Margeriten und Glockenblumen in einer artenreichen Wiese
Niedersachsen · BNatSchG / NAGBNatSchG
Naturraum D28

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Gifhorn

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten für Eingriffe im Landkreis Gifhorn. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für Kompensation nach niedersächsischem Naturschutzrecht (NAGBNatSchG) in der Südheide und der Aller-Ise-Niederung.

1.568
km² Kreisfläche
~176k
Einwohner
2
Naturräume D28/D31
41
Naturschutzgebiete
~2.720 ha
NSG Großes Moor
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Gifhorn im Überblick

Der Landkreis Gifhorn liegt im Osten Niedersachsens am Übergang vom Weser-Aller-Flachland zur Lüneburger Heide. Prägend sind die sandigen Geestrücken der Südheide, ausgedehnte Moore und die weiten Niederungen von Aller, Ise und Oker. Einen eigenen Regierungsbezirk gibt es nicht, da Niedersachsen die Bezirksebene 2004 aufgelöst hat.

Geologisch bestimmen eiszeitliche Sande und Grundmoränen das Bild. Auf den nährstoffarmen Geestböden haben sich Hochmoore, Heideflächen und Kiefernwälder entwickelt, während die Flussniederungen feuchtes Grünland, Auwaldreste und Bruchwälder tragen. Diese Vielfalt schafft ein Mosaik aus trockenen Sandstandorten und nassen Moor- und Auenlebensräumen.

Ökologisch bedeutsam ist das Große Moor bei Gifhorn, eines der größten Naturschutzgebiete Niedersachsens und zugleich FFH-Gebiet sowie EU-Vogelschutzgebiet. Hinzu kommen die Allerniederung mit dem Barnbruch und das grenzüberschreitende UNESCO-Biosphärenreservat Drömling im Südosten. Für Ausgleich und Ersatz nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG bieten diese Räume hochwertige Aufwertungspotenziale.

Wirtschaftlich profitiert der Kreis von der Nähe zum Volkswagen-Standort Wolfsburg, von Zulieferern und Betrieben wie der Butting-Gruppe in Knesebeck sowie von einer weiterhin bedeutenden Landwirtschaft. Große Infrastrukturvorhaben, allen voran der geplante Neubau der Autobahn A39, erzeugen erheblichen Kompensationsbedarf, der über das niedersächsische Biotopwertverfahren bilanziert wird.

Margeriten und Glockenblumen in einer artenreichen Wiese

🗺️ Zugehörige Naturräume

D28
Lüneburger Heide
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📍 Ausgewählte Gemeinden

Gifhorn (KS)WittingenSassenburgSamtgemeinde Boldecker LandSamtgemeinde BromeSamtgemeinde HankensbüttelSamtgemeinde IsenbüttelSamtgemeinde MeinersenSamtgemeinde PapenteichSamtgemeinde Wesendorf

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Großes Moor bei Gifhorn, FFH-Gebiet 315 und EU-Vogelschutzgebiet V45, eines der größten Naturschutzgebiete Niedersachsens
  • Allertal mit Barnbruch, FFH-Gebiet 090 (Aller mit Barnbruch, untere Leine, untere Oker) und EU-Vogelschutzgebiet V47
  • UNESCO-Biosphärenreservat Drömling im Südosten, grenzüberschreitend mit Sachsen-Anhalt
  • Aller, Ise und Oker als prägende Fließgewässer mit Auwald- und Feuchtgrünlandresten
  • Sandige Geestrücken der Südheide mit Heideflächen, Sandmagerrasen und Kiefernwäldern
  • Elbe-Seitenkanal und Mittellandkanal als wasserwirtschaftlich bedeutende Wasserstraßen

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und arbeitet in Niedersachsen nach dem NAGBNatSchG und den Arbeitshilfen des NLWKN. Wir bilanzieren Eingriff und Ausgleich über das niedersächsische Biotopwertverfahren, stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Gifhorn ab und kennen die regionalen Flächen- und Ökokontostrukturen in der Südheide und der Aller-Ise-Niederung aus der Projektpraxis.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Gifhorn

💧

Moorrenaturierung

Wiedervernässung entwässerter Hochmoorflächen im Umfeld des Großen Moores, Rückbau von Entwässerungsgräben und Förderung der Torfmoosregeneration. Solche Maßnahmen sichern Lebensräume der Großen Moosjungfer und binden zugleich Kohlenstoff.

