
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Grafschaft Bentheim
Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation nach niedersächsischem Naturschutzrecht (NAGBNatSchG) im Landkreis Grafschaft Bentheim.
Der Landkreis Grafschaft Bentheim im Überblick
Der Landkreis Grafschaft Bentheim liegt im äußersten Südwesten Niedersachsens und grenzt auf langer Strecke an die Niederlande (Provinzen Overijssel und Drenthe) sowie im Süden an Nordrhein-Westfalen. Niedersachsen ist nicht in Regierungsbezirke gegliedert. Kreisstadt und größte Stadt ist Nordhorn, prägend ist der Talraum der Vechte, die den Kreis von Süden nach Nordwesten in Richtung Niederlande durchzieht.
Naturräumlich gehört die Grafschaft nahezu vollständig zur BfN-Einheit Dümmer Geestniederung und Ems-Hunte-Geest (D30). Die Landschaft wird von grundwassernahen Talsandflächen, eingelagerten Nieder- und Hochmoorresten, Binnendünen und den Stauchendmoränen der Uelsener Höhen bestimmt. Im Süden ragt mit dem Bentheimer Berg ein Sandsteinrücken auf, der den Bentheimer Wald als großflächigen alten Laubwald trägt.
Ökologisch bedeutsam sind die Übergänge zwischen Heide, Moor, Sandmagerrasen und den Auen der Vechte. Zu den gemeldeten Natura-2000- und Schutzgebieten zählen unter anderem das FFH-Gebiet Bentheimer Wald, die Itterbecker Heide, das Gildehauser Venn, das Syen Venn sowie Moor- und Heideflächen wie Heseper Moor und Engdener Wüste. Diese Lebensräume sind für die naturschutzfachliche Bewertung von Eingriffen und die Auswahl geeigneter Ausgleichsflächen von hoher Bedeutung.
Wirtschaftlich prägen die Logistik am Autobahnkreuz von A30 und A31 (Schüttorfer Kreuz), Erdöl- und Erdgasförderung im Raum Emlichheim und Osterwald, Freiflächen-Photovoltaik sowie Rohstoffgewinnung (Sand, Kies, Bentheimer Sandstein) den Kreis. Aus diesen Vorhaben und der Siedlungs- und Gewerbeentwicklung entsteht regelmäßig Kompensationsbedarf nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem niedersächsischen Ausführungsrecht.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D30 ›
Zum Naturraum D34 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- FFH-Gebiet Bentheimer Wald, großflächiger alter Eichen-Buchen-Wald auf dem Bentheimer Sandsteinrücken
- Itterbecker Heide, eine der größten zusammenhängenden Sandheiden im südwestlichen Niedersachsen, teils als FFH-Gebiet gesichert
- Vechtetal als prägende Flussaue mit Auwaldresten, Feuchtgrünland und Biotopverbund Richtung Niederlande
- Hoch- und Niedermoorreste wie Syen Venn, Heseper Moor und Gildehauser Venn mit moortypischen Arten
- Engdener Wüste, ausgedehnter Sander- und Heidekomplex mit Binnendünen und Magerrasen
- Uelsener Höhen als Stauchendmoränen mit trockenwarmen Standorten und alter Kulturlandschaft
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und arbeitet in der Grafschaft Bentheim konsequent nach niedersächsischem Naturschutzrecht. Wir bilanzieren Eingriff und Kompensation über das Biotopwertverfahren (Ökopunkte) auf Grundlage des NAGBNatSchG und der einschlägigen NLWKN-Arbeitshilfen und stimmen alle Schritte mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises ab.
Typische Maßnahmen im Landkreis Grafschaft Bentheim
Auenrenaturierung an der Vechte
Anbindung von Altarmen, Entwicklung von Ufergehölzen und Feuchtgrünland im Vechtetal, Aufwertung als Lebensraum für Wiesenvögel, Amphibien und Gewässerarten mit hohem Biotopwertgewinn.
Heide- und Sandmagerrasenpflege
Wiederherstellung offener Sandheiden und Magerrasen durch Entkusselung, Plaggen und extensive Beweidung, etwa im Umfeld von Itterbecker Heide und Engdener Wüste.
