darunter das FFH-Gebiet Ith mit seinen Buchen- und Schluchtwäldern, das EU-Vogelschutzgebiet Sollingvorland und das Vogelschutzgebiet Uhu-Brutplätze im Weserbergland an den Felsen und Steinbrüchen des Süntels.

Wirtschaftlich prägen der Kalkstein- und Rohstoffabbau, die Forstwirtschaft, der Kur- und Tourismusstandort Bad Pyrmont sowie der Ausbau der Windenergie auf den Höhenzügen die Region. Aus diesen Vorhaben entsteht regelmäßig Kompensationsbedarf, der in Niedersachsen über das Biotopwertverfahren und Ökopunkte abgewickelt wird.

Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese

🗺️ Zugehörige Naturräume

D36
Unteres Weserbergland und Oberes Weser-Leinebergland
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📍 Ausgewählte Gemeinden

Hameln (KS)Bad PyrmontBad Münder am DeisterHessisch OldendorfEmmerthalAerzenCoppenbrüggeSalzhemmendorf

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet Ith (Nr. 114), Buchen- und Schluchtwälder auf Muschelkalk
  • Naturschutzgebiet Ith, einer der größten Kalkfels- und Buchenwaldkomplexe im Weser- und Leinebergland
  • EU-Vogelschutzgebiet Sollingvorland (V68) im südlichen Kreisgebiet
  • EU-Vogelschutzgebiet Uhu-Brutplätze im Weserbergland (V69), Felsen und Steinbrüche des Süntels
  • Oberweser mit Auenlandschaft und Nebengewässern wie Emmer, Hamel und Humme
  • Höhenzüge Süntel, Deister und Osterwald mit ausgedehnten Buchenwäldern
  • Kalkmagerrasen und Streuobstbestände an den Muschelkalkhängen

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und arbeitet im niedersächsischen Kompensationsrecht mit dem Biotopwertverfahren nach NAGBNatSchG sowie den Arbeitshilfen des NLWKN. Wir stimmen Maßnahmen und Ökokonten mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont ab und kennen die Besonderheiten der Weserbergland-Landschaft aus der Projektpraxis.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Hameln-Pyrmont

🌳

Naturnaher Waldumbau

Entwicklung standortgerechter Buchenmischwälder auf den Muschelkalk-Höhenzügen, Waldrandgestaltung sowie Erhalt von Alt- und Totholz als Lebensraum für Höhlenbrüter, Fledermäuse und holzbewohnende Käfer.

🌼

Kalkmagerrasen und Pflegeweide

Entbuschung und extensive Schaf- oder Ziegenbeweidung der artenreichen Halbtrockenrasen an Ith und Süntel, Lebensraum für seltene Orchideen, Wildbienen und wärmeliebende Insekten.

💧

Fließgewässerrenaturierung

Anlage naturnaher Uferstrukturen und Auwaldsäume an den Weser-Nebengewässern Emmer, Hamel und Humme, Förderung von Durchgängigkeit, Laichhabitaten und Bruthabitaten für den Eisvogel.

🌿

Grünland-Extensivierung

Umwandlung intensiv genutzter Auenflächen an der Oberweser in artenreiche, spät gemähte Feuchtwiesen als Lebensraum für Wiesenvögel, Amphibien und Insekten.

🌾

Hecken und Biotopverbund

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstwiesen in der ausgeräumten Feldflur, Trittsteinbiotope zwischen den Höhenzügen für Haselmaus, Feldvögel und Wildbienen.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Maßgeschneiderte vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen: Fledermausquartiere in Wäldern und Gebäuden, Habitatstrukturen für die Zauneidechse sowie Sicherung von Felsstrukturen für den Uhu, umgesetzt nach den Arbeitshilfen des NLWKN.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Weserbergland an der Oberweser

🐦

Schwarzstorch

Die ausgedehnten, ruhigen Buchenwälder der Höhenzüge bieten dem Schwarzstorch Brutmöglichkeiten, während die naturnahen Bachtäler als Nahrungshabitat dienen. Bei Vorhaben in Waldnähe sind Störungsverbote nach § 44 BNatSchG und gegebenenfalls FCS-Maßnahmen zu beachten.

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🐈

Wildkatze

Das waldreiche Weserbergland gehört zum Verbreitungsraum der Europäischen Wildkatze. Strukturreiche Waldränder, Totholz und ein durchgängiger Biotopverbund sind zentrale Ziele von Kompensations- und Vernetzungsmaßnahmen.

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🦇

Fledermäuse in Buchenwäldern

Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr und weitere Arten nutzen die alten Laubwälder als Quartier und Jagdgebiet. Der Erhalt von Höhlenbäumen sowie Ersatzquartiere sind typische CEF-Maßnahmen bei Eingriffen in Waldbestände.