🌊

Auen- und Gewässerrenaturierung

Anbindung von Altarmen, naturnahe Uferentwicklung und Sohlaufwertung an Aller, Ise und Oker. So entstehen Habitate für Fischotter, Biber und Eisvogel und die Durchgängigkeit der Fließgewässer verbessert sich.

🌾

Grünlandextensivierung

Umwandlung intensiv genutzter Feuchtwiesen in den Niederungen von Aller und Ise in artenreiches Extensivgrünland. Angepasste Mahd und Beweidung schaffen Bruthabitate für Wiesenbrüter wie den Kiebitz.

🌿

Heide- und Sandmagerrasenpflege

Entkusselung, Plaggen und extensive Beweidung auf den Geestrücken der Südheide. Diese Pflege erhält nährstoffarme Offenlandbiotope und fördert wärmeliebende Arten wie die Zauneidechse.

🌳

Bruch- und Auwaldentwicklung

Entwicklung von Erlenbruch- und Auwäldern entlang der Flussniederungen aus standortheimischen Gehölzen wie Schwarzerle, Esche und Stieleiche. Diese Wälder stabilisieren den Wasserhaushalt und vernetzen Lebensräume.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Anlage von Laichgewässern für den Kammmolch, Fledermausquartieren und besonnten Habitatstrukturen für die Zauneidechse. Diese Maßnahmen werden nach § 44 BNatSchG als vorgezogene CEF- oder FCS-Maßnahmen umgesetzt.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Südheide und Aller-Ise-Niederung

🦦

Fischotter und Biber

Aller, Oker und Ise sind Kernlebensräume für Fischotter und Biber, beide Arten des Anhangs der FFH-Richtlinie. Naturnahe Ufer, Altgewässer und durchgängige Fließstrecken sind typische Aufwertungsziele in der Kompensation.

🐸

Kammmolch

In den Stillgewässern des Barnbruchs und der Allerniederung findet der Kammmolch geeignete Laichhabitate. Die Anlage und Vernetzung besonnter, fischfreier Kleingewässer eignet sich gut für CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.

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🦇

Fledermäuse

An Aller, Oker und Leine tritt unter anderem das Große Mausohr auf. Alte Laubwälder, Gewässerränder und quartierreiche Strukturen sind für die Jagd und Fortpflanzung entscheidend und lassen sich gezielt entwickeln.

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🐦

Kiebitz und Wiesenbrüter

Die feuchten Niederungen von Aller und Ise bieten Wiesenbrütern wie dem Kiebitz Lebensraum. Extensiv genutztes, strukturreiches Feuchtgrünland mit hohen Wasserständen im Frühjahr fördert den Bruterfolg.

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🦎

Zauneidechse

Auf den sandigen Geestböden der Südheide, an Bahndämmen und Wegrändern besiedelt die Zauneidechse besonnte, offene Standorte. Sandlinsen, Steinriegel und lückige Vegetation sind bewährte Elemente artenschutzrechtlicher Maßnahmen.

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🪲

Große Moosjungfer und Moorarten

Das Große Moor bei Gifhorn ist als FFH-Gebiet zum Schutz der Großen Moosjungfer ausgewiesen. Wiedervernässung und die Anlage moortypischer Kleingewässer stützen diese und weitere hochmoortypische Arten.

Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Autobahn A39 (Lückenschluss)

Der geplante Neubau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg verläuft durch den Landkreis Gifhorn und zählt zu den größten Verkehrsvorhaben Deutschlands. Die Trasse berührt FFH- und Natura-2000-Gebiete und löst umfangreiche Ausgleichs-, Ersatz- und Artenschutzpflichten aus.

🚗

Automobilindustrie und Gewerbe

Die Nähe zum Volkswagen-Standort Wolfsburg, Zulieferbetriebe und Unternehmen wie die Butting-Gruppe in Knesebeck treiben die Ausweisung von Gewerbe- und Industrieflächen voran. Betriebserweiterungen und neue Standorte erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf.

⚡

Energie und Netze

Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Geeststandorten, Windenergie und der Ausbau der Stromnetze erfordern naturschutzrechtliche Kompensation. Für Vorhaben in der Nähe von Wald- und Offenlandhabitaten sind artenschutzrechtliche Prüfungen und CEF-Maßnahmen erforderlich.

🏘️

Siedlung und Infrastruktur

Wohn- und Gewerbegebiete in Gifhorn, Wittingen und den Samtgemeinden sowie Vorhaben an Elbe-Seitenkanal und Mittellandkanal erfordern Ausgleichsmaßnahmen. Eigentümer geeigneter Flächen in den Niederungen können sich als Flächenanbieter einbringen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

CE
Landkreis Celle
Westlicher Nachbar, Südheide
UE
Landkreis Uelzen
Nördlicher Nachbar, Lüneburger Heide
RE
Landkreis Region Hannover
Südwestlicher Nachbar
PE
Landkreis Peine
Südwestlicher Nachbar
HE
Landkreis Helmstedt
Südöstlicher Nachbar
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Gifhorn

Der Landkreis liegt am Übergang zweier BfN-Großlandschaften: dem Weser-Aller-Flachland (D31) im Süden und Westen sowie der Lüneburger Heide (D28) im Norden. Für die Kompensation ist der Naturraumbezug des Eingriffs maßgeblich, weil Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die naturraumtypischen Lebensräume erhalten und aufwerten sollen. greeNature ordnet Ihr Vorhaben kostenlos dem zutreffenden Naturraum zu.
In Niedersachsen erfolgt die Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich über das Biotopwertverfahren nach den Arbeitshilfen des NLWKN auf Grundlage des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG). Aus der Differenz zwischen dem Ausgangs- und dem Zielzustand einer Fläche ergeben sich die Wertpunkte. greeNature übernimmt Bilanzierung, Flächenbereitstellung aus anerkannten Ökokonten und die Abstimmung mit der Behörde.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Gifhorn, Untere Naturschutzbehörde, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn. Bei Vorhaben mit landesweiter Bedeutung oder in Schutzgebieten wird zusätzlich der NLWKN eingebunden. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen vollständig für Sie, von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG kompensieren die Beeinträchtigung von Natur und Landschaft insgesamt. CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality) dagegen sind vorgezogene Maßnahmen des besonderen Artenschutzes nach § 44 BNatSchG, die die ökologische Funktion für eine betroffene Art zeitlich lückenlos sichern. FCS-Maßnahmen zielen auf die Wahrung des günstigen Erhaltungszustands einer Population.
Häufige Auslöser sind der geplante Neubau der Autobahn A39, Gewerbe- und Industrieflächen im Umfeld der Automobilwirtschaft, Photovoltaik- und Windenergievorhaben sowie Wohnbaugebiete. Da die A39-Trasse FFH- und Natura-2000-Gebiete berührt, sind neben Ausgleich und Ersatz regelmäßig artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen erforderlich.
Ja. Gut geeignet sind entwässerte Moorflächen, intensiv genutztes Feuchtgrünland in den Niederungen von Aller und Ise sowie sandige Geeststandorte mit Potenzial für Heide und Magerrasen. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung, während greeNature Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring übernimmt. Konkrete Konditionen hängen von Fläche und Aufwertungspotenzial ab.
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