Blühfläche mit Kornblumen und Mohn, am Rand alte Kopfbäume
Niedersachsen · BNatSchG / NAGBNatSchG
Naturraum D25 · D26

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Friesland

Ökopunkte und Full-Service-Kompensation im Landkreis Friesland, bewertet nach dem Biotopwertverfahren und dem NAGBNatSchG. Von der Marsch am Jadebusen über die Geest um Zetel und Bockhorn bis zur Insel Wangerooge im Wattenmeer.

609,54 km²
Kreisfläche
rund 100.300 (Ende 2025)
Einwohner
8 Einheitsgemeinden
Gemeinden
Jever
Kreisstadt
D25, D26, D21
Naturräume
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Friesland im Überblick

Der Landkreis Friesland liegt an der niedersächsischen Nordseeküste und umfasst rund 610 Quadratkilometer mit etwa 100.000 Einwohnern in acht Einheitsgemeinden. Kreisstadt und Sitz der Verwaltung ist Jever. Prägend sind die Marsch am Jadebusen, die Geest im Binnenland um Zetel und Bockhorn sowie die Insel Wangerooge im Wattenmeer.

Naturräumlich gehört der Kreis zur Ems-Weser-Marsch (D25), zur Ostfriesisch-Oldenburgischen Geest (D26) und zur Nordsee-Küste (D21). Große Teile der Küste zählen zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, hinzu kommen EU-Vogelschutzgebiete am Jadebusen, mehrere FFH-Gebiete und neun Naturschutzgebiete. Diese Schutzkulisse setzt bei Eingriffen hohe naturschutzfachliche Maßstäbe.

Eingriffe in Natur und Landschaft folgen den §§ 13 bis 15 BNatSchG, in Niedersachsen konkretisiert durch das NAGBNatSchG. Vermeidbare Beeinträchtigungen sind zu unterlassen, unvermeidbare auszugleichen oder zu ersetzen. Die Bilanzierung erfolgt über das Biotopwertverfahren, dessen Wertpunkte umgangssprachlich als Ökopunkte bezeichnet werden.

Wo Vorhaben Kompensation auslösen, lassen sich Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen über ein Ökokonto vorausplanen. So entstehen bevorratete Flächen, die einem späteren Eingriff rechtssicher zugeordnet werden können und die naturräumlichen Ziele der Region unterstützen.

Blühfläche mit Kornblumen und Mohn, am Rand alte Kopfbäume

🗺️ Zugehörige Naturräume

D25
Ems-Weser-Marsch
Zum Naturraum D25 ›
D26
Ostfriesisch-Oldenburgische Geest
Zum Naturraum D26 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Jever (KS)VarelSchortensZetelWangerlandBockhornSandeWangerooge

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Rund um den Jadebusen und auf Wangerooge liegt der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, eine besonders strenge Schutzkulisse mit hohen Anforderungen an Eingriffe im Umfeld.
  • Der hohe Anteil an Marschgrünland macht Wiesen- und Watvögel wie den Kiebitz zu einem Schwerpunkt, Feuchtgrünland ist eine bevorzugte Form des Ausgleichs.
  • Niedermoor- und Marschböden bieten Potenzial für Wiedervernässung, die Biotopaufwertung und Klimaschutz miteinander verbindet.
  • Die Marschen am Jadebusen bilden das flächengrößte EU-Vogelschutzgebiet des Landkreises und prägen die naturschutzfachliche Bewertung.
  • Zuständig für die Eingriffsregelung ist die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Friesland in Jever.
  • Die Konkurrenz um Flächen zwischen Landwirtschaft, Tourismus und Naturschutz erhöht den Nutzen vorausgeplanter Ökokonto-Flächen.

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und begleitet Vorhabenträger im Landkreis Friesland durch die gesamte Kompensation, von der Ermittlung des Ausgleichsbedarfs über die Bilanzierung nach dem Biotopwertverfahren bis zur dauerhaften Umsetzung und Pflege der Maßnahmen. Wir entwickeln Ökokonto-Flächen, stimmen die Anerkennung mit der Unteren Naturschutzbehörde ab und übernehmen das Monitoring, damit Ökopunkte verlässlich und rechtssicher zur Verfügung stehen.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Friesland

🌾

Feucht- und Extensivgrünland

Entwicklung artenreichen Feucht- und Extensivgrünlands in der Marsch. Angepasste Mahd und reduzierte Düngung schaffen Lebensraum für Wiesen- und Watvögel und heben den Biotopwert dauerhaft an.

💧

Wiedervernässung und Randstreifen

Anhebung der Wasserstände auf Niedermoor- und Marschstandorten. Breite Randstreifen an Sielen und Gräben verbessern Wasserrückhalt, Lebensraumqualität und Biotopwert.

