Ersatzaufforstung mit standortgerechten Laubbaumarten
Niedersachsen · BNatSchG / NAGBNatSchG
Naturraum D30 · D34

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Grafschaft Bentheim

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation nach niedersächsischem Naturschutzrecht (NAGBNatSchG) im Landkreis Grafschaft Bentheim.

982
km² Kreisfläche
~144k
Einwohner
25
Gemeinden
Nordhorn
Kreisstadt
D30
Naturraum
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Grafschaft Bentheim im Überblick

Der Landkreis Grafschaft Bentheim liegt im äußersten Südwesten Niedersachsens und grenzt auf langer Strecke an die Niederlande (Provinzen Overijssel und Drenthe) sowie im Süden an Nordrhein-Westfalen. Niedersachsen ist nicht in Regierungsbezirke gegliedert. Kreisstadt und größte Stadt ist Nordhorn, prägend ist der Talraum der Vechte, die den Kreis von Süden nach Nordwesten in Richtung Niederlande durchzieht.

Naturräumlich gehört die Grafschaft nahezu vollständig zur BfN-Einheit Dümmer Geestniederung und Ems-Hunte-Geest (D30). Die Landschaft wird von grundwassernahen Talsandflächen, eingelagerten Nieder- und Hochmoorresten, Binnendünen und den Stauchendmoränen der Uelsener Höhen bestimmt. Im Süden ragt mit dem Bentheimer Berg ein Sandsteinrücken auf, der den Bentheimer Wald als großflächigen alten Laubwald trägt.

Ökologisch bedeutsam sind die Übergänge zwischen Heide, Moor, Sandmagerrasen und den Auen der Vechte. Zu den gemeldeten Natura-2000- und Schutzgebieten zählen unter anderem das FFH-Gebiet Bentheimer Wald, die Itterbecker Heide, das Gildehauser Venn, das Syen Venn sowie Moor- und Heideflächen wie Heseper Moor und Engdener Wüste. Diese Lebensräume sind für die naturschutzfachliche Bewertung von Eingriffen und die Auswahl geeigneter Ausgleichsflächen von hoher Bedeutung.

Wirtschaftlich prägen die Logistik am Autobahnkreuz von A30 und A31 (Schüttorfer Kreuz), Erdöl- und Erdgasförderung im Raum Emlichheim und Osterwald, Freiflächen-Photovoltaik sowie Rohstoffgewinnung (Sand, Kies, Bentheimer Sandstein) den Kreis. Aus diesen Vorhaben und der Siedlungs- und Gewerbeentwicklung entsteht regelmäßig Kompensationsbedarf nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem niedersächsischen Ausführungsrecht.

Ersatzaufforstung mit standortgerechten Laubbaumarten

🗺️ Zugehörige Naturräume

D30
Dümmer Geestniederung und Ems-Hunte-Geest
Zum Naturraum D30 ›
D34
Westfälische Tieflandsbucht
Zum Naturraum D34 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Nordhorn (KS)Bad BentheimSchüttorfNeuenhausEmlichheimUelsenWietmarschenGeorgsdorfItterbeckWilsumOsterwaldEngden

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet Bentheimer Wald, großflächiger alter Eichen-Buchen-Wald auf dem Bentheimer Sandsteinrücken
  • Itterbecker Heide, eine der größten zusammenhängenden Sandheiden im südwestlichen Niedersachsen, teils als FFH-Gebiet gesichert
  • Vechtetal als prägende Flussaue mit Auwaldresten, Feuchtgrünland und Biotopverbund Richtung Niederlande
  • Hoch- und Niedermoorreste wie Syen Venn, Heseper Moor und Gildehauser Venn mit moortypischen Arten
  • Engdener Wüste, ausgedehnter Sander- und Heidekomplex mit Binnendünen und Magerrasen
  • Uelsener Höhen als Stauchendmoränen mit trockenwarmen Standorten und alter Kulturlandschaft

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und arbeitet in der Grafschaft Bentheim konsequent nach niedersächsischem Naturschutzrecht. Wir bilanzieren Eingriff und Kompensation über das Biotopwertverfahren (Ökopunkte) auf Grundlage des NAGBNatSchG und der einschlägigen NLWKN-Arbeitshilfen und stimmen alle Schritte mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises ab.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Grafschaft Bentheim

💧

Auenrenaturierung an der Vechte

Anbindung von Altarmen, Entwicklung von Ufergehölzen und Feuchtgrünland im Vechtetal, Aufwertung als Lebensraum für Wiesenvögel, Amphibien und Gewässerarten mit hohem Biotopwertgewinn.

🌾

Heide- und Sandmagerrasenpflege

Wiederherstellung offener Sandheiden und Magerrasen durch Entkusselung, Plaggen und extensive Beweidung, etwa im Umfeld von Itterbecker Heide und Engdener Wüste.

🪵

Moor- und Feuchtbiotopentwicklung

Wiedervernässung entwässerter Moorreste, Anlage von Kleingewässern und Blänken als Laichhabitate, unter anderem für Kammmolch und Moorfrosch.

🌳

Waldumbau und Erstaufforstung

Entwicklung standortgerechter Laubmischwälder mit Eiche, Buche, Hainbuche und Schwarzerle sowie Anreicherung von Alt- und Totholzstrukturen im Umfeld des Bentheimer Waldes.

🌿

Hecken und Biotopverbund

Anlage von Wallhecken, Feldgehölzen und Säumen in der ausgeräumten Geestflur als Trittsteinbiotope zwischen Heide, Moor und Vechtetal.

