
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Gifhorn
Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten für Eingriffe im Landkreis Gifhorn. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für Kompensation nach niedersächsischem Naturschutzrecht (NAGBNatSchG) in der Südheide und der Aller-Ise-Niederung.
Der Landkreis Gifhorn im Überblick
Der Landkreis Gifhorn liegt im Osten Niedersachsens am Übergang vom Weser-Aller-Flachland zur Lüneburger Heide. Prägend sind die sandigen Geestrücken der Südheide, ausgedehnte Moore und die weiten Niederungen von Aller, Ise und Oker. Einen eigenen Regierungsbezirk gibt es nicht, da Niedersachsen die Bezirksebene 2004 aufgelöst hat.
Geologisch bestimmen eiszeitliche Sande und Grundmoränen das Bild. Auf den nährstoffarmen Geestböden haben sich Hochmoore, Heideflächen und Kiefernwälder entwickelt, während die Flussniederungen feuchtes Grünland, Auwaldreste und Bruchwälder tragen. Diese Vielfalt schafft ein Mosaik aus trockenen Sandstandorten und nassen Moor- und Auenlebensräumen.
Ökologisch bedeutsam ist das Große Moor bei Gifhorn, eines der größten Naturschutzgebiete Niedersachsens und zugleich FFH-Gebiet sowie EU-Vogelschutzgebiet. Hinzu kommen die Allerniederung mit dem Barnbruch und das grenzüberschreitende UNESCO-Biosphärenreservat Drömling im Südosten. Für Ausgleich und Ersatz nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG bieten diese Räume hochwertige Aufwertungspotenziale.
Wirtschaftlich profitiert der Kreis von der Nähe zum Volkswagen-Standort Wolfsburg, von Zulieferern und Betrieben wie der Butting-Gruppe in Knesebeck sowie von einer weiterhin bedeutenden Landwirtschaft. Große Infrastrukturvorhaben, allen voran der geplante Neubau der Autobahn A39, erzeugen erheblichen Kompensationsbedarf, der über das niedersächsische Biotopwertverfahren bilanziert wird.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D28 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Großes Moor bei Gifhorn, FFH-Gebiet 315 und EU-Vogelschutzgebiet V45, eines der größten Naturschutzgebiete Niedersachsens
- Allertal mit Barnbruch, FFH-Gebiet 090 (Aller mit Barnbruch, untere Leine, untere Oker) und EU-Vogelschutzgebiet V47
- UNESCO-Biosphärenreservat Drömling im Südosten, grenzüberschreitend mit Sachsen-Anhalt
- Aller, Ise und Oker als prägende Fließgewässer mit Auwald- und Feuchtgrünlandresten
- Sandige Geestrücken der Südheide mit Heideflächen, Sandmagerrasen und Kiefernwäldern
- Elbe-Seitenkanal und Mittellandkanal als wasserwirtschaftlich bedeutende Wasserstraßen
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und arbeitet in Niedersachsen nach dem NAGBNatSchG und den Arbeitshilfen des NLWKN. Wir bilanzieren Eingriff und Ausgleich über das niedersächsische Biotopwertverfahren, stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Gifhorn ab und kennen die regionalen Flächen- und Ökokontostrukturen in der Südheide und der Aller-Ise-Niederung aus der Projektpraxis.
Typische Maßnahmen im Landkreis Gifhorn
Moorrenaturierung
Wiedervernässung entwässerter Hochmoorflächen im Umfeld des Großen Moores, Rückbau von Entwässerungsgräben und Förderung der Torfmoosregeneration. Solche Maßnahmen sichern Lebensräume der Großen Moosjungfer und binden zugleich Kohlenstoff.
Auen- und Gewässerrenaturierung
Anbindung von Altarmen, naturnahe Uferentwicklung und Sohlaufwertung an Aller, Ise und Oker. So entstehen Habitate für Fischotter, Biber und Eisvogel und die Durchgängigkeit der Fließgewässer verbessert sich.
Grünlandextensivierung
Umwandlung intensiv genutzter Feuchtwiesen in den Niederungen von Aller und Ise in artenreiches Extensivgrünland. Angepasste Mahd und Beweidung schaffen Bruthabitate für Wiesenbrüter wie den Kiebitz.