🕳️

Kleingewässer und Blänken

Anlage und Wiederherstellung flacher Blänken und Kleingewässer als Laich- und Nahrungshabitat für Amphibien sowie als Rastfläche für Vögel.

🌳

Wallhecken und Gehölze

Anlage und Pflege standorttypischer Wallhecken und Feldgehölze auf der Geest zur Vernetzung von Lebensräumen im Biotopverbund.

🌱

Ackerextensivierung

Umwandlung intensiv genutzter Ackerflächen in strukturreiches Grünland oder Saumstrukturen, die den Standort dauerhaft aufwerten.

🪶

Röhricht und Gewässerränder

Entwicklung von Röhrichten und naturnahen Ufern an Gräben und Prielrändern als Deckung und Nahrungsraum für Vögel und Kleintiere.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Nordseeküste am Jadebusen

🐦

Kiebitz

Der Kiebitz brütet auf feuchten Wiesen und Weiden der Marsch. Als Bodenbrüter reagiert er empfindlich auf Entwässerung und Nutzungsintensivierung, weshalb Feuchtgrünland einen Schwerpunkt der Kompensation bildet.

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🌤️

Feldlerche

Die Feldlerche besiedelt offene Grünland- und Ackerflächen. Bestandsrückgänge durch intensive Nutzung machen sie zu einer Leitart für Maßnahmen in der offenen Feldflur.

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🦇

Fledermäuse

Verschiedene Fledermausarten nutzen Gebäude, Alleen und Gehölze als Quartier und Jagdrevier. Sie sind nach § 44 BNatSchG streng geschützt und bei Abriss- oder Rodungsvorhaben zu prüfen.

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🐸

Amphibien

Grabensysteme und Kleingewässer der Marsch beherbergen Amphibien wie Molche und Frösche. Neue Laichgewässer und vernetzte Wanderkorridore zählen zu den wirksamen Ausgleichsmaßnahmen.

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🐟

Eisvogel

Der Eisvogel jagt an Gräben, Sielen und naturnahen Gewässern. Störungsarme Ufer und Gewässerrandstreifen fördern seine Bestände.

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🦎

Zauneidechse

Die Zauneidechse besiedelt besonnte, sandige Standorte auf der Geest, etwa Deiche, Bahndämme und Wegränder. Als Art des Anhangs IV erfordert sie bei Eingriffen häufig vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF).

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

💨

Windenergie und Netzausbau

Der Ausbau der Onshore-Windenergie sowie zugehörige Umspannwerke und Kabeltrassen greifen in Boden und Landschaftsbild ein und lösen Ausgleichsbedarf aus.

🌊

Küsten- und Hochwasserschutz

Deichverstärkungen und Sielbauwerke entlang des Jadebusens sichern die Küste, erfordern aber Kompensation im Umfeld sensibler Schutzgebiete.

🏘️

Siedlungs- und Gewerbeentwicklung

Neue Wohn- und Gewerbegebiete in Varel, Schortens und Sande versiegeln Flächen und ziehen Ausgleich über die Bauleitplanung nach sich.

🚆

Verkehrsinfrastruktur

Straßen- und Bahnvorhaben, etwa im Raum Sande und Jever, führen zu Eingriffen mit Kompensationspflicht.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Friesland

Grundlage ist die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, in Niedersachsen konkretisiert durch das NAGBNatSchG. Die Bewertung von Eingriff und Ausgleich erfolgt über das Biotopwertverfahren auf Basis der Arbeitshilfen des NLWKN und des niedersächsischen Kartierschlüssels für Biotoptypen.
Ökopunkte, in Niedersachsen als Wertpunkte bezeichnet, entstehen aus der Aufwertung einer Fläche. Sie ergeben sich aus der Differenz zwischen dem Biotopwert vor und nach der Maßnahme, multipliziert mit der Fläche. Über ein Ökokonto lassen sie sich bevorraten und später einem Eingriff zuordnen.
Zuständig ist in der Regel die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Friesland in Jever. Bei Vorhaben innerhalb oder am Rand des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer sind weitere Stellen zu beteiligen.
In der Marsch wirken Feuchtgrünland, Wiedervernässung und Kleingewässer, auf der Geest Wallhecken und Extensivierung. Die Auswahl richtet sich nach dem betroffenen Naturraum und den jeweiligen Zielarten.
Neben der Eingriffsregelung ist der besondere Artenschutz zu prüfen. Für streng geschützte Arten wie Fledermäuse oder die Zauneidechse können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) nötig sein, um den günstigen Erhaltungszustand (FCS) der lokalen Population zu sichern.
Ja. Über ein Ökokonto lassen sich Aufwertungsmaßnahmen bereits vor dem Eingriff umsetzen und anerkennen. Das schafft Planungssicherheit und kann Genehmigungsverfahren verkürzen.
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