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🐭

Haselmaus

Die Haselmaus besiedelt artenreiche Waldränder, Hecken und Gebüsche. Bei Rodungen und Trassenvorhaben ist sie eine häufige Prüf- und Zielart, für die Verbundstrukturen und Aushagerungsflächen geschaffen werden.

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🦎

Zauneidechse

An besonnten Kalkhängen, Bahndämmen und in ehemaligen Steinbrüchen findet die Zauneidechse geeignete Lebensräume. Sie ist eine regelmäßige Zielart bei Infrastruktur- und Abbauvorhaben und erfordert vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen.

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🐸

Kammmolch und Amphibien

Kammmolch, Feuersalamander und Erdkröte kommen in den Wald- und Auengewässern des Berglands vor. Neu angelegte, fischfreie Kleingewässer sind bewährte Maßnahmen zum Ausgleich von Habitatverlusten.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

⛏️

Rohstoffabbau und Steinbrüche

Der Abbau von Kalk- und Sandstein im Weserbergland versorgt die Baustoff- und Zementindustrie. Erweiterungen von Abbaufeldern sowie Rekultivierungen lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die über das Biotopwertverfahren bilanziert werden.

💨

Windenergie

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete auf den Höhenzügen führen zu Kompensationsbedarf. Neben dem Ausgleich von Eingriffen sind hier FCS-Maßnahmen für windkraftsensible Arten wie Rotmilan und Schwarzstorch relevant.

🛣️

Verkehr und Infrastruktur

Der Erhalt und Ausbau von Bundesstraßen wie B1 und B83 entlang der Weser, Ortsumgehungen sowie Brücken- und Radwegbau erzeugen Eingriffe, die naturschutzrechtlich auszugleichen sind.

🏘️

Siedlung, Gewerbe und Tourismus

Wohn- und Gewerbegebietsentwicklungen in Hameln und Hessisch Oldendorf sowie Vorhaben am Kur- und Tourismusstandort Bad Pyrmont führen zu Flächenversiegelung und entsprechendem Kompensationsbedarf.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Hameln-Pyrmont

Der Landkreis gehört zur naturräumlichen Großregion D36, dem Weser- und Weser-Leine-Bergland (Niedersächsisches Bergland). Prägend sind die Muschelkalk-Höhenzüge Ith, Süntel, Deister und Osterwald mit ihren Buchenwäldern und Kalkmagerrasen sowie die Auen der Oberweser. Für die Bilanzierung ist die konkrete Biotopausstattung des Eingriffsorts maßgeblich, die greeNature für Sie ermittelt.
In Niedersachsen wird die Kompensation nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem NAGBNatSchG über das Biotopwertverfahren bilanziert. Aufgewertete Flächen werden in Wertpunkte (Ökopunkte) umgerechnet und über anerkannte Ökokonten bereitgestellt. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Bewertung nach den Arbeitshilfen des NLWKN, Flächenzuordnung aus dem eigenen Portfolio sowie die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.
Untere Naturschutzbehörde ist das Naturschutzamt des Landkreises Hameln-Pyrmont, Süntelstraße 9, 31785 Hameln. Es ist unter anderem für Schutzgebiete, den gesetzlichen Biotopschutz und die Betreuung der Natura-2000-Gebiete zuständig. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme vollständig für Sie.
Häufige Maßnahmen sind der naturnahe Umbau von Wäldern, die Pflege und Wiederherstellung von Kalkmagerrasen, die Renaturierung von Weser-Nebengewässern wie Emmer und Hamel, die Extensivierung von Auengrünland sowie Hecken- und Streuobstpflanzungen. Ergänzend kommen artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen etwa für Fledermäuse, Haselmaus und Zauneidechse hinzu.
Im Landkreis liegen mehrere FFH- und Vogelschutzgebiete, darunter das FFH-Gebiet Ith, das Vogelschutzgebiet Sollingvorland und die Uhu-Brutplätze im Weserbergland. Vorhaben in ihrem Umfeld können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erfordern, und artenschutzrechtliche Verbote nach § 44 BNatSchG sind zu beachten. greeNature prüft die Betroffenheit und plant erforderliche CEF- oder FCS-Maßnahmen.
Ja. Besonders geeignet sind Flächen mit Aufwertungspotenzial, etwa intensiv genutztes Auengrünland an der Weser, verbuschte Kalkhänge oder ackerbaulich genutzte Standorte für Wald- und Heckenentwicklung. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring sowie die Anrechnung im Biotopwertverfahren.
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