Moor- und Feuchtbiotopentwicklung
Wiedervernässung entwässerter Moorreste, Anlage von Kleingewässern und Blänken als Laichhabitate, unter anderem für Kammmolch und Moorfrosch.
Waldumbau und Erstaufforstung
Entwicklung standortgerechter Laubmischwälder mit Eiche, Buche, Hainbuche und Schwarzerle sowie Anreicherung von Alt- und Totholzstrukturen im Umfeld des Bentheimer Waldes.
Hecken und Biotopverbund
Anlage von Wallhecken, Feldgehölzen und Säumen in der ausgeräumten Geestflur als Trittsteinbiotope zwischen Heide, Moor und Vechtetal.
Artenschutz mit CEF-Maßnahmen
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Zauneidechsenhabitate auf Sandböden, Fledermausquartiere in Altholz und Nisthilfen für Feldvögel.
Geschützte Arten im Bentheimer Land zwischen Vechtetal, Mooren und Heideflächen
Schwarzstorch
Der störungsarme Bentheimer Wald mit seinen alten Laubbeständen und feuchten Bachläufen bietet potenziellen Lebensraum für den Schwarzstorch. Bei Vorhaben im Waldumfeld sind Horstschutz und die Sicherung ungestörter Nahrungsgewässer zu berücksichtigen.
Mehr zur Art ›Kiebitz
Auf offenen Feucht- und Ackerflächen im Vechtetal und in der Geest brütet der Kiebitz. Extensivierung von Grünland, Anlage von Blänken und angepasste Bewirtschaftungszeiten sind typische Maßnahmen zur Sicherung dieser gefährdeten Wiesenvogelart.
Mehr zur Art ›Feldlerche
Die Feldlerche besiedelt die offenen Geest- und Ackerlandschaften des Kreises. Feldlerchenfenster, extensive Ackerrandstreifen und strukturreiche Säume gleichen Habitatverluste durch Bau- und Infrastrukturvorhaben aus.
Mehr zur Art ›Zauneidechse
Sandheiden, Binnendünen, Bahndämme und Abbauflächen sind wichtige Lebensräume der Zauneidechse. Bei Eingriffen sind häufig CEF-Maßnahmen mit Ersatzhabitaten und fachgerechtem Umsiedeln erforderlich.
Mehr zur Art ›Kammmolch und Amphibien
In den Moor- und Feuchtgebieten sowie in Kleingewässern der Vechteniederung kommen Kammmolch, Moorfrosch und weitere Amphibien vor. Neu angelegte, fischfreie Laichgewässer zählen zu den wirksamsten Kompensationsmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Fledermäuse
Alt- und Totholz im Bentheimer Wald sowie Gebäude und Baumhöhlen in der Kulturlandschaft dienen Fledermäusen als Quartier und Jagdrevier. Quartiersicherung und Ersatzquartiere sind fester Bestandteil der Artenschutzprüfung.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Logistik und Verkehr
Am Schüttorfer Kreuz treffen die Autobahnen A30 und A31 aufeinander, der Kreis ist ein bedeutender Logistikstandort. Gewerbe- und Logistikansiedlungen sowie Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen an Straßen und Schiene lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus.
Energie und Rohstoffe
Erdöl- und Erdgasförderung im Raum Emlichheim und Osterwald, Freiflächen-Photovoltaik sowie Sand-, Kies- und Bentheimer Sandsteinabbau greifen in Boden und Landschaft ein und erfordern eine Bilanzierung über das Biotopwertverfahren.
Siedlungs- und Gewerbeentwicklung
Wohn- und Gewerbegebiete in Nordhorn, Bad Bentheim, Schüttorf und den Samtgemeinden erzeugen Kompensationsbedarf. Grundstückseigentümer können geeignete Flächen als Ausgleichsflächen einbringen.
Windenergie
Der Ausbau der Windenergie auf der Geest kann artenschutzrechtliche Anforderungen nach § 44 BNatSchG sowie FCS-Maßnahmen für windkraftsensible Arten auslösen, die frühzeitig in die Planung einzubinden sind.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Grafschaft Bentheim
Ökopunkte im Landkreis Grafschaft Bentheim anfragen
Wir erstellen Ihnen zeitnah ein transparentes Angebot mit passenden Ökopunkten auf Vorrat im Landkreis Grafschaft Bentheim.