🦎

Artenschutz mit CEF-Maßnahmen

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Zauneidechsenhabitate auf Sandböden, Fledermausquartiere in Altholz und Nisthilfen für Feldvögel.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Bentheimer Land zwischen Vechtetal, Mooren und Heideflächen

🦅

Schwarzstorch

Der störungsarme Bentheimer Wald mit seinen alten Laubbeständen und feuchten Bachläufen bietet potenziellen Lebensraum für den Schwarzstorch. Bei Vorhaben im Waldumfeld sind Horstschutz und die Sicherung ungestörter Nahrungsgewässer zu berücksichtigen.

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🐦

Kiebitz

Auf offenen Feucht- und Ackerflächen im Vechtetal und in der Geest brütet der Kiebitz. Extensivierung von Grünland, Anlage von Blänken und angepasste Bewirtschaftungszeiten sind typische Maßnahmen zur Sicherung dieser gefährdeten Wiesenvogelart.

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🌾

Feldlerche

Die Feldlerche besiedelt die offenen Geest- und Ackerlandschaften des Kreises. Feldlerchenfenster, extensive Ackerrandstreifen und strukturreiche Säume gleichen Habitatverluste durch Bau- und Infrastrukturvorhaben aus.

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🦎

Zauneidechse

Sandheiden, Binnendünen, Bahndämme und Abbauflächen sind wichtige Lebensräume der Zauneidechse. Bei Eingriffen sind häufig CEF-Maßnahmen mit Ersatzhabitaten und fachgerechtem Umsiedeln erforderlich.

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🐸

Kammmolch und Amphibien

In den Moor- und Feuchtgebieten sowie in Kleingewässern der Vechteniederung kommen Kammmolch, Moorfrosch und weitere Amphibien vor. Neu angelegte, fischfreie Laichgewässer zählen zu den wirksamsten Kompensationsmaßnahmen.

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🦇

Fledermäuse

Alt- und Totholz im Bentheimer Wald sowie Gebäude und Baumhöhlen in der Kulturlandschaft dienen Fledermäusen als Quartier und Jagdrevier. Quartiersicherung und Ersatzquartiere sind fester Bestandteil der Artenschutzprüfung.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🚚

Logistik und Verkehr

Am Schüttorfer Kreuz treffen die Autobahnen A30 und A31 aufeinander, der Kreis ist ein bedeutender Logistikstandort. Gewerbe- und Logistikansiedlungen sowie Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen an Straßen und Schiene lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus.

🛢️

Energie und Rohstoffe

Erdöl- und Erdgasförderung im Raum Emlichheim und Osterwald, Freiflächen-Photovoltaik sowie Sand-, Kies- und Bentheimer Sandsteinabbau greifen in Boden und Landschaft ein und erfordern eine Bilanzierung über das Biotopwertverfahren.

🏘️

Siedlungs- und Gewerbeentwicklung

Wohn- und Gewerbegebiete in Nordhorn, Bad Bentheim, Schüttorf und den Samtgemeinden erzeugen Kompensationsbedarf. Grundstückseigentümer können geeignete Flächen als Ausgleichsflächen einbringen.

💨

Windenergie

Der Ausbau der Windenergie auf der Geest kann artenschutzrechtliche Anforderungen nach § 44 BNatSchG sowie FCS-Maßnahmen für windkraftsensible Arten auslösen, die frühzeitig in die Planung einzubinden sind.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

EM
Landkreis Emsland
Nördlicher und östlicher Nachbar in Niedersachsen
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Grafschaft Bentheim

Maßgeblich ist das niedersächsische Naturschutzrecht. Grundlage sind die §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG). Eingriff und Ausgleich werden über das Biotopwertverfahren (Ökopunkte) bilanziert, wobei die Arbeitshilfen des NLWKN zur Anwendung der Eingriffsregelung herangezogen werden. greeNature übernimmt die vollständige Bilanzierung für Sie.
Der Kreis gehört nahezu vollständig zur BfN-Naturraumeinheit D30 (Dümmer Geestniederung und Ems-Hunte-Geest). Prägend sind grundwassernahe Talsandflächen, Moor- und Heidereste, Binnendünen, die Uelsener Stauchendmoränen sowie der Bentheimer Sandsteinrücken im Süden. Für die Bewertung eines Eingriffs ist die konkrete Standortausprägung entscheidend, die greeNature vorab prüft.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Grafschaft Bentheim, Fachbereich Umwelt, van-Delden-Straße 1-7, 48529 Nordhorn. greeNature koordiniert alle Abstimmungen mit der Behörde, von der Maßnahmenkonzeption über die Genehmigung bis zur Abnahme und dem Monitoring.
Verbreitet sind Auenrenaturierung an der Vechte, Pflege und Wiederherstellung von Sandheiden und Magerrasen, Wiedervernässung von Moorresten, Anlage fischfreier Laichgewässer, Waldumbau im Umfeld des Bentheimer Waldes sowie Hecken- und Biotopverbundstrukturen in der Geest. Die Auswahl richtet sich nach dem naturschutzfachlichen Zustand der Eingriffs- und der Ausgleichsfläche.
Bei Vorhaben ist zu prüfen, ob geschützte Arten wie Zauneidechse, Feldlerche, Kiebitz, Fledermäuse oder in Waldnähe der Schwarzstorch betroffen sind. Werden Verbotstatbestände berührt, sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) oder Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustands (FCS) erforderlich. Berühren Vorhaben Natura-2000-Flächen wie den Bentheimer Wald, ist zusätzlich die FFH-Verträglichkeit zu betrachten. greeNature begleitet die artenschutzrechtliche Prüfung vollständig.
Ja. Besonders geeignet sind Flächen mit Entwicklungspotenzial in der Vechteniederung, an Moor- und Heiderändern oder auf ertragsschwachen Geeststandorten. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine vertraglich geregelte Entschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege, Sicherung und Monitoring über die gesamte Laufzeit.
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