Heide- und Sandmagerrasenpflege
Entkusselung, Plaggen und extensive Beweidung auf den Geestrücken der Südheide. Diese Pflege erhält nährstoffarme Offenlandbiotope und fördert wärmeliebende Arten wie die Zauneidechse.
Bruch- und Auwaldentwicklung
Entwicklung von Erlenbruch- und Auwäldern entlang der Flussniederungen aus standortheimischen Gehölzen wie Schwarzerle, Esche und Stieleiche. Diese Wälder stabilisieren den Wasserhaushalt und vernetzen Lebensräume.
Artenschutz CEF und FCS
Anlage von Laichgewässern für den Kammmolch, Fledermausquartieren und besonnten Habitatstrukturen für die Zauneidechse. Diese Maßnahmen werden nach § 44 BNatSchG als vorgezogene CEF- oder FCS-Maßnahmen umgesetzt.
Geschützte Arten im Südheide und Aller-Ise-Niederung
Fischotter und Biber
Aller, Oker und Ise sind Kernlebensräume für Fischotter und Biber, beide Arten des Anhangs der FFH-Richtlinie. Naturnahe Ufer, Altgewässer und durchgängige Fließstrecken sind typische Aufwertungsziele in der Kompensation.
Kammmolch
In den Stillgewässern des Barnbruchs und der Allerniederung findet der Kammmolch geeignete Laichhabitate. Die Anlage und Vernetzung besonnter, fischfreier Kleingewässer eignet sich gut für CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.
Mehr zur Art ›Fledermäuse
An Aller, Oker und Leine tritt unter anderem das Große Mausohr auf. Alte Laubwälder, Gewässerränder und quartierreiche Strukturen sind für die Jagd und Fortpflanzung entscheidend und lassen sich gezielt entwickeln.
Mehr zur Art ›Kiebitz und Wiesenbrüter
Die feuchten Niederungen von Aller und Ise bieten Wiesenbrütern wie dem Kiebitz Lebensraum. Extensiv genutztes, strukturreiches Feuchtgrünland mit hohen Wasserständen im Frühjahr fördert den Bruterfolg.
Mehr zur Art ›Zauneidechse
Auf den sandigen Geestböden der Südheide, an Bahndämmen und Wegrändern besiedelt die Zauneidechse besonnte, offene Standorte. Sandlinsen, Steinriegel und lückige Vegetation sind bewährte Elemente artenschutzrechtlicher Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Große Moosjungfer und Moorarten
Das Große Moor bei Gifhorn ist als FFH-Gebiet zum Schutz der Großen Moosjungfer ausgewiesen. Wiedervernässung und die Anlage moortypischer Kleingewässer stützen diese und weitere hochmoortypische Arten.
Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Autobahn A39 (Lückenschluss)
Der geplante Neubau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg verläuft durch den Landkreis Gifhorn und zählt zu den größten Verkehrsvorhaben Deutschlands. Die Trasse berührt FFH- und Natura-2000-Gebiete und löst umfangreiche Ausgleichs-, Ersatz- und Artenschutzpflichten aus.
Automobilindustrie und Gewerbe
Die Nähe zum Volkswagen-Standort Wolfsburg, Zulieferbetriebe und Unternehmen wie die Butting-Gruppe in Knesebeck treiben die Ausweisung von Gewerbe- und Industrieflächen voran. Betriebserweiterungen und neue Standorte erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf.
Energie und Netze
Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Geeststandorten, Windenergie und der Ausbau der Stromnetze erfordern naturschutzrechtliche Kompensation. Für Vorhaben in der Nähe von Wald- und Offenlandhabitaten sind artenschutzrechtliche Prüfungen und CEF-Maßnahmen erforderlich.
Siedlung und Infrastruktur
Wohn- und Gewerbegebiete in Gifhorn, Wittingen und den Samtgemeinden sowie Vorhaben an Elbe-Seitenkanal und Mittellandkanal erfordern Ausgleichsmaßnahmen. Eigentümer geeigneter Flächen in den Niederungen können sich als Flächenanbieter einbringen.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Gifhorn
Ökopunkte im Landkreis Gifhorn anfragen
Wir erstellen Ihnen zeitnah ein transparentes Angebot mit passenden Ökopunkten auf Vorrat im Landkreis Gifhorn.